„Die
EU, die Türkei und die KurdInnen“
Abschlussresolution der Vierten Internationalen Konferenz
Die Vierte Internationale
Konferenz zum Thema „Die EU, die Türkei und die KurdInnen“, organisiert
von der EU Turkey Civic Commission (EUTCC) fand am 3./4. Dezember 2007
im Europäischen Parlament in Brüssel statt.
Den Präsentationen und Einlassungen der Delegierten sowie den Konferenzunterlagen
entsprechend, beschließt die Konferenz, dass folgende Erklärungen und
Handlungsaufträge von den relevanten Konfliktparteien in den kurdischen
Regionen der Türkei angenommen werden sollen.
Die Beziehungen zwischen der Türkei und der EU befinden sich im Moment
in einer kritischen Phase. Der Beitrittsprozess wird von den Akteuren
als stagnierend oder zumindest stark verlangsamt fortschreitend wahrgenommen.
Die Reformen, die zu Beginn des Prozesses umgesetzt wurden, sind mittlerweile
in weite Ferne gerückt und es sieht so aus, dass sogar Rückschritte
gemacht werden. Der geostrategische Druck auf die Türkei wächst durch
die Interventionen im Nordirak, während die Situation im Land immer
weiter polarisiert wird. Wie die Türkei und die EU auf die Turbulenzen
des letzten Jahres reagieren, hat eine zentrale Bedeutung für die Zukunft
des Beitrittsprozesses der Türkei und die Stabilität der gesamten Region.
Die Konferenz beschließt, periodisch Empfehlungen zu den Themen Menschenrechte
und der Situation der KurdInnen im Rahmen des EU-Beitrittsprozesses
der Türkei.
Die Konferenz gibt folgende Erklärung ab:
1.) An die Resolutionen der ersten drei Internationalen Konferenzen
zum Thema „Die EU, die Türkei und die Kurdinnen“ anknüpfend, verlein
die Konferenz ihrer ausdrücklichen Unterstützung des EU-Beitritts der
Türkei Ausdruck. Die Unterstützung ist jedoch abhängig vom sichtbaren
Engagement beider Parteien für die Einhaltung der grundlegenden Menschen-
und Freiheitsrechte;
2.) Die Konferenz fordert die EU auf, als eine Einheit zu agieren, die
öffentlich ihre Unterstützung des EU-Beitrittsprozesses, wie sie ihn
begonnen hat, zum Ausdruck bringt. Das beinhaltet auch sämtliche Anforderungen
der EU bezüglich demokratischer und rechtlicher Reformen in der Türkei;
3.) Die Konferenz nimmt zur Kenntnis, dass der Fortschrittsbericht 2007
der Europäischen Kommission zum türkischen Beitrittsprozess feststellt,
dass: „keines der Hauptanliegen wirklich/vollständig umgesetzt ist und
erhebliche Probleme weiterhin bestehen“, und stimmt mit der Kommission
überein, dass es notwendig ist, die Türkei mit dieser Sachlage zu konfrontieren;
4.) Die Konferenz stellt mit großer Besorgnis fest, dass gewisse Institutionen
innerhalb des türkischen Staatsapparates ihren Verpflichtungen bezüglich
der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht in Übereinstimmung mit
dem Geist und den Begrifflichkeiten der eigenen jüngsten Reformpakete
und den Beitrittsverträgen nachkommen; insbesondere ist bestürzend,
dass staatliche Institutionen ihre militärischen Aktivitäten fortsetzen;
5.) Die Konferenz stellt fest, dass jedem der Akteure, einschließlich
der Türkei, der türkischen Armee und der gesamten internationalen Gemeinschaft,
bewusst ist, dass es keine militärische Lösung des fortwährenden Konfliktes
gibt;
6.) Die Konferenz fordert die Türkei und die PKK auf, sämtliche Militäroperationen
in der Region sofort zu beenden, um einen politischen Raum zu schaffen,
in dem die kurdische Frage durch einen Dialog gelöst werden kann;
7.) Insbesondere verlangt die Konferenz, dass die Türkei und die Mitgliedsstaaten
der EU praktische und sichtbare Schritte unternehmen, die ihre volle
Unterstützung der Einrichtung einer demokratischen Plattform für den
Dialog zwischen allen beteiligten Bevölkerungsgruppen der türkischen
Republik zum Ausdruck bringen;
Menschenrechte und Beitritt
8.) Die Konferenz unterstützt die Bemühungen der EU, die Reformen in
den Bereichen der Grund- und Menschenrechte, der Demokratie und der
Gesetze im Rahmen der Beitrittsverhandlungen zu forcieren, und begrüßt
die Zusage der EU, das Monitoring des Reformprozesses fortzusetzen.
