Krumme Geschäfte
Im Bananen-Streit haben sich die
USA gegen die EU durchgesetzt
Wer sich derzeit Bananen en gros
besorgen möchte, sollte damit lieber noch etwas warten. Durch geschicktes
Timing bei der Einkaufsplanung könnte der aufgeklärte Konsument
in den Genuß von Bananen-Preisen kommen, die bis zu einem Drittel
niedriger liegen als noch vor kurzem. Das glaubt zumindest die Arbeitsgemeinschaft
der Verbraucherverbände (AgV).
Nach Veröffentlichung des Schiedsspruches
der Welthandelsorganisation WTO im Bananen-Streit von vergangener Woche
muß die Europäische Union ihr kompliziertes Verfahren für
den Bananen-Import verändern: Demnach dürfen die (billigen) Bananen
der US-Firmen Chiquita und Dole künftig nicht mehr gegenüber
dem (teuren) Konkurrenzprodukt aus der Karibik benachteiligt werden. Das
bringt angeblich den Wohlstand unters Volk, und die AgV hat auch ausgerechnet,
wieviel: Bei einem Durchschnittsverbrauch von pro Person 14 Kilo jährlich,
bleiben den Bundesbürgern in Zukunft mindestens eine Milliarde Mark
mehr für andere Ausgaben.
Wer so versucht, die wohlstandsfördernden
Auswirkungen des Freihandels zu beweisen, der kann schon mal ein paar Variablen
vergessen. Was im Modell noch funktioniert, sieht im konkreten Fall meistens
ganz anders aus. Auf das Schnäppchen an der Obsttheke sollte man lieber
nicht hoffen.
Tatsächlich behindert die EU
seit sechs Jahren die Geschäfte der weltgrößten Bananen-Händler
aus den USA. Die Importregeln, die von der WTO jetzt zum wiederholten Mal
abgelehnt wurden, hatte die EU als entwicklungspolitische Hilfe für
ehemalige europäische Kolonien konzipiert: Karibische Kleinbauern
produzieren weit ungünstiger als die Großplantagen in Lateinamerika;
ohne die Protektion der EU hätten sie keine Chance auf dem europäischen
Markt.
Zudem sind die Preisvorteile von
"Dollar-Bananen" aus Lateinamerika teuer erkauft: Den amerikanischen Chefs
ist es egal, wenn sich ihre Angestellten durch den Einsatz hochgiftiger
Pestizide einem extremen Gesundheitsrisiko aussetzen und die miesen Arbeitsbedingungen
zu Arbeitsunfällen führen. Hauptsache, die Banane wird schön
straff, gelb und billig. Der WTO-Schiedsspruch könnte den drei Firmen
Chiquita, Dole und DelMonte daher eine monopolartige Stellung in Europa
sichern - um anschließend die Preise zu erhöhen. Aus der zusätzlichen
Milliarde für deutsche Konsumenten wird dann wohl nichts.
Im Bananen-Streit geht es schließlich
nicht darum, daß Brüsseler Bürokraten aus undurchsichtigen
Gründen der Konsumgesellschaft den Spaß verderben. Denn an einem
sowohl von der ökonomischen Bedeutung wie auch in Form und Farbe etwas
lächerlichen Gegenstand wird über den genauen Inhalt des Politikprogramms
Freihandel gestritten.
Ähnlich gelagerte Fälle
von größerer Tragweite sind schon absehbar, und immer ist die
Welthandelsorganisation das Forum. Der US-Botschafter bei der WTO, Peter
Scher, nannte gegenüber der NZZ das Urteil im Bananen-Streit bedeutungsvoll,
da es einen Präzedenzfall für kommende Streits schaffe. Der (noch)
amtierende EU-Handelskommissar Leon Brittan denkt daher laut über
eine Berufungsverhandlung nach.
Egal, ob es um Bananen, hormonbehandeltes
Fleisch oder gentechnisch veränderte Organismen geht, die Situation
ist immer die gleiche: Die Anwälte aus Washington fordern Freihandel
ein und meinen dabei möglichst gute Profitmöglichkeiten für
amerikanische Unternehmen.
Die EU reagiert mit einer formaljuristischen
Hinhaltetaktik - zu den meisten Streitfragen gibt es unter den EU-Mitgliedstaaten
keine Einigkeit. Und ohne einen klaren Auftrag nützt den Anwälten
aus Brüssel auch die neue Macht durch die neue gemeinsame Währung
nichts. Dem Handelsgericht bei der WTO bleibt nichts anderes übrig,
als ein salomonisches Urteil zu fällen und ansonsten seine wichtigsten
Mitglieder zu einer Verhandlungslösung aufzufordern.
So wurde der EU prinzipiell das
Recht eingeräumt, durch eine Regulierung des Bananen-Handels legitime
entwicklungspolitische Ziele zu verfolgen. Der deutsche Wirtschaftsminister
Werner Müller hat einen Kompromißvorschlag angekündigt,
mit dem die USA und die WTO einverstanden wären und der die karibischen
Bananen-Bauern weiter vor übermächtiger Konkurrenz schützen
könnte. Wenn der deutsche Vorschlag - statt der komplizierten Lizenzregelung
könnte die EU auf schlichte Zölle gegen amerikanische Billig-Bananen
umsteigen - akzeptiert wird, wäre zumindest der Bananen-Streit erledigt.
Doch damit wäre der Handelsstreit
in der WTO noch längst nicht ausgestanden. Das größte "Verbrechen"
gegen das Gesetz des Freihandels aus Sicht der USA sind die europäischen
Agrarsubventionen, die fast den halben EU-Etat ausmachen und in viel größerem
Ausmaß die Exportchancen amerikanischer Unternehmen behindern.
Die Agenda 2000 war daher auch der
(deutsche) Versuch, den Agrarhaushalt zu kürzen, um einen Krach mit
den USA vor den Schiedsgerichten der WTO zu verhindern. Es wird allerdings
noch Jahre dauern, bis in der europäischen Landwirtschaft amerikanische
Verhältnisse einkehren. Eine solche "europäische Variante" des
Freihandels - im Prinzip ja, aber es gibt Bereiche, die tabu sind - widersprechen
zwar amerikanischen Vorstellungen. Sie ist aber die einzige Variante, in
der die Idee des Freihandels als politisches Programm noch realistische
Überlebenschancen hat.
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