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Nummer 3
Wiesbaden, den 7.2.95


Prozessbericht 3. Januar bis 2. Februar 1995

Das Hin- und Her zwischen verschiedenen Zeiten und Themen ging weiter.
Am 3.1. wurden verschiedene Briefe von Eva Haule und Birgit Hogefeld
benannt, die zwar nicht verlesen, wie von der Verteidigung gewuenscht,
aber zu den Prozessakten genommen wurden, so dass sie jetzt Bestandteil
des Verfahrens sind und somit fuer das Zimmern des Urteils zerpflueckt
werden koennen, ohne den positiven Eindruck, den sie sonst beim Verlesen
in der Oeffentlichkeit erzeugen koennten, zu vermitteln. Ein BKA-Zeuge,
der eigentlich lediglich Sachbearbeiter war, erschien, um
Fingerabdruecke, die in der Tuebinger Wohnung abgenommen wurden, zu
erlaeutern. Zu 1988 (d.h. zu dem Versuch, Birgit in Verbindung mit dem
Tietmeyer-Anschlag 1988 zu bringen) hatte die Hauptzeugin am gleichen
Tag ihren Auftritt. Am 4. Verhandlungstag im Januar wurden zum
wiederholten Mal von der Verteidigung die Aushaendigung der
Merkmalsprotokollen zu den Schriftgutachten, die laengst Bestandteil des
Verfahrens sind, angemahnt.. Statt einer Antwort kuendigt Schieferstein
ein neues BKA-Gutachten an, auf das auch schon die Bundesanwaltschaft
wartet. Die Fotodokumentation des BKA zur Tuebinger Wohnung wird den
unmittelbaren Prozessparteien (also der Ansammlung hinter der
Trennscheibe) zur Einsicht vorgelegt; verlesen werden die umfaenglichen
Bemerkungen des BKA zu den Aufnahmen. Die demonstrierte Exaktheit
betrifft aber einen Nebenschauplatz. So nebenbei wird dann der
Verteidigung mitgeteilt, dass der Videofilm, den das BKA im Knast gedreht
hatte, um zu aktuellen Bewegungsaufnahmen von Birgit zu gelangen, nicht
zur naeheren Pruefung ausgehaendigt wird. Er sei im Prozesssaal vorgefuehrt
worden, das reiche.

Der Auftritt der Hauptzeugin Walter-Chorfi aus Wuppertal

Sie hat am 18.09.1988 den Ford Fiesta, der bei dem missglueckten Angriff
auf den (damaligen) Finanzstaatssekretaer Tietmeyer von einem Kommando
der RAF benutzt wurde, verliehen. Am 22.09.1988 wurden ihr vom BKA
Bildmappen, auch mit Ganzkoerperaufnahmen, vorgelegt. Sie identifizierte
darauf eindeutig Sigrid Sternebeck. Auch bei einer weiteren Vernehmung
in derselben Woche identifizierte sie wieder eindeutig Sigrid Sternebeck
und nicht Birgit Hogefeld, die ebenfalls in den Bildmappen zu sehen war.
Das ergibt sich aus den Vernehmungsprotokollen, die 1988 nach der
Vernehmung vom BKA gefertigt wurden. Heute, bei ihrem Auftritt im
Prozesssaal in Frankfurt, will die Zeugin davon nichts mehr wissen.
Besonders bestreitet sie, dass ihr Ganzkoerperbilder vorgelegt wurden.
Stattdessen tischt sie, vom BKA sorgfaeltig umgepolt, folgende Geschichte
auf:  Die Frau, die das Auto bei ihr angemietet habe, sei nach Ausfuellen
der Formalien ueber den weitlaeufigen Platz vor dem Buero zu dem gemieteten
Auto gegangen. Sie, die Vermieterin, habe noch einmal einen Blick auf
die Unterschrift geworfen und dabei festgestellt, dass ein Buchstabe
nicht mit dem auf dem vorgelegten Fuehrerschein uebereinstimmte. Sie sei
der Mieterin nachgeeilt, um das zu klaeren. Dabei habe sie die Person von
hinten genau gesehen und es sei ihr aufgefallen, dass sie O-Beine habe
und komisch gehe. Im Juli 1993 wurde die Walter-Chorfi vom BKA nach
Preungesheim zitiert, wo sie von einem Versteck aus Birgit Hogefeld mit
anderen Kriminalbeamtinnen oder, wie sie sich schnell verbesserte,
Frauen beobachten konnte. Sie habe sofort auf Birgit Hogefeld gezeigt,
weil sie sie an den Beinen und an ihrem Gang erkannt haben will. Zu
dieser Situation sagt Birgit: Kurz nach meiner Verhaftung fand eine
Gegenueberstellung statt, die als verdeckte geplant war, die ich aber
bemerkt hatte und deswegen mir den Arm vors Gesicht gehalten habe. Eine
Zeugin sagt aus, dass sie als Mieterin des Autos vor sechs Jahren die
Person wiedererkennt, die immer den Arm vors Gesicht haelt und die auch
spaeter nicht dabei ist, als die Vergleichspersonen nebeneinander
aufgestellt dastehen. Das Ganze waere als Witznummer anzusehen, wenn es
dabei nicht um die wichtigsten Beweise fuer ein lebens-laengliches Urteil
gegen mich ginge. (aus einem Brief von Oktober 94)

Nicht geladen waren andere Personen aus der Autovermieterfamilie, die
mit der Automieterin zu tun hatten. Dies bestaerkt den Verdacht, dass nur
die praesentierte Wuppertaler Zeugin zur Reorganisation ihres
Gedaechtnisses nach Birgits breit in den Medien berichteter Verhaftung in
der Lage war.

Die Verteidigung stellte den Antrag, den Polizisten zu laden, der zuerst
die Zeugin vernommen hatte, der dann bestaetigen wuerde, dass die
Hauptzeugin aus frischer Erinnerung und nach Vorlage auch von
Ganzkoerperbildern eine andere Person und nicht Birgit Hogefeld
identifiziert habe und auch das Merkmal, das heute das
Haupterkennungsmerkmal sein soll, damals ueberhaupt keine Rolle gespielt
habe. Die Bundesanwaltschaft intervenierte mit der Bemerkung, die Zeugin
habe ja gar nicht behauptet, Birgit Hogefeld in der ersten Vernehmung
erkannt zu haben. Das Gericht hat noch nicht entschieden. Ihnen reicht
offensichtlich die unwahrscheinliche Geschichte der Wiedererkennung von
Ruecken und Beinen nach 6 Jahren, wobei die angeblich praezisen Merkmale
nicht mal stimmen. In ihrer die ersten Vernehmungen bestimmenden
Hauptaussage soll die Zeugin nicht wahrgenommen werden, denn dann wuerde
auch das Schriftgutachten, das ohnehin nur mit einer niedrigen
Wahrscheinlichkeitsstufe die Unterschrift Birgit Hogefe ld zuordnen
kann, gekippt sein. Bei politischen Gefangenen heisst es eindeutig: Im
Zweifel gegen die Beschuldigten oder noch deutlicher: Die Beschuldigten
sind so lange schuldig, bis sie das Gegenteil beweisen oder kooperieren.

