Ab durch die Mitte
Zuerst lieferten die Kosovo-Albaner
die Legitimation für den Nato-Einsatz, jetzt sollen die Flüchtlinge
so schnell wie möglich zurück
Gerade einmal zwei
Monate sind sie hier - und schon müssen die ersten Flüchtlinge
aus dem Kosovo Deutschland wieder verlassen. Ihre Aufenthaltsgenehmigung
läuft Ende des Monats aus - zumindest für die Kosovo-Albanerinnen
und -Albaner, die schon Anfang April in die Bundesrepublik geflogen wurden.
Nur über das
Tempo, das dabei eingelegt werden soll, streiten die Innenminister noch.
Den einen kann es dabei gar nicht schnell genug gehen. Der Startschuß
für die Eilrückkehr kam aus der Hauptstadt: Berlins Innensenator
Eckart Werthebach (CDU) gab als erster die Zeitmarge für die schnelle
Rückführung vor. Die militärischen Vereinbarungen zwischen
den jugoslawischen und den Nato-Generälen war noch nicht unterschrieben,
da äußerte Werthebach bereits seine Genugtuung darüber,
daß die Kontingentflüchtlinge nur eine dreimonatige Aufenthaltsbefugnis
erhalten hätten. Auch Bayerns Innenminister Günther Beckstein
(CSU) wollte von einer Verlängerung der Fristen nichts wissen.
10 000 Kosovo-Albaner,
das hatte die Bundesregierung den anderen EU-Staaten zu Beginn der Nato-Angriffe
auf Jugoslawien versprochen, sollten in der Bundesrepublik Aufnahme finden.
Doch als die Bombardements letzte Woche eingestellt wurden, war das Anfang
Mai von Innenminister Otto Schily (SPD) auf 15 000 erhöhte Kontingent
noch nicht ausgeschöpft worden: Gerade einmal 13 766 Flüchtlinge
ließ Bonn ins Land.
Nicht ganz so eilig
wie Werthebach und Beckstein haben es die meisten der von SPD oder rot-grünen
Koalitionen regierten Länder. Einigkeit besteht aber trotzdem, wie
der thüringische Innenminister Richard Dewes (SPD) der taz bestätigte:
"Oberstes Ziel muß sein, den Flüchtlingen so schnell wie möglich
ihre Rückkehr zu ermöglichen."
Dafür, daß
der Wunsch der Kontingentflüchtlinge, ihren Aufenthalt hier zu verlängern,
nicht allzu groß wird, sorgen schon die deutschen Behörden.
Und auch hier heißt das Vorbild Berlin: Die rund 250 Kosovo-Albaner,
die nach dem Länderschlüssel in die Hauptstadt verteilt wurden,
haben lediglich Anspruch auf die gekürzten Zahlungen des Asylbewerberleistungsgesetzes.
Rechtlich schlechter
gestellt als die Kontingentflüchtlinge sind eigentlich nur noch die
Kosovo-Albanerinnen, die auf eigene Faust oder mit Hilfe von Verwandten
nach Deutschland geflohen sind. Eigeninitiativen von seit Jahren in Deutschland
lebenden Kosovo-Albanern, die ihre Verwandten aus der Region holen wollen,
läßt das Schily-Ministerium nicht zu - wie ein Rundschreiben
von Anfang April belegt. Die Lösung für die illegal Eingereisten
präsentierte letzte Woche die Innenministerkonferenz: Wie Asylbewerber
werden sie nun auf Lager in den Ländern verteilt.
So groß also
sind die Differenzen zwischen SPD- und unionsgeführten Ländern
nicht: Erst Ende April hatten sie gemeinsam mit Schily festgelegt, daß
nur in einzelnen - von den Ausländerbehörden zu überprüfenden
Härtefällen - eine Aufnahme außerhalb des Kontingents möglich
sein könnte: "Das Kriterium Familiennachzug alleine reicht nicht aus",
schränkte eine Sprecherin des Innenministeriums die vermeintlich unbürokratische
Geste ein: Die Kriterien bestimmen künftig die Länder.
Einvernehmen darüber,
wie diese aussehen sollen, herrscht in den Staatskanzleien von München
bis Kiel: Die unerwünschten Flüchtlinge sollen am besten gar
nicht erst nach Deutschland hereinkommen. Informationen über "regelrechte
Menschenjagden" durch den Bundesgrenzschutz (BGS) im Grenzgebiet zu Österreich
und Tschechien hat der Bayerische Flüchtlingsrat gesammelt. Vom BGS
oder der Polizei aufgegriffen Flüchtlinge wurden gleich wieder abgeschoben.
