„Die EU, die Türkei und die KurdInnen“

Abschlussresolution der Vierten Internationalen Konferenz

Die Vierte Internationale Konferenz zum Thema „Die EU, die Türkei und die KurdInnen“, organisiert von der EU Turkey Civic Commission (EUTCC) fand am 3./4. Dezember 2007 im Europäischen Parlament in Brüssel statt.


Den Präsentationen und Einlassungen der Delegierten sowie den Konferenzunterlagen entsprechend, beschließt die Konferenz, dass folgende Erklärungen und Handlungsaufträge von den relevanten Konfliktparteien in den kurdischen Regionen der Türkei angenommen werden sollen.
Die Beziehungen zwischen der Türkei und der EU befinden sich im Moment in einer kritischen Phase. Der Beitrittsprozess wird von den Akteuren als stagnierend oder zumindest stark verlangsamt fortschreitend wahrgenommen. Die Reformen, die zu Beginn des Prozesses umgesetzt wurden, sind mittlerweile in weite Ferne gerückt und es sieht so aus, dass sogar Rückschritte gemacht werden. Der geostrategische Druck auf die Türkei wächst durch die Interventionen im Nordirak, während die Situation im Land immer weiter polarisiert wird. Wie die Türkei und die EU auf die Turbulenzen des letzten Jahres reagieren, hat eine zentrale Bedeutung für die Zukunft des Beitrittsprozesses der Türkei und die Stabilität der gesamten Region.
Die Konferenz beschließt, periodisch Empfehlungen zu den Themen Menschenrechte und der Situation der KurdInnen im Rahmen des EU-Beitrittsprozesses der Türkei.

Die Konferenz gibt folgende Erklärung ab:

1.) An die Resolutionen der ersten drei Internationalen Konferenzen zum Thema „Die EU, die Türkei und die Kurdinnen“ anknüpfend, verlein die Konferenz ihrer ausdrücklichen Unterstützung des EU-Beitritts der Türkei Ausdruck. Die Unterstützung ist jedoch abhängig vom sichtbaren Engagement beider Parteien für die Einhaltung der grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechte;
2.) Die Konferenz fordert die EU auf, als eine Einheit zu agieren, die öffentlich ihre Unterstützung des EU-Beitrittsprozesses, wie sie ihn begonnen hat, zum Ausdruck bringt. Das beinhaltet auch sämtliche Anforderungen der EU bezüglich demokratischer und rechtlicher Reformen in der Türkei;
3.) Die Konferenz nimmt zur Kenntnis, dass der Fortschrittsbericht 2007 der Europäischen Kommission zum türkischen Beitrittsprozess feststellt, dass: „keines der Hauptanliegen wirklich/vollständig umgesetzt ist und erhebliche Probleme weiterhin bestehen“, und stimmt mit der Kommission überein, dass es notwendig ist, die Türkei mit dieser Sachlage zu konfrontieren;
4.) Die Konferenz stellt mit großer Besorgnis fest, dass gewisse Institutionen innerhalb des türkischen Staatsapparates ihren Verpflichtungen bezüglich der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht in Übereinstimmung mit dem Geist und den Begrifflichkeiten der eigenen jüngsten Reformpakete und den Beitrittsverträgen nachkommen; insbesondere ist bestürzend, dass staatliche Institutionen ihre militärischen Aktivitäten fortsetzen;
5.) Die Konferenz stellt fest, dass jedem der Akteure, einschließlich der Türkei, der türkischen Armee und der gesamten internationalen Gemeinschaft, bewusst ist, dass es keine militärische Lösung des fortwährenden Konfliktes gibt;
6.) Die Konferenz fordert die Türkei und die PKK auf, sämtliche Militäroperationen in der Region sofort zu beenden, um einen politischen Raum zu schaffen, in dem die kurdische Frage durch einen Dialog gelöst werden kann;
7.) Insbesondere verlangt die Konferenz, dass die Türkei und die Mitgliedsstaaten der EU praktische und sichtbare Schritte unternehmen, die ihre volle Unterstützung der Einrichtung einer demokratischen Plattform für den Dialog zwischen allen beteiligten Bevölkerungsgruppen der türkischen Republik zum Ausdruck bringen;

