Hungern gegen
Essen
Protest
gegen DRK-Fremdverpflegung und würdelose
Behandlung:
150 Flüchtlinge in Berlin wehren sich gegen das
Asylbewerberleistungsgesetz. von peter nowak
Ich
wähle Rep, damit die Asylanten schneller nach
Bosnien zurückfliegen." Um die Flüchtlingsunterkünfte
in der Buchholzer und der Blankenburger Straße häufen
sich die Plakate der Rechten. Die hier lebenden
Flüchtlinge aus Bosnien und dem Kosovo haben
sich schon beinahe daran gewöhnt.
Den
Nachbarn möglichst nicht auffallen, lautete bis
vor kurzem ihre Devise. Doch seit dem 13. Oktober
ist das anders. An diesem Tag brachten sie
Transparente an den Außenwänden ihrer Unterkünfte
an: "Bargeld für alle!", "Gleiche
Sozialhilfe wie für Deutsche!" und "Wir
sind Menschen und wollen wie Menschen behandelt
werden!" Schon nach wenigen Stunden waren
die Transparente wieder verschwunden - ob sie von
eifrigen Nachbarn oder der Heimleitung entfernt
wurden, weiß niemand.
Mit
der Aktion wollten die Flüchtlinge auf den
Hungerstreik aufmerksam machen, den etwa 150
Bewohner von drei Berliner Flüchtlingsheimen des
Deutschen Roten Kreuzes (DRK) am 1. Oktober
begonnen hatten. Sie haben in einer gemeinsamen
Aktion die "Berechtigungskarten" für
Fremdverpflegung im Heim zurückgegeben und
fordern das Recht auf eigenes Geld, eigenen
Einkauf und die Möglichkeit, selbst zu kochen.
Der Boykott der vom DRK organisierten Nahrung ist
Höhepunkt einer monatelangen Auseinandersetzung
zwischen den Flüchtlingen und dem Träger der
drei Heime in den Stadtteilen Pankow und Spandau.
Der Konflikt hatte sich an der Entscheidung entzündet,
den Flüchtlingen das Bargeld für die
Selbstversorgung zu entziehen und stattdessen
eine durch eine Catering-Firma gelieferte
Vollverpflegung zur Verfügung zu stellen. Zudem
wurde in vielen Fällen mit Hilfe der sehr
dehnbaren "Missbrauchsregelung" des
reformierten Asylbewerberleistungsgesetzes das
monatliche Taschengeld von 80 Mark pro Person
gestrichen.
Die
jetzigen Proteste werden vor allem von Frauen
getragen. Milka, eine resolute Mittvierzigerin
aus Bosnien, ruft auf einer Kundgebung der Flüchtlinge
vor dem Senat für Soziales am vergangenenen
Mittwoch erregt: "Was soll ich meinen
Kindern erzählen, wenn sie mich fragen, warum
alle anderen Mitschüler zu Weihnachten Geschenke
bekommen?" Auch Renata aus Bosnien hat sich
in den letzten zwei Wochen aktiv am Streik
beteiligt: "Seit vier Monaten gibt es jeden
Mittag Kartoffeln und Hähnchen und abends drei
Tage Dosenfisch und dann drei Tage Billig-Salami",
klagt sie.
Auch
die Bettelei um einen Krankenschein empfinden die
Flüchtlinge als demütigend. Häufig wird er von
den zuständigen Behörden einfach verweigert,
bestätigen auch einige Flüchtlingsbetreuer.
Milka zeigt auf rote Flecken an ihrem Hals.
"Viele hier im Heim leiden an einer Allergie,
und weil wir nicht zum Arzt gehen können, wird
es immer schlimmer."
Doch
in der Berliner Auseinandersetzung geht es nicht
nur um Geschenke, abwechslungsreicheres Essen
oder den Krankenschein. "Wir haben in den
Kriegsmonaten monatelang nur von Kartoffeln und
Nudeln gelebt. Und jetzt kann ich weiter nicht
selbst entscheiden, wie ich mich und meine Kinder
ernähre", erklärt Milka. Es wirkt nicht
pathetisch, wenn sie betont: "Selbst kochen
zu können ist für mich auch eine Frage der
Menschenwürde."
Nach
über zwei Wochen Nahrungsboykott schwankt die
Stimmung im Flüchtlingsheim zwischen dem Mut der
Verzweiflung und Depression. Das DRK ist zu einer
klaren Positionierung nicht bereit. Noch im
September 1999 protestierte DRK-Präsident Klaus
Schütz in Briefen an Berlins Regierenden Bürgermeister
Eberhard Diepgen (CDU) und an Bundestagspräsident
Wolfgang Thierse (SPD) gegen die Streichung der
Bargeldausgabe an Flüchtlinge. Zur gleichen Zeit
verhandelte die DRK-Geschäftsführung nach
Angaben von Berliner Flüchtlingsberatern aber
bereits mit dem Spandauer Sozialamt über eine
Verlängerung der Verträge für die beanstandete
Vollverpflegung über 1999 hinaus. Gegenüber den
Betroffenen verwies das DRK dann auf bereits
abgeschlossene Verträge, die es einhalten müsse.
