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Erfolgreiche Ruhigstellung
Nachdem BGS-Beamte einen Sudanesen
so lange niederdrückten, bis er tot war, will Innenminister Schily
nun auf Abschiebeflüge verzichten, bei denen die Behörden vorher
mit Widerstand rechnen
"Während der Dauer des Fluges,
mit welchem die Außerlandesbringung rückzuführender Ausländer
vollzogen wird, finden jedoch keine Fesselungsmaßnahmen statt, sondern
allenfalls Fixierungen mittels Klettband."
Was die alte Bundesregierung ihren
Bundesgrenzschutzbeamten schon 1995 als zulässige Knebelmethode bei
Abschiebeflügen empfohlen hatte, war letzten Freitag gar nicht mehr
nötig: Die Lufthansa-Maschine LH 558 hob gerade vom Frankfurter Rhein-Main-Flughafen
ab, als Aamir Omer Mohamed Ahmed Ageeb auch schon tot war. Kein Knebel,
nicht einmal Klebeband war nötig, um den Widerstand des Mannes zu
brechen. Ein Motorradhelm und drei BGS-Männer reichten aus.
Den Helm hatten die Beamten Ageeb
übergestreift, weil er, wie es im "Pressebericht der Staatsanwaltschaft
beim Landgericht Landshut zum Ableben des 30jährigen abzuschiebenden
sudanesischen Staatsbürgers Ageeb, Aamir" heißt, "als gewalttätig
galt". Und, so die Staatsanwaltschaft weiter, "zum eigenen Schutz". Nachdem
der Helm an seinem Platz war, hätten die Grenzschützer den Sudanesen
gefesselt und seinen Kopf beim Start des Flugzeugs heruntergedrückt.
Als sie Ageeb nach dem Abheben wieder aufrichten wollten, "wurde festgestellt,
daß er leblos war", wie die Staatsanwaltschaft zielsicher feststellte.
Genauere Erklärungen für
das, was die Grenzschützer der Gewerkschaft der Polizei am Frankfurter
Flughafen Stunden später bedauerten, fanden sich in den Meldungen
von Associated Press und dpa: "In Sicherheitskreisen", so die Nachrichtenagenturen,
sei es durchaus erlaubt, gewaltbereite Abschiebehäftlinge an Händen
und Füßen zu fesseln und ihnen einen Helm überzuziehen.
Die Begründung: Nicht zum Schutz der eigenen Beamten, "sondern auch
für den Ausländer, der sich so nicht am Kopf verletzen könne",
habe man zum Helm gegriffen - die Tötung Ageebs als humanitäre
Intervention.
Die war bei dem Sudanesen wohl bitter
nötig. Wegen Nötigung, Diebstahls, Hausfriedensbruch, gefährlicher
Körperverletzung und Beleidigung auf sexueller Basis soll er vorbestraft
gewesen sein, behaupten "die Sicherheitskreise"; daß er "als gewalttätig
galt", wußte die Landshuter Staatsanwaltschaft schon Stunden nach
dem Tod. Nicht zu vergessen das Delikt, das den Ausschlag für die
Abschiebung gab: Wegen illegalen Aufenthalts hatte das Regierungspräsidium
in Karlsruhe die Abschiebeverfügung verhängt. Termin: 28. Mai.
An diesem Tage soll sich Ageeb bereits
auf der Fahrt vom Abschiebegefängnis zum Flughafen heftig gewehrt
haben, im Flugzeug selbst setzte er seinen Widerstand gegen die polizeilichen
Zwangsmaßnahmen fort. Geholfen hat es ihm nichts mehr - und schaden
dürfte der Tod durch den Helm auch den drei beteiligten BGS-Beamten
nicht: Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) kündigte zwar eine Untersuchung
des jüngsten Todesfalls auf bundesdeutschen Abschiebeflügen an,
Konsequenzen wolle er jedoch nur ziehen, falls "sich Hinweise auf fahrlässiges
Verhalten der Beamten" ergäben.
Doch wo die Fahrlässigkeit
beim BGS beginnt und wo sie aufhört, entscheidet in diesem Fall -
wie in früheren Fällen auch - der BGS. Bzw. das Bundesinnenministerium.
