Ruhe im Luftraum
Das Oberverwaltungsgericht Frankfurt/Oder
verbot der Bundesluftwaffe Tiefflüge über dem Wittstocker Bombenabwurfplatz
Brandenburger Gerichte sind immer
für eine Überraschung gut. In den letzten Wochen wurden hier
- anders als in Sachsen oder Berlin - für Neuruppin und Frankfurt
an der Oder angemeldete NPD-Kundgebungen durch Gerichtsentscheid aus Sicherheitsgründen
untersagt. Potsdamer Richter zweifelten am Sinn der Wehrpflicht und verlangten
im Fall eines Wehrdienstverweigerers eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes
zur Gültigkeit des Zwangsdienstes in neuer politischer Situation.
Und am 24. März schließlich
entschied der 3. Senat des Frankfurter Oberverwaltungsgerichtes, daß
die Bundeswehr die Wittstock-Ruppiner Heide im Bereich der Gemeinden Schweinrich
und Rossow nicht mehr als Übungsgebiet nutzen dürfe. Damit wurde
den Klagen der an den Grenzen des Bombenabwurfplatzes gelegenen Gemeinden
gegen eine militärische Nutzung im Berufungsverfahren stattgegeben.
Das Oberverwaltungsgericht verschärfte
dabei in seinem Urteil noch den 1996 gefällten Spruch des Potsdamer
Verwaltungsgerichts aus der ersten Instanz. Damals war der Bundeswehr,
die den von der Sowjetarmee in den fünfziger Jahren eingerichteten
Luftwaffen- und Infanterieübungsplatz mit 3 000 Einsätzen und
Bombenabwürfen je Jahr einfach weiternutzen wollte, ein förmliches
Planungsverfahren auferlegt worden. Die Frankfurter untersagten der Luftwaffe
darüber hinaus die bislang üblichen Tiefflüge über
Rossow und Schweinrich.
Zur Begründung führte
der Vorsitzende Richter Henning Krüger an, daß die vorgesehene
Nutzung durch die Bundeswehr die Planungshoheit der Gemeinden verletze,
ohne daß es dafür eine gesetzliche Grundlage gebe. Krüger
räumte zwar ein, es stehe außer Frage, daß die Bundeswehr
ausreichend Übungsplätze benötige, vielleicht sogar diesen
speziellen Luft-Boden-Schießplatz. Aber auf so "einfache Weise" wie
bisher könne sich die Bundesrepublik die dafür benötigten
Flächen nicht verschaffen. Man müsse sich schon an die in der
ganzen Bundesrepublik geltenden Verfahren halten. Zwar betrifft diese Entscheidung,
zu der keine Revision zugelassen wird, von insgesamt neun Klägern
nur zwei Gemeinden, deren Grenzen allerdings auch 50 der insgesamt 142
Quadratkilometer Übungsgelände umfassen. Schweinrich liegt an
der Nordspitze des langgestreckten Bombenabwurfplatzes, Rossow im Süden,
unweit des bisherigen Zielgebietes der Bomber. Damit dürfte die Gesamtnutzung
des Platzes unmöglich werden.
Die nach Frankfurt angereisten Mitglieder
der Bürgerinitiative Freie Heide begrüßten den Spruch mit
Jubel. Schließlich hatten Tausende Bürger der 46 Anrainerdörfer
seit 1992 versucht, die Bundeswehr mit über 50 Protestmärschen
und Unterschriftensammlungen auf Distanz zu halten. Reiner Geulen, Anwalt
der Bürgerinitiative, meinte prompt, das sei das endgültige Aus
für das Bombodrom. Pfarrer Benedikt Schirge, einer der Sprecher, sah
hier endlich eine "ganz wichtige Wende" zur zivilen und touristischen Nutzung
der Heidelandschaft. Nun könne auch die Politik nicht mehr an den
Fakten vorbei. Das heiße konkret Verzicht auf das Bombodrom.
