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Law-and-Osten
Großer Lauschangriff, finaler
Todesschuß und vier Tage Vorbeugegewahrsam: Das Brandenburger Verfassungsgericht
hat eines der schärfsten Polizeigesetze gebilligt
Der Justizminister sollte recht
behalten. Dem Brandenburger Polizeigesetz sei der "Beifall aller CDU-regierten
Länder und des Bundesinnenministers sicher", hatte Otto Bräutigam,
parteiloser Ressortchef im Kabinett Manfred Stolpes (SPD), vor drei Jahren
prophezeit. Die Befürchtung war begründet: Der Bundesinnenminister
war damals - ebenso wie die meisten seiner Länderkollegen - Träger
eines CDU-Parteibuches, und die SPD hatte "Law and Order" noch nicht als
Wahlkampfthema entdeckt. Doch die Brandenburger Genossen scherte das wenig.
Im Widerspruch zu ihrem Justizminister verabschiedeten sie eines der schärfsten
Polizeigesetze, das es in der Bundesrepublik gibt.
Geklagt gegen das Gesetz hat Bräutigam
freilich nicht, und auch die SPD-internen Kritiker in der Landtagsfraktion
entschieden sich 1996 lediglich für die parlamentarische Enthaltung
als Protestform. So blieb es der Brandenburger PDS und der Potsdamer Kampagne
gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär vorbehalten, das umstrittene
Gesetz vor den Kadi zu bringen.
Doch die juristischen Mühen
waren vergebens. Seit letzter Woche sind die rechtlichen Bedenken gegen
die Verlängerung des Vorbeugegewahrsams, gegen Abhörmaßnahmen
in Privatwohnungen und gegen den Einsatz verdeckter Ermittler ausgeräumt:
Das Brandenburger Landesverfassungsgericht gab dem Polizeigesetz sein Okay.
Auch die Anwendung des finalen Todesschusses, die nicht einmal im Gesetz
selbst, sondern nur in seiner Begründung enthalten ist, segneten die
Richter ab.
Und gerade so, als ob Bräutigam
es bei der Verabschiedung im Potsdamer Landtag 1996 geahnt hätte,
applaudierte als erste tatsächlich die CDU. "Die Entscheidung bestätigt
unsere Rechtsauffassung", erklärte letzte Woche der innenpolitische
Sprecher der Potsdamer CDU-Fraktion, Dierk Homeyer. Kein Wunder. Als das
Gesetz nach über einem halben Jahr heftiger Auseinandersetzungen im
Februar 1996 den Landtag passierte, enthielten sich die Christdemokraten
nur deshalb der Stimme, weil es ihnen in einem der entscheidenden Punkte
nicht weit genug ging: Die Verlängerung der Vorbeugehaft auf vier
Tage reichte den Konservativen nicht aus - statt dessen plädierten
sie für 14 Tage.
Dabei hatten die Brandenburger Sozialdemokraten
alles getan, der CDU das neue Polizeigesetz schmackhaft zu machen. Als
regelrechter Bruch mit - damaligen - sozialdemokratischen Positionen mußte
die Verlängerung der Vorbeugehaft auf vier Tage gewertet werden, die
die Potsdamer Richter nun juristisch absicherten. Gerade so, als ob Fußballspiele
oder Demonstrationen bis zu vier Tage andauern könnten, liest sich
die Begründung: "Eine solche Präventivregelung ist nach den Erfahrungen,
insbesondere im Zusammenhang mit gewalttätigen Demonstrationen Rechts-
und Linksradikaler sowie Ausschreitungen bei Fußballspielen, erforderlich."
Um Anschluß an die Polizeigesetze
der restriktivsten CDU-Länder Sachsen und Bayern bemüht, räumten
die Genossen im Kabinett Stolpe alle bürgerrechtlichen Bedenken beiseite,
um an der Grenze zu Polen die angeblich nötige innere Sicherheit zu
schaffen. Allen voran Innenminister Alwin Ziel (SPD). Er war es, der meinte,
die absolute Mehrheit seiner Partei nun auch durch Stärkung des polizeistaatlichen
Profils aufrechterhalten zu müssen. Schließlich wähnte
er sich auf dem Weg in die Mitte der Gesellschaft: Ein Grund für die
von Ziel eingeleitete Verschärfung, vermutete der Staatsrechtsprofessor
Martin Kutscha damals, sei auch in der - am Ende gescheiterten - Fusion
zwischen Berlin und Brandenburg zu finden: Offenbar wolle Ziel einer Großen
Koalition im vereinten Berlin-Brandenburg "eine Morgengabe" bereiten.