Der Versuch, Birgits Verhandlungsfaehigkeit zu reduzieren

Zwei Tage nach dem Auftritt der Hauptzeugin verhaengte das Richterpaar
Schiefestein / Klein eine 14-taegige Isolationshaft ueber Birgit Hogefeld
fuer eine Monate zurueckliegende Auseinandersetzung, die als Verstoss gegen
die Knastordnung gewertet wurde. Birgit stellte den Antrag, entweder die
Disziplinarstrafe sofort aufzuheben oder den Prozess fuer 14 Tage zu
unterbrechen. Birgits Antragsbegruendung drucken wir im Anschluss an den
Prozessbericht ab. Bundesanwalt Hemberger bemerkte zynisch, sie sei doch
gar nicht in Isolation. Die Isolation, die sie beschreibe, treffe doch
jeden Gefangenen. Die Verteidigung wies darauf hin, dass amnesty
international die Isolationshaft von Birgit Hogefeld angeprangert habe
und es Gutachten gebe, die bewiesen, dass Isolationshaft die
Verhandlungsfaehigkeit erheblich beeintraechtige. Schieferstein setzt
jetzt auf Zeit. Er will erst nach diesem Verhandlungstag  ueber den
Antrag entscheiden. Heute soll, wie vorgesehen, durchgezogen werden. Als
Birgit sich dagegen wehrt und noch mal betont, dass sie nicht in der Lage
sei, der Verhandlung zu folgen, haelt ihr die Bundesanwaltschaft vor,
allein ihr Agieren vor dem Gericht beweise, dass sie sehr wohl in der
Lage sei zu folgen. Ungeruehrt laesst Schieferstein den ersten Zeugen
hereinkommen und beginnt ihn zu belehren. Birgit unterbricht ihn dabei
und versucht ihm klarzumachen, dass sie nicht vorhabe, den Prozess zu
sabotieren, dass sie sich aber auch nicht von ihm zum Kasper machen
lasse. Statt einer Antwort liess er Birgit mit Gewalt aus dem Saal
zerren. Die Verhandlung konnte jetzt ungestoert weitergehen. Die
ZuschauerInnen hatten nach heftigem Buhen zum groessten Teil den Saal
verlassen. Nicht die Richter, sondern Birgit teilte den ZuschauerInnen
im Verhandlungstermin am 12.01. mit, dass ihr Einschreiten gegen die
neuen Haftschikanen Erfolg gehabt habe. Die Bundesanwaltschaft setzte
bei diesem Termin zu den Haftbedingungen nach, indem sie sich auf die
Kronzeugen-Verehrerin Kohn als Kronzeugin berief. Selbst die TAZ
schreibe, Birgits Schilderungen der Haftbedingungen stimmten nicht. Die
Sonderhaftbedingungen waren also zurueckgenommen. Die ProzessbesucherInnen
freuten sich darueber, die Richter und Bundesanwaelte offensichtlich
weniger, aber um nicht einen Revisionsgrund mehr zu liefern, informierte
Schieferstein in zusammengeraffter Form Birgit Hogefeld von dem, was in
ihrer Abwesenheit verhandelt worden war.

Weitere ZeugInnen

Weitere ZeugInnen, die im Januar vernommen wurden, gruppieren sich
weitgehend um die Hauptzeugin mit ihrem Ford Fiesta. Darunter ist die
Zeugin, die erklaert, wie und wo sie ihre Ausweispapiere verloren hat,
die bei der Autoanmietung vorgelegt wurden. Darunter einige ZeugInnen
aus dem Raum Bonn / Tietmeyer, die sich fast alle - als gute deutsche
BuergerInnen - freiwillig gemeldet hatten, die den Ford Fiesta mit dem W
auf dem Nummernschild 8 Tage vor dem Anschlag auf Tietmeyer mit 2
Maennern, gut getarnt als Vermessungsbeamte, gesehen haben oder
Vermessungsbeamte im Umkreis des spaeteren Anschlagsorts waehrend ihrer
Taetigkeit. Eine Zeugin bekraeftigte ihre spiessige Spitzfindigkeit mit der
Bemerkung: Ihr sei aufgefallen, dass die Vermessungsbeamten
Freitagnachmittag noch nach 16 Uhr gearbeitet haetten. Einer anderen
Zeugin, Anwaeltin von Beruf, war aufgefallen, dass die Vermessungsbeamten
auf der Vermessungsstange eine Kamera installiert hatten.
Unterschiedlich genau waren die Angaben zur Vorlage von
Fahndungsbildern. Eine Zeugin sagte aus, ein Vernehmungsbeamter habe
selber darauf hingewiesen, dass die Fotos aus den 70-er Jahren stammten
und schon deswegen die Identifizierungswahrscheinlichkeit gering sei.
Keine von den guten Deutschen, die sich nach dem Tietmeyer-Anschlag
gemeldet hatten, konnte aber auf den BKA-Bildern die Bonner
Vermessungsbeamten wiederfinden. Am 2.2. waren die beim
Tietmeyer-Anschlag verwendeten Waffen Hauptthema. Ihre Herkunft aus dem
Waffengeschaeft in Maxdorf, in dem die RAF Waffen beschafft haben soll,
wurde rekonstruiert.

Behinderung der Verteidigung

Wichtige Unterlagen, die die Schwaechen der Beweisfuehrung von
Bundesanwaltschaft und Gericht aufzeigen koennen, werden der Verteidigung
vorenthalten oder zu spaet geliefert. Zum wiederholten Male werden die
Merkmalsprotokolle zu den Schriftgutachten vergeblich angefordert. Das
Gericht ist nicht bereit, den Videofilm, der verdeckt im Knast gemacht
wurde, auszuhaendigen, um die Beweismanipulation, die da drin steckt,
genau benennen zu koennen. Briefe, die etwas ueber die Persoenlichkeit und
die politische Haltung von Birgit aussagen, werden nicht verlesen.
Sachverstaendige vom BKA, die in der minder gewichtigen Rolle des Zeugen
geladen werden, koennen die behauptete Identifikation von Fingerabdruecken
nicht sichtbar und klar darstellen, weil ihnen angeblich die technischen
Mittel fehlen. Wenn die Verteidigung den Antrag stellt, die Vernehmung
zu unterbrechen, damit der Sachverstaendige sich erst die technischen
Mittel besorgt, wird das abgelehnt, manchmal noch mit der Bemerkung,
dies sei Prozessverschleppung. Der BKA-Mann, der die Hauptzeugin mit
ihrer entlastenden Aussage fuer Birgit bestaetigen kann, wird nicht
geladen. Der Bundesgerichtshof hat die Beschwerde der Verteidigung ueber
unzureichende Akteneinsicht zurueckgewiesen. Es bleibt jetzt noch ein
Versuch beim Bundesverfassungsgericht. Die Verteidigung ist damit
einverstanden, dass die Zeugin L. (sie hatte das Gericht aus persoenlichen
Gruenden gebeten, nicht zu dem Prozess kommen zu muessen) nicht geladen
wird, wenn die zwei wichtigsten Seiten aus dem Vernehmungsprotokoll
verlesen werden. Die Bundesanwaltschaft kontert sofort dieses
Zugestaendnis damit, dass dann auch die Bemerkungen, die das BKA zu der
Zeugin gemacht hat, verlesen werden. Diese wollen den Wert ihrer Aussage
relativieren.

