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30. Juni 1999 Jungle World

Inland Nachrichten

Schönen Lebensabend für Toni

Wer in seinem früheren Leben an der sogenannten Endlösung der Judenfrage beteiligt war, wer, etwa als Aufseher in einem Konzentrationslager oder als Angehöriger eines Polizeibataillons, an der Ermordung von ein paar Hundert oder ein paar Tausend Menschen jüdischen Glaubens beteiligt war, braucht sich heute nicht mehr zu scheuen, offen darüber zu sprechen: Er riskiert nichts mehr. Vielmehr wird es ihm wohl ergehen wie Anton Malloth. Der war zwar in der "Kleinen Festung" Theresienstadt als besonders brutaler Nazi-Scherge "schöner Toni" bekannt und gefürchtet, weil er, stets mit einer stutzerhaft sauberen Uniform und frisch gewienerten Stiefeln gekleidet, seine Opfer besonders gern mit der Reitpeitsche peinigte. Trotzdem darf er heute in einem Altersheim im Münchener Süden ein beschauliches Pensionistendasein führen. Nun hat auch noch die Dortmunder Zentralstelle zur Verfolgung nationalsozialisitscher Massenverbrechen das Verfahren gegen Malloth eingestellt. Begründung: Anklage könne nur erhoben werden, wenn eine Verurteilung wegen Mordes oder Beihilfe hierzu wahrscheinlich wäre. Das sei aber nicht der Fall, obwohl davon auszugehen sei, daß sich Malloth als Aufseher in Theresienstadt brutal an Gefangenen vergangen habe. 

Vielleicht ergeht es ihm auch wie jenem 78jährigen, dessen Name nicht veröffentlicht werden darf, weil er in Braunschweig lediglich vor einer Jugendstrafkammer stand. Die befand ihn zwar der Beihilfe zum Mord an Juden für schuldig, sah aber von einer Bestrafung ab: Zu Gunsten das Angeklagten, so die Richter, müsse man davon ausgehen, daß er zum Tatzeitpunkt 20 Jahre alt gewesen sei. Deswegen sei das Jugendstrafgesetz anzuwenden. 

Mögen beide eines langsamen und schmerzensreichen Todes sterben.

Bewährung für Apo-Fans

Da nutzten auch die reumütigen Worte des Vorsitzenden aus Imrali nichts: Wegen ihrer Beteiligung an der Besetzung der griechischen Botschaft in Leipzig wurden vergangene Woche vier Kurden und eine Kurdin vor dem Amtsgericht der Sachsenmetropole zu Bewährungsstrafen zwischen zehn und 14 Monaten verurteilt. "Ich war wie jeder Kurde dagegen, daß unser Anführer Abdullah Öcalan verhaftet wurde", erklärt die 29jährige Hatice A., warum sie sich an der Aktion im Februar beteiligt hatte. Den fünf Angeklagten wurde schwerer Landfriedensbruch, Freiheitsberaubung und Hausfriedensbruch vorgeworfen. Daß die Beschuldigten drei damals im Gebäude befindliche Mitarbeiter einer Steuerkanzlei, die von den Besetzern festgehalten wurden, nicht als Geiseln, sondern als "Gäste" betrachtet hatten, fand der Leipziger Staatsanwalt Rainer Baums "absurd". Insgesamt müssen sich 73 Personen wegen der Aktion vor Gericht verantworten. 

Aufrecht in den Suizid

"Die heute erfolgte Korrektur zeigt deutlich, daß es falsch war, die Abschiebungen auszusetzen", bloß weil dabei hin und wieder mal ein Afrikaner ums Leben kommt, "und daß der Druck der Länder auf das Bundesinnenministerium Wirkung gezeigt hat", freute sich vergangenen Freitag der baden-württembergische Innenminister Thomas Schäuble. Was den Bruder des CDU-Vorsitzenden so glücklich macht: Vier Wochen nach dem Tod des sudanesischen Flüchtlings Aamir Ageeb läßt Bundesinnenminister Otto Schily endlich auch solche abgelehnten Asylbewerber wieder mit Hilfe des Bundesgrenzschutzes abschieben, bei denen mit Gegenwehr zu rechnen ist. Dabei sollen es die Beamten nur unwesentlich schwerer haben als bisher: Laut ministerlicher Direktive sollen sie künftig dafür sorgen, daß die "freie Atmung des Abzuschiebenden (...) zu gewährleisten" ist. Auch sind sie angehalten, "Hand- und Fußfesseln nicht so miteinander zu verbinden, daß der Betroffenen zu einer gebückten Haltung gezwungen wird", der Oberkörper soll "in einer aufrechten Sitzposition" bleiben. Leider ist es ja heute schon wieder eine Meldung, wenn ein deutscher Minister seine Beamten anweist, künftig nicht mehr zu foltern. 

