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Datum=20.01.1997; Seite=6; Artikel=streitlu; Schlagwort=Kriminalität/Brände/Prozesse/;


Titel: LÜBECK (dpa).

Text:

Im Lübecker Brandprozeß ist es gestern zu einer Kontroverse zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft gekommen. Die Verteidigerinnen von Safwan Eid warfen Anklagevertreter Michael Bökenhauer vor, Sachverhalte bewußt zu verfälschen, um seine Theorie aufrechtzuerhalten, Eid sei der Täter gewesen. Böckenhauer kündigte an, er erwäge, deswegen Strafantrag gegen die Verteidigung zu stellen.

Die Anklagebehörde wirft Eid vor, das Feuer im ersten Stock des Asylbewerberheims gelegt zu haben, bei dem am 18. Januar 1996 zehn Menschen starben. Bei der Vernehmung eines Kriminalbeamten als Zeugen kamen am 32. Verhandlungstag erneut vier Männer aus Mecklenburg-Vorpommern zur Sprache. Sie waren kurz nach dem Brand festgenommen und einen Tag später wieder freigelassen worden, weil sie ein Alibi hatten. Der am Montag gehörte Zeuge hatte drei der Männer festgenommen und auch ihren Wagen vom Typ Wartburg durchsucht. Dabei habe er jedoch keine Benzinkanister oder sonstige verdächtige Gegenstände gefunden, erklärte der Zeuge. Die Verteidigung hält es für wahrscheinlich, daß der Brand im Vorbau des Hauses gelegt wurde und geht davon aus, daß die Männer etwas mit dem Brand zu tun haben könnten. Sie waren in der Brandnacht vor dem Asylbewerberheim gesehen worden.

Es ging um die Bewertung von ersten Aussagen eines Zeugen durch die Staatsanwaltschaft. Danach sollte ein Streit mit einem Afrikaner Motiv für die Brandstiftung gewesen sein. Bei späteren Vernehmungen hatte der Zeuge diese Aussage jedoch widerrufen.

Der 31jährige Afrikaner, der nach eigenen Angaben mit seiner Cousine und deren Kindern in dem Wohnheim gelebt habe, habe unter den Hausbewohnern durchaus als Familienvater gelten können, erklärte Böckenhauer. Streit mit einem Familienvater soll nach Auffassung der Anklagevertreter das Motiv für die Brandstiftung gewesen sein. Das geht aus einem Geständnis hervor, das Eid in der Brandnacht gegenüber einem Sanitäter gemacht haben soll. Dieses Geständnis und erste Aussagen des in der vorigen Woche vor Gericht gehörten Zeugen, wonach es Streit zwischen ihm und Eid gegeben haben könnte, waren Grundlage des Antrags auf einen Haftbefehl. Bei späteren Vernehmungen und vor Gericht hatte der Zeuge diese Aussagen jedoch bestritten und sich auf Verständigungsschwierigkeiten berufen.

Die Verteidigung warf Böckenhauer vor, er habe diese ersten Aussagen "ohne Aktengrundlage frei konkretisiert", um ein Motiv für den Haftbefehlsantrag zu konstruieren.

Das sei der Versuch, ihm eine strafbare Handlung zu unterstellen, konterte Böckenhauer und drohte: "Das wird nicht ohne Folgen bleiben."

dpa em gh 201551 Jan 97


Eingang=DPA_20/01_13:57;


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