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Tue Dec 17 21:59:28 1996
 

Geschichte der Abschottungspolitik

In den 50er bis in die 70er Jahre kamen die meisten EinwanderInnen in die BRD aus südeuropäischen Ländern und der Türkei. Als billige Arbeitskräfte im Inland ermöglichten sie den wirtschaftlichen Aufschwung im Nachkriegsdeutschland. Sie stellten die ideale Ergänzung zu den neokolonialen Weltwirtschaftsverhältnissen dar, durch die die BRD von billigen Arbeitskräften und Rohstoffen im Trikont profitiert(e). 1973 erließ die BRD jedoch einen Anwerberstopp. Es hatte sich herausgestellt, daß die ArbeitsmigrantInnen nicht nur ihre Arbeitskraft, sondern auch ihre Familie, Kultur und Probleme mitbrachten und nicht gehen wollten, sobald ihre Arbeitskraft nicht mehr zu verwerten war. Außerdem schien der deutsche Arbeitsmarkt ausreichend mit ausländischen Kräften versorgt zu sein; aufkommende neofaschistische Organisationen weckten das "gesunde", rassistische Volksempfinden gegen die "Eindringlinge". Im Laufe der Jahrzehnte verabschiedete die BRD ungezählte und stets strengere Verordnungen gegen die EinwanderInnen und neue Variationen des Ausländergesetzes.

Beginn der Europäisierung

Ende der 70er Jahre kam es erstmals in einigen europäischen Ländern zu verstärkter Einreise von Flüchtlingen aus dem Trikont. Diese Länder reagierten mit restriktiveren Einreisebestimmungen, wie z.B. dem Visumzwang. Auf die Dauer schaffte dies aber keine Abhilfe. Anfang der 80er verständigten sich die europäischen Länder erstmals über eine gemeinsame Abschottungspolitik. Diese Überlegungen verliefen parallel zur Schaffung eines gemeinsamen Binnenmarktes, der Handels- und Reisebeschränkungen aufheben sollte. Da die Länder in der EG sich aufgrund unterschiedlicher AusländerInnen- und Asylgesetze bzw. wegen Kompetenzschwierigkeiten nicht schnell einigen konnten, wurden erst zwischenstaatliche Abkommen angestrebt. Das wichtigste an EG-Gremien vorbei vereinbarte Abkommen stellt das von Schengen dar, welches ursprünglich von den "Kernländern" Deutschland, Frankreich und den Benelux-Länder vereinbart wurde und als Wegbereiter sowie Versuchsmodell für EG-weite Vereinbarungen fungiert. (siehe Abschnitt Schengen).

Trotz dieser zwischenstaatlicher Vereinbarungen blieben die EG-Gremien bezüglich der Abschottungspolitik nicht untätig. So gründeten die europäischer Innen- und JustizministerInnen den Zusammenschluß TREVI (=Terrorism, Radicalism, Extremism, Violence International), welcher ohne jegliche parlamentarische Kontrolle agiert. Die vierte TREVI-Arbeitsgruppe sollte sich mit den "Sicherheitsdefiziten" beschäftigen, die durch die Öffnung der Binnengrenzen entstehen würden. Wichtiges Thema dieser Arbeitsgruppe, TREVI 92 genannt, war das "Problem" der Einwanderung. Nach Inkrafttreten des Maastrichter Vertrages im November 1993 wurde die TREVI 92 Ad-hoc Arbeitsgruppe Einwanderung in die offiziellen Strukturen überführt und heißt seitdem "K4, Steering Komitee I". Diese halbjährlichen Treffen der MinisterInnen und die ständigen Beratungen der Fachleute dienten der Schaffung eines gemeinsamen, restriktiven Asyl- und Einwanderungsrechtes für Europa. Die dazu notwendigen Anpassungen der nationalen Gesetze wurden in den jeweiligen Land mit der "Harmonisierung" der eigenen, angeblich so großzügigen Gesetze an den EG-Standard erklärt und durchgesetzt. Besonders die BRD tat sich dabei hervor. So bat die Bundesregierung inoffiziell andere Länder, von außen öffentlichen Druck auf die BRD auszuüben, damit die deutschen Asylgesetze verändert werden konnten.

