Relevante Ermittlungen
Seit einem Jahr kriminalisiert die
Polizei die Passauer Antifa-Szene - ohne konkrete Tatvorwürfe
Das Bayerische Landeskriminalamt
(LKA) nimmt sich Zeit, viel Zeit. Schließlich gilt es, antifaschistische
Zusammenhänge auszukundschaften: Seit genau einem Jahr laufen nun
die Ermittlungen gegen mittlerweile 33 AntifaschistInnen aus Passau wegen
des Verdachts auf "Bildung einer kriminellen Vereinigung".
Der Paragraph 129 gibt den ErmittlerInnen
in der Zwischenzeit die Handhabe, nicht nur die Beschuldigten, sondern
auch deren gesamten Bekanntenkreis zu durchleuchten. Es liegt also durchaus
im Interesse des LKA, die Ermittlungen auf eine möglichst lange Zeit
auszudehnen. Über deren Dauer zeigt sich mittlerweile selbst der zuständige
Münchner Staatsanwalt Stefan Anthor gegenüber Jungle World erstaunt:
"Ich hatte erwartet, bereits
die Ergebnisse des LKA auf meinem
Schreibtisch zu finden, doch offenbar haben sich die Ermittlungen verzögert."
Durchaus wahrscheinlich sei allerdings ein Abschluß innerhalb der
nächsten vier Wochen. Sollte es zu einer Anklage kommen, drohen den
Betroffenen bis zu fünf Jahre Haft.
Am 12. Mai letzten Jahres wurden
um sechs Uhr morgens auf Geheiß des baye-rischen LKA bundesweit 36
"Objekte" - Wohnungen, Autos und Arbeitsplätze - durchsucht und die
Beschuldigten teilweise erkennungsdienstlich behandelt. Rechtfertigung:
Der Verdacht lautet, daß "spätestens seit 1993 eine Gruppe von
insgesamt 39 Personen des 'antifaschistischen' Spektrums Passau innerhalb
eines organisatorischen Rahmens (möglicherweise identisch mit der
'Antifaschistischen Aktion') Straftaten" verübe.
Die Staatsanwaltschaft geht von
mehr als 100 Straftaten wie Raub, Landfriedensbruch, Sachbeschädigung
und Bedrohung seit 1993 aus, doch keinem der Beschuldigten wurden bislang
konkrete Tatvorwürfe genannt. Nach genau einem Jahr haben die Betroffenen
trotz Teilakteneinsicht kaum mehr Informationen von den Behörden erhalten.
Gesucht wurde im letzten Mai denn auch ganz allgemein nach "Gegenständen,
die den Bezug des Beschuldigten zum 'antifaschistischen' Spektrum", Mitgliedschaften
in antifaschistischen Gruppen oder die "Einbindung in die Organisierung"
belegen sollten.
Selbst gesetzlich garantierte Grundrechte
finden Erwähnung in den Akten des LKA: Politisches Engagement im "Kampf
gegen Apartheid" wird offenbar ebenso im Rahmen der Ermittlungen für
relevant gehalten wie "Widerstand gegen den Golfkrieg II" oder die Teilnahme
an Demonstrationen für ein "Autonomes Jugendzentrum".
"Ziel der Ermittlungen ist vor allem
die Zerstörung von Strukturen, indem man den Leuten einfach für
lange Zeit ihre Arbeitsmittel entzieht, ihnen ihre Computer wegnimmt und
die Leute kriminalisiert", beurteilt die Münchner Rechtsanwältin
Angelika Lex das Vorgehen der Behörden. Insbesondere bei den Jüngeren
unter den Beschuldigten seien die BeamtInnen auch bei den Eltern aufgetaucht
und hätten so zusätzlichen Druck erzeugt.
"Bei den Durchsuchungen haben die
Ermittler alles mögliche beschlagnahmt, auch Dinge, die ganz offensichtlich
nichts mit dem Vorwurf zu tun haben", stellt Lex fest. Neben Computeranlagen
und Zubehör, Arbeitsunterlagen, Flugblättern und Adreßbüchern
wurden auch persönliche Briefe und Aufzeichnungen mitgenommen. Einige
der Durchsuchten haben zwar inzwischen einen Teil ihres Eigentums zurückerhalten,
ein großer Teil - vor allem sämtliche Computer - befindet sich
noch in den Händen der Behörden. Neben der Durchleuchtung antifaschistischer
Zusammenhänge dient die Durchsuchungsaktion daher wohl auch der Behinderung
ihrer Aktivitäten.
Besonderen Wert legen die ErmittlerInnen
vom bayerischen LKA in ihren Akten auf die persönlichen Kontakte der
oder des Beschuldigten zu "Angehörigen des 'antifaschistischen' Spektrums
Passau". Denn unter diesen seien "50 Prozent ihrerseits mit politisch motivierten
Straftaten, die im Rahmen des 'antifaschistischen' Aktionismus verübt
worden waren, in Erscheinung getreten". Schon allein durch ihre FreundInnen
und ihre Gesinnung wird so der Eindruck erweckt, die (ehemaligen) Passauer
AntifaschistInnen seien potentielle Kriminelle.
Inzwischen sind zu den ursprünglich
namentlich bekannten 28 Beschuldigten weitere fünf hinzugekommen.
Die Staatsanwaltschaft München I hat außerdem drei Personen
aus deren weiterem Umfeld als ZeugInnen vorgeladen. Zwei davon haben die
Aussage verweigert, die ErmittlerInnen können aber versuchen, sie
mit Beugehaft bis zu einem halben Jahr oder Bußgeld bis zu 1 000
Mark zu einer Aussage zu zwingen.
Während der größte
Teil der Presse dieser wohl größten Repressionswelle der letzten
Jahre kaum mehr als eine kleine Meldung widmet, haben sich bundesweit antifaschistische
Gruppen und Medien mit den (ehemaligen) PassauerInnen solidarisiert. Mit
zahlreichen Konzerten, CDs, Postkarten und Infoveranstaltungen haben AntifaschistInnen
in vielen Städten versucht, Öffentlichkeit zu schaffen und das
für AnwältInnen dringend benötigte Geld zu besorgen. Sollte
es tatsächlich zu einer Anklage kommen, wächst der finanzielle
Druck auf die Betroffenen weiter. Die Rechtshilfegruppe Passau bittet daher
nach wie vor um Unterstützung (Raiffeisenbank Passau, Kennwort: 12.
Mai, Kontonummer 360 82 98, BLZ 740 900 00).
Auch viele Eltern der Betroffenen
haben sich öffentlich mit der antifaschistischen Einstellung ihrer
Angehörigen solidarisiert: Im Oktober 1998 gründeten sie gemeinsam
mit anderen UnterstützerInnen in Passau das Komitee für Kritische
Öffentlichkeit (KKÖ), "aus der Notwendigkeit heraus, etwas gegen
die Kriminalisierungswelle zu tun, die sich sowohl gegen junge AntifaschistInnen
als auch gegen zivilcouragierte BürgerInnen richtet, die sich in Passau
gegen Rechtsextremismus engagieren". Mit Infoständen, Flugblättern,
Diskussionsveranstaltungen und Interviews tragen die Mitglieder des KKÖ
seitdem dazu bei, die Öffentlichkeit über das Vorgehen des LKA
aufzuklären.
|