Prozessplanung Februar
7.2. 	Bekennerschreiben Tietmeyer
	Erklaerung RAF / Rote Brigaden
9.2.	Vernehmung Tietmeyer
14.2.	Ermittlungen zu Pimental I
16.2.   Bekennerschreiben zu Air-Base-Anschlag 1985



Antrag auf Unterbrechung des Prozesses waehrend der erneuten -
befristeten - Einzelhaft

Seit letzten Freitag bin ich wieder in Einzelhaft, also wieder 23
Stunden am Tag in der Zelle eingeschlossen - die Isolation ist diesmal
auf die Dauer von zwei Wochen befristet und laeuft formal als
Disziplinarstrafe (wegen eines Zusammenstosses, den SchliesserInnen im
Oktober 94 provoziert hatten und bei dem am Ende ausschliesslich ich
verletzt war und mir die Kleider vom Leib gerissen worden waren). Das
OLG hat diese befristete Einzelhaft in einem Beschluss von Ende Dezember
gegen mich verhaengt, also vier Wochen nachdem ich hier eine Erklaerung
ueber Isolationsfolter und ihre Wirkung vorgelesen habe. In dieser
Erklaerung habe ich sehr viele persoenliche Erfahrungen und Eindruecke aus
den 13 Monaten, die ich in Isolationshaft gewesen bin, beschrieben und
auch, dass ich diese Zeit fuer mich selber noch lange nicht fuer
abgeschlossen halte. Jeder Mensch, der eine solch persoenliche Erklaerung
schreibt, weiss, dass er sich damit angreifbar macht, das ist der Preis -
mir war das bewusst und ich habe heute keinen Grund mich darueber zu
beschweren; spaetestens nachdem mein Text breit veroeffentlicht worden war
und auch bei Leuten, die sich ansonsten nicht mit dieser Problematik
beschaeftigen, Diskussionen ausgeloest hat, war abzusehen, dass die
Bundesanwaltschaft und OLG mir frueher oder spaeter die Rechnung liefern
werden. Das ist jetzt der Fall.

Nach gerade mal 4 Monaten 'Normalvollzug' liegt es auf der Hand, dass ich
zwei Wochen Einzelhaft anders erfahre und erlebe als Menschen, die nicht
gerade eine laengere Zeit Isolationshaft hinter sich haben. Fuer mich ist
es nicht die 'normale Gemeinheit', die jeder Einschluss fuer Gefangene
bedeutet, ich durchlebe zwei Wochen lang 13 Monate Isolationshaft - vom
ersten Tag an war alles wieder da, 100 Erinnerungen, Gefuehle, Eindruecke.
Aus diesem Grund beantrage ich, dass der Prozess gegen mich fuer die Dauer
dieser befristeten Einzelhaft unterbrochen wird - oder dass diese
Disziplinarstrafe sofort aufgehoben wird. Ich bin unter diesen
Bedingungen nicht verhandlungsfaehig, weil ich mich schwerpunktmaessig mit
der Isolation und ihren Wirkungen bei mir und gegen mich
auseinandersetzen muss und auch will; ich kann mich z.Zt. also nicht in
dem Mass, wie ich es fuer richtig und notwendig erachte, auf diesen Prozess
vorbereiten und konzentrieren. 

Aus der Ueberwachung meiner Briefe und meiner Besuche und der Kontrolle
der Post, die meine AnwaeltInnen mir schicken, ist der Bundesanwaltschaft
und dem OLG bekannt, dass ich z. Zt . an einer Erklaerung ueberlege und
schreibe, die sich auf die Aktion der Raf gegen die Rhein-Main Air-Base
und die ErschieBung des amerikanischen GI Pimental bezieht. Mich jetzt
wieder - zwar befristet, aber jederzeit in einer neuen Runde
wiederholbar - in Einzelhaft zu stecken, soll auch verhindern, dass ich
mich hier zur Geschichte der Raf und der gesamten Linken und einer
politischen Perspektive in Richtung auf eine menschliche
Gesellschaftsentwicklung aeussern kann . Aber auch bezogen auf die
aktuelle Prozessphase hat es Logik, dafuer zu sorgen, dass ich mich nicht
auf dieses Verfahren konzentrieren kann .

Lebenslaenglich wegen 
angeblicher O-Beine

Die jetzige Prozessphase soll durch das systematische
Durcheinanderwuerfeln von z.b. Zeugenbefragungen zu verschiedenen
Anklagekomplexer nach aussen hin als ' uninteressant ' dargestellt
werden, um Medien-und Zuschauerinteresse zu verhindern. Am letzten
Prozesstag hat die Bundesanwaltschaft versucht, im Anklagepunkt
'Tietmeyer ' ihr mehr als duerftiges BKA-Schriftgutachten durch die
Aussage einer Zeugin untermauern zu lassen. Diese Zeugin ist im gesamten
Verfahren gegen mich - ansonsten basiert die Anklage in erster Linie auf
wackligen BKA-Schriftgutachten - die Hauptbelastungszeugin und so sollte
mit ihrer Aussage am letzten Verhandlungstag sozusagen 'ohne dass die
Oeffentlichkeit viel davon mitkriegt' das lebenslaenglich-Urteil gegen
mich festgeklopft werden. Die Zeugin hat bei ihrer ersten polizeilichen
Vernehmung die Anmieterin des Fahrzeugs wie folgt beschrieben:  Die Frau
hatte eine schmale zum Gesicht passende Nase ... Nach intensiver
Durchsicht bin ich mir sicher, dass die Frau auf dem Lichtbild 2-16.2 ...
mit der Frau identisch ist, die ... das Fahrzeug anmietete. Auf dem
Lichtbild 2-16.2 war Sigrid Sternebeck abgebildet. Nun will die Zeugin
mich als die Mieterin wiedererkannt haben und zwar an O-Beinen, einer
krummen Nase und fleischigen Wuelsten unter den Augen.

Alle diese drei Merkmale treffen auf mich nicht zu. Es wird kein Problem
sein, beispielsweise ein Gutachten vorzulegen, das besagt, dass ich keine
O-Beine habe, jede/r Orthopaede/in wird bestaetigen, dass ich nach der Art
der Hueftgelenkoperationen, die ich hinter mir habe, gar keine O-Beine
haben kann. Auf all solche Fragen auch einer juristischen Verteidigung
soll ich mich im Moment nicht konzentrieren koennen - auch deshalb die
erneute Einzelhaft. 

