Ingeborg Maus
"Der 'Genozid' ist ein Kampfbegriff
der Nato"
Ingeborg Maus ist Professorin für
Politikwissenschaft an der Universität Frankfurt am Main. Sie hat
verschiedene Bücher und Aufsätze zu ideengeschichtlichen und
demokratietheoretischen Themen publiziert, zuletzt den Aufsatz "Volkssouveränität
und das Prinzip der Nichtintervention in der Friedensphilosophie Immanuel
Kants", in Hauke Brunkhorst (Hg.), "Einmischung erwünscht?", Frankfurt
a. M. 1998.
Die Nato hat mit ihrem Angriff
auf die Bundesrepublik Jugoslawien geltendes Völkerrecht verletzt.
Dennoch halten viele diesen Krieg für gerecht, da er im Namen der
Menschenrechte geführt wird.
Der Mainstream des öffentlichen
Diskurses, der heute moralische Überlegungen an die Stelle des Rechts
setzt, ist über die Funktion konkreter Rechtssysteme zu wenig informiert.
Rechtsfragen sind keineswegs theoretischer Natur, sondern entscheiden beispielsweise
darüber, ob Menschen am Leben bleiben oder nicht.
Es wird gar argumentiert, die
Nato-Intervention setze neue völkerrechtliche Standards.
Ich habe während zehn Jahren
am Beispiel der nationalsozialistischen Rechtsentwicklung studiert, wie
eine rein moralische Argumentation das Recht überhaupt zerstören
kann und den Machthabern Gelegenheit gibt, zu definieren, was Moral ist.
So konnte im NS-System jeder Rechtsbruch als "moralisch" angeleitete Setzung
neuen Rechts legitimiert werden. Nur kodifizierte, inhaltlich bestimmte
Rechtsnormen können politische Macht domestizieren. Und im Unterschied
zur Moral kann Recht in einem demokratischen Prozeß bestimmt werden.
Das gilt für nationalstaatliches
Recht. In den internationalen Beziehungen jedoch ...
... liegt zwischen moralistischer
Politik und Völkerrecht die Grenze zwischen dem Tugendterror der Mächtigen
und der Chance auf einen zivilisierten Umgang der Staaten miteinander.
Erst der Rechtszerfall macht den "gerechten Krieg" möglich, in dem
der edle Zweck jedes Mittel heiligt. Im Krieg gegen Jugoslawien beging
die Nato zum Schutz der Menschenrechte vielfache Menschenrechtsverletzungen.
Die Bombenangriffe haben viele unschuldige Zivilisten getötet und
die massenhaften Vertreibungen überhaupt erst ausgelöst. Dieser
Krieg zeigt: Mit militärischen Mitteln lassen sich humanitäre
bzw. menschenrechtliche Ziele nicht erreichen.
Internationales Recht unterscheidet
sich von nationalen Rechtssystemen. Das Völkerrecht ist kaum demokratisch
legitimiert. Steht dahinter nicht einfach eine andere, pazifizierende Moral,
die heute mit der Strafmoral des Menschenrechts-Interventionismus kollidiert?
Völkerrecht beruht zwar nicht
auf demokratischer Gesetzgebung, sondern auf einem Geflecht von Vertragswerken.
Dennoch ist es ein Verfahren und nicht ein moralisches Prinzip. Die UN-Charta
wurde nach den verheerenden Erfahrungen des Zweiten Weltkrieges als verfahrensförmige
Friedensordnung konzipiert. Sie will die inhaltlichen Ziele "Frieden" und
"Menschenrechte" durch verbindliche Prozeduren erreichen.
Zeigt nicht die Selbstzerfleischung
Jugoslawiens, daß das Völkerrecht heute der Achtung der Menschenrechte
im Wege steht?
Die UN-Charta gibt der Überzeugung
Ausdruck, daß nur ein Frieden auf der Basis zwischenstaatlichen Rechts
die Voraussetzungen für die Einhaltung der Menschenrechte schafft.
Wenn sich Staaten immerzu voreinander fürchten müssen, bleibt
wenig Spielraum für die Entfaltung innerstaatlicher Freiheits- und
damit Menschenrechte. Die Charta will daher die Menschheit von der Geisel
des Krieges befreien und damit zugleich die Einhaltung der Menschenrechte
"fördern" - so heißt es darin wörtlich.
Dagegen ist ihr die Vorstellung
fremd, Menschenrechte könnten mit kriegerischen Mitteln erzwungen
werden. Wer die UN-Charta bricht, verstößt daher nicht nur gegen
das Völkerrecht, sondern auch gegen die Idee der Menschenrechte. Genau
das hat die Nato getan.
Nach Kapitel 7 der UN-Charta
kann die Uno allerdings die bewaffnete Intervention gegen einen souveränen
Staat beschließen, wenn von ihm eine Gefahr für den Weltfrieden
ausgeht.
Es gibt die Tendenz, die Absicht
dieses Kapitels mit wilden Interpretationen umzubiegen. Jeder beliebige
innere Konflikt oder eine unbefriedigende Menschenrechtslage scheinen den
an einer Intervention interessierten Mächten als Vorwand dafür
zu genügen, um von einer Gefährdung des Weltfriedens zu reden.
