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MännerWirtschaft
Das war schon Clara Zetkin klar: Die
Arbeiterin verdient nicht, was die Arbeiterin verdient. Zwar sind die
Frauenlohngruppen längst abgeschafft,
aber noch immer gelten Männer als "Ernährer", Frauen als "Zuverdienerinnen".
Gleiche Einkommen für Frauen und Männer? Kommt gar nicht in die
Tüte!
Von Friederike Habermann
Mythen in Lohntüten
Frauenarbeit gilt
immer noch als "Zuverdienst" und wird entsprechend niedrig bewertet
Asymmetrische Berufsbilder
wie "Chef und Sekretärin", "Arzt Sekretärin", "Arzt und Krankenschwester"
erscheinen heute entweder als Rudimente einer vergangenen Geschlechterordnung
oder sie werden als Folge unterschiedlicher Präferenzen von Männern
und Frauen bei der Berufswahl interpretiert. Ob eine Frau beruflich Karriere
macht, scheint inzwischen allein von ihrem Willen und ihren Fähigkeiten
abhängig zu sein. Dennoch entsprechen jene Stereotypen, wonach Frauen
die niedriger positionierten Stellen einnehmen, nach wie vor der Realität.
Noch deutlicher, weil bezifferbar,
wird die Diskrepanz bei den Einkommen von Männern und Frauen: Das
durchschnittliche Entgelt voll erwerbstätiger Frauen in Deutschland
beträgt nur zwei Drittel des Einkommens, das Männer nach Hause
tragen. Dabei scheint gerade in einem so verrechtlichten und quantifizierbaren
Bereich wie der Entlohnung Gleichberechtigung zu bestehen. Zwar wird die
Forderung "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" heute insgesamt akzeptiert,
für die tatsächlichen Einkommensunterschiede jedoch sind vor
allem zwei Faktoren verantwortlich: Die unterschiedliche Erwerbsarbeitsdauer
und die unterschiedlichen Arbeitsgebiete von Männern und Frauen.
Diese Problematik verweist auf zwei
Argumentationsmuster, die sich durch die gesamte Geschichte der Arbeit
im 20. Jahrhundert hindurchziehen und den Diskurs bestimmt haben. Es handelt
sich zum einen um die Darstellung der arbeitenden Frau als der "Zuverdienerin"
und zum anderen um die Vorstellung, daß die Geschlechter über
ein unterschiedliches Arbeitsvermögen verfügen, Frauen also nur
leichtere Arbeiten leisteten. Beide Aussagen sind als Mythen zu bezeichnen,
im Diskurs aber wird ihre gesellschaftliche Realität als gegeben betrachtet,
wobei ihre scheinbar deskriptive oder auch explizit normative Verwendung
selbstverständlich immer wieder auf die Realität zurückwirkt.
Komplementär zum Bild der "Zuverdienerin"
ist die Figur des "Ernährers". Dieses dualistische Grundprinzip gilt
über verschiedene geschichtliche Phasen hinweg, wobei diese Doppelkonstruktion
in je unterschiedlichen Ausprägungen zutage tritt: so in den Demobilisierungskampagnen
nach den Weltkriegen, in der Literatur zum "Familienlohn" und in der Bekämpfung
des "Doppelverdienertums".
Im Kaiserreich wurde das Bild des
(männlichen) Ernährers nicht hinterfragt. Durchschnittlich lagen
die Frauenlöhne ein Drittel bis zur Hälfte niedriger als die
Männerlöhne, selbst wenn Frauen und Männer die gleiche Arbeit
verrichteten. Doch bereits 1898 wies Clara Zetkin darauf hin, daß
die Auffassung, wonach das Fraueneinkommen einen Zuverdienst darstelle,
nicht der Realität entspreche: Frauen seien häufig für den
Unterhalt der ganzen Familie zuständig, und "allein die Auffassung
der breiten Massen humpelt nur langsam hinter den veränderten wirtschaftlichen
Verhältnissen drein".
Obwohl es ein erklärtes Ziel
der Gewerkschaftspolitik war, die lohndrückende Konkurrenz der Frauen
auf dem Arbeitsmarkt zu beseitigen, wurde in den Tarifverträgen immer
wieder ein Frauenlohn festgelegt, bei dem sich die Spanne zwischen Männer-
und Frauenlöhnen nicht verringerte. Gefordert wurde die Aufhebung
der Ausbeutung von Frauen durch niedrige Löhne immer wieder, wenn
auch nicht nur, um die ökonomische Situation von Frauen zu verbessern,
sondern auch, um die weiblich Niedriglohnkonkurrenz auszuschalten. Doch
nicht alle Gewerkschafter stimmten der Forderung zu. So trat 1910 der Vorsitzende
der Buchbindergewerkschaft, Emil Kloth, für eine tarifliche Festsetzung
von Männerlöhnen in Relation zu den niedrigeren Frauenlöhnen
ein. Er bezeichnete dies als ein berechtigtes Interesse der Männer
gegenüber den "billigen und willigen" Kolleginnen, die immer wieder
als Lohndrückerinnen fungieren würden. Damit wurde die Lohndifferenz
zur Begründung für die Erhaltung derselben.