Menschenrechte und Beitritt

8.) Die Konferenz unterstützt die Bemühungen der EU, die Reformen in den Bereichen der Grund- und Menschenrechte, der Demokratie und der Gesetze im Rahmen der Beitrittsverhandlungen zu forcieren, und begrüßt die Zusage der EU, das Monitoring des Reformprozesses fortzusetzen. Diese Reformen müssen jedoch auch eine vollständige Überarbeitung des Justizsystems beinhalten. Dazu gehört auch die Art und Weise der Rekrutierung und Schulung von Richtern und Haftrichtern – und in diesem Rahmen die Betonung der Unabhängigkeit der Polizeibehörden und Haftrichter, um zu verhindern, dass diese dazu benutzt werden, politische und ideologische Interessen durchzusetzen;
9.) Die Konferenz wiederholt die Ansicht, die bereits in den drei vorherigen Konferenzen zum Ausdruck gebracht wurde, dass die Türkei die politischen Aspekte der Kopenhagener Kriterien bisher nicht erfüllt hat, - und wiederholt, dass ihre Unterstützung des Beitrittsprozesses davon abhängt, inwieweit die Institutionen der EU die Einhaltung der Beitrittskriterien auf robuste Art und Weise vorantreiben. Sie unterstreicht des Weiteren, dass es keine weiteren Kompromisse über die nur „ausreichende“ Erfüllung der Kopenhagener Kriterien der EU durch die Türkei zur Aufnahme in die Verhandlungsliste geben darf;
10.) Die Resolution Nr. 10 der Konferenz des letzten Jahres wieder aufrufend, fordert die Konferenz die Türkei auf, die Europäischen Konventionen und das Vertragsrahmenwerk zum Schutze der Minderheiten sowie weitere zum Schutz der Minderheiten und der Einhaltung kultureller Rechte aller Gruppen bestimmte UN-Instrumente zu ratifizieren. Des Weiteren fordert die Konferenz die EU auf, Druck auf die Regierung der Türkei, als potentielles EU-Mitglied, auszuüben und das genannte Vertragsrahmenwerk zu ratifizieren;
11.) Die Artikel 2, 10 und 14 des ersten Protokolls der Europäischen Menschenrechtskonvention, den Artikel 8 der Charta für regionale oder Minderheitensprachen sowie die Resolution 1519 des Europäischen Parlaments über die kulturelle Situation der kurdischen Bevölkerung vom Oktober 2006 aufrufend, wiederholt die Konferenz die Forderung an den türkischen Staat und die Europäische Union, einen strategischen Plan zur Entwicklung und Umsetzung muttersprachlicher Erziehung zu entwerfen;
12.) Mit spezifischem Bezug auf den Fortschrittsbericht 2007 der Europäischen Kommission, den Bericht des Europäischen Parlaments über zunehmende Frauenselbstmorde in den kurdischen Regionen sowie durch Erinnerung an die CEDAW-Antwort von 2005 auf den türkischen Bericht an das Komitee fordert die Konferenz die EU auf, sicherzustellen, dass die Türkei den Status aller Frauen und Mädchen im Kontext internationaler Standards garantiert. Das betrifft besonders die Themenbereiche der Alphabetisierung, der häuslichen Gewalt, der Ehrenmorde und der Zwangsverheiratung in der Türkei, wo der Mangel an erforderlichen öffentlichen Einrichtungen und rechtlicher Schulung für den unzureichenden rechtlichen Schutz verantwortlich ist. (Im Besonderen müssen die regionalen Unterschiede in der Situation der