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aus Schweriner Volkszeitung vom 25.07.1998


Lübecker Brandprozeß wird neu aufgerollt

Bundesgerichtshof hob gestern den Freispruch für Safwan Eid auf

Karlsruhe/Hamburg (dpa) Der Prozeß um den verheerenden Brandanschlag auf ein Lübecker Asylbewerberheim muß neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob überraschend den Freispruch für den Libanesen Safwan Eid auf.

Bei dem Feuer am 18. Januar 1996 waren zehn Menschen getötet und 38 zum Teil schwer verletzt worden.

Die als Nebenkläger auftretende Familie El-Omari, Angehörige eines beim Brand getöteten 17jährigen, hatte Revision gegen den Freispruch aus Mangel an Beweisen eingelegt. Das Verfahren ist zur Verhandlung an das Landgericht Kiel zurückverwiesen worden. Dieses Gericht muß nun den Einwand des BGH prüfen, daß abgehörte Gespräche von Eid, die eine Schuld des Freigesprochenen beweisen könnten, bislang nicht berücksichtigt worden sind. Im ersten Prozeß hatte das Landgericht Lübeck neun Monate lang unter großem öffentlichen Druck verhandelt.

Das jüngste, umstrittene Geständnis des 20jährigen Maik Wotenow aus Grevesmühlen (Nordwestmecklenburg) spielte bei dem BGH-Urteil keine Rolle. Der Staatsanwaltschaft zufolge hat Wotenow - wie bereits im Frühjahr - sein Geständnis inzwischen widerrufen.

Eid beteuerte auch nach der Aufhebung seines Freispruchs seine Unschuld. "Nach Ansicht seiner Verteidigerinnen besteht allein gegen die Grevesmühlener Jugendlichen dringender Tatverdacht.

Laut BGH hätte das Landgericht Lübeck die Tonband-Protokolle von vier abgehörten Gesprächen verwerten müssen, die Safwan Eid im Besucherraum des Gefängnisses mit Verwandten geführt hatte. Eid hatte dabei nach einer strittigen Übersetzung gesagt: "Ich habe meine Fehler erkannt. Ich weiß, was ich in dem Gebäude gemacht habe. Gott ist verzeihend und gnädig."

Bewerte man die Indizien zusammen mit den Gesprächen, dann lasse sich eine Beteiligung Eids jedenfalls nicht ausschließen, meinte der Bundesgerichtshof gestern.


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