Auch der Erste Weltkrieg brachte
keine wesentliche Veränderung. Trotz der massiven Einbeziehung von
Frauen in die Erwerbsarbeit galten sie auch während des Krieges als
Zusatzarbeitskräfte. Exemplarisch findet sich dies in einem Schreiben
von Hindenburg an den Reichskanzler ( vom 13. September 1916) formuliert:
"Es gibt ungezählte Tausende von kinderlosen Kriegerfrauen, die nur
den Staat Geld kosten. Ebenso laufen Tausende Frauen und Mädchen herum,
die nichts tun oder höchstens unnützen Berufen nachgehen. Der
Grundsatz 'wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen' ist in unserer jetzigen
Lage mehr denn je berechtigt, auch den Frauen gegenüber." Einen Monat
später ergänzte er: "Fast die ganze geistige Arbeit, die schwere
körperliche sowie alle eigentlich erzeugende Arbeit wird nach wie
vor auf den Männern lasten - neben der ganzen Kriegsführung.
Es wäre gut, wenn diese Tatsache auch öffentlich deutlich zum
Ausdruck gebracht würde und der weiblichen Agitation auf Gleichstellung
in allen Berufen, und damit natürlich auch in politischer Beziehung,
ein Riegel vorgeschoben würde."
In keinem Industriezweig erreichten
die Löhne der angelernten oder ausgebildeten Frauen die Höhe
der im gleichen Sektor beschäftigten männlichen Ungelernten,
weder im Kaiserreich noch in der Weimarer Republik. Es handelte sich also
nicht mehr nur um eine Minderbezahlung, sondern um eine die Qualifikation
außer Acht lassende Unterentlohnung der Frauen.
In der Weimarer Zeit wurde mit Hilfe
der Arbeitswissenschaften und der empirischen Psychologie zum ersten Mal
die Leistungsfähigkeit der weiblichen Arbeitskräfte genauer untersucht.
Allerdings bewiesen diese Untersuchungen genau das, was sie beweisen sollten.
So führte Herbert Winkler 1922 einen wissenschaftlichen Versuch über
die Monotonie der Arbeit durch und fand heraus, daß Frauen sich für
monotone Arbeiten besser als Männer eigneten, und begründete
dies mit charakterlichen Unterschieden: Die Sensibilität, das Gefühl,
das Anschauliche und Konkrete seien die Domäne der Frau; das Allgemeine,
das Abstrakte, das streng Wissenschaftliche dagegen die Domäne des
Mannes, da Frauen geringere Fähigkeiten zu logischem Denken hätten.
Das wissenschaftliche Alibi für
solche Interpretationen lieferten biologistische Schriften wie Hermann
Paulls in den dreißiger Jahren veröffentlichtes Buch "Die Frau",
das 1950 eine Neuauflage erfuhr. Durch simple Analogieschlüsse leitet
Paull aus biologischen Vorgängen bestimmte Folgen für die unterschiedliche
berufliche Befähigung von Frauen und Männern ab: "Trieb und Wille
zeigen sich schon in den ersten Lebensäußerungen als ausgesprochene
Charaktere des Spermatozoons, während geduldige Erwartung und Hingebung
ohne besonders stark hervortretenden Trieb und Willen das Ei kennzeichnen."
So zeigten sich die Leistungen der Frau überall da, "wo sie nur aufzunehmen
und das Aufgenommene weiterzugeben braucht".
Auch die Gewerkschafter konnten
sich nach wie vor nicht dazu entschließen, der Arbeit der Frau den
gleichen Wert beizumessen wie der des Mannes. 1928 stellten Gewerkschafterinnen
auf dem Kongreß des Textilarbeiterverbandes den Antrag, die Beseitigung
der Lohnkategorie "Arbeiterin" mit allen Mitteln zu erkämpfen. Die
Antragskommission verwarf die Forderung mit der Begründung, daß
die Arbeit der Frau tatsächlich minderwertig sei, "denn in vielen
Berufen, wohl den meisten, ist es so, daß die Arbeiterin doch nicht
die volle Arbeitskraft des Mannes erreicht, und daß sie im Tarifvertrag
mit einem geringeren Lohn eingesetzt ist, wodurch dieser Leistungsunterschied
zum Ausdruck kommt, ist eben die Verwirklichung des Prinzips für gleiche
Leistungen gleicher Lohn."