Ageeb war am 28. Mai an Bord einer Lufthansa-Maschine erstickt, vermutlich weil ihm Grenzschutzbeamte, um seine Gegenwehr gegen die Abschiebung zu brechen, einen Motorradhelm aufsetzten und ihm den Kopf zwischen die Beine drückten. Als Schily daraufhin die Abschiebung von Flüchtlingen, die sich wehrten oder suizidgefährdet waren, aussetzte, hatten mehrere Bundesländer, etwa das rot-grün regierte Hamburg, die Abschiebungen mit eigenem Personal durchgeführt. 

Papiertiger beißt Punk 

Immer haben die Berliner Maoisten Ärger mit der Punkmusik. Nachdem schon 1997 ein Mitglied des RIM-Ablegers Revolutionäre Kommunisten mehrere Monate in Untersuchungshaft verbringen mußte, weil er auf einer Demonstration das Lied "Deutschland" der Punkband Slime abgespielt haben soll, sitzt seit dem 1. Mai 1999 seine Gesinnungsgenossin Nuran Ayten wegen des gleichen Delikts im Gefängnis. Sie wurde unmittelbar nach der maoistisch dominierten 1. Mai-Demo 1999 in Kreuzberg festgenommen. Die Anklage allerdings bezog sich auf die Mai-Demo von 1994, die von Kreuzberg zum Brandenburger Tor geführt hatte. 

Damals griff die Polizei ein, nachdem der Slime-Song über den Lautsprecherwagen abgespielt worden war. Nuran Ayten sollte als Demoverantwortliche wegen "Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole" und wegen "Volksverhetzung" zur Rechenschaft gezogen werden. Wegen krankheitsbedingter Verhandlungsunfähigkeit der Angeklagten mußte der Prozeß 1995 ausgesetzt werden. Trotz ärztlicher Bescheinigungen erließ der Richter aber ohne Wissen der Angeklagten einen Haftbehl, der nun mit vierjähriger Verzögerung vollstreckt wurde. Die Rote Hilfe weist darauf hin, daß Nuran Ayten die gesamte Zeit über bei politischen Aktionen in der Öffentlichkeit präsent war. So habe sie noch kurz vor dem 1. Mai an einer von der Kreuzberger Polizeidirektion organisierten Podiumsdiskussion teilgenommen und sich unter den Augen von circa 50 anwesenden Polizeibeamten zu Wort gemeldet. Trotz dieser für eine Prozeßflüchtige eher untypischen Verhaltensweise weigerte sich der Richter Brüning, den Haftbehl gegen Kaution außer Kraft zu setzen. An drei Verhandlungstagen soll in dieser und der nächsten Woche gegen Nuran Ayten vor dem Berliner Landgericht verhandelt werden. 

Hoch die Freiwillige Feuerwehr!

Frauenwald liegt in Thüringen, und zwar so sehr, daß dort zur Bürgermeisterwahl nur die Freiwillige Feuerwehr und die Nazi-Partei DVU antreten. Für Jutta Ewald, die CDU-Vertreterin im Kreisrat, den es immerhin auch gibt, ein klarer Fall: Per Postwurfsendung rief sie zur Wahl des DVU-Mannes Otto Reißigs auf. Jetzt kündigte der Landesverband "Konsequenzen in geeigneter Weise" an. Seine Konsequenzen bereits gezogen hat der Feuerwehr-Kandidat Kurt Wagner: Er will für den Fall, daß er gewählt werden sollte, die Wahl wegen "Rechtslastigkeit im ganzen Ort" nicht annehmen. 

  •  Die Nachrichten wuden von Dietl, Nowak und Vogel zusammengestellt
 
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