Dubliner Konvention

Ergebnis dieser gesamteuropäischen Bestrebungen war die Dubliner Konvention, die 1990 von den EG-Ländern unterzeichnet wurde. Sie legt fest, daß ein Flüchtling nur in einem Land der EU einen Asylantrag stellen kann - und zwar in dem Land, in dem der Flüchtling als erstes einreist. Die Entscheidung eines Staates gilt dann für alle EU-Mitgliedsländer. Ende 1992 beschlossen die Justiz- und InnenminsterInnen in London das Modell der "sicheren Drittstaaten". Vortan wird zuallererst geprüft, ob ein Flüchtling aus einem als sicher definierten Drittstaat kommt. Wenn ja, wird er umgehend dahin zurückgeschoben, weil in diesen Ländern ein Asylverfahren möglich sei. Wenn nicht, wird geschaut, ob er über ein EU-Land eingereist ist. Gleichzeitig wurde beschlossen, in Zukunft "sichere Herkunftsländer" zu benennen, in denen kein ernstzunehmendes Verfolgungsrisiko besteht. Flüchtlinge aus diesen Ländern, deren Asylgesuche "offensichtlich unbegründet" sind, sollen nur ein sehr verkürztes Verfahren durchlaufen. Welche Länder als sicher gelten entscheidet das CIREA (Zentrum für Information, Diskussion und Austausch über Asyl), welches vorallem von den auswärtigen Vertretungen der EU-Länder mit Informationen beliefert wird.

Ausweitung der Maßnahmen gen Osten

Im Oktober 1991 fand in Berlin eine Konferenz statt, auf der erstmals 27 Länder West-, Mittel- und Osteuropas über Migration diskutierten. Im Anschluß daran erarbeitete eine von Deutschland und Österreich dominierte Arbeitsgruppe für die Budapester Konferenz im Februar 1993 einen Maßnahmenkatolog, der sich vor allem gegen SchleuserInnen richtet. Die KonferenzteilnehmerInnen aus 34 europäischen Ländern sowie Kanada und Argentinien verabschiedeten Empfehlungen, die u.a. beinhalten, spezielle Anti-Schleuser-Einheiten zu bilden. Die juristischen und polizeilichen Mittel gegen SchleuserInnen sollen den Möglichkeiten im Kampf gegen die "Organisierte Kriminalität" gleichgestellt werden, z.B. die Möglichkeit zur Beschlagnahme des Eigentums, strenge Verurteilungen. Die so zum Schwerverbrechen erklärte Schleppertätigkeit legitimiere auch das unbeschränkte Austauschen personenbezogener Daten und allgemeiner Informationen über Migrationsbewegungen. Außerdem wurden gemeinsame Ausbildungskurse der Grenztruppen verabredet.

Im Juni 1993 verabschiedete die europäische Ministerkonferenz in Kopenhagen Richtlinien zur Entfernung von Flüchtlingen aus dem eigenen Land. So sollen illegal Eingereiste abgeschoben werden, sowie abgelehnte AsylbewerberInnen, illegale ArbeiterInnen und Flüchtlinge, die die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährden. Auszuweisen sind ferner alle ausländischen BürgerInnen, die bei der illegalen Einreise, Beschäftigung oder Unterbringung von Flüchtlingen beteiligt waren. Damit soll die Entsolidarisierung zwischen den "Legalen" und den Illegalisierten weiter vorangetrieben werden.