Und was von der "Überprüfung aller Verfahren" zu halten ist,
wie sie Schily nach dem Tod eines nigerianischen Asylbewerbers auf einem
Abschiebeflug aus Österreich vor nicht einmal vier Wochen schon einmal
angekündigt hatte, dürfte der Fall Ageeb ebenfalls gezeigt haben:
wenig.
Den in den Abschiebegefängnissen
Wartenden nützt es da wenig, wenn Schily nun auf Abschiebungen per
Flugzeug in Fällen verzichten will, wo die Behörden schon im
Vorfeld mit Widerstand der Abzuschiebenden rechnen: Gewesen sein will es
am Ende schließlich wieder keiner. So gehört das Mitgefühl,
das die Polizeigewerkschaft am Samstag auch den beteiligten Kollegen aussprach,
die den Tod Ageebs nun "voller Entsetzen und Sprachlosigkeit" gegenüberstünden,
zur bundesdeutschen Abschiebepraxis dazu. Bei Schily wie bei Kanther: Vier
Tote allein in der letzten Legislaturperiode, das zeigt die Statistik der
Abschiebungen von bundesdeutschen Flughäfen, konnten den CDU-Vorgänger
Schilys im Innenministerium nicht kippen.
Exemplarisch für die sogenannten
juristischen und politischen Maßnahmen dürfte dabei der Fall
des 30jährigen Kola Bankole sein. Der Nigerianer, der sich bereits
fünf Mal erfolgreich gegen Abschiebungen zur Wehr gesetzt hatte, widersetzte
sich auch am 30. August 1994 dem Vorhaben der BGS-Beamten am Frankfurter
Flughafen - woraufhin die Grenzschützer ihn fesselten und knebelten
und einen Arzt heranzogen.
Ohne Bankole zu untersuchen, spritzte
dieser dem 30jährigen dann ein Beruhigungsmittel durch die Kleidung
hindurch - und es trat für immer Ruhe ein. Statt mit der Wiederbelebung
zu beginnen, rief der Arzt nur einen Notfallwagen. Die Konsequenzen: 5
000 Mark mußte der Flughafenarzt fast drei Jahre nach dem Vorfall
an amnesty international bezahlen, damit das Verfahren eingestellt werden
konnte. Schließlich, so die Richterin, habe der Arzt eingesehen,
daß er einen Fehler begangen habe. Die Er-mittlungen gegen die beteiligten
Beamten hatte die Staatsanwaltschaft schon ein halbes Jahr nach der tödlich
zu Ende gegangenen Abschiebung eingestellt. Eine Beschwerde dagegen lehnte
der Generalstaatsanwalt kurz darauf ab.
Auch juristisch also dürften
sich Ageebs Reisebegleiter nach der Tötung sicher fühlen.Daß
jedoch selbst der sicherste Reisebegleiter zu knacken ist und die Mitreisenden
nicht per se dazu verdammt sind, "sehr verstört und erschreckt" aus
der Kabine zu steigen, wie es ihnen Helmut Leipold vom Münchener Flughafen-Sozialdienst
attestierte, beweist ein Fall aus der Schweiz: Nachdem Beamte der Zürcher
Kantonspolizei Anfang Mai einen 23jährigen Kongolesen vor dem Abflug
an den Händen gefesselt und ihm den Mund verklebt hatten, entfernten
sie beim Erreichen der Flughöhe das Pflaster wieder. Der Mann nutzte
die Gelegenheit und fing an zu schreien.
Die Mitreisenden begriffen: Bei
der Zwischenlandung in Kamerun stürzten sich die an Bord gebliebenen
20 bis 30 Passagiere auf die Beamten. Obwohl die Crew die Polizisten unterstützte,
mußten sie dem Kongolesen die Fesseln wieder abnehmen. Und weiterfliegen
durfe die Maschine erst, als den örtlichen Behörden zugesichert
wurde, daß der Mann zurück in die Schweiz darf: Weil die maximale
Abschiebehaft bereits abgelaufen war - eine Grenze, die es in Deutschland
nicht gibt -, lebt er dort nun auf freiem Fuß.
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