Schirge spielte damit auf Verteidigungsminister
Rudolf Scharping an, der den Bürgern 1994 während einer Wahlkampftour
als SPD-Kanzlerkandidat in die Hand versprochen hatte, daß die Heide
nach einem Wahlsieg der Sozialdemokraten nicht als Übungsgelände
für Bombenabwürfe genutzt werden würde. Nach seiner überraschenden
Ernennung zum Verteidigungsminister reagierte Scharping plötzlich
nicht mehr auf die drängenden und bittenden Briefe der Bürgerinitiative.
Er beugte sich - wie immer - den sogenannten Sachzwängen. Noch im
Oktober 1998 hatte er eine in der SPD diskutierte Verkleinerung der Bundeswehr
auf 200 000 Mann als "frei erfunden" dementiert. Eine Idee, die Scharping
selbst vor Jahren noch in der Presse vertrat. Im November bekannte er sich
zum Bau des Eurofighters. Er wolle schließlich keinen Vertrag brechen,
der international abgeschlossen sei. Andernfalls würde die Verläßlichkeit
der Bundesrepublik in Frage gestellt. Zum Bombodrom äußerte
er sich offiziell erst nach weit über 100 Tagen Amtszeit in diesem
Frühjahr. Und er fällte keine Entscheidung, sondern zog sich
- typisch für Politiker in letzter Zeit - hinter die angekündigte
Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Frankfurt/ Oder zurück. Diese
wolle er abwarten.
Der Minister wartet noch immer.
Anwalt Volker Disselberg, der die Hardthöhe vertrat, hielt die Entscheidung
für "im Ergebnis nicht richtig". Da das Gericht eine Revision nicht
zulassen wolle, wäre eine Nichtzulassungsbeschwerde durchaus möglich.
Das Verteidigungsministerium selbst wollte sich bislang zum Frankfurter
Urteil nicht äußern. Es werde keine Stellungnahme geben, solange
nicht die schriftliche Urteilsbegründung vorliege und geprüft
sei, sagte ein Sprecher. Das alles könne Wochen dauern. Dem Minister
hätte die deutliche Entscheidung der Frankfurter Richter genügen
können, doch er wird den Rechtsstreit wohl bis zum bitteren Ende führen
wollen. Die Bundesluftwaffe braucht den Platz. Das machen die Bombenangriffe
auf Jugoslawien überdeutlich.
Die Luftwaffe hat zwar drei Viertel
aller Übungs- und Tiefflüge inzwischen ins Ausland verlegt, beispielsweise
an die kanadische Goose Bay. In Labrador und Ost-Quebec können in
Baumwipfelhöhe mit 1 000 Kilometern je Stunde Tiefflug und Waffeneinsatz
geübt werden. Doch in Krisensituationen können Bundeswehrpiloten
für nötige Trainingseinheiten nicht erst nach Kanada verlegt
werden. Dafür wird das Übungsgebiet vor der Haustür benötigt.
In der Bundesrepublik aber sind Flüge unter 300 Metern bis auf Ausnahmen
in ausgewiesenen Tieffluggebieten und über See verboten. Über
Land sind hier 75 Meter gestattet. Theoretisch. Als im Sommer letzten Jahres
nach Anwohnerbeschwerden ein mobiles Radargerät der Luftwaffe westlich
des Bombodroms bei Perleberg Station machte, unterschritten sechs von 13
registrierten Tieffliegern die Mindestflughöhe.
Offensichtlich wurden die Tiefebene
und das nahe Bombodrom für das Tiefflugtraining genutzt. Beim Kölner
Luftwaffenamt konnte niemand die hohe Zahl der Verstöße erklären.
Über dem Bombodrom selbst wurden von Anwohnern nicht selten Flüge
in Höhen von vielleicht 30 Metern beobachtet. Nur zwei Monate später
segnete der Bundestag die Beteiligung von ECR-Tornados am Luftkrieg gegen
Jugoslawien ab.
Bei ihrer 53. Protestwanderung am
Ostersonntag in Fretzdorf freuten sich fast 5 000 Demonstanten nicht nur
über den ersten Sieg vor Gericht, sie verabschiedeten auch eine Resolution,
in der die sofortige Beendigung der Nato-Bombardements gefordert wird.
Ihnen geht es nicht nur um eine heile Welt in der Heide.
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