Maloche für Martine
Die französische Arbeitsministerin
Aubry hat einen Entwurf für das Gesetz zur 35-Stunden-Woche vorgelegt
Weniger kann mehr sein: mehr Geld
für die Betriebe zum Beispiel. Weniger kann aber auch genausoviel
wie zuvor sein: Man kann in 35 Stunden soviel arbeiten wie in 38 oder 40.
Dies weiß auch die französische Regierung - und handelt danach.
Mit der Veröffentlichung des Regierungsentwurfs für das in nächster
Zukunft zu verabschiedende zweite Gesetz zur Arbeitszeitverkürzung,
mit dem definitiv die 35-Stunden-Woche eingeführt werden soll, hat
sie in der vergangenen Woche die Eckpunkte ihrer Wirtschafts- und Sozialpolitik
bekanntgegeben.
Die Unternehmen können sich
nicht darüber beklagen, von der Linksregierung zu schwere Bürden
auferlegt zu bekommen. Die 35-Stunden-Reform, ein zentraler Punkt der sozialen
"Transformations"-Politik der rosa-rot-grünen Koalition, war von Anfang
an darauf angelegt, die Unternehmer nicht allzusehr zu belasten. So sollte
der Staat jenen Betrieben mit bis zu 9 000 Francs (1 500 Euro) pro Beschäftigten
jährlich unter die Arme greifen, die ihre Arbeitszeit um mindestens
zehn Prozent reduzierten und dafür mindestens sechs Prozent zusätzliches
Personal einstellten.
Außerdem soll die Reform zum
überwiegenden Teil nicht per Gesetz, sondern durch betriebliche Abkommen
zwischen Kapital und Arbeit konsensuell umgesetzt werden. Das ließ
den Unternehmen alle Spielräume offen, ihre Arbeitskräfte flexibler
einzusetzen. Einem Bericht des Wirtschaftsmagazins Challenges zufolge,
waren die durch die Reform neugeschaffenen Arbeitsplätze demnach zumeist
in den Marketing- und Vertriebsabteilungen jener Firmen angesiedelt, die
wegen der größeren Flexiblität expandieren konnten. Deren
Beschäftigte arbeiten demnach oft genausoviel wie vorher, nur in einer
kürzeren Zeit. Dennoch scheint bisher die Mehrzahl der Beschäftigten
mit der Reform zufrieden - bietet sie ihnen doch die Chance, für einen
längeren Zeitraum der Arbeit zu entfliehen.
Die von Martine Aubry vorgestellten
Grundzüge des zweiten Gesetzes bekräftigen nun klar die bisher
gewählte Option für einen Übergang zur 35-Stunden-Woche
im Konsens zumindest mit dem modernisierungswilligen Teil des Kapitals
- während der Unternehmerverband MEDEF noch immer Zeter und Mordio
schreit, um seine konservativen Mitglieder zufriedenzustellen.
So soll die 35-Stunden-Woche als
gesetzliche Norm zwar nach wie vor ab Januar 2000 gelten (bzw. ab 2002
für die Betriebe mit unter 20 Beschäftigten). Aber wie Madame
Aubry diese Woche klarstellte, soll dafür eine Übergangsfrist
von einem bzw. zwei Jahren gelten. Während dieser Übergangsperiode
sollen die Überstunden zwischen der 35. und der 39. Wochenstunde (bis
zum Jahr 2001) nur mit einem unterdurchschnittlichen Lohnaufschlag von
zehn Prozent bezahlt werden - das entspricht einer Erhöhung des Gesamtlohns
um ein Prozent.
Damit die Lohnabhängigen nicht
aus finanziellen Gründen den späteren Übergang zur verkürzten
Arbeitszeit verweigern, soll der Aufschlag in einen Fonds fließen,
aus dem Arbeitslose unterstützt werden. Und erst ab 2002 werden die
Wochenstunden ab der 36. voll auf das jährliche Überstunden-Kontingent
angerechnet.
Die geplante Übergangsperiode
soll den Unternehmen Zeit lassen, damit sie die 35-Stunden-Woche durch
eine neue Arbeitsorganisation realisieren können. Der Gewerkschaftsbund
CGT und die Grünen erklärten diese weitere Verzögerung der
35-Stunden-Woche in der letzten Woche für skandalös. Die Regierung
kann aber auf einen wichtigen Verbündeten rechnen, den sozialdemokratischen
Gewerkschaftsbund CFDT.
Der von Aubry vorgestellte Gesetzentwurf
sieht außerdem finanzielle Anreize für die Unternehmen vor,
die im Konsens mit einer oder mehreren Gewerkschaften den Übergang
zur 35-Stunden-Woche vereinbaren. Für die niedrigen Löhne sollen
erhebliche Nachlässe auf die Sozialabgaben gewährt werden. Finanziert
werden soll dies unter anderem durch eine neue Unternehmenssteuer, die
aber nur eine in diesem Jahr abgeschaffte Sonder-Gewerbesteuer ersetzt.
Zum anderen soll eine Ökosteuer
auf besonders umweltschädliche Produktionen das fehlende Geld in die
Sozialkassen bringen. Die CGT hat diese Koppelung von Ökosteuer und
Arbeitzeitverkürzung bereits als verfehlt kritisiert - denn entweder
funktioniert die Ökosteuer, und es gibt weniger Einnahmen infolge
geringerer Verschmutzung, oder aber sie hat schlicht ihren Zweck verfehlt.
Profitieren von den Abgabensenkungen
sollen allerdings nur jene Betriebe, die ihre Abkommen entweder mit den
Mehrheitsgewerkschaften unterzeichnet oder wo die Beschäftigten in
einer Urabstimmung zugestimmt haben. Damit soll die Legitimität jener
Abkommen, die von minoritären Gewerkschaften mit den Unternehmen ausgehandelt
werden und nach geltendem Gesetz anwendbar sind, eingedämmt werden.
Immerhin ein kleiner Fortschritt,
der aber relativ bleibt: Solche minoritären Abkommen bleiben gültig,
sie verleihen den Betrieben nur kein Recht auf Nachlässe bei den Sozialabgaben.
Schmid, Paris |