Auch der Bundesanwaltschaft muss mittlerweile aufgegangen sein, dass sie
mich schlecht wegen Mordes an diesem GSG 9-Mann verurteilen lassen kann,
wo heute wirklich jede/r weiss, dass ich zum Zeitpunkt der Schiesserei in
Bad Kleinen bereits mir einer Polizeipistole am Kopf auf dem Boden lag.
Die Knastsprengung in Weiterstadt gibt selbst bei einer Verurteilung
kein Lebenslaenglich her und bei der Anklage wegen 'Air-Base' gibt es nur
diese Schriftgutachten, mit denen bewiesen werden soll, dass ich ein Auto
gekauft haette - da haben sie nicht mal solche O-Bein-Zeugen aufzubieten.
Ausserdem ist bei diesem Anklagekomplex zu erwarten, dass das
Medieninteresse wieder groesser sein wird, weil diese Aktion und die
Erschiessung des GI selbst in linken Kreisen groesste Widersprueche und
Kritik ausgeloest hat. Von daher wird dann diese Art 'Beweisfuehrung', die
heute hier an der Tagesordnung ist, nicht so glatt ueber die Buehne gehen
koennen. Aus all diesen Gruenden wollen Bundesanwaltschaft und OLG gerade
in der aktuellen, als 'langweilig' und 'uninteressant' inszenierten
Prozessphase mit O-Bein-Zeugen und aehnlichen Konstruktionen die
'Beweisfuehrung' (Tietmeyer) fuer das Lebenslaenglich gegen mich schnell
abschliessen und in die Tasche kriegen - und ich soll mich waehrenddessen
in Isolation mit deren Wirkungen beschaeftigen.

Birgit Hogefeld 
10.01.1995 



Interview mit RA Berthold Fresenius und RAin Ursula Seifert,
VerteidigerInnen von Birgit 

Info-AG: ?Wie ist der derzeitige Stand des Verfahrens und wie stellt ihr
euch den weiteren Ablauf vor?

RAin Ursula Seifert: Im Moment behandeln wir immer noch den Komplex
Tietmeyer und zumindest die naechsten beiden Verhandlugstage wird es noch
um Beweisaufnahme zu Tietmeyer gehen.

?Das heisst, der groesste Teil kommt noch?

U. S.: Ja, Airbase, Weiterstadt und Bad Kleinen stehen noch offen. Den
Ablauf bestimmt ja das Gericht durch seine Terminplanung.

RA Berthold Fresenius: Als Zuschauer hoert man oft, dass der Vorsitzende
verkuendet, nach õ 249 sei jetzt dies und jenes eingefuehrt und alle
haetten Gelegenheit gehabt, davon Kenntnis zu nehmen. Das sagt dem
Zuschauer wenig, da er ja keine Gelegenheit hat, davon Kenntnis zu
nehmen. Oder es werden Sachen vorgelesen, auch das als Zuschauer nur
schwer nachzuvollziehen, weil in der Regel nur auszugsweise verlesen
wird und der Zuschauer den Kontext nicht kennt. Diese schriftliche
Unterlagen sind fuer das Verfahren teilweise von sehr grosser Bedeutung,
indem das Gericht Gutachten oder Teile aus den Akten im sog.
Selbstleseverfahren in den Prozess einfuehrt. Mit dem Verlesen von
gerichtskundigen Tatsachen laeuft es genauso. Ziemlich zu Anfang ist ein
Urteil vorgelesen worden, was Angaben zur Struktur der RAF machen
solllte . Das Gericht hat mitgeteilt, dass das gerichtskundige Tatsache
sei, d.h. dass es davon ausgeht: so ist die Struktur der RAF. Dies ist in
dem vorliegenden Verfahren wie in allen sog. RAF-Verfahren von grosser
Bedeutung. In diesen Verfahren wird die individuelle Beweisfuehrung
ersetzt durch ein Konstrukt der Organisation. Ergebnisorientiert wird
dabei die vermeintliche Struktur der RAF zur Anwendung gebracht. In der
Oeffentlichkeitsarbeit der BAW wurde die RAF als eineOrganisation mit
hierarchischer Struktur dargestellt, in den Urteilen wurde sodann von
einer basis-demokratischen Struktur ausgegangen. Bedeutende Schritte in
der Beweisaufnahme vpllziehen sich somit, ohne dass dies fuer den
Zuschauer nachvollziehbar ist. Auch die ganzen Schriftgutachten sind
schlichtweg durch Verlesen eingefuehrt worden. Wir haben uns dagegen
jeweils gewehrt, haben immer Widerspruch eingelegt. Normalerweise werden
die Sachverstaendigen geladen und werden dann auch befragt. d.h. alle
Verfahrensbeteiligten koennen Fragen stellen, wie sie zu diesem Ergebnis
gekommen sind. Man kann versuchen, das nachzuvollziehen, Unterlagen
werden vorgelegt, Wahrscheinlichkeitsgrade erlaeutert. Das ist eine
Beweisaufnahme. Da sitzt jemand und muss sein Gutachten erlaeutern,
erklaeren und rechtfertigen. Bei uns war es bisher so, dass die Gutachten
vorgelesen werden. Das Gericht sagt: Im Rahmen der Beweiswuerdigung
werden wir schon sehen, wie wir damit umgehen. Es hat den Anschein und
wir gehen davon aus, dass es dem Gericht genuegen wuerde, in dieser Art und
Weise zu einem Urteil zu kommen.

U. S.: ... ohne dass diese Gutachterinnen vor Gericht erscheinen, obwohl
 ihre Gutachten ja, wie wir in unseren Widerspruechen schon dargelegt
 haben, aeusserst fragwuerdig sind. Wenn man einmal davon ausgeht, dass
 Schriftgutachten bei so ganz geringen Schreibleistungen wie einer
 Unterschrift ueberhaupt erstellt werden koennen - es sind ja hier in
 unserem Verfahren meistens nur 5, 6 oder maximal 7 Buchstaben - dann
 sind die Leute, die trotzdem Gutachten erstatten jedenfalls
 uebereinstimmend der Meinung, dass bei fotografierten oder photokopierten
 Unterschriften kein Gutachten erstattet werden kann. Die Unterlagen,
 die den Gutachterinnen in diesem Verfahren vorlagen, waren zu einem
 grossen Teil Fotokopien, Durchschriften oder Fotografien und sie haben
 trotzdem begutachtet. Deswegen sind diese Gutachten an sich innerhalb
 dieser Fachdisziplin sehr umstritten. Dann ist es doch sehr
 verwunderlich, wenn das Gericht diese Gutachten lediglich duch Verlesen
 einfuehrt und es noch nicht einmal fuer erforderlich haelt, dass die
 Gutachterinnen kommen und erklaeren, wieso sie anhand so fragwuerdiger
 Unterlagen ueberhaupt ein Gutachten erstatten koennen.

?Habt ihr beantragt, die Gutachterinnen zu laden?

