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aus Die Welt vom 25.07.1998
 
Lübecker Brandprozeß wird neu aufgerollt
Bundesgerichtshof hebt Freispruch für den Libanesen Safwan Eid auf - Nebenkläger erfolgreich

DW Karlsruhe - Der Lübecker Prozeß um den verheerenden Brand in einem Asylbewerberheim, bei dem im Januar 1996 zehn Menschen getötet wurden, muß neu aufgerollt werden.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hob am Freitag überraschend den Freispruch des Libanesen Safwan Eid auf. Die als Nebenkläger auftretende Familie El-Omari, Angehörige eines bei dem Brand ums Leben gekommenen 17jährigen, hatte Revision gegen den Freispruch eingelegt.

Das Verfahren ist jetzt zur neuen Verhandlung an das Landgericht Kiel zurückverwiesen worden. Mit einem neuen Prozeß sei in diesem Jahr jedoch nicht mehr zu rechnen, erklärte eine Sprecherin des Gerichts.

Das Landgericht muß nun den Einwand des BGH prüfen, daß abgehörte Gespräche von Eid, die eine Schuld des Freigesprochenen beweisen könnten, bislang nicht berücksichtigt worden sind. Im ersten Prozeß hatte das Landgericht Lübeck neun Monate lang unter großem öffentlichem Druck verhandelt.

Der BGH begründete seine Entscheidung wie folgt: Das Landgericht Lübeck hätte in dem aufsehenerregenden Prozeß gegen den 22jährigen die Tonbandprotokolle von vier abgehörten Gesprächen verwerten müssen, die Safwan Eid im Besucherraum des Gefängnisses mit seinem Vater und zwei Brüdern geführt hatte. Daraus hätten sich weitere Anhaltspunkte für seine Schuld ergeben können.

Auch die Angehörigen des durch eine Straftat Getöteten hätten Anspruch darauf, daß alle zulässigen Beweise erhoben würden, sagte der Vorsitzende des Dritten Strafsenats, Klaus Kutzer, in der Begründung. Das Landgericht hatte einen entsprechenden Beweisantrag abgelehnt.

Safwan Eid, der am 30. Juni vergangenen Jahres freigesprochen worden war, hat den Abhörprotokollen zufolge im Januar und Februar 1996 im Gespräch mit seinem Vater und seinen Brüdern gesagt: "Ich habe meine Fehler erkannt. Ich weiß, was ich in dem Gebäude gemacht habe. Gott ist verzeihend und gnädig." An anderer Stelle wird sein Bruder mit der Bemerkung zitiert: "Ich habe sie alle zum Schweigen gebracht."

Der BGH widersprach der in der mündlichen Verhandlung am Mittwoch geäußerten Ansicht der Bundesanwaltschaft, auf die unklaren Aussagen in den Protokollen hätte eine Verurteilung von Eid nicht gestützt werden können.

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