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Bei Hausdurchsuchungen, Ermittlungsverfahren, Vorladungen, Strafbefehlen, Prozessen

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Bei Hausduchsuchungen

Nicht ungewöhnlich ist, daß bei Festgenommenen Hausdurchsuchungen stattfinden, deshalb einige Grundregeln:

  1. Von "brisanten" Flugblättern, Zeitungen, Papieren (wie z.B. "radikal", Gesammelte Werke von RAF oder RZ) soll grundsätzlich nur ein Exemplar in der Wohnung sein.
  2. Nach Möglichkeit keine Adressensammlungen anlegen, es gibt ja Telephonbücher.
  3. Termine nicht in Jahreskalender eintragen, sondern Abrißkalender benutzen und erfolgte Termine vernichten.
  4. Vor größeren Ereignissen (z.B. Revolutionen) Wohnung aufräumen.

Für die Hausdurchsuchung ist eigentlich ein richterlicher Durchsuchungsbefehl erforderlich. Ausnahme: bei Gefahr in Verzug, was meistens von den Bullen behauptet wird. Wenn möglich, solltest du versuchen, bevor die Polizei hereinkommt, jemanden (Nachbarn, Bekannte, Anwältin) anzurufen, kurz sagen, was los ist und den Hörer nicht auflegen, damit am anderen Ende wenigstens ungefähr mitzubekommen ist, was abläuft.

Nach dem Grund der Durchsuchung fragen, dieser muß nach § 106 II StPO vor deren Beginn bekannt gegeben werden. Namen und Dienstnummern der BeamtInnen erfragen und hartnäckig Beschwerde einlegen. Verlange, daß ein Raum nach dem anderen durchsucht wird, da du das Recht hast, bei der Durchsuchung dabei zu sein (§ 106 I StPO). Versuche die Durchsuchung solange hinauszuzögern, bis Zeugen eingetroffen sind.

Nach der Durchsuchung ein Verzeichnis der beschlagnahmten Gegenstände anfertigen lassen. Wenn nichts beschlagnahmt wurde, laß dir das bescheinigen. Außerdem schriftliche Mitteilung über den Grund der Durchsuchung verlangen. Auf beides hast du Anspruch, der allerdings verfällt, wenn er nicht geäußert wird (§ 107 StPO). Auf keine Fall irgendwas selbst unterschreiben, da nicht auszuschließen ist, daß die Polizei später noch etwas hinzufügt.

Ermittlungsverfahren, Vorladungen, Strafbefehle, Prozesse

Wochen oder Monate nachdem du dich an irgendeiner Aktion/Demo beteiligt hast, bekommst du Post von den Bullen oder der Staatsanwaltschaft, manchmal rufen sie auch an. Egal ob du Zeuge oder Beschuldigte in ihrem Spielchen sein sollst, jetzt wird es Zeit, sich mit dem Ermittlungsausschuß, wenn das 'ne feste Gruppe ist, einer Bunten Hilfe oder uns, der Roten Hilfe, in Verbindung zu setzen. Gemeinsam können wir überlegen, was zu tun ist, ob bzw. welche(r) AnwältIn eingeschaltet werden soll, wie wir darauf politisch antworten. Auch hier gilt immer noch: keine Aussage! Zu den Bullen brauchst du eh nicht hingehen, bei der Staatsanwaltschaft mußt du zumindest erscheinen und Angaben zur Person machen. Der Rest muß im Einzelfall entschieden werden. Das, was sie wollen, dich alleine herausgreifen und einschüchtern, funktioniert nur solange, wie du ihr Spiel mitspielst. Wenn wir uns gemeinsam wehren, funktioniert ihre Vereinzelungsstrategie schon lange nicht mehr, kann der Charakter eines Prozesses, dessen Sinn es ist, zu entsolidarisieren, umgekehrt werden.

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