Skurrile Erscheinungen
Auch nach dem AIZ-Prozeß
weiß allein Allah, ob es in Deutschland die "terroristische Vereinigung"
Antiimperialistischen Zellen jemals gegeben hat
Am 1. September
wird im sogenannten AIZ-Prozeß gegen die beiden "ersten muslimischen
politischen Gefangenen deutscher Nationalität" Michael Steinau (32)
und Bernhard Falk (31) das Urteil gefällt. Die statistische Bilanz
in diesem Staatsschutzverfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf:
130 Verhandlungstage, fünf Richter des 6. Strafsenats haben rund 200
ZeugInnen vernommen, Hunderte beweisfähige Artefakte gesichtet, wohl
über tausend Schriftstücke gelesen, Dutzende Verfassungsschützer
und BKA-Fahnder in Sachen verdeckte Observationstechniken gehört,
den Ausführungen kriminalpolizeilicher Experten über satellitengestützte
Hochtechnologiefahndung gelauscht.
Das im November
1997 begonnene Verfahren gegen die Antiimperialistischen Zellen (AIZ) wird
wohl als der vorerst letzte große Terroristenprozeß in die
bundesdeutsche Justizgeschichte eingehen. Für die Strafverfolgungsbehörde
ist die Beweislage klar: Beide Männer seien Mitglieder der "terroristischen
Vereinigung Antiimperialistische Zellen" und hätten in den Jahren
1994 und 1995 insgesamt sechs Sprengstoffanschläge begangen sowie
ein Attentat auf den SPD-Politiker Freimut Duve geplant. Die Tötung
von Menschen hätten sie dabei "billigend in Kauf genommen". In einem
knapp vierstündigen Plädoyer rechnete Oberstaatsanwalt Peter
Ernst "mit der skurrilsten Erscheinung, die die Linke hervorgebracht hat",
ab.
Jedoch mußte
der Anklagevertreter einräumen, daß es nach über 20 Monaten
Verhandlung lediglich gelungen sei, eine Fülle von Indizien zusammenzutragen.
Diese seien in ihrer Einzelaussage nicht unbedingt schlüssig, die
Gesamtwürdigung lasse jedoch "keine vernünftigen Zweifel an der
Täterschaft der beiden Angeklagten zu". Er forderte 14 Jahre Knast
für Bernhard Falk und elf für Michael Steinau.
Eine hohe Strafforderung
- für Steinau wenigstens, angesichts der Tatsache, daß der mittlerweile
strenggläubige Muslim während der Verhandlung ein Teilgeständnis
ablegte und seine Tatbeteiligung an mehreren Anschlägen der Antiimperialistischen
Zellen eingestand: "Ein Fehler, den ich aus Unglauben begangen habe." Sein
schiitischer Glaubensgenosse, der Einser-Abiturient Falk hat dagegen von
seinem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch gemacht. Die beiden ehemaligen
Physikstudenten waren im Februar 1996 von einem Sondereinsatzkommando festgenommen
worden. Der Anklagevertreter: "Der Spuk war von einem Tag auf den anderen
vorbei. Es ist fast so, als hätte es die AIZ nie gegeben."
Sind die Antiimperialistische
Zellen möglicherweise eine Fiktion? Ein Konstrukt der BAW, um die
Weiterexistenz des Strafverfolgungsapparates in Karlsruhe und Wiesbaden
zu legitimieren, nachdem die RAF den bewaffneten Kampf eingestellt hatte?
Hat der Verfassungsschutz gar die AIZ in der Öffentlichkeit wider
besseren Wissens zur "gefährlichsten Terrortruppe von 25 bis 50 Personen"
aufgeblasen, obwohl lediglich zwei Personen als mögliche Mitglieder
schon längst in ihr Visier geraten waren? Waren die Ermittlungen gegen
Steinau und Falk möglicherweise ein Testlauf für die Verschmelzung
nachrichtendienstlicher und polizeilicher Tätigkeit beim VS, wie es
Steinaus Anwalt Johannes Pausch in seinem Plädoyer unterstellt?
