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Bericht der IUK: Der Tod Ulrike Meinhofs

Die Behauptung der staatlichen Behörden, Ulrike Meinhof habe sich durch Erhängen selbst getötet, ist nicht bewiesen, und die Ergebnisse der Untersuchungen der Kommission legen nahe, daß sich Ulrike Meinhof nicht selber erhängen konnte. Die Ergebnisse der Untersuchungen legen vielmehr den Schluß nahe, daß Ulrike Meinhof tot war, als man sie aufhängte, und daß es beunruhigende Indizien gibt, die auf das Eingreifen eines Dritten im Zusammenhang mit diesem Tod hinweisen ... ist jeder Verdacht gerechtfertigt angesichts der Tatsache, daß die Geheimdienste - neben dem Gefängnispersonal - Zugang hatten zu den Zellen des 7. Stocks, und zwar durch einen getrennten und geheimen Eingang. (Quelle: Nr. 18, S. 102f)


aus: Ausgewählte Dokumente der Zeitgeschichte: Bundesrepublik Deutschland (BRD) - Rote Armee Fraktion (RAF), GNN Verlagsgesellschaft Politische Berichte, 1. Auflage Köln Oktober 1987

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