| Mahmut Sakar: Zu den geplanten Gesetzesänderungen in der Türkei In der Türkei wurde erneut begonnen, über die Einführung von Gesetzen zu diskutieren, die die Freiheiten und Rechte weiter einschränken sollen. Die Vorbereitungen für die Änderungen des Anti-Terror-Gesetzes sollen kurz vor dem Abschluss stehen und der entsprechende Entwurf schon bald im türkischen Parlament behandelt werden. Diese Gesetzesänderungen betreffen alle BürgerInnen der Türkei. Der Bereich der ohnehin spärlichen persönlichen Rechte und Freiheiten soll mit den neuen Regelungen weiter eingeschränkt werden. Aber wir wissen von den unzähligen vorhergehenden Gesetzen dieser Art, dass sie zur Bewältigung von Problemen und zur Entwicklung einer beständigen Lösung der gesellschaftlichen Konflikte nicht beitragen werden. Bevor wir auf
den Inhalt des geplanten Gesetzes eingehen, einige Vorbemerkungen: b) Die öffentlichen Appelle von Vertretern des Militärs und der Sicherheitskräfte, die gegenwärtigen Gesetze würden nicht ausreichen, sie würden hinderlich sein und die Arbeit erschweren, scheinen Erfolg gezeigt zu haben. Die Regierung, die bislang eine Änderung für unnötig befand, stimmt dem nun zu. Somit ist erneut bewiesen, dass die demokratischen Öffnungen im EU-Prozess in die Schublade wandern und eine ernsthafte und tiefgreifende Reform-Mentalität nie existiert hat. Mit diesen Gesetzesregelungen haben die militärischen und militaristischen Kreise erneut die politische Initiative gegenüber der Regierung gewonnen und der Machtkampf innerhalb des Staatsapparates ist zu Gunsten des Militärs entschieden worden. Zuvor hatte Justizminister Cemil Çiçek diese Forderung mit den Argumenten abgelehnt: Die vorhandenen Gesetze reichten aus, Militär und Polizei sollten sie in Anspruch nehmen und ausschöpfen. Was führte nun zu dieser Änderung in der Haltung der Regierung? Wir sind der Meinung, dass der Hintergrund die Niederlage der AKP im Machtkampf im Staate ist und die Herrscherrolle des Militärs bestätigt wurde. Die Änderungen, die vom britischen Anti-Terror-Gesetz inspiriert sein sollen, sehen wesentlich härtere Urteile vor und werden von juristischen und Menschenrechtskreisen heftig kritisiert. Hier einige der wichtigsten Neuerungen, ohne dass der ganze Entwurf bislang der Öffentlichkeit vorliegt: Eine Person, die
Mitglied einer gewaltfreien Organisation ist, kann künftig unter dem Vorwand,
diese Organisation könnte in Zukunft Gewalt anwenden und stelle in ihrer
momentanen Form eine Gefahr für das Land dar, mit Maßregeln belegt werden. Mit diesen neuen
Bestimmungen wird geradezu eine zivile Notstandsverwaltung für das gesamte
Land deklariert und mit als Prävention dargestellten Maßnahmen wie Hausarrest
und mit einzigartigen Befugnissen werden viele Grundrechte und Freiheiten
außer Kraft gesetzt. Instanzen wie Gouverneur, Landrat, Polizeipräsident
und Gendarmeriekommandant können demzufolge, sich auf geheimdienstliche
Informationen stützend, mit der Begründung, er könne später eine Gefahr
darstellen, den Besitz eines jeden Gegenstandes, der als Tatwaffe für
mögliche Straftaten dienen könnte, verhindern oder untersagen, in eine
bestimmte Region zu reisen oder dort zu leben. Jeder Berechtigungsschein
oder jedes Dokument wie Reisepass, Ausweis oder Führerschein könnte beschlagnahmt
werden. Des Weiteren wird über die Verlängerung der Haftdauer, mehr Befugnisse für die Polizei bei Haus- und Arbeitsplatzdurchsuchungen und die Aufhebung der richterlichen Sicherheit debattiert [dass Hausdurchsuchungen oder Beschlagnahmungen durch richterlichen Beschluss angeordnet werden]. Diese Regelungen machen den Weg frei für willkürliche Eingriffe in die Rechte und Freiheiten der Menschen und stehen in völligem Widerspruch zu zahlreichen Grundprinzipien wie der Achtung der Menschenrechte, der Unschuldsvermutung, dem Recht auf ein faires Verfahren, dem Recht auf persönliche Freiheit und Sicherheit. Zudem sollen diese Bestimmungen keiner zeitlichen Begrenzung unterliegen. |