Inland Nachrichten
Roeders Plädoyer
bleibt straffrei
Manfred Roeder, Rechtsextremist
und verurteilt wegen Anstiftung zum Mord, geht für seine Äußerung,
Kabinettsmitglieder hätten "den Tod verdient als Vaterlandsverräter",
straffrei aus. Ein Hamburger Gericht sprach den 70jährigen vom Vorwurf
der Verunglimpfung von Verfassungsorganen frei. Der Vorsitzende Richter
Gerhard Schaberberg begründete die Entscheidung: Zwar liege mit der
Äußerung Roeders zweifelsfrei der Tatbestand der Verunglimpfung
vor. Weil Roeders Satz allerdings durch einen kommentierenden Bericht des
ARD-Magazins "Panorama" öffentlich wurde und Roeder in dem Bericht
als gefährlicher Neonazi dargestellt worden sei, sei er selbst zum
Gegenstand einer kritischen Berichterstattung geworden und habe damit das
Ziel der Verunglimpfung nicht erreicht. Der Versuch sei nicht strafbar,
hieß es in der Urteilsbegründung. Zudem habe Roeder keinen Einfluß
auf die Auswahl der gesendeten Sätze gehabt. In einem eineinhalbstündigen
Gespräch, aus dem das Magazin am 11. Dezember 1997 verschiedene Passagen
gesendet hatte, warnte Roeder unter anderem, die damalige Bundesregierung
sei "entschlossen, Deutschland umzubringen und abzuschaffen".
SPD schlägt Champagner von
Arbeitslosen aus
Erinnert sich noch jemand an die
Jagoda-Tage, als Arbeitslose jeden Monat zur Bekanntgabe der neuesten Arbeitslosenzahlen
Zettel mit der Bitte um Arbeit an die Türen der Arbeitsämter
klebten? Kaum war Kohl abgewählt, waren die Aktionen beendet. Unter
dem Label "Champagner '99" wollte nun die Bundesarbeitsgemeinschaft unabhängiger
Erwerbslosengruppen (BAG) mit einer auf drei Tage befristeten Aktion wieder
auf sich aufmerksam machen. Anders als die gewerkschaftlich organisierten
Arbeitslosen vom letzten Jahr geht es den unabhängigen Champagneros
aber nicht um Arbeit um jeden Preis. Neben der Rücknahme aller Verschlechterungen
für Arbeitslose auf rechtlichem und finanziellem Gebiet fordern sie
als Ausgleich für die Ökosteuer eine einmalige Zahlung von 300
Mark an Arbeitslose und RentnerInnen, die Streichung des Asylbewerberleistungsgesetzes
und das Ende der Anrechnung des Kindergeldes auf die Sozialhilfe.
Weiteres Ziel der Initiative ist
ein Existenzgeld für alle plus Warmmiete. "Mit unserer Aktion wollen
wir deutlich machen, daß wir auch unter Rot-Grün um unsere Rechte
kämpfen können", so Aktions-Koordinator Alexander Klute. Doch
von Kampfesmut war am ersten Aktionstag nicht viel zu spüren. Den
per Presseerklärung angekündigten freundschaftlichen Besuch der
Berliner SPD-Zentrale "zur Anbahnung eines Dialogs" verhinderte ein großes
Polizeiaufgebot, und als die rund 60 AktivistInnen gezwungenermaßen
ihre Aktion vor den Eingang des Arbeitsamtes verlagerten, nahmen davon
nur wenige Arbeitslose Notiz. Am 6. und am 17. Mai wollen die AktivistInnen
es bei weiteren bundesweiten Aktionstagen noch einmal wissen.
