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Das SVZ online Archiv
Nachrichten aus Deutschland und der Welt vom 12. Juli 1996


Rechtsmediziner bringen Aussagen ins Wanken

Haare der Jugendlichen wurden in der Lübecker Brandnacht versengt

Köln/Lübeck (ddpADN/EB) Bei den Ermittlungen zum Brandanschlag auf ein Lübecker Asylbewerberheim im Januar sollen neue Hinweise die vier Jugendlichen aus Mecklenburg belasten.

Nach einem Gutachten der Medizinischen Universität Lübeck stammen die Brandspuren, die bei drei der vier Jugendlichen festgestellt wurden, aus der Brandnacht, wie das ARD-Magazin "Monitor" gestern berichtete. Dieses Ergebnis steht im eindeutigen Widerspruch zu den Aussagen, die die jungen Männer bisher bei ihren polizeilichen Vernehmungen gemacht hatten. Dabei hatten sie ihre Brandspuren mit Ereignissen begründet, die bereits mehrere Tage zurücklagen. Andere Erklärungen für die Brandspuren wurden von den Jugendlichen bisher nicht genannt.

In dem Gutachten heißt es laut "Monitor", daß die Ursache für die Verbrennungen an Augenbrauen und Haaren "mindestens innerhalb der letzten 24 Stunden hatten erfolge müssen". Die angesengten Haare der Jugendlichen wären anderenfalls längst abgefallen gewesen, zitiert das Magazin aus der Stellungnahme Prof. Dr. Manfred Oehmichens, Direktor des Institutes für Rechtsmedizin in Lübeck. Durch die Hitze würden die Haare brüchig, so daß sie selbst bei geringer mechanischer Beanspruchung, etwa durch Kämmen, abbrächen. Oehmichen ist ein langjähriger, erfahrener Rechtsmediziner.

Die Lübecker Universität erklärte gegenüber unserer Redaktion, daß von "Monitor" aufgegriffene Gutachten sei älteren Datums. Es gebe keine Erkenntnisse, die über das unmittelbar nach dem Feuer Ermittelte hinausgingen.

Die Staatsanwaltschaft Lübeck bestätigte auf Anfrage grundsätzlich diese Darstellung. Es existiere neben dem Untersuchungsbericht vom Januar allerdings ein "ergänzendes rechtsmedizinisches Gutachten". In diesem sei von den Experten präzisiert worden, daß die Versengungen der drei Jugendlichen tatsächlich in der Brandnacht entstanden sein müßten.


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