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Thu Jul 27 03:05:48 1995
 

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Betreff : PE des BM der Justiz zu Fernmeldeueberwac
Datum : Fr 19.05.95, 23:00 (erhalten: 22.05.95)

P r e s s e e r k l ä r u n g Nr. 19/95 des Bundesministeriums der Justiz vom 17.05.1995: (Abtippfehler vorbehalten) Heute im Kabinett: Bericht über Probleme bei der Überwachung
des Fernmeldeverkehrs mit modernen Telekommunikationssystemen
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat heute dem Bundeskabinett einen unter ihrer Federführung erarbeiteten Bericht über Problemfelder und Lösungsansätze bei der Überwachung des Fern- meldeverkehrs in modernen Telekommunikationssystemen vorgelegt. Dazu erklärte sie heute gegenüber der Presse in Bonn: "Der technische Fortschritt darf nicht zu Lasten der Sicherheit des Staates und seiner Bürger gehen. Mit der Weiterentwicklung der Tele- kommunikationstechnologie un der Liberalisierung des Telekommunika- tionsmarktes stoßen Überwachungsmaßnahmen zunehmend auf Schwierig- keiten. In dem unter meiner Federführung erstellten Bericht hat die Bundesregierung eine rechtliche und tatsächliche Bestandsaufnahme vorgenommen, damit eingeschätzt werden kann, wie die notwendigen Überwachungsmöglichkeiten künfitg technisch und rechtlich sicherge- stellt werden können." Der Bericht der Bundesjustizministerin benennt unter anderem folgende Problembereiche: - Feststellung der zur Überwachung erforderlichen Daten
Schwierigkeiten ergeben sich aus verschieden Gründen: - In Mobiltelefonnetzen wird anstelle eines festen Anschlusses eine Chipkarte überlassen, wobei allein die der Karte zugeteilte Ruf- nummer für Überwachungsmaßnahmen von Bedeutung ist. hier sind Schwierigkeiten denkbar, wenn die Rufnummer der zu überwachenden Person festzustellen ist. - Nicht selten werden ganze Rufnummernpakete an Diensteanbieter ver- geben, die ihrerseits einzelne Rufnummern oder wiederum ganze Kon- tingente an ihre Kunden weitergeben. Erforderlich ist die _Schaf-_ _fung einer dezentralen Rufnummernauskunft_, wodurch die Anbieter von Telekomunikationsdienstleistungen gesetzlich verpflichtet wer- dern, Kundenregister zu führen. - Schwierigkeiten bereiten auch die sog. _Debit_-Karten mit begrenz- tem Guthaben und begrenzter Gültigkeitsdauer. Über technische Lö- sungsmöglichkeiten werden zur Zeit im Bundesministerium für Post und Telekommunikation in Zusammenarbeit mir den Netzbetreibern die notwendigen Überlegungen angestellt. - Aufgrund sog. _Roaming-Abkommen_ gestatten internationale Mobil- funknetze das Telefonieren im Inland mit Nutzerkarten, die bei einem ausländischem netzbetreiber oder Diensteanbieter erworben wurden. Hier ist die Ermittlung praktisch nur im Wege der Rechts- hilfe denkbar, was weiter zwischenstaatliche bzw. internationale Abkommen erfordert. - "Corporate Networks"
Die Überwachung und Aufzeichnung des Fernmeldeverkehrs müssen gegen- wärtig nur die Betreiber von _Fernmeldeanlagen für den öffentlichen_ _Verkehr_ ermöglichen. "Corporate Networks" hingegen sind Telekommu- nikationsnetze für geschlossene Benutzergruppen und dieser Ver- pflichtung nicht unterworfen. Da sich aus den Zulassungsvorausset- zungen für den Betrieb eines Corporate Network recht breite Anwen- dungsfelder ergeben können, wäre auch nicht ausgeschlossen, daß kri- minelle Organisationen für diesen Zweck Scheinfirmen (mit internem Telefeonnetz) aufbauen. Deshalb muß über die gesetzliche Erweiterung der für die Überwachung des Fernmeldeverkehrs einschlägigen Regelun- gen nachgedacht werden, zumindest soweit Dorporate Networks die der- zeit über das öffentlich Netz geführte Kommunikation ersetzen. - Kostentragungspflicht
Die nicht unerheblichen finaziellen Aufwendungen - Netzbetreiber nannten hier Beträge bis zu 40 Mio DM für jedes Netz - für netzsei- tige Vorkehrungen sind nach geltendem Recht von den Netzbetreibern selbst zu tragen. Die Bundesjustizministerin: "Einige der mit dem Bericht aufgezeigten Probleme können nur durch internationale Zusammenarbeit gelöst werden. Die zuständigen Ressorts haben deshalb auch den Auftrag erhalten, im internationalen Rahmen - vor allem innerhalb der Europäischen Union - die Arbeiten zur Überwachung des Fernmeldeverkehrs zu intensivieren und sich für eine sachgerechte internationale Koordinierung einzuset- zen, damit auch international eine effektive Strafverfolgung und Ge- fahrenabwehr sichergestellt ist."