Prozess in Kiel
um
Lübecker Brandanschlag
Geistige
Symbiosen von wolf-dieter vogel
Beginnen
wir mit einem kurzen Rückblick: Um die Legende
am Leben zu halten, Safwan Eid sei verantwortlich
für den Lübecker Brandanschlag, holte Michael Böckenhauer
noch einmal weit aus. Wären die Protokolle von
Gesprächen, die der Libanese im Gefängnis mit
Angehörigen geführt hatte, im Prozess
eingebracht worden, hätte man seine Schuld
beweisen können, erklärte der Staatsanwalt. Es
war einer der letzten Verhandlungstage vor dem
Landgericht der Hansestadt, im Frühsommer 1997.
Der Ankläger konnte keine Verurteilung fordern.
Schließlich hatte der Prozess nichts, aber auch
gar nichts zu Tage gefördert, was Eid hätte
belasten können. Das wusste auch Böckenhauer.
Und er wusste schon damals, wie wenig beweiskräftig
die Übersetzungen des Dolmetschers Aziz Yachoua
waren. Davon muss man angesichts der Akribie, mit
der er gegen Eid ermittelt hat, einfach ausgehen.
Dennoch
konnten die Zweifel an Eids Unschuld durch Böckenhauers
Verweis auf die Protokolle am Leben gehalten
werden. So dokumentierte etwa die Welt nach der
Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) zur
Wiederaufnahme des Verfahrens im Sommer 1998
eines der Gespräche. In keinem einzigen Wort erwähnte
das Blatt, dass es sich um eine von mehreren übersetzten
Interpretationen handelte - eben um jene, mit der
Böckenhauer von Anfang an hausieren gegangen war.
Bei
aller Skepsis: Mittlerweile sollte man den BGH-Richtern
dankbar sein. Ihre Entscheidung, den Prozess neu
aufzurollen, da die Protokolle in Lübeck nicht
eingeführt worden waren, sorgt für mehr
Klarheit. Was sich seit dem 3. September vor dem
Kieler Landgericht abspielt, könnte für Böckenhauer
peinlicher nicht sein. Nach tagelangem Abhören
der Bänder hat sich vor allem herausgestellt,
dass Sprachexperte Yachoua damals genau das
"übersetzte", was die
Staatsanwaltschaft hören wollte. So
interpretierte der für das Bundeskriminalamt tätige
Yachoua den Halbsatz: "Wenn ich gestorben wäre"
als: "Wenn ich gestehen würde". Ein
technischer Fehler, wie er heute erklärt. Die
Worte: "Ich habe alle beruhigt" wurden
zu: "Ich habe alle zum Schweigen gebracht"
- einer jener Sätze, auf die Böckenhauer
besonders gern aufmerksam gemacht hat. Wie auch
auf die angebliche Äußerung Mohammed Eids:
"Stell dich als Unschuldiger dar." Im
Gerichtssaal stellte sich heraus, dass Safwans
Bruder schlicht: "Der Junge ist unschuldig"
gesagt hat.
So
viel "geistige Symbiose von Übersetzer und
Ankläger", wie Bo Adam in der Berliner
Zeitung treffend schreibt, ist freilich kein
Zufall. Selbst der Vorsitzende Richter Jochen
Strebos wurde skeptisch und hat von Böckenhauer
sowie zwei Kriminalbeamten wegen der Fehler eine
"dienstliche Erklärung" eingefordert.
Und auch wenn er an der "Sachkunde von Herrn
Yachoua" nicht zweifeln wollte, fiel seine
vergangene Woche gezogene Zwischenbilanz
eindeutig aus: Die abgehörten Gespräche haben
keinerlei belastende Indizien ergeben. Der zweite
Prozess dürfte nun, wenn Strebos' Wort hält, in
den nächsten Wochen mit einem zweiten Freispruch
für Safwan Eid enden.
Will
man trotzdem an einer juristischen Lösung
festhalten, müsste zuallererst Böckenhauer vor
Gericht. Denn während gegen die Männer aus
Grevesmühlen nur dringender Tatverdacht besteht,
gibt es bei dem Staatsanwalt keinen Zweifel mehr:
Nicht nur, weil er sich möglicherweise mit
seiner konsequenten Weigerung, gegen die
rechtsradikalen Verdächtigen Anklage zu erheben,
der Strafvereitlung schuldig gemacht hat. Seine
Liste ist länger: Mindestens wegen Nötigung,
Verleumdung und Freiheitsberaubung zum Nachteil
Safwan Eids müsste sich Böckenhauer
mittlerweile verantworten. Davon ist freilich
nicht auszugehen. Staatsanwälte müssen eben
anders zur Rechenschaft gezogen werden.
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