Änderung des Art. 16 GG

In fast allen Ländern schliffen die Regierungen unter dem Druck der von ihnen selbst erzeugten europäischen Bestimmungen die jeweiligen Asyl- und Einwanderungsgesetze. Besonders kraß lief dies in der BRD ab. Bis zur Änderung des Art. 16 GG entfachten die Medien und PolitikerInnen der Koalition und zum Teil auch der Opposition eine bis dahin ungekannte Hetze gegen AusländerInnen, die nicht mehr als menschliche Subjekte in der Debatte vorkamen, sondern nur noch als "Wellen", "Fluten" und "Ströme", die die "Dämme" zum Einbruch bringen. Neonazisitische Übergriffe, die vor Mord nicht zurückschreckten, und rassistische Pogrome waren die Folge. Diese wurden auch, wie in Rostock, von breiten Teilen der Bevökerung unterstützt und von der Polizei geduldet, um anschließend den PolitikerInnen als Begründung für einen konsequenten Kampf gegen weitere Zuwanderung zu dienen. Gleichzeitig zogen die rechtsextremen Akteure ihre Legitimation aus der Anti-Asyl-Kampagne in Medien und Parlament. Schließlich drohte Kohl mit der Verhängung des Staatsnotstandes, die SPD kippte und am 26.5.1993 wurde der neue Art. 16a GG im Bundestag verabschiedet. Er enthält genau jene schon oben beschriebene Instrumentarien, wie die "Drittstaaten"- und "sichere Herkunftsländer"-Regelung. Der "Erfolg" ließ nicht lange auf sich warten: Die Zahl der AsylbewerberInnen ging um 70% zurück.

Die anderen europäischen Länder änderten ebenfalls in den letzten Jahren, teilweise im Sog der Entwicklungen in der BRD, ihre Gesetze. Das Vorgehen an den Grenzen und im Land wird immer brutaler. Italien setzte sein Militär gegen albanische Bootsflüchtlinge ein, Österreich stationierte an der Ostgrenze das Bundesherr und die Spanische Marine macht Jagd auf Fischereiboote aus Afrika - um nur einige Beispiele zu nennen.[1]

Die Mauer wächst weiter...

Mit der Verschärfung der nationalen Asyl- und AusländerInnengesetze und den neuen europäischen Instrumentarien ist diese Entwicklung keineswegs beendet. Die Mauern um Europa werden kontiunierlich weiter gebaut. So lehnte das Europäische Parlament Mitte Oktober 1995 die Verabschiedung von Mindeststandards bei der Zurückweisung von Flüchtlingen ab. Die Mindeststandards hätten einen Schutz vor Abschiebung in einen Drittstaat, der nicht sicher ein Asylverfahren durchführen kann, gewährleistet, Regeln gegen Kettenabschiebungen beinhaltet und einige Datenschutzbestimmungen garantiert.[2]

Die Ablehnung dieser Initiative bedeutet, daß die BRD z.B. KurdInnen aus dem Irak nach Rumänien abschieben kann, wo es für sie kein Asylverfahren gibt, dafür einen von rumänischen Behörden angeordneten Weiterflug in die Türkei. Die türkischen Behörden schaffen die KurdInnen dann über die Grenze in den Irak - und die jeweiligen Länder erhalten von der BRD personenbezogene Daten, wer da warum und wie kommt.

Schengen

1985 vereinbarten 5 europäische Länder (Frankreich, BRD, Benelux) in Schengen die Öffnung der Binnengrenzen bis zum 1.1.1992 und den Aufbau einer gut funktionierenden Sicherung der Außengrenzen. Die Vereinbarungen von Schengen sollen solange gelten, bis die entsprechenden Beschlüsse der Dubliner Asylrechtskonvention europaweit Anwendung finden. Die Umsetzung des Schengener Abkommens wurde immer wieder verschoben. Zuerst wegen der fehlenden Durchführungsbestimmungen und Problemen mit dem gemeinsamen Datenaustauschsystem (Schengener Informations-System = SIS). Später herrschten Meinungsverscheidenheiten über die jeweilige Polizeihoheit im eigenen Land bei Fragen, wie dem gemeinsamen Zugriff auf alle Daten oder der Nacheile, d.h. der Verfolgung von Verdächtigen oder StraftäterInnen über die Grenze hinweg. Getreu dem Ausspruch des ehemaligen Innenminsters Wolfgang Schäuble "Der Schlagbaum ist kein besonders intelligentes Fahndungsinstrument" (1991) geht die schrittweise Abschafffung der Innengrenzen einher mit der Einführung eines "intelligenten Fahndungsinstrumentes", der Computertechnik, die auch bei der Abschottung der Außengrenzen zur Anwendung kommen soll. Für 129 Länder führte das Schengengebiet die gemeinsame Visumpflicht ein. Nur 25 Länder der Welt sind in keinem der Schengen-Länder visumpflichtig.

