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Absender : LFD-BREMEN@PRIVACY1.cl.sub.de (Landesb. f.d.
Datenschutz)
Betreff : PE des BM der Justiz zu Fernmeldeueberwac
Datum : Fr 19.05.95, 23:00 (erhalten: 22.05.95)
P r e s s e e r k l ä r u n
g Nr. 19/95 
des Bundesministeriums der Justiz vom 17.05.1995:
(Abtippfehler
vorbehalten)
Heute im Kabinett: Bericht über Probleme bei der
Überwachung 
des Fernmeldeverkehrs mit modernen
Telekommunikationssystemen
Bundesjustizministerin Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger hat heute 
dem Bundeskabinett einen unter ihrer
Federführung erarbeiteten Bericht 
über Problemfelder und
Lösungsansätze bei der Überwachung des Fern-
meldeverkehrs in
modernen Telekommunikationssystemen vorgelegt. Dazu 
erklärte sie heute
gegenüber der Presse in Bonn:
"Der technische Fortschritt darf
nicht zu Lasten der Sicherheit des 
Staates und seiner Bürger gehen.
Mit der Weiterentwicklung der Tele-
kommunikationstechnologie un der
Liberalisierung des Telekommunika-
tionsmarktes stoßen
Überwachungsmaßnahmen zunehmend auf Schwierig-
keiten. In dem
unter meiner Federführung erstellten Bericht hat die 
Bundesregierung
eine rechtliche und tatsächliche Bestandsaufnahme 
vorgenommen, damit
eingeschätzt werden kann, wie die notwendigen
Überwachungsmöglichkeiten künfitg technisch und rechtlich
sicherge-
stellt werden können."
Der Bericht der
Bundesjustizministerin benennt unter anderem folgende 
Problembereiche:
-
Feststellung der zur Überwachung erforderlichen Daten
 
Schwierigkeiten ergeben sich aus verschieden Gründen:
 - In
Mobiltelefonnetzen wird anstelle eines festen Anschlusses eine
 Chipkarte
überlassen, wobei allein die der Karte zugeteilte Ruf-
 nummer für
Überwachungsmaßnahmen von Bedeutung ist. hier sind 
Schwierigkeiten denkbar, wenn die Rufnummer der zu überwachenden 
Person festzustellen ist.
 - Nicht selten werden ganze Rufnummernpakete an
Diensteanbieter ver-
 geben, die ihrerseits einzelne Rufnummern oder
wiederum ganze Kon-
 tingente an ihre Kunden weitergeben. Erforderlich ist
die _Schaf-_
 _fung einer dezentralen Rufnummernauskunft_, wodurch die
Anbieter 
 von Telekomunikationsdienstleistungen gesetzlich verpflichtet
wer-
 dern, Kundenregister zu führen.
 - Schwierigkeiten bereiten auch
die sog. _Debit_-Karten mit begrenz-
 tem Guthaben und begrenzter
Gültigkeitsdauer. Über technische Lö-
sungsmöglichkeiten werden zur Zeit im Bundesministerium für Post 
und Telekommunikation in Zusammenarbeit mir den Netzbetreibern die
notwendigen Überlegungen angestellt.
 - Aufgrund sog.
_Roaming-Abkommen_ gestatten internationale Mobil-
 funknetze das
Telefonieren im Inland mit Nutzerkarten, die bei 
 einem ausländischem
netzbetreiber oder Diensteanbieter erworben
 wurden. Hier ist die Ermittlung
praktisch nur im Wege der Rechts-
 hilfe denkbar, was weiter
zwischenstaatliche bzw. internationale 
 Abkommen erfordert.
-
"Corporate Networks"
 
 Die Überwachung und Aufzeichnung
des Fernmeldeverkehrs müssen gegen-
 wärtig nur die Betreiber von
_Fernmeldeanlagen für den öffentlichen_
 _Verkehr_
ermöglichen. "Corporate Networks" hingegen sind Telekommu-
nikationsnetze für geschlossene Benutzergruppen und dieser Ver-
pflichtung nicht unterworfen. Da sich aus den Zulassungsvorausset-
 zungen
für den Betrieb eines Corporate Network recht breite Anwen-
dungsfelder ergeben können, wäre auch nicht ausgeschlossen,
daß kri-
 minelle Organisationen für diesen Zweck Scheinfirmen
(mit internem 
 Telefeonnetz) aufbauen. Deshalb muß über die
gesetzliche Erweiterung
 der für die Überwachung des
Fernmeldeverkehrs einschlägigen Regelun-
 gen nachgedacht werden,
zumindest soweit Dorporate Networks die der-
 zeit über das
öffentlich Netz geführte Kommunikation ersetzen.
-
Kostentragungspflicht
 
 Die nicht unerheblichen finaziellen
Aufwendungen - Netzbetreiber 
 nannten hier Beträge bis zu 40 Mio DM
für jedes Netz - für netzsei-
 tige Vorkehrungen sind nach
geltendem Recht von den Netzbetreibern 
 selbst zu tragen.
Die
Bundesjustizministerin: "Einige der mit dem Bericht aufgezeigten
Probleme können nur durch internationale Zusammenarbeit gelöst
werden. 
Die zuständigen Ressorts haben deshalb auch den Auftrag
erhalten, im 
internationalen Rahmen - vor allem innerhalb der
Europäischen Union - 
die Arbeiten zur Überwachung des
Fernmeldeverkehrs zu intensivieren 
und sich für eine sachgerechte
internationale Koordinierung einzuset-
zen, damit auch international eine
effektive Strafverfolgung und Ge-
fahrenabwehr sichergestellt
ist."