Viel Druck im Kessel
Die PKK bleibt den deutschen Strafverfolgern
auch ohne Krawalle der Feind Nummer eins
Die Erklärung des Präsidialrates
der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) klang martialisch. "Das gefährliche
Urteil wird nicht nur die Türkei und Kurdistan, sondern die ganze
Region in das Feuer einbeziehen", hieß es in einem Statement, das
die Berliner Informationsstelle Kurdistan nach der Verhängung des
Todesurteils "gegen den Führer unserer Nation, den Verteidiger der
Menschheit und des Friedens, Genossen Abdullah Öcalan" verbreitete.
"Sowohl in der Heimat als auch außerhalb Kurdistans" werde "unser
Volk" seine Reaktionen "massenhaft in einem demokratisch-politischen Rahmen
zum Ausdruck bringen".
Was genau unter diesem Widerstand
im "demokratisch-politischen Rahmen" zu verstehen ist, läßt
sich bislang schwer definieren. Auch zwei Wochen nach dem Urteil ist eine
einheitliche Strategie der PKK und der ihnen nahestehenden Kurdinnen und
Kurden hierzulande nicht erkennbar. Die von deutschen Sicherheitsbehörden
erwarteten militanten Proteste blieben jedenfalls weitgehend aus. Nur vereinzelt
kam es zu Brandanschlägen, einige türkische Geschäfte und
Cafés wurden demoliert. Mit den Ereignissen vom Frühjahr will
Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) die Aktionen nicht vergleichen, zumal
die jetzigen Angriffe "wohl keine koordinierten Aktionen" gewesen seien.
Widerspruch auch auf der anderen
Seite: Die Europazentrale der Nationalen Befreiungsfront Kurdistans (ERNK),
die PKK-Europavertretung, hat sich von den Brandanschlägen distanziert.
Diese Aktionen seien "Provokationen, mit denen unser unschuldiges Volk
und dessen berechtigte Forderungen in Mißkredit gebracht werden sollen".
Die PKK sei noch in einem Nachdenkprozeß: "Unsere Partei wird nun
diese neue Entwicklung nach allen Seiten beleuchten und diskutieren und
letztendlich ihre Strategie und Vorgehensweise binnen kürzester Zeit
umsetzen."
Berlins Innensenator Eckart Werthebach
(CDU) vermutet trotzdem PKK-Mitglieder hinter den Anschlägen. Deren
Europa-Führung habe, meint er, die mittlere Organisationsebene nicht
mehr im Griff: "Es hat sich sehr viel Druck im Kessel aufgestaut." In einer
Lagebeurteilung für die Bundesregierung spricht denn auch das Bundeskriminalamt
von "schwerster, emotional gesteuerter Gewalt". Sogar Geiselnahmen zur
Freilassung Öcalans will die Wiesbadener Behörde nicht ausschließen.
Das widerspräche jedoch allem, was der PKK-Chef selbst von sich gab:
"Nehmt einen friedlichen Weg, sonst wird es mir schlecht ergehen", ließ
er seiner Fan-Gemeinde nach Angaben der türkischen Tageszeitung Sabah
mitteilen.
Währenddessen ist die deutsche
Justiz noch mit den Aufräumarbeiten nach den kurdischen Protestaktionen
vom Februar beschäftigt. In der vergangenen Woche etwa fällte
das Landgericht Berlin ein Urteil im Zusammenhang mit der versuchten Besetzung
des israelischen Generalkonsulats vor viereinhalb Monaten. Ein 31jähriger
Kurde wurde zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung
wegen schweren Landfriedensbruchs, Widerstands bei der Festnahme und gefährlicher
Körperverletzung verknackt. Als strafmildernd bewertete das Gericht,
daß er "in der Heimat Übles erlebt" habe. Eine sachverständige
Psychiaterin hatte bei ihm Symptome festgestellt, "wie sie die Wissenschaft
an Häftlingen in Konzentrationslagern ermittelt hat".
Immer noch nicht geklärt sind
die Umstände, die zum Tod von drei Kurden und einer Kurdin während
der versuchten Besetzung des Konsulats in Berlin geführt haben. Der
Untersuchungsausschuß des Abgeordnetenhauses hat seine letzte Sitzung
vor der Sommerpause abgesagt, da drei der vier geladenen Zeugen verhindert
waren oder nicht aussagen wollten. Nun findet die nächste Sitzung
erst am 3. September statt. Die Zeit wird also knapp. Schließlich
will der Ausschuß bis zu den Abgeordnetenhauswahlen am 10. Oktober
einen Zwischenbericht vorlegen. Doch schon jetzt ist klar: Das Resümee
für den Berliner Sicherheitsapparat dürfte nicht gerade günstig
ausfallen. "Für uns stellt sich die Frage, wer hat eigentlich nicht
versagt", faßte der Ausschußvorsitzende Wolfgang Wieland (Grüne)
die Ergebnisse der bisherigen Beweisaufnahme zusammen.
Kritik am polizeilichen Umgang mit
den kurdischen Protesten vom Februar gibt es auch in Düsseldorf. Dort
war das griechische Generalkonsulat besetzt worden. In einer jetzt bekanntgewordenen
internen Einsatzbewertung des nordrhein-westfälischen Innenministeriums
kommen Experten aus der Abteilung für "Gefahrenabwehr und Strafverfolgung"
zu dem Schluß, daß das Handeln der Polizisten "in offenkundigem
Widerspruch zu den landesweit geltenden Einsatzgrundsätzen" gestanden
habe. Das Einsatzkonzept sei "einseitig auf Gefahrenabwehr und Risikovermeidung"
ausgerichtet gewesen, so die Kritik aus dem Ministerium. Alternativen seien
"nicht sorgfältig genug geprüft" worden. Die Polizeiführung
vor Ort hatte sich für eine Deeskalationsstrategie gegenüber
den Demonstranten entschieden. Die Besetzung konnte denn auch nach rund
17 Stunden ohne Tote beendet werden. Der damalige Einsatzleiter wurde inzwischen
zu Nachschulungen geschickt.
Allen Hoffnungen auf eine Aufhebung
des PKK-Verbots, wie es von Teilen der Grünen-Fraktion und der PDS
gefordert wird, hat der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung,
der DDR-Bürgerrechtler Gerd Poppe, derweil eine eindeutige Absage
erteilt. Die PKK sei schließlich "eine terroristische Organisation",
erklärte Poppe. "Wir lehnen die PKK ab und betrachten sie auch nicht
als Vertreter der kurdischen Interessen." Als solchen sieht sich Poppe
lieber selbst und fordert von der türkischen Regierung die Anerkennung
der kurdischen "kulturellen Identität". Darüber hinaus müsse
man in Ankara dafür sorgen, "daß die Menschenrechtsverletzungen
beendet werden, insbesondere jene, die das türkische Militär
in den kurdischen Gebieten begeht".
Dennoch: Von einem generellen Abschiebestopp
in die Türkei will der Berufsmenschenrechtler nichts wissen. Er bezweifele
zwar, daß es die von den Gerichten angenommene "innerstaatliche Fluchtmöglichkeit"
gebe, plädiere aber trotzdem statt für einen Abschiebestopp lieber
für eine "sehr genaue Prüfung des Einzelfalls".
Erst vergangenen Donnerstag hatte
der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg
in 15 Fällen die Türkei wegen der Folterung und dem Tod zweier
Kurden sowie der Verletzung der Meinungsfreiheit von Journalisten zu Entschädigungszahlungen
von umgerechnet mehreren Hunderttausend Mark verurteilt. Alle Fälle
standen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der PKK durch die türkischen
Sicherheitskräfte.
|