Fest steht: Zwischen
1992 und 1996 übernahmen sogenannte Antiimperialistische Zellen die
Verantwortung für mehrere Sprenstoffanschläge, die Sachschaden
angerichtet hatten. In immer abstruseren Erklärungen schwafelten sie
von einer weltweiten antiimperialistischen Front mit islamistischen Bewegungen:
"Wir haben den islam als revolutionäre waffe in voller schärfe
und schönheit kennenlernen dürfen."
Fest steht zudem:
Das Fahrzeug von Michael Steinau wurde am Abend des Anschlags auf das peruanische
Generalkonsulat in Düsseldorf in der Nähe des Tatortes mit Hilfe
eines sogenannten Global Positioning Systems (GPS), einem satellitengesteuerten
Positionsbestimmungsgerät, geortet. Und: Der Ex-Autonome Steinau hat
seine Beteiligung an drei Sprengstoffanschlägen eingestanden. "Meine
Beteiligung ist nicht unwesentlich für das Stattfinden der Aktion
gewesen." Fest steht allerdings auch: Die Benennung der für das Konstrukt
einer "terroristischen Vereinigung" juristisch unabdingbaren dritten Person
ist die Strafverfolgungsbehörde bis heute schuldig geblieben.
Mit zweifelhaften
Behauptungen strickte sie ein Geflecht von Antiimperialistischen Zellen,
in denen sich Steinau und Falk bewegt haben sollen. Mindestens bis Ende
1994 habe es, so behauptet Oberstaatsanwalt Ernst, eine solche, aus mehreren
Personen bestehende Gruppe gegeben, deren "Absicht die Verübung terroristischer
Straftaten gewesen" sei. Die Gruppierung sei jedoch in dem Moment auseinandergefallen,
als Steinau und Falk auch Anschläge auf Menschen in Betracht gezogen
hätten. Eine weiterer Bruch sei die Hinwendung der beiden Angeklagten
zum "revolutionären Islam" gewesen.
Diese Annahmen stützt
die Bundesanwaltschaft auf die Aussage einer, wie sie selbst einräumen
muß, nur bedingt glaubwürdigen Zeugin. Die präsentierte
sich kurz nach Prozeßeröffnung in Spiegel-TV mediengerecht als
der fehlende "dritte Mann". Ihre sich widersprechenden Aussagen riefen
bei vernehmenden Staatsschutzbeamten jedoch nur heftiges Kopfschütteln
hervor. Auffällig blieb die sehr zurückhaltend inszenierte Präsentation
der Zeugin vor Gericht.
Auch eine monatelang
durchgeführte geheimdienstliche Aktion förderte nicht gerade
umwerfende Indizien zu Tage. Das Haus von Bernhard Falks Mutter wurde mit
drei Kameras systematisch überwacht, ihr Telefon abgehört, das
Fahrzeug verwanzt. Aus einer konspirativen Wohnung heraus wurde die Aktion
gesteuert. "Bruder geht zur Mülltonne", "Mutter schaut kurz aus der
Eingangstür", "Falk betritt mit einer Aktentasche das Grundstück",
protokollierten die Observanten.
Die beiden Falk-Anwälte,
Edith Lunnebach und Heinrich Comes, plädieren dafür, ihren Mandanten
nach über dreijähriger Untersuchungshaft freizulassen und mangels
Beweises freizusprechen. Die Verteidigung von Steinau forderte Freispruch
vom Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und
für die eingestandene Beteiligung an den Anschlägen eine Freiheitsstrafe
von deutlich unter zehn Jahren. Michael Steinau wurde von dem forensischen
Gutachter Norbert Leygraf eine "verminderte Schuldfähigkeit" wegen
einer frühkindlichen organischen Hirnschädigung attestiert.
Bernhard Falk läßt
sich von den Verfahrensdetails nicht sonderlich beeindrucken, auch wenn
die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung groß ist. Der "öffentlich
exponierteste Vertreter der Fundamentalopposition in der BRD", wie er sich
selbst nennt, studiert seit Jahren den Koran: "Jeden Tag, an dem ich gegen
die Politik der USA, der BRD und des Zionismus politisch aktiv sein darf,
ist ein Geschenk von Allah, ta'ala."
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Uli Dillmann
/ Thomas Schad, Düsseldorf
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