U. S.: Nein, wir haben bisher lediglich der Verlesung widersprochen. 

B. F.: Grundsaetzlich ist es im Strafverfahren so, dass das Gericht laut
Gesetz eine Aufklaerungspflicht hat. Das sind ja alles Punkte, denen das
Gericht von sich aus , auch ohne Antraege der Verteidigung nachgehen
muesste. Wenn das Gericht es angesichts der sehr schweren Anklagepunkte
nicht mal fuer noetig haelt, die Sachverstaendigen zu diesen
Schriftgutachten zu laden und von sich aus zu den Widerspruechen in
diesen Gutachten zu befragen - es gab ja teilweise auch zwei Gutachten
mit unterschiedlichen Ergebnissen - dann kann man schon den Eindruck
gewinnen, dass das Gericht nicht besonders offen an die Beweisaufnahme
herangeht, nicht neugierig darauf ist, wie der Sachverhalt wirklich ist.
Wir hatten bisher 2 ZeugInnen, die jeweils im Zusammenhang mit der
Anmietung bzw. dem Ankauf eines KFZ vor Gericht erschienen sind. Beide
ZeugInnen hatten Besonderheiten: bei dem Einen war aus der Akte zu
erkennen, dass sie unvollstaendig ist. Nicht alle Lichtbilder, die
vorgelegt worden waren, befanden sich in der Akte. Nun ist es fuer die
Nachvollziehbarkeit der Zeugenaussage natuerlich wichtig, zu wissen, was
dem Zeugen damals vorgelegt wurde, warum er was wiedererkannt hat. Das
Gericht hat keine Bemuehungen gestartet, bei der BAW auf
Vervollstaendigung der Akten hinzuwirken. Es war ihm schlichtweg egal.
Die zweite Zeugin, die zum Komplex Tietmeyer ausgesagt hat, hatte in
ihrer ersten Vernehmung bei Lichtbildvorlage mit Sicherheit - ich bin
mir ganz sicher - eine Person wiedererkannt, und zwar die Frau
Sternebeck. Auch da hat der Senat nicht nachgefragt, er hat der Zeugin
nicht vorgehalten, dass sie damals ausdruecklich und zweimal betont hatte,
Frau Sternebeck erkannt zu haben. Das ist eigentlich der entscheidende
Eindruck, den ich bei dem Verfahren bisher habe: dass dieser Senat die
Anklageschrift mit dem Beweismittelverzeichnis neben sich liegen hat und
jeweils abhakt. Er nimmt das als Beweismittel, was in der Anklage
drinsteht und befragt die Zeugen dann regelmaessig in der Art und Weise:
Wenn sie damals gesagt haben ... ist das dann richtig? Ich hab noch
keinen Zeugen erlebt, der dann sagt: Was ich damals gesagt habe, ist
nicht richtig, zumal wenn er sich nicht mehr gut erinnert. Es fehlt bei
dem Gericht voellig, dass nachgehakt wird oder eben mit dem Interesse
gefragt wird, einen Sachverhalt zu hinterfragen. Sondern es werden
schlichtweg die Stichworte abgehakt, die in der Anklage wichtig sind und
im Beweismittelverzeichnis stehen. Wenn alle Haekchen gemacht sind, dann
ist fuer das Gericht der Zeuge nicht mehr interessant. Die
Bundesanwaltschaft befragt sehr wenig und wenn wir befragen, schalten
sie ab. Allein durch die Beobachtung der einzelnen Senatsmitgliede r hat
man oft den Eindruck, dass sie nun in Gedanken ganz woanders sind.

U. S.: Das Gericht scheint nicht daran interessiert, zu erfahren, was
bei den Zeugenbefragungen im Einzelnen wirklich abgelaufen ist. Es ist
bei ganz vielen Vernehmungen so, dass aus den Akten klar wird, dass da
Vorgespraeche stattgefunden haben, deren Inhalt gar nicht in den Akten
ist - und dass es das Gericht ueberhaupt nicht interessiert, ob dem Zeugen
zum Beispiel bei diesem Vorgespraech auch schonmal Lichtbildmappen
vorgelegt worden sind, was ja meistens der Fall ist. Und es ist ja
gerade bei Wiedererkennungszeugen zu beobachten, dass sie, wenn sie ein
Bild oefters gesehen haben, das natuerlich irgendwann wiedererkennen  -
aber nicht, weil sie die Person schon mal gesehen haben, sondern weil
sie das Bild schon oefter gesehen haben.

B. F.: Kurz etwas grundsaetzliches zu den Schriftgutachten, die fuer die
Anklage in diesem Verfahren eine zentrale Bedeutung haben. Ein
Schriftsachverstaendigen-Gutachten ist Produkt eines subjektiv gepraegten
Vorganges. Es gibt keine empirischen Daten, auf die sich diese Gutachten
stuetzen koennen. Entsprechend koennen auch keine prozentualen Zuordnungen
getroffen werden. Weiterhin haben wir es ausschliesslich mit Gutachtern
des BKA zu tun, die Gefahr des sich-gegenseitig bestaetigens liegt nahe.
Zu beruecksichtigen ist auch der Gegenstand der Begutachtung: Es handelt
sich jeweils um 1 Wort.

?Nochmal eine Frage zu dieser Autoanmietung. Als diese Frau
Walter-Chorfi als Zeugin da war, hat sie gesagt, dass die Frau, die
damals das Auto gemietet hat, erst mit dem Sohn gesprochen hat, dann mit
der Oma, dann mit dem Mann der Zeugin, der ein laengeres Gespraech mit ihr
hatte, und dann kam erst die Zeugin dazu, um den Vertrag zu tippen.
Jetzt wird aber nur sie als Zeugin vernommen,  sie, die behauptet,
Birgit wiederzuerkennen. Die anderen tauchen garnicht auf.

U. S.: Ja, die anderen konnten entweder ueberhaupt niemand mehr erkennen
oder waren eben nicht sicher in ihrer Wiedererkennungsleistung. Sie war
die einzige, die sicher behauptet hat - nachdem sie wieder davon
abgekommen war, dass es Frau Sternebeck war, der sie damals gegenueber
stand - dass das Birgit Hogefeld war, die das Auto  angemietet hat. Und
das ist ja genau das, was wir vorhin schon gesagt haben: den Senat
interessiert offensichtlich nur die Zeugin, die den Anklagevorwurf auch
stuetzt. Was eventuell entlasten koennte, findet keine Beruecksichtigung.

B. F.: Es ist genau wie Du gesagt hast: der Zeuge, der mit ihr zeitlich
viel  mehr zu tun hatte, der die Verhandlungen gefuehrt hat und mit ihr
auch zum KFZ gegangen ist, war sich unsicher und hat keine 100%igen
Angaben gemacht, genauso die uebrigen Mitglieder der Familie. Sie haben
zwar unter Umstaenden Leute erkannt, aber das waren dann Personen, an
denen die Ermittlungsbehoerden kein Interesse hatten, oder sie haben von
vorneherein eingeraeumt, dass sie sich nicht mehr  erinnern koennen - und
ich meine, wenn man Autos vermietet, ist der Umstand, dass da Leute ins
Haus kommen, um ein Auto zu mieten, ja nicht so untypisch. Nur diese
Zeugin war sich von Anfang an sicher - sie hat bei der ersten Vernehmung
zweimal betont, dass sie sich sicher sei - das Lichtbild 16, das ist
Sternebeck, wiederkannt zu haben. Mit der selben Sicherheit ist sie auch
im Laufe des Verfahrens  aufgetreten. Sie kam ja als Zeugin rein und hat
nicht etwa gesagt: Da war eine Frau bei mir, die hat so und so
ausgesehen, son dern sie kam rein und sagte: Frau Hogefeld war bei mir.
Sicherlich hat sich die Person nicht als Frau Hogefeld vorgestellt.

