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Fri Sep  4 00:21:50 1998
 

Datum=16.10.1996; Seite=5; Artikel=alibix; Schlagwort=Kriminalität/Brände/Prozesse/;


Titel: LÜBECK (dpa).

Text:

Das Alibi der drei jungen Männer aus Grevesmühlen, die nach dem Brand in einem Lübecker Ausländerwohnheim vorübergehend festgenommen worden waren, stand gestern im Lübedcker Prozeß im Blickpunkt. Daß die drei Männer möglicherweise erst nach Ausbruch des verheerenden Feuers am Brandort eingetroffen sind, wurde gestern durch die Aussage eines Polizeibeamten gestützt. Gegen die Männer aus Grevesmühlen waren die Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft eingestellt worden. Sie ist davon überzeugt, daß der ehemalige Hausbewohner Safwan Eid das Feuer am 18. Januar gelegt hat, bei dem zehn Menschen getötet wurden.

Der Polizeibeamte hatte einen Wartburg mit drei Männern gegen 3.30 Uhr auf einer Tankstelle mehrere Kilometer vom Ausländerwohnheim entfernt gesehen. Dies würde indirekt die Aussage eines Kriminalbeamten vom vergangenen Montag bestätigen, der einen Wartburg aus Grevesmühlen erst um 3.52 Uhr vor dem brennenden Haus entdeckt haben will. Der Brand soll nach Expertenansicht zwischen 3.00 und 03.30 Uhr ausgebrochen sein. Andere Zeugen hatten zuvor ausgesagt, ihnen sei der Wartburg bereits gegen 3.30 Uhr vor dem Brandhaus aufgefallen. Die drei Männer aus Mecklenburg- Vorpommern hatten unter anderem den Stop an der Tankstelle als Alibi angegeben.

Der Streifenbeamte sagte weiter aus, er habe auf einer Routinetour das Gelände der Tankstelle in der Nähe der Autobahnauffahrt Lübeck- Moisling überprüft. An einer der Zapfsäulen habe er dabei einen hellen "Wartburg" mit drei jungen Männern gesehen. Das sei gegen 3.35 Uhr gewesen. Rund fünf Minuten später hätten sie über Funk den Befehl bekommen, zu dem brennenden Haus in der Hafenstraße zu fahren. Andere Zeugen konnten sich gestern nicht erinnern, irgendwelche Zivilfahrzeuge am Brandort gesehen zu haben. Die Verteidigung ist der Ansicht, daß die Männer aus Grevesmühlen etwas mit dem Brand zu tun haben könnten. Sie stützen sich dabei auf die Äußerungen des Frankfurter Brandsachverständigen Ernst Achilles, der eine Brandstiftung von außen im Vorbau des Hauses für möglich hält. Die Rechtsanwältinnen beantragten am Mittwoch, Protokolle des Polizeifunks und ein Notizbuch eines Kriminalbeamten in der Hauptverhandlung auszuwerten. dpa em gh 161608 Okt 96


Eingang=DPA_16/10_15:14;


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