Frauen durch Bildung, die Fähigkeit, lesen und schreiben zu können, den Zugang zu sinnvoller Arbeit, politischer Repräsentation und den Zugang zum Recht überwunden werden); des Weiteren ersucht die Konferenz die EU, all ihre Kraft dafür einzusetzen, um sicherzustellen, dass die türkische Regierung den Nationalen Aktionsplan zur Implementierung der Resolution 1325 des UN-Sicherheitsrates in Konsultierung von und Zusammenarbeit mit kurdischen Frauen entwickelt. Die Resolution (S/RES/1325) ist die erste Resolution in der Geschichte des Sicherheitsrats, die die spezifischen Auswirkungen von Krieg auf Frauen betrifft und dazu beiträgt, dass Frauen an der Entwicklung von Lösungen zur Friedenserhaltung teilnehmen.
(www.un.org/events/res_1325e.pdf)
13.) Die Konferenz bringt ihr Bedauern über den Beginn der Arbeiten am fehlgeplanten Ilisu-Staudamm im August 2006 zum Ausdruck. Der Beginn der Enteignungen von Land durch den türkischen Staat bedeutet Massenvertreibungen und den Verlust des Lebensraums der BewohnerInnen der Umgebung, die in der Mehrheit KurdInnen sind. Darüber hinaus gefährdet der Staudammbau die historisch wichtige Stadt Hasankeyf. Das gesamte Projekt stellt somit einen offensichtlichen Versuch dar, die KurdInnen weitergehend von ihrem reichen Erbe und ihrer Kultur zu trennen; zusätzlich wird der Staudammbau mehreren Umwelt- und Verträglichkeitsstudien zufolge den Zugang der Nachbarstaaten der Türkei zu Wasser gefährden und darüber hinaus irreversible Umweltschäden verursachen;
14.) In Bezug auf das oben Genannte fordert die Konferenz die türkische Regierung auf, ihre Haltung bezüglich dieses Projektes neu zu überdenken. Die Gremien der EU werden aufgefordert, die Auswirkung der Vertreibung und die Effekte dieses Projektes in Zusammenhang mit den sowieso überbevölkerten Metropolen der kurdischen Region zu bedenken. Die Konferenz fordert die Mitgliedsstaaten auf, Druck auf die internationalen Kapitalgesellschaften auszuüben, ihre Investitionen aus dem Projekt zurückzuziehen;
15.) Die Konferenz bringt ihre tiefe Betroffenheit über die Umsetzung von Strafgesetzen durch die türkische Regierung zum Ausdruck, die Journalisten, Intellektuelle, Anwälte und eine Unzahl von Verteidigern des Rechtes auf freie Meinungsäußerung kriminalisieren. Das betrifft die Artikel 215, 216 (Aufhetzung zum Hass), 217, 220 (Propaganda für eine kriminelle Organisation), 288 (Versuch der Beeinflussung eines Prozesses) und 301 (Beleidigung des Türkentums) des türkischen Strafgesetzbuches. Die Konferenz fordert die EU auf sicherzustellen, dass die Türkei Beschränkungen der freien Meinungsäußerung vollständig aus ihren Gesetzen entfernt.
16.) Wir fordern die Türkei auf, ihren positiven Verpflichtungen bezüglich des Artikels 10 der Europäischen Menschenrechtscharta (ECHR) nachzukommen und so ein positives Klima zu schaffen, in dem freie Meinungsäußerung entfaltet werden kann und Schriftsteller, Journalisten, Intellektuelle, Anwälte und viele weitere Verteidiger der freien Meinungsäußerung vor illegalem Einfluss durch staatliche und nicht staatliche Akteure geschützt sind.