U. S.: Dann gab es da noch eine verdeckte Gegenueberstellung der Zeugin
Walter-Chorfi mit Birgit in Preungesheim. Im wesentlichen sollte es sich
da um eine aehnliche Gegenueberstellung wie auf dem Videofilm, der im
Prozess gezeigt wurde, handeln - ausser, dass Birgit Hogefeld bemerkt hat,
dass eine Gegenueberstellung stattfindet und den Arm vorïs Gesicht
gehalten hat. Sie hat sich also laut Akte offensichtlich ganz anders
verhalten als die Vergleichspersonen. Ein anderer wesentlicher
Unterschied zu der auf dem Video zu sehenden Gegenueberstellung war wohl
gewesen, dass sich die Vergleichspersonen hinterher nocheinmal fuer die
Zeugin aufgestellt haben, ohne Birgit Hogefeld. Das ist die
Gegenueberstellung, auf die sich die Zeugin Walter-Chorfi bezieht. Sie
konnte Birgit Hogefeld zu dem Zeitpunkt wohl schlecht am Gesicht
erkennen, da Birgit Hogefeld den Arm davor gehalten hat und dann hat sie
sie wohl an den angeblichen O-Beinen erkannt haben wollen.

? Ist eigentlich inzwischen klar, wer auf diesem Ganzkoerperfoto zu sehen
war, das der Zeugin Walter-Chorfi vorgelegt wurde?

B. F.: Das ist das, wovon ich vorhin schon gesprochen habe: wenn die
Akten fehlerhaft gefuehrt werden - ob nun bewusst oder unbewusst sei mal
ganz dahingestellt - dann laesst sich das viele viele Jahre spaeter
natuerlich gar nicht mehr rekonstruieren, weil die Beamten alle sagen
Wissen wir nicht mehr. Das Gericht kann daraus Schlussfolgerungen ziehen.
Es kann sagen Interessiert uns doch alles nicht. Es kann aber auch
sagen, Wiedererkennungsleistungen sind ein unheimlich fehleranfaelliges
Gebiet. Und um die Fehleranfaelligkeit moeglichst gering zu halten, ist es
unumgaenglich, dass alle Beteiligten heute im Prozess nachvollziehen
koennen, wie dieser Wiedererkennungsprozess gelaufen ist, d.h. wann in
welcher Reihenfolge welche Lichtbilder vorgelegt wurden, wie die
Qualitaet der Bilder war, ob sie zum ersten Mal oder wiederholt vorgelegt
wurden usw. Das ist entscheidend, um die Wiedererkennungsleistung
beurteilen zu koennen. Nun kann man natuerlich sagen, die
Ermittlungsbehoerden haben hier schlecht und fals ch gearbeitet - aus
welchen Gruenden auch immer; das heisst, wir koennen dieses Beweismittel,
diese Zeugenaussage nicht mehr rekonstruieren: ob sie nachvollziehbar
ist, ob Fehlerquellen vorhanden sind, und sie kann von daher nicht mehr
verwandt werden. Das waere eine Folgerung, die als Nebenzweck dazu fuehren
koennte, dass die Ermittlungsbehoerden die Akten in Zukunft ordentlicher
fuehren.

Worueber wir jetzt noch gar nicht geredet haben: Steinmetz. Darueber
braucht man auch nicht viel zu dagen, aber wir wollten ihn doch mal
erwaehnen. Bei Steinmetz ist ja auch wieder die Frage der
Aktenvollstaendigkeit. Aus der Akte mit den Steinmetz-Vernehmungen ergibt
sich, dass die Akte unvollstaendig ist. Das braucht man nicht zu
analysieren, das steht in der Akte direkt drin. Weiterhin ist der
Verteidigung, dem BKA, der BAW und dem Gericht selbstverstaendlich auch
bekannt, dass es nicht stimmt, dass Steinmetz seit Januar 1994 , dem
Zeitpunkt - nach unserer Akte - seines Verschwindens, als er aus dem
Zeugenschutzprogramm offiziell entlassen wurde, keine ladungsfaehige
Adresse fuer unser Verfahren mehr haben soll. Das ist allen Beteilligten
bekannt, denn Steinmetz ist auch danach noch als Zeuge vernommen worden.
Die Hausdurchsuchungen, die es in Frankfurt gab, haben das ja fuer jeden
anschaulich dokumentiert. Das war ja sogar im Hessischen Rundfunk zum
Hogefeld-Prozess kurz vor Prozessbeginn, wo de r Pressesprecher der BAW
erklaerte, dass, falls das Gericht auf Steinmetz bestehen sollte, es schon
Mittel und Wege geben werde, Steinmetz auch zu laden. Das heisst, dass er
offensichlich fuer die Ermittlungsbehoerden greifbar ist. Jetzt hat in dem
ganzen Verfahren der Senat nicht einfach mal bei der BAW nachgefragt:
Koennen wir mit den Zeugen rechnen oder nicht, nach den Akten ist er
nicht erreichbar, nach Ihren Aussagen ist er erreichbar - eine ganz
einfache Frage. Der Senat hat keinmal bei der BAW nachgefragt, was denn
mit den weiteren Angaben ist, die es - das kann man sogar der Presse
entnehmen - im Zusammenhang mit dem Ermittlungsverfahren Weiterstadt
gibt. Fuer den Senat hat das ueberhaupt keine Schlussfolgerungen gehabt.
Auch wieder das voellige Desinteresse an einer Sachverhaltsaufklaerung -
diese Punkte stehen in der Anklage nicht drin, da kann man kein Haekchen
dranmachen, und wo man kein Haekchen dranmachen kann, das interessiert
dann halt nicht.

U. S.: Die BAW ermittelt da ja offensichtlich immer weiter, da gab's ja
auch Durchsuchungen in Frankfurt im Zusammenhang mit Weiterstadt. Das
ist alles bei uns in der Akte nicht drin. Wir erfahren das sozusagen aus
der Presse, oder von sonstwoher. Nur aus unserer Akte erfahren wir das
nicht, obwohl ganz klar ist, dass es in unmittelbarem Zusammenhang steht
und vielleicht auch Entlastendes enthalten koennte oder ueberhaupt was
Erhellendes fuer unser Verfahren, in welche Richtung auch immer der
Sachverhalt aufgeklaert wird. Und gleichwohl findet sich keines der
weiteren Ermittlungsergebnisse oder ueberhaupt der Ermittlungsverlauf bei
uns in der Akte wieder, die hoert fuer uns im Januar 94 auf.

?Koennt ihr noch weitere Beispiele sagen, wie die Verteidigung behindert
wird ?