Der SIS-Computer

Alle am Schengen-Abkommem beteiligten Länder speisen in den zentralen Computer des SIS alle Personen ein, die Der Computer wurde bis jetzt mit 3,4 Mio Fahndungsdaten gefüttert. Über 2,3 Mio stammen aus der BRD, die 9000 SIS-Terminals im Land eingerichtet hat. Davon befinden sich 1.070 beim BGS. Alle Informationen der nationalen BKA-Datei INPOL werden an den SIS-Computer weitergeleitet. Nicht verwunderlich, daß sich da die Gewerkschaft der Polizei beschwerte, daß andere Länder nicht dem Abkommen entsprechend alle Daten zur Verfügung stellen würden. So hat Spanien "nur" ca.10.000 Daten übermittelt. 1/4 der deutschen Fahndungsdaten betreffen Personen, denen lediglich die Einreise verweigert werden soll, wie abgeschobenen Flüchtlingen.

Da weder EU-Behörden noch die nationalen Regierungen für Schengen direkt verantwortlich sind, kann niemand gegen Entscheidungen im Rahmen des Schengener Abkommens klagen. Wenn mensch z.B. ausversehen in der Fahndungsdatei des SIS landet und nun europaweit gesucht wird. Dies betrifft vor allem in Deutschland abgelehnte und dann untergetauchte AsylbewerberInnen, die - zum Teil schon seit Jahren - in anderen Schengenländern einen Aufenthaltstitel besitzen - laut Computer also illegal sind und abgeschoben werden müssen, in Wirklichkeit aber frei herum reisen dürfen.[3]

Theorie und Praxis der offenen Grenzen

Im März 1995 trat das Schengener Abkommen in Kraft. Theoretisch wird an den Binnengrenzen nicht mehr kontrolliert. Praktisch tut jedes Land das, was es für die eigene Sicherheit für richtig hält. So läßt Frankreich weiterhin an den Binnengrenzen kontrollieren, da dem konservativen Innenminister das SIS nicht genügend Sicherheit bietet und ihm die Kontrolle der Außengrenzen zu lasch erscheint. Vorallem der in den Niederlanden legalisierte Rauschgifthandel und das angeblich leichtfertige Visum-Ausstellen einiger Länder, welches zur "unerwünschten illegalen Einwanderung" führt, bereitet den französischen Behörden Kopfzerbrechen. Eine dreimonatige Schengen-Testphase von Frankreich wurde um weitere 6 Monate verlängert. Mit der Angst vor islamistischen Terrorakten wurde die massive Verstärkung der Grenzsicherung in den letzten Monaten begründet. Frankreich kündigte an, solange zu kontrollieren, bis sich die Sicherung durch SIS als ausreichend herausstellt.[4] Entgegen offiziellen, deutschen Verlautbarungen - die den Sonderweg Frankreichs scharf kritisieren - verhält sich die BRD jedoch ähnlich, wenn auch geschickter. Zusätzliche BGS-Truppen wurden mit Sonderauftrag an die Westgrenze verlegt (siehe Abschnitt Kontrolle an den Westgrenzen).