Die UN-Charta verteidigt die
Souveränität der Staaten gegen äußere Eingriffe vehement
- mit der eng definierten Ausnahme in Kapitel 7. Dafür gibt es gute
Gründe, denn mit Souveränität ist ja auch Volkssouveränität
gemeint. Das bedeutet, daß jedes Staatsvolk einen autonomen Weg in
Richtung Demokratie und Respektierung der Menschenrechte gehen darf.
Bezogen auf den aktuellen Konflikt,
schützt das Völkerrecht also nicht Milosevic und seine Clique,
sondern die Souveränität der Bürger und Bürgerinnen
der Bundesrepublik Jugoslawien, ohne gewaltsame Eingriffe von außen
ein demokratisches und menschenrechtskonformes System entsprechend eigenen
Lernprozessen durchzusetzen. Wer heute Menschenrechte einerseits, Völkerrecht
bzw. Souveränität andererseits einander entgegenstellt, löst
diesen gut durchdachten Zusammenhang auf.
Nun rechtfertigt die Nato ihren
Krieg gegen Jugoslawien mit dem außerordentlichen Ausmaß der
Menschenrechtsverletzungen, ohne gleich das ganze Völkerrecht über
Bord werfen. Sie behauptet lediglich, es sei in diesem Fall nicht anwendbar
gewesen. Wer jetzt völkerrechtlich argumentiere, befinde sich im Elfenbeinturm.
Es ist genau umgekehrt: Die Moralisten
sitzen im Elfenbeinturm. Sie abstrahieren vom konkreten Konliktverlauf
im ehemaligen Jugoslawien. Der Westen, und allen voran Deutschland, hat
seit Beginn der Jugoslawienkrise immer zugunsten einer ethnisch definierten
Souveränität interveniert und so die Integrität des multikulturellen
Jugoslawiens untergraben - obwohl es ethnisch homogene Populationen gar
nicht gab. Dies begann mit der Anerkennung Kroatiens als eigenständigem
Staat - zu einem Zeitpunkt, als die jugoslawische Gesellschaft noch um
eine friedliche Weiterentwicklung ihres nationalen Selbstverständnisses
rang.
Der ethnische Nationalismus ist
in der UN-Charta gar nicht vorgesehen, da er mit dem Menschenrechtsgedanken
nicht vereinbar ist. Wenn dort von einem Selbstbestimmungsrecht der Völker
die Rede ist, sind immer die Staatsvölker gemeint - die Summe der
Menschen, die unter den Bedingungen ein- und derselben Verfassung leben.
Die völkerrechtswidrige Einmischung des Westens zugunsten des ethnischen
Nationalismus steht am Anfang der ethnisch motivierten Vertreibungen. Wenn
sich die Idee weiterhin durchsetzt, daß jede ethnische Identität
- über Autonomie hinaus - mit einem eigenen Staat ausgestattet werden
muß, ist bald die ganze Welt vermint.
Trotzdem: Die Nato führte
diesen Krieg nicht für die Unabhängigkeit des Kosovo. Im Vordergrund
stand das Menschenrechtsargument. Halten Sie bewaffnete Interventionen
zum Schutz von Menschenrechten immer für illegitim?
Ich halte sie prinzipiell für
widerrechtlich. Damit ist aber nicht ausgeschlossen, daß in konkreten
Ausnahmesituationen eine Intervention faktisch notwendig ist: Bei einem
wirklichen Genozid, wie ihn das NS-System an den Juden verübte, oder
bei einer Menschenschlächterei, wie sie in Kambodscha stattfand. Ein
Recht auf eine menschenrechtliche Intervention läßt sich allerdings
selbst daraus nicht ableiten, wohl aber eine praktische Notwendigkeit,
jenseits rechtlicher Überlegungen zu intervenieren. Das Bewußtsein,
außerhalb des Rechts zu handeln, könnte dann vielleicht eine
größere Rücksicht auf die Verhältnismäßigkeit
der Mittel bewirken und beispielsweise die Flächenbombardierung der
Zivilbevölkerung verhindern.
Was heißt "wirklicher Genozid"?
Im Krieg gegen Jugoslawien ist der
Begriff "Genozid" zu einem ideologischen Kampfbegriff der Nato verkommen.
Diese Sprachverwilderung hat fatale Konsequenzen. Auch im Hinblick auf
eine mögliche strafrechtliche Verfolgung müßte man den
Begriff "Völkermord" in einer Legaldefinition festlegen, um ihn beispielsweise
von "Kriegsverbrechen" unterscheiden zu können.
Ich will das am Beispiel von Srebrenica
erklären: Dieses Massaker war nicht Teil eines Völkermordes,
sondern "nur" ein grauenhaftes Kriegsverbrechen, wie es in Bürgerkriegen
mit wechselndem Frontverlauf häufig vorkommt. Die serbischen Milizen
ermordeten dabei zwar Tausende von männlichen Zivilisten im wehrfähigen
Alter, ließen aber Frauen, Kinder und alte Leute entkommen. Ein Genozid
ist hingegen darauf angelegt, alle Menschen, die man einer Ethnie zuordnet,
umzubringen.
Im Kosovo hat demnach kein Genozid
stattgefunden?
Das halte ich auf Grund der vorliegenden
Informationen für ausgeschlossen. Wer die massenhaften Vertreibungen
nach Beginn des Nato-Angriffs mit einem Genozid verwechselt, beleidigt
- bei allem Leid, das dies für die Vertriebenen bedeutet - die Opfer
des NS-Regimes.
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