U. S.: Ja, wir werden ja generell bei der Akteneinsicht behindert, z. B.
was die Lichtbilder anbelangt, das haben wir ja auch schon mehrmals im
Verfahren zum Thema gemacht. In der Akte befinden sich ja weit ueber 400
Lichtbilder, sei es Bildmappen mit Personen, die Wiedererkennungszeugen
vorgelegt wurden, seien es Lichtbilder zu Gutachten, wo
Schussentfernungen bestimmt worden sind, oder wo Projektile bestimmt
worden sind, Schmauchspuren, dann gibt es natuerlich auch zu Weiterstadt
massenhaft Tatortbilder. Also, es sind wahnsinnig viele Lichtbilder. Die
haben wir in den Akten alle als Schwarz/Weiss-Kopien gekriegt, und
Schwarz/weiss-Kopien haben nun mal an sich, dass man relativ wenig an
Details erkennen kann, wenn man ueberhaupt was darauf erkennen kann. Wir
hatten schon sehr fruehzeitig, naemlich im April 1994, beantragt, dass uns
diese Lichtbilder im  Original oder als Abzuege zur Verfuegung gestellt
werden, oder dass uns Unterlagen zugaenglich gemachtwerden, damit wir
selbst uns Abzuege machen koe nnen. Wir streiten uns jetzt praktisch seit
April 94  darueber, ob uns das zusteht oder nicht. Bislang wurde das
immer abgelehnt, wir wurden darauf verwiesen, dass wir ja die Akten beim
Gericht einsehen koennten und wir hatten darauf hingewiesen, dass das
natuerlich ueberhaupt keine Akteneinsicht ist. Man kann nicht zum Gericht
gehen und sich ueber 400 Lichtbilder anschauen und dann im Kopf behalten,
was im Detail auf diesen Lichtbildern zu sehen ist

B. F.: ... und vor allem: wie denn dann diese Lichtbilder mit der
Mandantin besprechen, das geht ja gar nicht...

U. S.: Und es gibt zu ganz verschiedenen Themen Lichtbilder:
Schmauchspuren, Entfernung, Projektilbestimmung und und und. Es kann
auch notwendig sein, die Lichtbilder einem Sachverstaendigen zu zeigen,
der dazu etwas erklaeren kann. Dadurch kann man unter Umstaenden ueberhaupt
erst beurteilen, ob man da noch Antraege stellen oder weitere Gutachten
einholen muss. Der Senat hat uns, nachdem die Hauptverhandlung schon
begonnen hatte, in einem Pausengespraech mitgeteilt, sie haetten uns z.B.
die Obduktionslichtbilder des Polizeibeamten Newrzella und den Video und
die Gegenueberstellungslichtbilder nicht gegeben, weil wir die auch
veroeffentlichen koennten - das wuerden sie befuerchten. Daraufhin haben wir
beide Erklaerungen abgegeben, dass wir das Material natuerlich nur zu
Verteidigungszwecken brauchen. Offensichtlich war ihre Begruendung
vorgeschoben, denn bis heute haben wir nur eine ganz kleine Auswahl an
Abzuegen bekommen. Dann wollten sie, dass wir zu jedem einzelnen Lichtbild
begruenden, warum wir es haben wollen. Das wuerde bedeuten, dass wir zu
einem ganz fruehen Zeitpunkt unsere Verteidigungsstrategie offenlegen
muessten. Das kann ja nicht angehen. Das Gericht hat alle Lichtbilder im
Original, die BAW hat natuerlich jederzeit Zugriff, nur wir Verteidiger,
die ohnehin den kleinsten Apparat zur Seite haben, muessen wegen jedem
Lichtbild zum Gericht rennen und es uns dort anschauen.

?Wie geht ihr das Verfahren an?

U. S.: Wir haben schon immer gesagt, dass wir in diesem Verfahren
juristisch verteidigen. D.h. alle Beweismittel, die angefuehrt werden, um
Birgit Hogefeld zu ueberfuehren, werden wir dahingehend ueberpruefen, ob sie
Bestand haben koennen. Dazu gehoeren die Schriftgutachten. Dazu gehoeren
die angeblichen Wiedererkennungszeugen, deren Wiedererkennungsprozess wir
nachvollziehen lassen wollen.

B. F.: Die Schlussfolgerung daraus, wie das Gericht mit dieser
Verteidigung umgeht, den Charakter diese Verfahrens mag dann die
geneigte Zuhoererin und der geneigte Zuhoerer erkennen. An den Beispielen,
die wir genannt haben, wird denke ich schon deutlich, dass wir nicht in
einem normalen, juristisch gepraegten Verfahren sitzen. Wir sitzen nicht
vor dem Landgericht, Schwurgericht, mit Mordanklage, sondern wir sitzen
vor einem Staatsschutzsenat, der in der Person von zumindest dreien der
Senatsmitglieder seit vielen Jahren in Frankfurt in õ 129a-Verfahren
taetig ist - von Startbahn ueber die Verfahren gegen Ali Jansen, Ingrid
Barabass, Mareille Schmegner usw. Und er steht in der jahrzehntelangen
Tradition der Staatsschutzrechtssprechung in der Bundesrepublik. 

U. S.: Und vor allen Dingen steht er ungebrochen in dieser Tradition.
Manche Staatsschutzsenate haben in den vergangenen Jahren ja ab und an
mal abweichende Urteile und Beschluesse erlassen, also gegen die BAW. Das
kann man von diesem Senat nicht sagen.

B. F.: Wozu man noch sagen kann, dass die BAW nach der Gesetzeslage bei
diesem Verfahren eine grosse Auswahl von Moeglichkeiten hatte, wo sie
anklagt. Es ist rechtlich nicht so, dass sie nach Frankfurt haette gehen
muessen, sondern sie haette mit dieser Anklage in der gesamten BRD
anklagen koennen. Dass die Wahl auf diesen Senat gefallen ist, ist denke
ich voellig nachvollziehbar.  

?Wer wuerde bei einem Revisionsverfahren den Senat bestimmen?

B. F.: Das ist dann der 3. Senat des BGH, der laut Gesetz fuer
Staatschutzprozesse zustaendig ist, der auch schon in den 50er Jahren fuer
die KPD-Prozesse zustaendig war. Wobei man auch noch sagen muss, dass es ja
nicht nur wir sind, die da verteidigen, sondern dass es da noch eine
Angeklagte, eine Mandantin gibt, die da sitzt und die ja auch versucht,
sich aktiv an dem Verfahren zu beteiligen. Sie hat ja schon mehrmals das
Wort ergriffen und wird das auch im Laufe des Verfahrens noch mehrfach
tun. Sie hat sich nicht ausschliessen lassen, will teilnehmen und will
selbst, mit den Mitteln die sie hat, mit Erklaerungen, die sie schon
abgegeben hat und auch noch abgeben wird, dieses Verfahren fuehren.

?Koennt ihr zu dem Komplex Bad Kleinen noch was sagen?

