medizinische untersuchungen

1. offizielle obduktionsgutachten


die vom gericht bestellten obduzenten prof. rauschke und prfo. mallach kamen aufgrund der von ihnen waehrend der obduktion vorgenommenen untersuchungen zu dem ergebnis, dass ulrike meinhfs tod "selbstmord durch erhaengen" sei. die hirnsektion fuehrte prof. peiffer, tuebingen durch.

der von den angehoerigen beauftragte nachobduzent, prof. janssen, konnte nach den informationen, die ihm ueber den erhaengungsvorgang gegeben wurden, selbstmord durch erhaengen nicht ausschliessen.

die gerichtsmedizinischen standartwerke weisen immer wieder darauf hin, dass es aeusserst schwierig ist, zwischen den verschiedenen moeglichen ursachen fuer einen erstickungstod (z. b. durch erhaengen, erwuergen oder erdrosseln) zu differenzieren, insbesondere, was die frage vitaler (*) oder postmortaler einwirkung betrifft (*). "wie aus der darstellung hervorgeht, ist es schon unter gelaeufigen umstaenden recht schwierig, ein vitales erhaengen mit hinreichender sicherheit zu diagnostizieren. . . . " (1)

aus dieser sachlage ergibt sich die notwendigkeit besonderer sorgfalt bei den untersuchungen:

"die professoren rauschke und mallach finden eine leiche von 167 cm laenge und einem gewicht von 45 bis 50 kg. messen deutsche obduzenten oder schaetzen sie nur ? mallach und rauschke finden - nur ein beispiel - eine leiche vor, von der sie schreiben: "27. beide gaumenmandeln klein, markig, weich, nicht zerklueftet. " - bei janssen, , als die schwester von ulrike meinhof die leiche identifiziert hatte, heisst es:"gaumenmandeln beiderseits etwas vergroessert, knapp backpflaumengross, stark zerklueftet. " . . .

rauschke und mallach entnahmen ihrer leiche ein gehirn von - so ihr bericht - 1425 g gewicht, das im institut fuer hirnforschung in tuebingen untersucht werden sollte. prof. dr. juergen peiffer, der direktor dieses instituts, untersuchte jedoch, so sein bericht ein "1600 g schweres formolfixiertes gehirn. " er konstatierte zwar:"oberflaechliche rindenschaedigungen mit geringfuegigem uebergreifen auf die markzungen im bereich der medio- basalen schlaefenlappenregionen rechts (wahrscheinlich folge eines operativen eingriffs, 1962)", in seinem zweiseitigen befundbericht findet sich jedoch kein hinweis auf die klammer, die ulrike meinhof angeblich seit 1962 im kopf getragen haben soll. " (2)

zwei weitere beispiele fuer die "besondere sorgfalt" der offiziellen obduzenten:

keiner der obduktionsberichte erwaehnt die auf den obduktionsbildern 4, 7, 8 und 9 am vorderen hals ueber der strangmarke im bereich des knotenabdrucks sichtbaren hautblasen von verschiedener staerke und verfaerbung.

es wurde keine histaminprobe vorgenommen, ein verfahren, mit dem man nahezu zweifelsfrei haette nachweisen koennen, ob ein selbstmord vorliegt oder nicht. (zum sinn der histaminprobe siehe kapitel IV, 2, schluss)

nadir start
 
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Wed Apr 16 12:31:42 1997