Doch Kritik an dem Gesetz kam nicht
zuletzt von den Parteigenossen aus der Hautpstadt, die - was die Sicherheitsinteressen
der Bürger anbelangt - sonst nicht gerade zimperlich sind. Aus denselben
Gründen, die Bräutigam den Beifall der CDU befürchten ließ:
"Wir haben ähnlichen Vorstellungen der CDU bisher meistens erfolgreich
widersprochen", meinte etwa Hans-Georg Lorenz, innenpolitischer Sprecher
der SPD im Berliner Abgeordnetenhaus. Er glaube nicht, daß es in
Brandenburg Bedarf an polizeilichen Maßnahmen gebe, "die es im viel
'kriminelleren' Berlin nicht gibt".
Scheinbar schon. Denn nicht nur
die Bestimmungen zur Verhaftung von Personen, die eventuell Straftaten
begehen könnten, fallen in Brandenburg schärfer aus als in Berlin.
Auch die polizeiliche Beobachtung eines Verdächtigen zur "vorbeugenden
Verbrechensbekämpfung" - dem Großen Lauschangriff - ist in Brandenburg
weiter gediehen als in anderen Bundesländern. Just als die PDS ihre
Klage gegen diese Bestimmung im neuen Polizeigesetz auf den Weg brachte,
hatte der sächsische Verfassungsgerichtshof die Vorbeugehaft, den
Großen Lauschangriff und den Einsatz verdeckter Ermittler für
ganz oder teilweise verfassungswidrig erklärt. Das Gericht kritisierte
ferner bestimmte polizeiliche Mittel zur Erhebung von Daten wie längere
Observationen und versteckte Kameras und Mikrofone als Verstoß gegen
das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.
Die obersten Brandenburger Richter
taten das nicht. Zwar erlaubten sie den Großen Lauschangriff nur,
wenn ihre Kollegen in den Amtsgerichten dem im konkreten Fall zustimmen.
Doch während in Berlin etwa das Abhören von Wohnungen nur dann
gestattet ist, "wenn das zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für
Leib, Leben oder Freiheit einer Person unerläßlich ist", sind
die Brandenburger Freunde restriktiver Sicherheitskonzepte nicht so zimperlich:
Die Palette zur Rechtfertigung "vorbeugender Verbrechensbekämpfung"
reicht hier von Mord und Totschlag über Völkermord, Menschenhandel
oder Staatsschutzdelikte bis hin zu Bandendiebstahl, Waffen- und Drogenhandel
- allein der Verdacht genügt.
Mit Erfolg: Allein im letzten Jahr
hat die Brandenburger Polizei nach Angaben des Potsdamer Innenministeriums
Gespräche von 249 Telefonanschlüssen mitgeschnitten - doppelt
so viele wie noch zwei Jahre zuvor. Und das, obwohl nach Statistiken des
Landeskriminalamts seit 1995 Jahr für Jahr weniger Straftaten verübt
wurden.
Für Innenminister Ziel, der
die Verschärfungen schon 1996 maßgeblich angeregt hatte, kein
Grund zur Entwarnung. Nur einen Monat, nachdem seine Behörde die Zahlen
herausgegeben hatte, fügte Ziel den Bestimmungen von 1996 eine weitere
hinzu. Um der "organisierten Kriminalität" auch im Grenzbereich zu
Polen besser Herr werden zu können, schlug er dem Landtag vor, verdachtsunabhängige
Kontrollen einzuführen. Eine Neuerung, die wohl bald in allen Polizeigesetzen
der Republik enthalten sein wird. Besonders gewitzt die Begründung
der Gesetzesnovelle, der die große Potsdamer Parlamentskoalition
im April ihre Zustimmung erteilte. Da auch in Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen
und Sachsen ähnliche Verschärfungen eingeführt wurden, drohe
Brandenburg zur "Hauptschneise" für grenzüberschreitende Kriminalität
zu werden, verteidigte der Potsdamer SPD-Fraktionsvorsitzende Peter Muschalla
die Entscheidung. Auch wenn damit "die Grenze, die man als SPD-Mitglied
noch verantworten kann", erreicht sei.
Doch wo diese Grenze liegt, weiß
Muschalla wahrscheinlich selbst nicht mehr genau. Nur ein Jahr zuvor hatte
er Forderungen der CDU, diese Kontrollen einzuführen, noch zurückgewiesen:
Dabei, so Muschalla, handele es sich um einen ersten "Schritt in Richtung
Polizeistaat". Und der nächste kommt bestimmt.
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