Diese Reformen müssen jedoch auch eine vollständige Überarbeitung des
Justizsystems beinhalten. Dazu gehört auch die Art und Weise der Rekrutierung
und Schulung von Richtern und Haftrichtern – und in diesem Rahmen die
Betonung der Unabhängigkeit der Polizeibehörden und Haftrichter, um
zu verhindern, dass diese dazu benutzt werden, politische und ideologische
Interessen durchzusetzen;
9.) Die Konferenz wiederholt die Ansicht, die bereits in den drei vorherigen
Konferenzen zum Ausdruck gebracht wurde, dass die Türkei die politischen
Aspekte der Kopenhagener Kriterien bisher nicht erfüllt hat, - und wiederholt,
dass ihre Unterstützung des Beitrittsprozesses davon abhängt, inwieweit
die Institutionen der EU die Einhaltung der Beitrittskriterien auf robuste
Art und Weise vorantreiben. Sie unterstreicht des Weiteren, dass es
keine weiteren Kompromisse über die nur „ausreichende“ Erfüllung der
Kopenhagener Kriterien der EU durch die Türkei zur Aufnahme in die Verhandlungsliste
geben darf;
10.) Die Resolution Nr. 10 der Konferenz des letzten Jahres wieder aufrufend,
fordert die Konferenz die Türkei auf, die Europäischen Konventionen
und das Vertragsrahmenwerk zum Schutze der Minderheiten sowie weitere
zum Schutz der Minderheiten und der Einhaltung kultureller Rechte aller
Gruppen bestimmte UN-Instrumente zu ratifizieren. Des Weiteren fordert
die Konferenz die EU auf, Druck auf die Regierung der Türkei, als potentielles
EU-Mitglied, auszuüben und das genannte Vertragsrahmenwerk zu ratifizieren;
11.) Die Artikel 2, 10 und 14 des ersten Protokolls der Europäischen
Menschenrechtskonvention, den Artikel 8 der Charta für regionale oder
Minderheitensprachen sowie die Resolution 1519 des Europäischen Parlaments
über die kulturelle Situation der kurdischen Bevölkerung vom Oktober
2006 aufrufend, wiederholt die Konferenz die Forderung an den türkischen
Staat und die Europäische Union, einen strategischen Plan zur Entwicklung
und Umsetzung muttersprachlicher Erziehung zu entwerfen;
12.) Mit spezifischem Bezug auf den Fortschrittsbericht 2007 der Europäischen
Kommission, den Bericht des Europäischen Parlaments über zunehmende
Frauenselbstmorde in den kurdischen Regionen sowie durch Erinnerung
an die CEDAW-Antwort von 2005 auf den türkischen Bericht an das Komitee
fordert die Konferenz die EU auf, sicherzustellen, dass die Türkei den
Status aller Frauen und Mädchen im Kontext internationaler Standards
garantiert. Das betrifft besonders die Themenbereiche der Alphabetisierung,
der häuslichen Gewalt, der Ehrenmorde und der Zwangsverheiratung in
der Türkei, wo der Mangel an erforderlichen öffentlichen Einrichtungen
und rechtlicher Schulung für den unzureichenden rechtlichen Schutz verantwortlich
ist. (Im Besonderen müssen die regionalen Unterschiede in der Situation
der Frauen durch Bildung, die Fähigkeit, lesen und schreiben zu können,
den Zugang zu sinnvoller Arbeit, politischer Repräsentation und den
Zugang zum Recht überwunden werden); des Weiteren ersucht die Konferenz
die EU, all ihre Kraft dafür einzusetzen, um sicherzustellen, dass die
türkische Regierung den Nationalen Aktionsplan zur Implementierung der
Resolution 1325 des UN-Sicherheitsrates in Konsultierung von und Zusammenarbeit
mit kurdischen Frauen entwickelt. Die Resolution (S/RES/1325) ist die
erste Resolution in der Geschichte des Sicherheitsrats, die die spezifischen
Auswirkungen von Krieg auf Frauen betrifft und dazu beiträgt, dass Frauen
an der Entwicklung von Lösungen zur Friedenserhaltung teilnehmen.
