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Fri Feb  9 20:24:24 2001
 

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Abschiebehaft in Sachsen Broschüre

Neue Richtervereinigung e. V.
Zusammenschluß von Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten

Presseerklärung

In einer Zeit, in der in Deutschland Polizisten wegen der menschenunwürdigen Behandlung von Ausländern auf Polizeiwachen vor Gericht stehen, wurde auch der Polizeibeamte Roland Schlosser vor Gericht gestellt - er allerdings, weil er von der Menschenunwürdigkeit der Bedingungen überzeugt war, unter denen ein seiner Amtsgewalt unterworfener Ausländer in Abschiebehaft saß, und weil er dieser Überzeugung folgend handelte.
Unabhängig vom Ausgang des gegen ihn wegen Gefangenenbefreiung eingeleiteten Strafverfahrens nimmt die Neue Richtervereinigung (NRV) seinen Fall zum Anlaß auf folgendes hinzuweisen:
Die Abschiebehaftbedingungen sind vielerorts in Deutschland tatsächlich menschenunwürdig. In überfüllten Zellen, so gut wie ohne Betreuung und häufig ohne Kontaktmöglichkeiten nach außen warten ausländische Menschen oft monatelang aufgrund überflüssiger und überlanger Abschiebehaftanordnungen darauf, daß die Voraussetzungen für ihre Abschiebung von den Ausländerbehörden erst noch geschaffen werden. Ihr einziges Vergehen ist ihre oftmals nur zu verständliche Ausreiseunwilligkeit oder sogar -unfähigkeit. Dafür werden sie teilweise noch schlechter behandelt als mancher verurteilte Straftäter.
Das haben nicht nur die Kirchen erst kürzlich festgestellt, sondern wissen seit langem auch die Verantwortlichen in der Justiz, den Justizverwaltungen und Ausländerbehörden. Unter diesen Umständen darf die tägliche Aufgabe der Wahrung der Würde dieser Menschen nicht allein den überlasteten und überforderten Vollzugsbeamten aufgebürdert werden.
Vielmehr gilt: Abschiebehaft unter menschenunwürdigen Bedingungen ist rechtswidrig. Sie darf im konkreten Einzelfall gar nicht erst von Richtern auf Antrag der Ausländerbehörden angeordnet oder verlängert werden, und ist durch die zuständigen Richter auf Antrag der Betroffenen zu beenden. Abschiebehaft, die nicht in konkret absehbarem Zeitraum in eine Abschiebung münden soll oder kann, ist überflüssig, unverhältnismäßig und menschenunwürdig. Auch sie darf nicht angeordnet oder verlängert werden, sondern muß beendet werden.
Die neue Richtervereinigung appelliert deshalb an alle mit diesen Aufgaben betrauten Kollegen, dies sorgfältig zu prüfen. Bequemlichkeit der Ausländerbehörden, richterliche Unkenntnis des Ausländerrechts, fehlenden finanzielle Mittel der Vollzugsverwaltungen sind keine Gründe, Menschen ihrer Freiheit zu berauben.
Anhang II Seite 43
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