medizinische untersuchungen

kommentar derselben englischen aerzte vom 20. august 1976. nach der "zurueckweisung" ihrer denkschriften durch die bundesanwaltschaft"


fernsehkommentator gerhard loewenthal und die staatsanwaltschaft in stuttgart argumentieren in einigen punkten sehr wenig ueberzeugend fuer die selbstmordhypothese:

prof. janssens obduktionsbericht befund nr. 24, seite 7, findet "im bereich der unteren ansatzpunkte der grossen kopfnickermuskel, zum teil unmittelbar oberhalb der knochenhaut der schluesselbeine" zahlreiche beschaedigungen beiderseits. diese muskelstellen sind ganz an der halswurzel, beim schluesselbein. zungenbeinhorn also ganz oben am hals, zungenwurzelgegend, gebrochen, ebenso die schildknorpelhoerner. derselbe strick, dessen marke weit oberhalb des beschaedigten muskels und wohl auch der schildknorpelhoerner liegt, koennte nicht alle drei beschaedigungen vorgenommen haben. ausserdem muesste bei solchen schaeden wie kopfnickermuskel und schildknorpel sie zeigen, auch der hals aussen verletzungen zeigen, auch ausserhalb der strickfurche, aber die waren nicht da. beim erwuergen, weil haende eine groessere oberflaeche haben, ist das anders. da muesste die haut nicht beschaedigt sein, trotz solcher verwundungen.

janssenbericht befund nr. 9, seite 4:hautveraenderungen (naemlich verletzungen !!) ueber der linken gesaessseite koennte durch verletzung durch anschlagen ulrike m. 's beim sprung vom stuhl beim erhaengen nicht geklaert werden, auch nicht die verletzungen an den unterschenkeln seien aelteren datums, wohl im alltag entstanden, stimmt nicht mit janssens erklaerungsversuch ueberein, sie seien wohl beim selbstmord noch zu lebzeiten entstanden. unterschiede zwischen verletzungen knapp oder lange vor dem tod muessen feststellbar gewesen sein, weil die leiche zu hoch hing, ausserdem mit einem fuss noch auf dem stuhl ruhte.

die harmlosigkeit der positiven spermaprobe ist durch staatsanwalt- und loewenthalargumente nicht bewiesen. schon in den akten der staatsanwaltschaft stellte prof. mallach zar fest, dass trotz positivem test auf samenfluessigkeit in dieser keine samenfaeden gefunden wurden. das beweist aber gar nichts, weil samenfaeden nach bakterieneinwirkung im laufe weniger stunden desintegrieren und verschwinden, wenn in der unterwaesche verunreinigungen durch kot oder urin vorhanden sind. urinflecke wurden aber gerade in der betreffenden zwickelgegend reichlich gefunden. - diese bakterienreaktionen schwaechen auch die positive reaktion von samenfluessigkeit ab. die "widerlegung", die positive chemische reaktion auf samenfluessigkeit sei "nur schwach" gewesen, sagt also nichts gegen ihr vorhandensein aus.

die erklaerung der "widerleger", gesichtsverfaerbung (blau, cyanose) und blutungen der augenbindehaeute sei gerade fuer erhaengen untypisch, ihr fehlen beweise daher, dass tod durch erhaengen, nicht durch erwuergen erfolgt sei, ist durch ihre unvollstaendigkeit irrefuehrend. beim erhaengen fehlen solche blutungen und verfaerbungen tatsaechlich nur dann, wenn dabei tod durch genickbruch erfolgte. dies ist bei u. m. nicht der fall gewesen. die alternative, wenn kein genickbruch vorliegt, ist fast immer der erstickungstod, der diese verfaerbungen und blutungen zeitigt. - unsere these war, dass reflextod durch herzversagen bei einem erwuergungsvorgang durch zusammenpressen der carotis und druck auf vagus stattfand. diese these erklaerte alle hier oberhalb aufgefuehrten symptome. "

nadir start
 
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Wed Apr 16 12:31:41 1997