(www.un.org/events/res_1325e.pdf)
13.) Die Konferenz bringt ihr Bedauern über den Beginn der Arbeiten
am fehlgeplanten Ilisu-Staudamm im August 2006 zum Ausdruck. Der Beginn
der Enteignungen von Land durch den türkischen Staat bedeutet Massenvertreibungen
und den Verlust des Lebensraums der BewohnerInnen der Umgebung, die
in der Mehrheit KurdInnen sind. Darüber hinaus gefährdet der Staudammbau
die historisch wichtige Stadt Hasankeyf. Das gesamte Projekt stellt
somit einen offensichtlichen Versuch dar, die KurdInnen weitergehend
von ihrem reichen Erbe und ihrer Kultur zu trennen; zusätzlich wird
der Staudammbau mehreren Umwelt- und Verträglichkeitsstudien zufolge
den Zugang der Nachbarstaaten der Türkei zu Wasser gefährden und darüber
hinaus irreversible Umweltschäden verursachen;
14.) In Bezug auf das oben Genannte fordert die Konferenz die türkische
Regierung auf, ihre Haltung bezüglich dieses Projektes neu zu überdenken.
Die Gremien der EU werden aufgefordert, die Auswirkung der Vertreibung
und die Effekte dieses Projektes in Zusammenhang mit den sowieso überbevölkerten
Metropolen der kurdischen Region zu bedenken. Die Konferenz fordert
die Mitgliedsstaaten auf, Druck auf die internationalen Kapitalgesellschaften
auszuüben, ihre Investitionen aus dem Projekt zurückzuziehen;
15.) Die Konferenz bringt ihre tiefe Betroffenheit über die Umsetzung
von Strafgesetzen durch die türkische Regierung zum Ausdruck, die Journalisten,
Intellektuelle, Anwälte und eine Unzahl von Verteidigern des Rechtes
auf freie Meinungsäußerung kriminalisieren. Das betrifft die Artikel
215, 216 (Aufhetzung zum Hass), 217, 220 (Propaganda für eine kriminelle
Organisation), 288 (Versuch der Beeinflussung eines Prozesses) und 301
(Beleidigung des Türkentums) des türkischen Strafgesetzbuches. Die Konferenz
fordert die EU auf sicherzustellen, dass die Türkei Beschränkungen der
freien Meinungsäußerung vollständig aus ihren Gesetzen entfernt.
16.) Wir fordern die Türkei auf, ihren positiven Verpflichtungen bezüglich
des Artikels 10 der Europäischen Menschenrechtscharta (ECHR) nachzukommen
und so ein positives Klima zu schaffen, in dem freie Meinungsäußerung
entfaltet werden kann und Schriftsteller, Journalisten, Intellektuelle,
Anwälte und viele weitere Verteidiger der freien Meinungsäußerung vor
illegalem Einfluss durch staatliche und nicht staatliche Akteure geschützt
sind.
Die Zentralität der kurdischen Frage
17.) Die Konferenz bekräftigt, dass die Lösung des (türkisch)-kurdischen
Konflikts eine essentielle Voraussetzung für die Entwicklung einer stabilen,
demokratischen und friedlichen Türkei ist, die der EU beitreten kann.