Preiswertes Wohnen kommt teuer
zu stehen
50 390 Mark und einen Pfennig fordert
die Universität Gesamthochschule Kassel (GhK) "in gesamtschuldnerischer
Haftung" von einer Studentin des Fachbereichs Kunst. Ein ungezügeltes
Vorpreschen in Sachen Studiengebühren? Nein, noch gemeiner: Diese
Summe soll Birgit E. gemeinsam mit einem anderen Wagenbewohner für
die polizeiliche Räumung ihres Wohnraumes, des Wagenplatzes K 18,
bezahlen. Der Wagenplatz hatte sich zehn Jahre lang auf dem Gelände
der GhK befunden und wurde im November 1997 polizeilich geräumt. Birgit
E.s Versuch, die Räumung per Einstweiliger Verfügung stoppen
zu lassen, wurde ihr zum Verhängnis: Mit der Angabe ihrer Personalien
hatte die Leitung der GhK eine Adressatin für ihre Schadenersatzforderungen,
deren Höhe durch Posten begründet wird, die selbst Rechtsanwalt
Müller-Goebel für "juristisch schwer durchzubringen" hält.
Die Zahlungsfrist für Birgit E. ist abgelaufen, die GhK reicht Klage
ein.
Sechs Monate Beugehaft im AIZ-Prozeß
Im Prozeß gegen zwei mutmaßliche
Mitglieder der Antiimperialistischen Zellen (AIZ) hat der Düsseldorfer
Staatsschutz-Senat gegen einen Zeugen sechs Monate Beugehaft verhängt.
Der Mann hatte die Aussage verweigert. Zusätzlich verurteilte das
Gericht den Zeugen zu einer Woche Haft - Begründung: "ungebührliches
Verhalten". Er habe dem Gericht demonstrativ den Rücken zugewandt.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf wirft den beiden Angeklagten Bernhard
F. und Michael S. Bombenanschläge auf Parteibüros, Politiker-Wohnungen
und das Haus des Honorarkonsuls von Peru in Düsseldorf vor.
Die Wiking-Jugend bleibt verboten
Eine "Wesensverwandtschaft mit dem
Nationalsozialismus" hat das Bundesverwaltungsgericht in Berlin der rechtsextremen
Wiking-Jugend attestiert. Damit bleibt die 1952 gegründete Organisation
weiterhin verboten. Die Wiking-Jugend, hervorgegangen aus der Jugendorganisation
der 1952 verbotenen Sozialistischen Reichspartei, verwende Symbole und
Begriffe, die dem Nationalsozialismus zuzuordnen seien, vermittle eine
positive Erinnerung an maßgebliche Repräsentanten des Hitler-Regimes
und sei rassistisch und antisemitisch ausgerichtet. "Sie verunglimpft die
Bundesrepublik Deutschland und will die parlamentarische Demokratie durch
einen Führerstaat nationalsozialistischer Prägung ersetzen",
begründete der Vorsitzende Richter Werner Meyer. Die Wiking-Jugend,
vertreten durch den NPD-Anwalt Hans Günter Eisenecker, hatte gegen
das 1994 erlassene Verbot durch das Bundesinnenministerium Beschwerde eingelegt.
Krieg macht schön und beliebt
Der Verteidigungsminister Rudolf
Scharping ist beliebt wie nie zuvor in seiner politischen Karriere. Bei
einer Befragung der Mannheimer Forschungsgruppe Wahlen erreichte Scharping
auf einer Skala von +5 bis -5 den Wert +1,5 - den besten, den er je erzielt
hat. Vor dem Verteidigungsminister rangieren derzeit noch Kanzler Gerhard
Schröder und Außenminister Joseph Fischer mit einem Ergebnis
von je +2,2.
Den letzten Platz errang PDS-Fraktionschef
Gregor Gysi, der sich mit einem Wert von -1,5 weiter auf den Abstiegsplätzen
befindet. Die Ergebnisse der Umfrage basieren auf der zufälligen telefonischen
Befragung von 1267 ausgewählten wahlberechtigten Deutschen.
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Die Nachrichten wurden
von Jordan, Nowak und Schmidt zusammengestellt
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