Ein Sprung in der Hürde
In Nordrhein-Westfalen naht das
Ende der Drei-Parteien-Herrschaft: Demnächst könnte das Landesverfassungsgericht
die Fünf-Prozent-Klausel bei Kommunalwahlen abschaffen
Eine goldene Brücke hatten
die Richter am Landesverfassungsgericht in Münster bauen wollen. Bis
zum 14. September, so boten sie dem Prozeßvertreter des Landtags,
Raimund Wimmer, an, könnte das Gericht ihm Zeit geben, um noch weitere
Argumente für die Beibehaltung der Fünf-Prozent-Klausel bei den
nordrhein-westfälischen Kommunalwahlen vorzutragen. Ein großzügiges
Angebot - denn am 12. September sollen in NRW die nächsten Gemeindewahlen
stattfinden. Hätte Wimmer das Angebot angenommen, dann wären
im Falle einer Entscheidung gegen die Sperrklausel fünf Jahre Zeit
gewesen, die entsprechenden Gesetze zu ändern. Und SPD, CDU und Grüne
wären in den meisten Städten des Landes auch noch in der nächsten
Legislaturperiode unter sich geblieben.
Doch Wimmer schlug das Angebot großkotzig
aus. Er wolle keine "heiße Luft" blasen, der Landtag habe seine Argumente
"lückenlos" vorgetragen, erklärte der Professor und Fachanwalt
für Verwaltungsrecht Mitte Juni den verdutzten Richtern. Jetzt hat
der Landtag ein Problem. Denn die Münsteraner Richter reagierten umgehend:
Wenn es nichts mehr vorzutragen gebe, könnten sie auch noch vor den
Kommunalwahlen zu einem Urteil kommen. Nach Aktenlage. Und die sieht nicht
gut aus für die Verfechter der Fünf-Prozent-Regelung. Für
den 6. Juli setzten die Richter die Urteilsverkündung an.
Geklagt hatte die rechtsradikale
Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP). Die Politsekte hatte bereits
1994 versucht, die Sperrklausel für die Kommunalwahlen zu kippen,
scheiterte damals jedoch noch vor dem Gericht in Münster. Aber sie
errang einen Teilerfolg. Die Verfassungsrichter forderten den Landtag auf,
zu überprüfen, ob die Fünf-Prozent-Sperrklausel im Kommunalwahlgesetz
unverändert aufrechterhalten werden darf. Das Landesinnenministerium
führte daraufhin eine "Erhebung der Erfahrungen von Ländern ohne
Sperrklausel im Kommunalwahlrecht" durch und kam zu der Einschätzung,
die Prüfung habe "keine überzeugenden Gründe für oder
gegen die Sperrklausel in NRW gebracht".
Damit war für die Sozialdemokraten,
die durch eine mögliche Aufhebung der Prozenthürde ihre absoluten
Mehrheiten im Ruhrgebiet gefährdet sehen und deswegen vehement gegen
eine Veränderung des Status Quo sind, die Sache erledigt. Im April
1998 erklärte der SPD-Politiker Walter Grevener im Kommunalausschuß
des Landtages: "Eine Absenkung der bestehenden Fünf-Prozent-Sperrklausel
ist nicht geboten." Schließlich habe sich das bestehende Wahlsystem
in den letzten 50 Jahren bewährt. Eine notwendige Reform des Kommunalwahlrechts
sei "an Bedenken und am Beharrungsvermögen unseres Koalitionspartners
gescheitert", konstatierte der Grünen-Abgeordnete Ewald Groth. Der
CDU-Parlamentarier Franz-Josef Britz orakelte in der Ausschußsitzung:
"Der Landesgesetzgeber läuft Gefahr, daß kurz vor der nächsten
Kommunalwahl das Verfassungsgericht des Landes diese Sperrklausel aufheben
wird." Die CDU hatte sich ebenso wie die Grünen für die Ersetzung
der Hürde durch ein System des Kumulierens und Panaschierens eingesetzt,
wie es beispielsweise in Baden-Württemberg schon lange praktiziert
wird.