Die Türkei kann nur wahrlich demokratische Reformen durchführen, wenn
sie politische Reformen ihrer staatlichen Institutionen initiiert und
das Festhalten an ethnischem Nationalismus aufgibt, der die Wurzel des
Konflikts und der anhaltenden inneren Instabilität ist;
18.) Diese Konferenz hält für notwendig, dass der kurdischen Bevölkerung
und ihren VertreterInnen eine ernst gemeinte Beteiligung am Beitrittsprozess
und jeglicher Debatte über die demokratische Verfasstheit der Türkei
ermöglicht wird;
19.) Die Konferenz bekräftigt jedoch, dass von beiden Seiten mehr getan
werden muss, und fordert zur Annahme folgender vertrauensbildender Maßnahmen
auf;
Vertrauensbildende Maßnahmen
20.) Diese Konferenz stellt fest, dass die Lösung des Konflikts und
die verfassungsmäßige Anerkennung der KurdInnen in der Türkei wesentlich
für die regionale Stabilität ist;
21.) In diesem Zusammenhang fordert die Konferenz die türkische Regierung
auf, eine öffentliche Debatte über die verfassungsmäßige Anerkennung
der Existenz der kurdischen Bevölkerung in der Türkei einzuleiten;
22.) Die Konferenz fordert alle politischen Parteien in der Türkei auf
dabei zu helfen, die Bedingungen für eine demokratische Plattform des
Dialogs zu schaffen;
23.) Die Konferenz fordert die EU auf, Bemühungen um einen Dialog über
Minderheiten, im Speziellen die KurdInnen in der Türkei, zu fördern;
24.) Die Konferenz verlangt, dass die Türkei zur Kenntnis und wahrnimmt,
dass die volle Unterstützung der kommunalen Regierungsstrukturen durch
die nationale Regierung eine unumgängliche Voraussetzung einer funktionierenden
Demokratie ist;
25.) An diesem kritischen Scheideweg müssen alle Akteure (die EU, die
Türkei und die KurdInnen) den Erfahrungen der Vergangenheit Beachtung
schenken und in Übereinstimmung mit internationalem Recht und humanitären
Normen handeln;
26.) Im Besonderen fordert die Konferenz die türkische Regierung auf
sicherzustellen, dass sämtliche legalen kurdischen Parteien sich friedlich
und ohne Einschränkung oder ständiger Gefahr des Verbots politisch,
demokratisch engagieren können, das gilt insbesondere für die Partei
der Demokratischen Gesellschaft (DTP) und ihre demokratisch gewählten
ParlamentarierInnen im Zusammenhang mit den Artikeln 10 und 11 der Europäischen
Menschenrechtskonvention; darüber hinaus müssen die Schikanierung sowie
die politisch motivierte Verfolgung kurdischer PolitikerInnen sofort
beendet werden;
27.) Die Konferenz nimmt Bezug auf die Empfehlungen des Europäischen
Menschenrechtsgerichtshof EGMR in mehreren Fällen – aber im Besonderen
die im Fall Abdullah Öcalan gegen die Türkei – bezüglich der Haftbedingungen
in der Türkei. Die Konferenz fordert die Regierung der Türkei auf, die
Empfehlungen des CPT (Komitee zur Verhinderung von Folter) über die
Haftbedingungen und speziell über die Gesundheit von Herrn Öcalan umzusetzen
und die Gefängnisinsel Imralı umgehend zu schließen.
28.) Die Konferenz fordert auch jeden Mitgliedsstaat der Europäischen
Union auf, die Gestaltung einer demokratischen Plattform des Dialogs
zwischen der Türkei und den KurdInnen – unter Einbeziehung zweckgebundener
finanzieller Mittel – zu unterstützen sowie dabei in voller Übereinstimmung
mit den eigenen Verpflichtungen zum Schutz der freien Meinungsäußerung
gegenüber den kurdischen Organisationen und Individuen zu agieren, die
sich an dem Prozess beteiligen;
29.) Die Konferenz wiederholt, dass die Regierungen der EU friedlichen
Dissens mit der Türkei, der von kurdischen Organisationen in Europa
geäußert wird, nicht kriminalisieren und das Verbot bestimmter kurdischer
Organisationen überdenken sollten – im Besonderen im Licht des öffentlich
bekannten Ziels, eine friedliche Lösung der kurdischen Frage, unter
Einbeziehung der territorialen Integrität einer demokratisch reformierten
Türkei, suchen zu wollen, ist das notwendig;
30.) Letztendlich erneuert die Konferenz die Mandate ihrer DirektorInnen,
BeraterInnen und Komitees, sich sowohl auf politischer als auch auf
zivilgesellschaftlicher Ebene in ganz Europa, mit dem Ziel der Unterstützung
eines Beitritts der Türkei zur Europäischen Union, auf der Basis dieser
Resolution, zu engagieren und entsprechende Kampagnen umzusetzen.