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Fri Sep  4 00:22:10 1998
 

Datum=11.12.1996; Seite=8; Artikel=brapro; Schlagwort=Kriminalität/Brände/Prozesse/;


Titel: LÜBECK (lno).

Text:

Im Lübecker Brandprozeß hat ein ehemaliger Hausbewohner gestern zwar Aussagen zugunsten des Angeklagten Safwan Eid gemacht, gleichzeitig aber dessen eigenen Angaben widersprochen. Er halte Eid für unschuldig, erklärte der Zeuge auf eine entsprechende Frage von Staatsanwalt Axel Bieler. Hätte der Angeklagte das Feuer in dem Ausländerwohnheim gelegt, dann hätte er sich nicht mit anderern Bewohnern vom Dach des Hauses retten lassen müssen, erklärte der Angolaner zur Begründung.

Eid muß sich seit Mitte September wegen des Verdachts der besonders schweren Brandstiftung vor der Jugendstrafkammer des Lübecker Landgerichts verantworten. Bei dem Feuer in einem Ausländerwohnheim waren am 18. Januar zehn Menschen getötet und 38 verletzt worden.

Der 32jähriger, sagte am 24. Verhandlungstag aus, als er auf dem Dach des Hauses auf Rettung wartete, habe er nur zwei Söhne der Familie Eid dort gesehen: Safwan und seinen jüngeren Bruder. Eid selbst dagegen hatte ausgesagt, er sei mit zweien seiner Brüder aus dem Fenster seines Zimmers im Dachgeschoß geklettert. Auch eine andere Beobachtung des Angolaners, der bei dem verheerenden Feuer seine Frau und seine achtjährige Tochter verlor, steht im Widerspruch zu den Aussagen des Angeklagten. Eid hatte ausgesagt, er habe sich seine Ohren auf dem Dach des brennenden Hauses verbrannt. Der Zeuge dagegen erklärte, auf dem Dach sei nur viel Rauch gewesen, das Feuer sei "noch weit weg gewesen".

Diese Aussage stützt die Annahme der Staatsanwaltschaft, daß Eid das Feuer im ersten Stock des Hauses gelegt und sich seine Verletzungen möglicherweise dabei zugezogen habe. Gutachter des Landes- und des Bundeskriminalamtes hatten festgestellt, daß das Feuer in einem Flur des ersten Stockes ausgebrochen sei. Zum Verlauf des Brandes konnte der Zeuge nur vage Angaben machen. Er habe aus dem Fenster seiner Dachgeschoßwohnung nur Qualm, aber keine Flammen gesehen, sagte er. Auch an Flammen aus dem Vorbau des Hauses habe er keine Erinnerung. Die Verteidigung vertritt, gestützt auf Aussagen des Brandschutzexperten Ernst Achilles, die Ansicht, daß das Feuer von außen im Erdgeschoß des Hauses gelegt worden sei. dpa/lno em ma 111603 Dez 96


Eingang=DPA_11/12_14:11


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