U. S.: Bei Bad Kleinen ist wie bei den anderen Anklagekomplexen die Akte
nicht so gefuehrt, wie sie eigentlich gefuehrt sein muesste. Wir haben ja
am ersten Tag schon beantragt, das Verfahren hinsichtlich Bad Kleinen
einzustellen, mit der Begruendung, dass unserer Meinung nach entscheidend
ist, ob der Polizeibeamte Newrzella von Wolfgang Grams erschossen worden
ist oder nicht. Dazu hat uns der Senat mehrfach, auch schon vor der
Hauptverhandlung geschrieben, dass diese Frage mit unserem Verfahren
unmittelbar gar nichts zu tun habe. Wir denken aber, dass wenn Birgit
Hogefeld vorgeworfen wird, als Mittaeterin bei diesem vorgeworfenen Mord
beteiligt gewesen zu sein, fuer uns natuerlich die Grundvoraussetzung ist,
dass festgestellt wird, ob der Polizeibeamte Newrzella tatsaechlich von
Wolfgang Grams erschossen worden ist. Wir haben dazu schon gesagt, dass
die angeblichen Tatprojektile bei der Obduktion des Polizeibeamten von
den anwesenden BKA-Beamtinnen laut Akte weder mit einer Asservatennummer
verseh en wurden noch festgehalten worden ist, was mit den
Tatprojektilen, die aus dem Koerper des Polizeibeamten entfernt wurden,
im Laufe der folgenden vier Tage passiert ist. Nach der Akte sind sie
schlichtweg verschwunden. In einer normalen Akte darf das gerade bei dem
Hauptbeweismittel nicht vorkommen. Es wird ja gesagt, diese Projektile
stammten aus der Waffe von Wolfgang Grams, und alle gehen davon aus, dass
es sich dabei um die Projektile handelt, die aus dem Koerper von
Newrzella entfernt wurden. Aber es ist tagelang nicht nachvollziehbar,
wo diese Projektile abgeblieben sind. Sie tauchen dann in Muenster bei
Professor Brinkmann wieder auf, als angeblich - man muss 'angeblich'
sagen - diese zwei Projektile, die aus dem Koerper des Polizeibeamten
herausoperiert worden sein sollen. Erst ab da - vier Tage nach der
Obduktion des Polizeibeamten, bei Professor Brinkmann in Muenster - haben
diese beide Projektile Asservaten-Nummern. Das ist sehr sehr
ungewoehnlich. Normalerweise wird in allen Akten festgehalten, und zwar
minutioes festgehalten, wenn Tatmittel oder Beweismittel uebergeben
werden, von wem, an wen, Zeitpunkt der Uebergabe und was dann nach der
Uebergabe mit ihnen passiert. Es ist anhand der Akte fuer jeden, auch fuer
das Gericht, schon vor Beginn der Hauptverhandlung erkennbar gewesen,
dass dem in diesem Fall nicht so ist. Auch hier: keine Anfrage, keine
Initiative von Seiten des Gerichts, dass etwa die BAW aufgefordert worden
waere, die Akten insoweit zu komplettieren oder eine Erkaerung dafuer
vorzulegen. Das ist natuerlich nicht die einzige Besonderheit in diesem
Komplex. Aufgrund der mannigfachen Manipulationen bei der
Beweissicherung sind bis heute auch noch die Todesumstaende von Wolfgang
Grams ungeklaert. Das haben wir im Einstellungsantrag auch schon
ausfuehrlich dargelegt. Dann gibt es noch die an vielen Punkten
offensichtlich falschen Aussagen der GSG-9-Beamten.

?Was denkt ihr, welch Bedeutung der Komplex Bad Kleinen im Rahmen des
Verfahrens noch bekommen wird? Vorrausgesetzt ihr koennt ueberhaupt
durchsetzen, dass diese Widersprueche Gegenstand der Verhandlung werden?
Was denkt ihr, was das fuer eine Rolle in der Oeffentlichkeit spielen
wird?

U. S.: Wir hoffen natuerlich schon, dass die Oeffentlichkeit diesen Prozess
verfolgt, wobei wir natuerlich hoffen, dass sie nicht nur den Komplex Bad
Kleinen, sondern auch die anderen Anklagepunkte verfolgt und dass sich
breiter Widerstand bildet gegen diese Art der Prozess-und Beweisfuehrung

B. F.: So, das war ein schoenes Schlusswort..




Naechste Prozesstermine
Einlass 9 Uhr, Beginn 9.30 Uhr
9. 2. - 14. 2. - 16. 2. - 23. 2.  - 2. 3. - 7. 3. - 9. 3. - 14. 3. - 21.
3. - 23. 3. - 28. 3. - 30. 3. - 4. 4. - 6. 4. - 11. 4. - 24. 4. - 27. 4.

Birgits Postadresse
Birgit Hogefeld c/o OLG Frankfurt, 
5. Stafsenat, Postfach , 60256 Frankfurt/M.

Technics zum Prozess-Info
Das Prozessinfo wird in Wiesbaden gemacht. Adresse: Info-AG zum Prozess
gegen Birgit Hogefeld, Werderstr. 8, 65195 Wiesbaden. Telefon mittwochs
von 17-19 Uhr und freitags von 18-20 Uhr : 0611/44 06 64. Der Vertrieb
des Prozessinfos ist immer noch nicht zufriedenstellend organisiert. Eine
zentrale oder mehrere dezentrale Vertriebsgruppen werden noch gesucht.
Grosse Luecken gibt es weiterhin im Ruhrgebiet und in Hessen, ausserdem
gibt es keine organisierte Verschickung an die Gefangenen und an die
Infolaeden. Die Nr. 3 wird wie folgt verbreitet: * Schleswig-Holstein:
Rote Hilfe, Postfach 644, 24125 Kiel, tel/fax 0431/75141 * Hamburg: Ueber
den Tag hinaus c/o Schwarzmarkt, Kleiner Schaeferkamp 46, 20357 Hamburg *
Berlin / Ex-DDR: Prozessgruppe Birgit Hogefeld, c/o PDS Kreuzberg,
Dieffenbachstr. 33, 10967 Berlin, fax 030/6949354 * Stuttgart: Infobuero
fuer polit. Gefangene, Moerickestr. 69, 70199 Stuttgart * Saarland: basis,
Alte Feuerwache, Am Landwehrplatz 2, 66111 Saarbruecken * Bayern:
Infobuero  c/o Buecherkiste, Schlehengasse 6, 90402 Nuernberg * im
Spinnennetz und im CL-Netz Regionale WeiterverteilerInnen, die auch hier
in der Liste als Verteilstellen aufgefuehrt werden wollen, koennen sich in
Wiesbaden melden und erhalten ein kopierfaehiges Exemplar.
Einzelversendungen koennen von Wiesbaden aus nicht erfolgen. Die naechste
Ausgabe (Nr. 4) wird ca. am 10. -15. Maerz erscheinen

Prozess-Spendenkonto
Da sowohl die Kosten im Todesermittlungsverfahrens z. N. Wolfgang Grams
sowie die Kosten des Verfahrens gegen Birgit Hogefeld von den
Angehoerlgen alleine nicht getragen werden koennen, sind Spenden dringend
notwendig:

Sonderkonto V. Luley, Bad Kleinen 
Postgiroamt Frankfurt, 
BLZ 50010060, Kto.-Nr. 16072-603