Innerhalb der Ideologie des Nationalsozialismus
hatte die Forderung nach Lohngleichheit keinen Platz. Hitler behauptete,
eine völlige Gleichstellung der Frauenlöhne bedeute eine Mißachtung
der Leistungen des Mannes für die Volksgemeinschaft. Die Arbeit der
Frau sei "klein" und nur in der Vermittlung über die Taten des Mannes
wertvoll. Dennoch wurde den Frauen suggeriert, diese Tätigkeiten seien
ihr höchstes Glück. Welche Folgen eine Einmischung von Frauen
habe, malte der nationalsozialistische Chefideologe Alfred Rosenberg in
düsteren Farben aus: "Halten wir uns die Tatsache vor Augen, daß
in der ganzen Weltgeschichte Staat, soziale Architektonik, überhaupt
jeder dauernde Zusammenschluß die Folge männlichen Willens und
männlicher Zeugungskraft gewesen sind, so ist klar, daß ein
grundsätzlich zugestandener dauernder staatlicher Einfluß der
Frau den Beginn des offenkundigen Verfalls darstellen muß."
Frauen galten für leichte,
feine, monotone Arbeit als besonders geeignet. Selbst in der Rüstungsproduktion
wurden Frauen überwiegend für Tätigkeiten eingesetzt, die
ihrer vermeintlichen Wesensart entsprachen, insbesondere betraf dies Frauen
aus der Mittel- und Oberschicht. Ihnen wurden vorzugweise "leichtere" Arbeiten
zugewiesen. Dies wurde allerdings erst möglich aufgrund des Einsatzes
von Zwangsarbeiterinnen. In einer internen Stellungnahme formulierte Göring
1942 die klassenspezifische Orientierung der Politik des Fraueneinsatzes:
In der Pferdezucht unterscheide man schließlich auch zwischen Arbeits-
und Rassepferden, und wenn das zur Zucht bestimmte Rassepferd "am Pflug
eingespannt werde, verbrauche es sich schneller" als das Arbeitspferd.
Frauen aus den oberen Gesellschaftsschichten seien nun einmal "eugenisch
hochwertig".
Nach dem Zweiten Weltkrieg fanden
in den beiden deutschen Staaten hinsichtlich der Arbeitsbewertung ganz
unterschiedliche Entwicklungen statt: In der sowjetischen Zone wurde zwar
sofort mit der Umsetzung des Gebots der Lohngleichheit begonnen; am 17.
August 1946 verbot die Sowjetische Militärverwaltung die Lohnungleichheit
aufgrund des Geschlechts. Doch auch hier wurde die Lohngleichheit durchaus
nicht reibungslos umgesetzt, selbst, als sie bereits Eingang in die Verfassung
der Deutschen Demokratischen Republik (Art. 18) gefunden hatte. Da in der
DDR keine nach Geschlecht getrennten Angaben über die Lohnhöhen
gemacht wurden, ist eine Aussage über die Umsetzung von Artikel 18
problematisch.
Erst kurz vor dem Ende der DDR erschien
eine Aufschlüsselung des Einkommens, das nach Geschlechtern unterschied.
Daraus ging hervor, daß im Jahr 1988 die Differenz zu Lasten der
Frauen bei 32 Prozent lag. 1988 waren 57 Prozent der weiblichen, aber nur
22 Prozent der männlichen Arbeiter in den untersten Lohngruppen 4
und 5 eingeordnet. Fünfmal mehr Männer als Frauen fanden sich
in den beiden oberen Lohngruppen 8 und 9. Zudem bestanden Einkommensunterschiede
zwischen Männern und Frauen auch innerhalb der gleichen Qualifikationsstufe.
Der Anteil von Frauen in Leitungspositionen lag bei knapp einem Drittel
überwiegend auf den unteren und mittleren Ebenen; in Spitzenfunktionen
bildeten sie die Ausnahme. Dem beruflichen Fortkommen stand in der DDR
nicht zuletzt die Doppelbelastung der Frauen entgegen, denn die Zuständigkeit
der Frauen für die Hausarbeit wurde kaum in Frage gestellt.
In der Bundesrepublik verlief die
Demobilisierung der erwerbstätigen Frauen nach dem Zweiten ähnlich
wie nach dem Ersten Weltkrieg, wobei in der Adenauer-Zeit an das nationalsozialistische
Bild von der sorgenden Ehefrau und Mutter angeknüpft wurde. Gleichzeitig
wurden den Frauen immer wieder "unersetzliche" Fähigkeiten zugesprochen.