Die ÖDP, die in Nordrhein-Westfalen
auch ohne Sperrklausel Probleme haben dürfte, in irgendein Kommunalparlament
einzuziehen, ließ trotzdem nicht locker. Am 5. November letzten Jahres
strengte sie ein Organstreitverfahren gegen den nordrhein-westfälischen
Landtag zur Abschaffung der Fünf-Prozent-Hürde im Kommunalwahlrecht
an. Wenn die Gründe weder für noch gegen die Klausel sprächen,
so ÖDP-Landesgeschäftsführer Volker Bochnia, "dann darf
der Gesetzgeber das Verfassungsgut der Gleichwertigkeit der Stimmen nicht
einschränken". So sieht das auch die PDS. Sie hat sich der Klage angeschlossen.
Auch das Landesverfassungsgericht
tendiert wohl zu dieser Meinung. Schon in der mündlichen Anhörung
Mitte Juni ließ Gerichtspräsident Michael Bertrams durchblicken,
für den Fortbestand der Sperrklausel sehe es "nicht günstig aus".
Das vom Landtag vorgebrachte Hauptargument gegen eine Abschaffung der Sperrklausel
erscheint in der Tat recht armselig: Die Funktionsfähigkeit der Kommunalparlamente
wäre gefährdet, wenn dort eine Zersplitterung in unzählige
Parteien und Wählergruppen stattfinden würde.
Die rot-grüne Landtagsmehrheit
hätte gewarnt sein können. Schon zweimal haben ihr die Münsteraner
Verfassungsrichter in diesem Jahr peinliche Niederlagen bereitet. Im Februar
brüskierte der Verfassungsgerichtshof Ministerpräsident Wolfgang
Clement, indem er die von ihm verfügte Zusammenlegung des Innenministeriums
mit dem Justizministerium für unzulässig erklärte; am 15.
Juni gaben die Richter einer Klage der CDU-Fraktion statt, die störte,
daß die rot-grüne Koalition konservative Entschließungsanträge
mit Änderungsanträgen so umschrieb, daß die CDU schließlich
selbst dagegenstimmen mußte. Beide Male sparte Clement nicht mit
landesväterlicher Schelte für die Verfassungsrichter. Denen bietet
der Prozeß um die Fünf-Prozent-Hürde eine hervorragende
Möglichkeit zur Revanche.
Wimmer, der an der Humboldt-Universität
zu Berlin Öffentliches Recht unterrichtet und nebenbei noch als Honorarprofessor
an der Universität Osnabrück im Fach Erziehungswissenschaft tätig
ist, wurde schleunigst von Parlamentspräsident Ulrich Schmidt (SPD)
gefeuert. Gleich heuerte man den renommierten konservativen Juristen Konrad
Redeker an, der die Interessen des Landtags besser vertreten sollte als
sein Vorgänger. Zu spät. Die schriftliche Bitte, den Verkündungstermin
wieder aufzuheben und dem Landtag noch die Gelegenheit zu weiteren Darstellungen
zu geben, lehnte das Verfassungsgericht ab. Der nachgereichte Schriftsatz
des Landtags zeige "keine neuen entscheidungserheblichen Umstände
auf", erklärten die Richter vergangene Woche.
Auf einen Krisenplan für das
bevorstehende Prozeßfiasko einigten sich die drei im Landtag vertretenen
Parteien bereits Ende letzter Woche: Am 7. Juli trifft sich der Ältestenrat
zur Beratung über das Urteil und die daraus resultierenden weiteren
notwendigen Schritte. Am 12. Juli soll der Landtag aus seiner Sommerpause
zurückgeholt werden, um die erste Lesung der Gesetzesnovelle zur Kommunalwahl
durchzuführen. Die zweite Lesung und die Verabschiedung sollen bereits
zwei Tage später stattfinden. Eile ist geboten, denn am 26. Juli endet
die Anmeldefrist für die Teilnahme an den kommenden Kommunalwahlen.
Und eines ist für alle drei
im Landtag vertretenen Parteien klar: Die Wahlen dürfen nicht verschoben
werden. Schließlich will man kleineren Parteien, die sich möglicherweise
nach dem Fall der Klausel für eine Kandidatur entscheiden, nicht allzu
große Vorbereitungsmöglichkeiten geben. Die ordnungsgemäße
Durchführung der Wahl am 12. September müsse "höchste Priorität"
haben, erklärte der Sprecher der Landtagsgrünen, Roland Appel.
"Dies sind wir den Wählerinnen und Wählern und unseren zahlreichen
Wahlkämpferinnen und Wahlkämpfern vor Ort schuldig", sekundierte
der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Lothar Hegemann. Denn das
haben Grüne und CDU mit den Sozialdemokraten gemeinsam: Am liebsten
bleiben sie unter sich.
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