Die Bischöfe warnen: Abort gefährdet
den Glauben
Der Papst will die katholische
Schwangerschaftsberatung am liebsten ganz beenden. Deutschlands Bischöfe
bleiben vorläufig doch im Geschäft
Nicht für die erwartete Klarheit,
sondern für Verwirrung sorgte der Beschluß der deutschen Bischofskonferenz
zur Schwangerschaftskonfliktberatung beim deutschen Katholikenvolk: Ab
dem 1. Oktober müssen die katholischen Beratungsstellen auf dem schriftlichen
Beratungsnachweis vermerken, dieser könne nicht "zur Durchführung
einer straffreien Abtreibung" verwendet werden. Mit dieser Vorgabe reagierten
die Bischöfe auf eine Aufforderung des Papstes, der seine deutschen
Untergebenen in einem Brief dazu gedrängt hatte.
Vom juristischen Standpunkt aus
gesehen - so jedenfalls die meisten Fachleute und auch Bundesjustizministerin
Herta Däubler-Gmelin - hat ein solcher Zusatz auf dem Beratungsschein
keine Bedeutung für die nach Paragraph 218 Strafgesetzbuch nur dann
legale Abtreibung, wenn die Frau dem ausführenden Mediziner einen
Nachweis dafür erbringt, daß sie sich einer Schwangerschaftskonfliktberatung
unterzogen hat.
Diese Meinung teilen jedoch nicht
alle Juristen und Ärzte, denn, so der Münchner Gynäkologe
Andreas Freudemann gegenüber der Berliner Zeitung: "Die Politik kann
sagen, was sie will, es kommt immer auf den Staatsanwalt an." Auch wenn
aufgrund der bayerischen Abtreibungsprozesse in jüngster Zeit die
Vorsicht in diesem Bundesland besonders ausgeprägt sein dürfte
- der geplante Zusatz schafft offensichtlich neue Rechtsunsicherheiten.
Vor allem aber, so die Kritik, schafft er Verunsicherung und Verwirrung
bei den betroffenen Frauen selbst.
Politikerinnen und Politiker von
SPD, Grünen und in einzelnen Fällen auch der CDU nennen den Beschluß
der Bischofskonferenz falsch und "bigott" (so die Grüne Christa Nickels)
und befürchten, den katholischen Beratungsstellen könnte damit
die Grundlage ihrer Arbeit auf dem Gebiet der Schwangerenberatung entzogen
werden. In der Tat ist die materielle Absicherung dieser Einrichtungen
gefährdet, sollte sich zeigen, daß der vom Papst geforderte
einschränkende Ausdruck auf dem Beratungsschein wirklich die beabsichtigten
Auswirkungen hat. Däubler-Gmelin hat bereits angekündigt, die
Arbeit der katholischen Paragraph-218-Beratungsstellen genau zu prüfen.
Es sei noch nicht absehbar, welche Auswirkungen der modifizierte Beratungsschein
haben werde.
Gemeint sind damit nicht nur die
juristischen Anforderungen des Gesetzgebers, der die Beratung zur zwingenden
Vorbedingung für eine legale Abtreibung macht. Wie viele andere Kritikerinnen
fürchtet Däubler-Gmelin vor allem eine Verunsicherung der betroffenen
Frauen. Diese Vermutung scheint nicht aus der Luft gegriffen zu sein: Viele
Frauen gehen nur deswegen zur Beratung, weil der Nachweis hierüber
die erste Hürde für einen Schwangerschaftsabbruch nach Paragraph
218 darstellt. Und in der Situation einer ungewollten Schwangerschaft ist
es schon einigermaßen kompliziert, die entsprechenden Arzt- und Beratungstermine
wahrzunehmen. Der geplante Zusatz wird die Konfusion sicherlich verstärken.
Wahrscheinlich werden viele der katholischen Betroffenenen nun eine zweite
Beratungsstelle aufsuchen. Über kurz oder lang wird es wohl auch zu
Prozessen über die Aussagekraft der katholischen Beratungsscheine
kommen.
SPD und Grüne, aber auch viele
Praktikerinnen aus den Beratungsstellen, fordern nun die Streichung der
staatlichen Förderung für die etwa 270 in katholischer Hand liegenden
Einrichtungen. Ein solcher Verlust öffentlicher Gelder würde
vor allem die Caritas treffen, deren Beratungsschwerpunkt zwar in den katholischen
Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz liegt,
die aber unter anderem auch in den Großstädten Berlin und Hamburg
vertreten ist.
Die Förderung der Schwangerschaftskonfliktberatung
durch den Staat ist eine Folge des Paragraphen 218: Nach wie vor führt
der Gesetzgeber den Schwangerschaftsabbruch, zusammen mit Mord und Totschlag,
in Abschnitt 16 des Strafgesetzbuches: "Straftaten gegen das Leben". Paragraph
218a stellt Abtreibungen lediglich straflos, wenn bestimmte Indikationen
gegeben sind, darunter die umstrittene "besondere Bedrängnis" der
Frau und eine medizinische Notlage. Aus Paragraph 219 ergibt sich für
den Staat die Verpflichtung, Institutionen für die Pflichtberatung
zu schaffen und zu fördern.
Der Bischofsbeschluß wollte
zwei konkurrierende Interessen gleichzeitig bedienen - die des Papstes
einerseits; die der katholischen Kirche als Trägerin vieler Beratungsstellen
und damit Arbeitgeberin andererseits. Einige konkurrierende Träger
von Beratungsstellen haben bereits - wie die evangelische Kirche in Berlin
- angekündigt, sie wollten und könnten die bisher von den Katholiken
geleistete Arbeit auf diesem Gebiet übernehmen. Andere fordern die
Streichung der öffentlichen Gelder für die katholische Beratungsarbeit,
die unter den neuen Bedingungen nicht mehr tragbar für die Frauen
sei.
Pragmatische Einschätzungen
wie die der früheren Berliner Bildungssenatorin Hanna-Renate Laurien,
die sich als Kirchenfrau in die Debatte wagte, bleiben in der Minderheit.
Laurien bezeichnete den Bischofsbeschluß als "genialen Litfaßsäulentrick"
und maß der künftigen Sonderregelung auf dem katholischen Beratungsschein
nicht mehr Bedeutung bei, als der Warnaufdruck auf Zigarettenschachteln
habe.
Sollte es sich wirklich als juristisch
irrelevant erweisen, was die Bischöfe da beschlossen haben, dann könnte
Laurien recht behalten. Es ist aber zu befürchten, daß der nächste
Papstbrief und die darauf folgende Bischofskonferenz noch engere Einschränkungen
für die katholische Praxis beschließen werden. Möglicherweise
muß die katholische Kirche dann wirklich aus dem Beratungsgeschäft
aussteigen.
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