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Deutsches Haus
Von 3175 auf 4512 jährlich stieg
innerhalb der vergangenen fünf Jahre trotz abnehmender Flüchtlingszahlen
die Zahl der Abschiebungen aus Berlin; aus der Haft heraus wurden 1998
in der Bundeshauptstadt 3 815 Flüchtlinge abgewiesen, 1993 waren es
noch 2 145 gewesen. Auf diese Zahlen wies vergangene Woche der Berliner
Flüchtlingsrat hin. Die Asylpolitik des Senats ziele vor allem auf
Abschreckung und Abschottung; oft würden bei Abschiebungen ohne Not
unerträgliche Situationen geschaffen. Aus Verzweiflung darüber,
daß ihm und seiner Ehefrau kein Asyl gewährt wurde, nahm ein
30jähriger Aserbaidschaner am 8. Juli in Oldenburg (Niedersachsen)
seinen 44jährigen Anwalt als Geisel und übergoß sich selbst
mit einer brennbaren Flüssigkeit. Er bedrohte den Anwalt mit einem
Schraubenzieher und drohte, sich selbst anzuzünden, falls seine Frau
nicht aus der Abschiebehaft entlassen werde. Nach drei Stunden wurde er
von einem Sondereinsatzkommando der Polizei überwältigt. Asylbewerber,
die anstelle von Sozialhilfe Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
erhalten, mußten 1998 mit 15 Prozent weniger auskommen als im Vorjahr.
Wie das Statistische Bundesamt Ende Juni mitteilte, betrafen die Kürzungen
sowohl die Leistungen für Unterkunft, Essen und Kleidung, als auch
die medizinische Betreuung. Im Hungerstreik befindet sich seit Dienstag
vergangener Woche ein 18jähriger Asylbewerber in der Berliner Abschiebehaftanstalt
Grünau. Saban Koc, dem die Unterstützung der verbotenen kurdischen
Arbeiterpartei PKK vorgeworfen wird, protestiert damit gegen seine drohende
Abschiebung in die Türkei, wo ihm Folter droht. Als "massiven Eingriff"
in die persönlichen Grundrechte von Asylbewerbern hat der sächsische
Ausländerbeauftragte Heiner Sandig (CDU) das Arbeitsverbot für
Asylsuchende kritisiert. Ein "verwaltungsinterner Erlaß" könne
nicht eine ganze Personengruppe vom Arbeitsmarkt ausschließen. In
seinem Jahresbericht kritisierte Sandig außerdem deutsche Behörden,
deren Kommunikation mit Ausländern häufig gestört sei. Trotz
eines laufenden Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Düsseldorf
plant das Land Nordrhein-Westfalen, zwölf abgelehnte Asylbewerber
nach Guinea abzuschieben. Die Flüchtlinge hatten angegeben, bei einem
ersten Abschiebeversuch im März von Grenzschutzbeamten mißhandelt
und gefoltert worden zu sein. In Bremen wird das Verwaltungsgericht darüber
entscheiden, ob die Ausländerbehörde wie geplant einen autistisch
veranlagten siebenjährigen Tamilen nach Sri Lanka abschieben darf.
Für den kleinen Jungen, für den ein berechenbarer Tagesablauf
lebenswichtig ist, würde eine Abschiebung und die mehrtägige
Polizeihaft, die sich daran in Sri Lanka erfahrungsgemäß anschließt,
eine extreme Belastung darstellen. Eine adäquate medizinische Versorgung
wäre in Sri Lanka, wo die tamilische Bevölkerungsgruppe diskriminiert
wird, nicht möglich. Die Hoffnung, seine Tätigkeit als V-Mann
der bayerischen Polizei werde ihm zu einem gesicherten Aufenthaltsstatus
verhelfen, bewahrheitete sich für einen 34jährigen #bosnischen
Asylbewerber nicht. Am Donnerstag vergangener Woche kündigte das bayerische
Innenministerium an, den Spitzel nach Bosnien abzuschieben, obwohl ihm
dort nach eigenen Angaben Racheaktionen krimineller Landsleute drohen,
die er verpfiffen hat. I ad |