Man drohte auch schon mal, die Leitung der Heime
an Privatfirmen abzugeben, die viel kommerzieller
ausgerichtet seien - eine Anspielung auf die
Sorat-Kette, die zahlreiche Flüchtlingsheime in
Berlin und Brandenburg betreut und dabei kräftig
verdient.
Aber
auch für das DRK ist die Heimbetreuung lukrativ.
Nach Angaben der Berliner Sozialsenatorin erhält
es für Unterkunft und Vollverpflegung pro Person
monatlich 1 050 Mark. Davon sind pro Tag und
Mensch DM 13,50 für Verpflegung veranschlagt.
Die Berliner Sozialsenatorin Beate Hübner (CDU)
lehnte bei einem Gespräch mit einer Flüchtlingsdelegation
am 13. Oktober sämtliche Forderungen der
Hungerstreikenden rundweg ab. Dabei hatten sich
die Flüchtlinge schon auf eine Kompromiss-Linie
geeinigt, waren sogar bereit, als Ersatz für die
Vollverpflegung ein "Chipkartensystem"
zu akzeptieren, das sie bisher als
diskriminierend abgelehnt hatten. Zwar haben die
Flüchtlinge dann auch kein Bargeld zur Verfügung,
können aber in begrenztem Rahmen selber
entscheiden, welche Nahrungsmittel sie erwerben
wollen.
Anders
als noch bei der faktischen Abschaffung des
Asylrechts 1993 blieb die Verschärfung des
Asylbewerberleistungsgesetzes, gegen dessen
Auswirkungen die Flüchtlinge in Berlin jetzt
protestieren, ein Spezialthema für
antirassistische Gruppen und Experten von
Wohlfahrtsverbänden. Einige Bundesländer wie
Bayern, Baden-Württemberg und teilweise auch
Nordrhein-Westfalen hatten schon ab 1993 mit der
Umsetzung der Leistungsverweigerungen begonnen.
Da diese Beschlüsse aber reihenweise von den
Gerichten aufgehoben worden waren, weil die
gesetzliche Grundlage fehlte, wurde diese mit der
1997 in Kraft getretenen Gesetzesverschärfung
nachträglich geschaffen.
Und
kaum war das Gesetz verabschiedet, hatte man auch
schon eine neue Lücke im Ausländerrecht
ausgemacht. Im Sommer 1997 lancierte die Berliner
Ausländerbeauftragte Barbara John (CDU) mehrere
Artikel im Tagesspiegel, aber auch einen taz-Titelkommentar,
in denen sie vor einem verstärkten Ansturm
Sozialhilfe kassierender Flüchtlinge aus dem
ehemaligen Jugoslawien warnte. Weil wegen der
Situation in den Herkunftsländern eine schnelle
Abschiebung dieser Menschen nicht möglich sei, müsse
dem Missbrauch von Sozialleistungen durch die
Streichung der Gelder Einhalt geboten werden, so
der Tenor in Johns Beiträgen.
Am
10. September 1997 legte das Land Berlin einen
Entwurf zur weiteren Verschärfung des
Asylbewerberleistungsgesetzes vor, der im März
1998 in erster Lesung im Bundestag verabschiedet
wurde. Nach Angaben des Berliner Flüchtlingsberaters
Georg Classen ist die Umsetzung dieses Gesetzes
in der Hauptstadt bundesweit einmalig und in
vielen Fällen auch rechtswidrig. "Aushungern,
obdachlos aussetzen, illegalisieren" - unter
diesen drei Schlagworten fasst er die
Auswirkungen auf die Flüchtlinge zusammen.
Darüber
hinaus werden bereits weitere neue Gesetzesverschärfungen
vorbereitet. Den Vorreiter macht dieses Mal die
CDU in Baden-Württemberg mit ihrem Innenminister
Thomas Schäuble. Auf der Konferenz der
Innenminister Anfang November will er eine
Regelung zu Fall bringen, die Flüchtlinge mit
einer Aufenthaltsdauer von mehr als drei Jahren
wie normale Sozialhilfeempfänger behandelte.
"Wird eine lange Aufenthaltsdauer finanziell
belohnt, werden Asylbewerber und Bürgerkriegsflüchtlinge
geradezu aufgefordert, die Ausweisung auf dem
Instanzenweg zu verschleppen", lautete seine
Begründung in den Stuttgarter Nachrichten.
Diese
Entwicklung bestimmt den europäischen Trend. So
verabschiedete das britische Parlament im letzten
Juni ein neues Asylgesetz, das das bisher
liberalere Flüchtlingsrecht ersetzt. Zu den
Grundsätzen der von New Labour unter dem Motto
"gerechter, entschlossener, schneller"
eingebrachten Gesetzesnovelle gehört - neben
einer starken Kürzung der finanziellen Zuschüsse
für Flüchtlinge - eine Umstellung der
Leistungen von Bargeld auf das Gutscheinsystem
nach deutschem Vorbild.
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