Doch nicht nur an
den Grenzen werden die Flüchtlinge behandelt, wie man ungebetene Gäste
eben behandelt. Für Gudrun G. aus Berlin etwa sind die Erlasse aus
dem Innenministerium längst zum Alptraum geworden. Kontakt mit der
Polizei hatte sie bisher zwar nur bei Verkehrskontrollen. Doch seit Ende
April fühlt sich die seit zweieinhalb Jahren mit einem Kosovo-Albaner
verheiratete Hauspflegerin wie eine "Schwerverbrecherin". Das Ehepaar hatte
die Kinder ihres Ehemannes Nazim G. mit seiner geschiedenen Ehefrau und
zwei weitere Kinder sowie ihren Bruder nach Deutschland gebracht: "Wir
sind mit dem Auto nach Mailand gefahren und haben sie dort abgeholt. Da
hatten sie gerade noch eine Tasche und ein Papier von den italienischen
Behörden, das sie innerhalb von 14 Tagen zur Ausreise aus Italien
aufforderte," beschreibt Gudrun G. die Flucht aus Italien.
In Albanien hatte
die Familie einem kommerziellen Fluchthelfer rund 3 500 Mark für die
Überfahrt nach Italien bezahlt. "Als der Anruf kam, daß die
Kinder und die Mutter in Italien angekommen sind, waren wir natürlich
erleichtert und sind sofort runtergefahren, um sie abzuholen."
Doch als sie auf
einer Autobahnraststätte bei Bad Tölz in eine Polizeikontrolle
gerieten, war die Flucht auch schon zu Ende. "Die Beamten haben von meinem
Mann und mir Fingerabdrücke genommen und Fotos gemacht. Die Kinder
mußten fünf Stunden lang in einem Extraraum warten und haben
noch nicht einmal Wasser angeboten bekommen." Obwohl die vorgelegten Ausweise
die Verwandtschaftsverhältnisse belegten, ließen die Polizisten
die Familie nicht nach Berlin weiterreisen.
Einen Antrag auf
Duldung konnten sie so nicht stellen, und auch den Verweis auf die Herzkrankheit
eines der Kinder ignorierte die Polizei. Statt dessen eröffneten die
Beamten dem Ehepaar, daß sie sich der "Beihilfe zum illegalen Grenzübertritt"
schuldig und damit strafbar gemacht hätten. "Da kommt noch was nach,
haben mir die Polizisten gesagt" erzählt Gudrun G. - für das
Delikt droht ihr eine Geld- oder eine Haftstrafe bis zu fünf Jahren.
Nazim G.s geschiedene Ehefrau, ihr Bruder und die vier Kinder wurden noch
am selben Tag in ein Flüchtlingsheim in München gefahren. Gewechselt
hat seitdem nur das Lager: Inzwischen sitzen sie in Bayreuth ein.
Kein Einzelfall
- schon gar nicht in Bayern, wo der Regierung "eine Rückübernahme
in den Nachbarstaat" als erstes Ziel gilt: So fern illegal eingereiste
Personen aufgegriffen würden, "gelten die allgemeinen Vorschriften
des Ausländerrechts." Auch für Heiko Kauffmann, den Bundessprecher
von Pro Asyl, ist die Geschichte von Gudrun G. und ihrer Familie exemplarisch.
"Wir sind täglich mit Menschen konfrontiert, die versucht haben, für
ihre kosovo-albanischen Angehörigen Einreisegenehmigungen und ein
Visum zu erhalten", sagt er. "Die Leute werden sowohl von den Ausländerämtern
in Deutschland als auch von den deutschen Auslandsvertretungen mit dem
Hinweis auf den Erlaß des Innenministeriums abgewiesen. Selbst wenn
sie eine Garantieerklärung abgeben, daß sie für den Unterhalt
ihrer Verwandten finanziell aufkommen, hilft ihnen das gar nichts."
Doch auch dafür
hat die bayerische Regierung eine Erklärung parat. Michael Ziegler,
Pressesprecher des bayerischen Innenministeriums, begründet den Schily-Erlaß
mit den "schlechten Erfahrungen", für die die Bosnien-Flüchtlinge
gesorgt hätten: "Da wurden von Verwandten haufenweise Verpflichtungserklärungen
unterschrieben, und nachher konnten die Leute den Unterhalt für ihre
Verwandten doch nicht mehr aufbringen, weil der Aufenthalt in Deutschland
viel länger als erwartet war."
Ziegler scheint
sich auszukennen auf dem Balkan: "Wenn die alle ihre Verwandten nachholen
würden, wäre bald der gesamte Kosovo hier." Einquartiert in Flüchtlingslagern
wie die Verwandten von Gudrun und Nazim G: Die Wohnung von Freunden, in
der sie hätten wohnen können, bleibt erst einmal leer.
(Siehe auch Seite 13) |