Die Zentralität der kurdischen Frage

17.) Die Konferenz bekräftigt, dass die Lösung des (türkisch)-kurdischen Konflikts eine essentielle Voraussetzung für die Entwicklung einer stabilen, demokratischen und friedlichen Türkei ist, die der EU beitreten kann. Die Türkei kann nur wahrlich demokratische Reformen durchführen, wenn sie politische Reformen ihrer staatlichen Institutionen initiiert und das Festhalten an ethnischem Nationalismus aufgibt, der die Wurzel des Konflikts und der anhaltenden inneren Instabilität ist;
18.) Diese Konferenz hält für notwendig, dass der kurdischen Bevölkerung und ihren VertreterInnen eine ernst gemeinte Beteiligung am Beitrittsprozess und jeglicher Debatte über die demokratische Verfasstheit der Türkei ermöglicht wird;
19.) Die Konferenz bekräftigt jedoch, dass von beiden Seiten mehr getan werden muss, und fordert zur Annahme folgender vertrauensbildender Maßnahmen auf;

Vertrauensbildende Maßnahmen

20.) Diese Konferenz stellt fest, dass die Lösung des Konflikts und die verfassungsmäßige Anerkennung der KurdInnen in der Türkei wesentlich für die regionale Stabilität ist;
21.) In diesem Zusammenhang fordert die Konferenz die türkische Regierung auf, eine öffentliche Debatte über die verfassungsmäßige Anerkennung der Existenz der kurdischen Bevölkerung in der Türkei einzuleiten;
22.) Die Konferenz fordert alle politischen Parteien in der Türkei auf dabei zu helfen, die Bedingungen für eine demokratische Plattform des Dialogs zu schaffen;
23.) Die Konferenz fordert die EU auf, Bemühungen um einen Dialog über Minderheiten, im Speziellen die KurdInnen in der Türkei, zu fördern;
24.) Die Konferenz verlangt, dass die Türkei zur Kenntnis und wahrnimmt, dass die volle Unterstützung der kommunalen Regierungsstrukturen durch die nationale Regierung eine unumgängliche Voraussetzung einer funktionierenden Demokratie ist;
25.) An diesem kritischen Scheideweg müssen alle Akteure (die EU, die Türkei und die KurdInnen) den Erfahrungen der Vergangenheit Beachtung schenken und in Übereinstimmung mit internationalem Recht und humanitären Normen handeln;
26.) Im Besonderen fordert die Konferenz die türkische Regierung auf sicherzustellen, dass sämtliche legalen kurdischen Parteien sich friedlich und ohne Einschränkung oder ständiger Gefahr des Verbots politisch, demokratisch engagieren können, das gilt insbesondere für die Partei der Demokratischen Gesellschaft (DTP) und ihre demokratisch gewählten ParlamentarierInnen im Zusammenhang mit den Artikeln 10 und 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention; darüber hinaus müssen die Schikanierung sowie die politisch motivierte Verfolgung kurdischer PolitikerInnen sofort beendet werden;
27.) Die Konferenz nimmt Bezug auf die Empfehlungen des Europäischen Menschenrechtsgerichtshof EGMR in mehreren Fällen – aber im Besonderen die im Fall Abdullah Öcalan gegen die Türkei – bezüglich der Haftbedingungen in der Türkei. Die Konferenz fordert die Regierung der Türkei auf, die Empfehlungen des CPT (Komitee zur Verhinderung von Folter) über die Haftbedingungen und speziell über die Gesundheit von Herrn Öcalan umzusetzen und die Gefängnisinsel Imralı umgehend zu schließen.
28.) Die Konferenz fordert auch jeden Mitgliedsstaat der Europäischen Union auf, die Gestaltung einer demokratischen Plattform des Dialogs zwischen der Türkei und den KurdInnen – unter Einbeziehung zweckgebundener finanzieller Mittel – zu unterstützen sowie dabei in voller Übereinstimmung mit den eigenen Verpflichtungen zum Schutz der freien Meinungsäußerung gegenüber den kurdischen Organisationen und Individuen zu agieren, die sich an dem Prozess beteiligen;
29.) Die Konferenz wiederholt, dass die Regierungen der EU friedlichen Dissens mit der Türkei, der von kurdischen Organisationen in Europa geäußert wird, nicht kriminalisieren und das Verbot bestimmter kurdischer Organisationen überdenken sollten – im Besonderen im Licht des öffentlich bekannten Ziels, eine friedliche Lösung der kurdischen Frage, unter Einbeziehung der territorialen Integrität einer demokratisch reformierten Türkei, suchen zu wollen, ist das notwendig;
30.) Letztendlich erneuert die Konferenz die Mandate ihrer DirektorInnen, BeraterInnen und Komitees, sich sowohl auf politischer als auch auf zivilgesellschaftlicher Ebene in ganz Europa, mit dem Ziel der Unterstützung eines Beitritts der Türkei zur Europäischen Union, auf der Basis dieser Resolution, zu engagieren und entsprechende Kampagnen umzusetzen.