Zu den alten Schengen-Ländern sind folgende neu hinzugekommen: Italien (1990), Spanien und Portugal (1991), Griechenland (1992). Italien und Griechenland sind zwar Mitglied, beteiligen sich aber aufgrund technischer Schwierigkeiten noch nicht am SIS und der Abschaffung der Grenzen. Dänemark verhandelt zur Zeit und Österreich hat einen Beobachterstatus. Schengen übt einen großen Druck auf die anderen europäischen Länder aus. Zum einen fürchten sie, jetzt verstärkt Ziel der Migration zu werden, zum anderen degradiert Schengen alle europäischen Nichtmitgliedsstaaten zu Sicherheitsrisiken. Sollte z.B. Dänemark Teil des Schengengebietes werden, muß es Reisende aus den skandinavischen Ländern, die zur Zeit freizügig ein- und ausreisen können, streng kontrollieren. Bedenken äußerten neben den skandinavischen Ländern auch England und Irland. Mit der Schweiz, bald eine Enklave im Schengengebiet, sind Sonderabkommen geplant, damit eigene Regelungen zur Grenzsicherung erhalten bleiben können.

Auf den Flughäfen ergibt sich seit März die groteske Situation, daß sie gleichzeitig Innen- und Außengrenzen darstellen. Die Umbaumaßnahmen kosteten den deutschen Flughäfen über 267 Mio DM. Drei verschiedene Flugarten bzw. -Passagiere werden unterschiedlich abgefertig. Flüge innerhalb des Schengen-Gebietes sind sogenannte Binnenflüge: keine Kontrolle, Reisepaß bleibt jedoch Pflicht. Bei Flügen außerhalb des Schengengebietes wird zwischen EU-Leuten ("gemeinschaftliche Begünstigte"), die "Mindeskontrollen" unterliegen, und DrittausländerInnen unterschieden. Letztere, die "Non-EU-Nationals" benötigen ein Schengen-Visum für 3 Monate. Wenn die DrittausländerInnen im SIS-Computer zur Fahndung ausgeschrieben sind, in einem der Schengen-Staaten als unerwünscht gelten oder nicht ausreichende Zahlungsmittel vorweisen können, dürfen sie überhaupt nicht einreisen.

In Zukunft soll die Kontrollintensität von der innenpolitischen Situation im Herkunftsland abhängig gemacht werden. Menschen aus Bürgerkriegsgebieten oder islamistischen Ländern werden dann genauer untersucht als Menschen aus befriedeten Gebieten. Die Sicherheitsbehörden erhalten die Anweisung, "Erhebungen über die von Drittstaasten ausgehenden Risiko- und Gefährdungseinwirkungen vornehmen (zu) lassen."

Angeblich hat sich dank SIS die Zahl der Aufgegriffenen seit März 1995 um bis zu 30% erhöht.[5]

Rücknahmeverträge

Um die Regelungen über die Sicheren Herkunftsländer und den Drittstaaten in die Praxis umsetzen zu können, müssen mit den jeweiligen Ländern Verträge über die Abschiebemodalitäten abgeschlossen werden. In jenen von Flüchtlingsorganisationen zu recht als Deportationsverträgen bezeichneten Abkommen wird bestimmt, Bei dem Aushandeln von sogenannten Rücknahmeverträgen tat sich besonders die BRD hervor. Im Alleingang erpreßte sie die osteuropäischen Ländern zu den Verträgen, obwohl für das gesamte Schengengebiet Verträge abgeschlossen werden sollten. Das dauerte der Bundesregierung aber zu lange. Verständlicherweise wehrten sich anfangs die osteuropäischen Länder, die fast nur als Transitländer dienten, Flüchtlinge aus der BRD zurückzunehmen. Mit diplomatischen Druck, dem Kürzen der Entwicklungshilfe, großen Geldtransfern für die Grenzsicherung bzw. eine repressive Flüchtlingspolitik der jeweiligen Länder sowie unverhohlenen Drohungen, die Länder würden nicht in die EG aufgenommen werden oder die Visumfreiheit verlieren, schaffte es jedoch die Regierung der BRD mit folgenden Ländern Rückführungsverträge zu unterzeichnen:

