Bundesweite Razzien

gegen die antifaschistische Bewegung

Am 12.Mai fanden im Rahmen einer bundesweiten Staatsschutzaktion Hausdurchsuchungen nach §129 StGB („Bildung einer kriminellen Vereinigung") bei AntifaschistInnen statt. Betroffen waren davon 27 AntifaschistInnen in Passau, München, Mühldorf, Nürnberg, Berlin, Bielefeld, Hamburg und Göttingen.

Rote Hilfe

Antifaschismus ist nicht kriminell...
Die Ermittlungen wurden vom bayrischen Landes-kriminalamt (LKA) in Zusammen-arbeit mit dem Bundeskriminalamt (BKA) und diversen Polizeibehörden der Länder durchgeführt. Zeitgleich wurden die insgesamt 36 Wohnungen und Gebäude durch-sucht. Dabei wurden mehrere Computer, Disketten, Handys, Kontoauszüge, Flugblätter sowie persönliche Unterlagen wie Tagebücher und private Briefe beschlagnahmt. Besonderes Interesse hatten die Beamten der politischen Polizei an allem, was das Logo der Antifaschistischen Aktion trägt, seien es nun T-Shirts, Kalender oder Plakate. Bei den Razzien wurden Wohnungen teilweise ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluß betreten und durchwühlt. Mehrere Personen wurden erkennungsdienstlich behandelt, andere bei den Durchsuchungen gefilmt oder abfotografiert. In Berlin stürmten Sondereinsatzkommandos mit gezogener Waffe die Wohnungen, traten Türen ein und verweigerten den Betroffenen, einen Anwalt/eine Anwältin zu verständigen. In Hamburg wurde eine Wohnung ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluß durchwühlt. Die Polizisten machten sich in Passau teilweise den „Spaß", einige der angetroffenen AntifaschistInnen bis auf die Haut entkleiden zu lassen und mit Handschellen ans Bett zu ketten. In anderen Wohnungen drangen die Staatsschutzbeamten nach einer ersten Durchsuchung einige Stunden später erneut in die Räumlichkeiten ein.

...sondern notwendig!
Offizieller Hintergrund der staatlichen Ermittlungen gegen AntifaschistInnen ist ein Verfahren wegen angeblicher „Bildung einer kriminellen Vereinigung" nach §129 StGB. Grundlage soll die angebliche Beteiligung der Beschuldigten an über 100 Delik-ten seit 1993 im Raum Passau sein. Es wird von der Staatsanwaltschaft Mün-chen das Konstrukt einer „kriminellen Vereini-gung" in der Antifaschisti-schen Aktion Passau in die Welt gesetzt, um mit-tels dieses Gesinnungsparagrafen gegen organi-sierte Anti-faschistInnen ermitteln zu können. Angegriffen wird offensichtlich die Politik der Antifa-schi-sti-schen Aktion Passau, die sich unter ande-rem durch ihre kontinuierliche Arbeit gegen die jährlichen Kongresse verschie-dener Nazi-Par-teien, wie z.B. der Deut-schen Volksunion (DVU) oder der Nationaldemokra-tischen Partei Deutsch-land (NPD), in dieser Stadt auszeichnet. Die von der Münchner Staatsanwalt-schaft zitierten „Querverbindungen zu weiteren autonomen Spek-tren in anderen Städten" legen nahe, daß im Fadenkreuz der Ermittlungen vor allem organisierte Antifa-Strukturen stehen. Der §129 StGB („Bildung einer kriminellen Vereinigung") schafft ebenso wie der §129a („Unterstützung bzw. Bildung einer terro-ri-stischen Vereinigung") weitreichende recht-liche Möglichkeiten für den Staats-schutz, gegen linke Gruppen und Bewegungen zu ermit-teln und linke Strukturen zu kriminalisieren.

Schluß mit dem Staatsterrorismus!
Sollten diese absurden Anschuldigungen zu einem Prozeß und einer Verurteilung führen, würde dies jeglichen Ansatz lega-ler antifaschistischer Organi-sierung mit-tels des §129 StGB zu einer kriminellen Aktion stempeln. Wie schon beim Verfah-ren gegen die Autonome Antifa (M) aus Göttingen oder im sog. „Mackenrode-Prozeß" vom April/Mai 1998 gegen auto-nome AntifaschistInnen versucht der bür-gerliche Staat autonomen Antifaschismus mit enormem Verfolgungswillen zu diskre-ditieren und mundtot zu machen. während FaschistInnen unter Polizeischutz ihre Nazi-Aufmärsche (wie zuletzt in München, Saalfeld, Dresden und Leipzig) durch-führen können. Gleichzeitig kann die Nazi-Partei Deutsche Volksunion (DVU) in Sachsen-Anhalt Wahlerfolg feiern und mit 19 Abgeordneten ins Landesparlament einziehen. In einigen Gebieten Deutsch-lands gibt es mittlerweile sog. „national befreite Zonen" der FaschistInnen, wo der Nazi-Terror tägliche Realität ist für all die-jenigen, die nicht ins Weltbild der FaschistInnen passen.

Weg mit §§129/129a !!
Solidarität mit den kriminalisierten AntifaschistInnen !!
Gemeinsam den Staatsterrorismus zerschlagen !!

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