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    Veröffentlichung der Satzung in einem periodischen Medium gemäß ParteienG.



Partei des angemessenen Fortschritts in maßvollen Grenzen.


1. Ziele.


In Anlehnung an das herausragende historische Vorbild der „Partei des maßvollen Fortschritts in den Grenzen der Gesetze“ von Jaroslav Hasek aus dem Jahre 1911 verfolgt die „Partei des angemessenen Fortschritts in maßvollen Grenzen“ als Partei gemäß Parteiengesetz (ParteienG) ebenfalls das schon damals proklamierte Ziel, den Fortschritt nicht zu übertreiben.

Wir erkennen an, daß Fortschritt nicht auf gewaltsamen Weg kommen kann, sondern nur maßvoll und ohne Übertreibung erreicht wird. Als sozusagen idealer Weg ist der beinahe Stillstand zu betrachten, langsamer Fortschritt, der mit freiem Auge nicht mehr von Stillstand zu unterscheiden ist. Dabei spielen ausufernde Gesetze, vorzugsweise im Verfassungsrang, eine wichtige Rolle, die nicht nur erfüllt, sondern übererfüllt werden sollen.

Die Sozialpartnerorganisationen haben das Fundament gelegt, etablierte Parteien daran weitergearbeitet und die Partei des maßvollen Fortschritts wird nun die Ernte einbringen. Wir schätzen von allen Parteien uns selber am höchsten ein.


Ansonsten gelten die Bestimmungen der „Partei des maßvollen Fortschritts in den Grenzen der Gesetze“, veröffentlicht von Jaroslav Hasek in Prag 1912, Nachdruck Frankfurt/Main 1990.


2. Mitglieder.


Die „Partei des angemessenen Fortschritts in maßvollen Grenzen“ ist an der Teilnahme fortschrittsgläubiger, aber maßvoller Menschen zur Verwirklichung des Parteiprogramms interessiert. Jeder und jede ist in diesem Sinne willkommen. Zu diesem Zwecke finden mehr oder weniger regelmäßig Parteiversammlungen statt, auf denen die Leidenschaften gezügelt ausgetragen werden sollen. Grundsätzliche, jedoch stets gesetzeskonforme und maßvolle Entscheidungen fallen dort. Mitglieder, die sich maßlos gebärden, sind unerwünscht.

Die Mitglieder müssen sich inhaltlich maßvoll einbringen und die Ziele der Partei im Sinne der o.g. Grundsätze fördern. Lediglich Spitzel sind vom Recht auf Mitgliedschaft grundsätzlich ausgeschlossen.


3. Vertretung.


Die „Partei des angemessenen Fortschritts in maßvollen Grenzen“ wird durch eine/n oder mehrere Zustellbevollmächtigte vertreten. Der oder die Bevollmächtigte/n müssen sich zu folgendem Bekenntnis durchringen: „Und deshalb erkläre ich ganz schlicht: In der ganzen Geschichte der Menschheit gibt es nur ein allseitig vollkommenes Wesen, und das bin ich“. Sofern der/die Bekennende dieser Meinung ist du sich dazu in der Parteiversammlung bekennt, wird er/sie von der Parteiversammlung zur Bevollmächtigten ernannt und kann die Partie nach außen vertreten.


4. Wahlen.


Die „Partei des angemessenen Fortschritts in maßvollen Grenzen“ strebt die schrittweise Beteiligung an Wahlen an, vorzugsweise in solchen Körperschaften, die nur mäßig den Fortschritt vorantreiben. Daran sollte in Österreich kein Mangel herrschen.

     

aus TATblatt Nr. +205 Dezember 2003.

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