1950 hieß es im Bundesarbeitsblatt, die Frau weise aufgrund der "vorherrschenden
Tendenz des Passiven als Empfangsorgan für Berührungserlebnisse
eine größere Glattheit, Zartheit und Empfindsamkeit" auf. Die
Frau nehme "Erscheinungen, die beim Mann bereits heftigen Unwillen erregen",
mit "mehr Geduld auf sich", der Verstand trete zurück, und ihre Einstellung
zur Umwelt werde "vom Gefühl bestimmt". Neben dem Tastsinn bezeichnete
Helga Läge vom Bundesarbeitsministerium noch Mitte der sechziger Jahre
die Duldsamkeit gegenüber monotonen Arbeiten als "tragendes Element
des Industriearbeiterinnenberufes". Für diese Arbeiten besäße
sie eine "ganz besondere konstitutionelle Eignung": "Die geringe Monotonie-Unempfindlichkeit
der Frau kann zum Teil psychologisch mit speziell weiblichen Anlagen und
Verhaltensweisen erklärt werden. Die Natur der Frau ist mehr als die
des Mannes auf Erdulden und Ertragen, auf das Mit-sich-geschehen-Lassen
angelegt." Auch ihre sozialen Fähigkeiten wurden als unersetzlich
erachtet: "Welcher Mann wäre im Stande, an der Art, wie der Chef den
Hut morgens an den Nagel hängt, sofort zu erkennen, wie man ihn heute
behandeln muß, damit der Tag ohne unnötigen Krach vergeht?"
hieß es in der Zeitschrift Die Mitarbeit.
Die über eine Umbenennung in
Leichtlohngruppen kaum hinausgehende Abschaffung der Frauenlohngruppen
setzte dies fort. Mitte der siebziger Jahre gelang es den großen
Gewerkschaften, die untersten Lohngruppen abzuschaffen. An die Stelle der
Lohngruppen 1 bis 10 traten die Lohngruppen 3 bis 12. Die meisten Frauen
fanden sich in den Gruppen 3, 4 oder 5 wieder. Vereinzelt wurden zusätzliche
Vorkehrungen getroffen, um den männlichen Status quo nicht zu gefährden,
wie eine Protokollnotiz von 1977 verrät: "Die Tarifvertragsparteien
sind sich darüber einig, daß für männliche Arbeitnehmer
über 18 Jahre Arbeitsverträge auf der Basis der Lohngruppen 4
- 6 abgeschlossen werden."
1978 erreichte der Frauenlohnanteil
mit 72,9 Prozent seinen historischen Höhepunkt. Auch nach der Verabschiedung
der Lohngleichheitsrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft 1975 sowie
des Gleichbehandlungsgesetzes 1980 änderte sich nichts Grundlegendes
- nur die Formulierungen waren nicht mehr so unverblümt. Die Diskriminierung
aufgrund des Geschlechts erfolgt seitdem zwar subtiler. Die Auswirkungen
können aber - wie für die ostdeutschen Frauen nach der Wende
- durchaus drastisch sein: Von 100 000 Frauen, die 1990 in Leitungsfunktionen
arbeiteten, waren ein Jahr danach nur noch 17 000 beschäftigt. Neun
von zehn der von 1992 bis 1994 geschaffenen Stellen wurden mit Männern
besetzt.
Der Frauenlohnanteil der vollbeschäftigten
Industriearbeiterinnen lag 1996 in Westdeutschland bei 72,11 Prozent, die
Gehälter der weiblichen Angestellten betrugen anteilig 69,47 Prozent.
In Ostdeutschland lagen die Einkommensanteile deutlich höher, und
zwar bei 75,58 Prozent für die Arbeiterinnen und bei 75,53 Prozent
für die Angestellten; diese Steigerung ergibt sich wohl ausschließlich
aus dem allgemein wesentlich niedrigeren Lohn- und Gehaltsniveau in den
neuen Bundesländern. 72 Prozent aller Frauen beziehen kein existenzsicherndes
Einkommen; 54 Prozent aller erwerbstätigen Frauen verdienen weniger
als 1 800 Mark, was in etwa der Armutsgrenze entspricht - bei den Männern
sind es nur 13 Prozent. Selbst bei gleicher Ausbildung bekamen Männer
bereits nach fünf Jahren Beschäftigung ein durchschnittlich um
mehr als ein Fünftel höheres Einkommen als Frauen.
Nach einem Datenreport von 1997
des Statistischen Bundesamtes stimmten 47 Prozent aller westdeutschen Frauen
der Aussage zu, es sei "für alle Beteiligten besser, wenn der Mann
voll im Berufsleben steht und die Frau zu Hause bleibt und sich um den
Haushalt und die Kinder kümmert". Knapp die Hälfte wolle den
Karrierestreß gar nicht erst mitmachen und räume freiwillig
die Startplätze, folgert der Spiegel. "Du mußt A sein, weil
du zu B nichts taugst. Du taugst zu B nicht, weil du A bist", kommentierte
bereits 1889 Bertha von Suttner Zirkelschlüsse dieser Art. |