Juli 1991:
CSFR (nicht von den beiden Nachfolgestaaten übernommen)
1991:
Polen-Schengen (für polnische StaatsbürgerInnen, im Gegenzug erhalten sie die Visafreiheit für die BRD, Assozierungsvertrag der EG mit Polen)
September 1992:
Rumänien (28-30 Mio DM "Belohnung")
Mai 1993:
Polen (für alle über Polen eingereisten Flüchtlinge, 120 Mio DM "Belohnung")
Dezember 1993:
Schweiz (ersetzt ein altes, nicht so umfassendes aus den 50er Jahren)
September 1994:
Bulgarien (30 Mio DM "Belohnung" für Ausbildungsprojekte)
April 1994:
Kroation und Mazedonien
November 1994:
Tschechische Republik (60 Mio DM "Belohnung")
Januar 1995:
Vietnam (jährlich 100 Mio DM Entwicklunghilfe, Hermes-Bürgschaften, Handelsvertrag mit der EG)
in Verhandlung:
Algerien, Estland, Litauen, Lettland, Restjugoslawien
geplant:
Rußland, Ukraine, Pakistan, Indien, Sri Lanka, einige afrikanische Länder, Sicherheitsgewährungsabkommen mit der Türkei

Ein/e Vietnamese/in = 2.000 DM

Während den Verhandlungen zum Rücknahmeabkommen mit Vietnam wurde nochmal deutlich, wie skrupellos die BRD dabei vorgeht. Weil die Regierung die "40.000 illegalen VietnamesInnen" los haben wollte - die fast alle in Besitz einer Duldung oder, als ehemalige VertragsarbeiterInnen der DDR, einer Aufenthaltsbefugnis sind - strich das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit im Einverständnis mit dem Innenministerium kurzerhand die versprochene Entwicklungshilfe über 100 Mio DM jährlich, fror Hermes-Bürgschaften in der Höhe von 100 Mio DM ein und blockierte einen Handelsvertrag der EG mit Vietnam.

Bei den seit 1994 laufenden Verhandlungen mit Rumänien und Algerien wurde ebenfalls mit dem Stopp der Entwicklungshilfe gedroht. Im April 1995 reiste Kinkel extra nach Estland, Lettland und Litauen, um dort einen Rücknahmevertrag auszuhandeln. Die drei baltischen Länder zeigten sich willig. Laut Kinkel ist die Weigerung einzelner Länder, die StaatsbürgerInnen zurückzunehmen, ein eindeutiger Verstoß gegen das Völkerrecht. Auf die Frage hin, ob denn die Deportation von Menschen, in ein Land, in das sie nicht zurück wollen oder können, nicht ebenso gegen das Völkerrrecht verstoßen würde, antwortete Kinkel: "Auf die Meinung der Betroffenen kommt es nicht an." Nicht verwunderlich, daß im Vertrag mit Vietnam, dann auch eine Passage über die völkerrechtliche Verpflichtung Vietnams zur Zurücknahme auftaucht.[6] Denn im Durchsetzen von Völkerrecht waren die Deutschen schon immer federführend - am liebsten weltweit!

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Fußnoten

1Abschreckung, S.58 ff und S. 72 ff; Domino, S. 8; jw vom 19.7.1995; Boot, S. 55 ff; Fadenkreuz, S. 24
2SZ vom 11.10.1995
3SZ vom 28.3.1995 und vom 4.4.1995; jw vom 21.3.1995, 7.8.1995 und 25.3.1995; taz vom 25.3.1995; BMI, Sept. 95
4jw vom 12.9.1995, SZ vom 30.6.1995; F.A.Z. vom 30.6.1995
5FR vom 24.3.1995; jw vom 22.6.1995; ak, Nr. 383
6taz vom 24.1.1995