Altfälle werden keine Neubürger
Abgelehnte Asylbewerber müssen
auch unter Rot-Grün weiter auf einen sicheren Rechtsstatus warten.
Wegen der Kurden-Proteste strichen die Innenminister das Thema kurzerhand
Einen Tag vor der Sonderkonferenz
der Innenminister am vergangenen Donnerstag stand das Thema noch ganz oben
auf der Tagesordnung: die rot-grüne Vereinbarung über eine Altfallregelung
für Flüchtlinge. Doch dann ka-men die Kurden-Proteste. Den Ministern
war es danach wichtiger, über die Verschärfung des Straf- und
Ausländerrechtes zu diskutieren - gegen die kurzfristige Änderung
der Tagesordnung protestierte keiner.
Eigentlich sollte es auf der Innenministerkonferenz
um die Altfallregelung für abgelehnte Asylbewerber gehen, die seit
Jahren mit ungeklärtem Status in Deutschland leben: Ein Aufenthaltsrecht
haben sie nicht, und in ihre Herkunftsländer können sie aus verschiedenen
Gründen nicht abgeschoben werden. Die Koalitionsvereinbarung zwischen
SPD und Bündnisgrünen sieht deshalb ein humanitäres Bleiberecht
für seit langen Jahren hier lebende abgelehnte Asylbewerber vor -
auf flüchtlingspolitischem Gebiet der einzige Punkt, bei dem die Grünen
sich in den Koalitionsverhandlungen hatten durchsetzen können.
Wer genau von der Altfallregelung
profitieren sollte, stand nicht in der Regierungsvereinbarung. Dort hieß
es nur, daß eine solche Regelung einmalig zu-stande kommen sollte.
Was wohl der Grund war, warum auch die Grünen das Thema letzte Woche
noch nicht verabschieden wollte: Denn schlechter als nach der Hessenwahl
und den Kurdenprotesten kann das Klima für ihre Forderung nach einem
humanitären Um-gang mit Flüchtlingen kaum noch werden. Doch viele
der nach offiziellen Angaben 525 000 abgelehnten Asylbewerber warten auf
das Bleiberecht, und die Innenministerkonferenz kommt erst wieder im Juni
zusammen.
Die Konzepte, die seit November
von einer Arbeitsgruppe des Bundesinnenministeriums und der Innenministerien
von Sachsen, Hessen, Bayern und Rheinland-Pfalz hinter verschlossenen Türen
diskutiert werden, lassen nichts Gutes ahnen. Nach weitgehend übereinstimmenden
Informationen, die dem sachsen-anhaltinischen Landtagsabgeordneten Matthias
Gärtner (PDS) sowie den Flüchtlingsräten Berlin und Rheinland-Pfalz
vorliegen, sollen abgelehnte Asylbewerber ohne Kinder, die seit An-fang
1990 in der Bundesrepublik leben, sowie abgelehnte Asylbewerber mit Kindern,
die vor Mitte 1993 eingereist sind, ein Bleiberecht erhalten.
Versehen mit zahlreichen Einschränkungen:
Voraussetzung für ein Bleiberecht ist demnach, daß die Flüchtlinge
nicht oder nur geringfügig straffällig ge-worden sind, daß
sie ihren Aufenthalt in der Bundesrepublik nicht durch "unnütze" Rechtsmittel
und Asylfolgeanträge in die Länge gezogen und daß sie innerhalb
kürzester Zeit eine Arbeitsstelle gefunden haben.
Von der Bleiberechtsregelung ganz
ausgeschlossen werden sollen bosnische und jugoslawische Staatsbürger.
Die CDU- und CSU-regierten Länder wollen darüber hinaus auch
Vietnamesen pauschal aus der Regelung ausnehmen, und im Moment sieht es
aus, als könnten sie sich damit durchsetzen.
Unter den seit Jahren hier lebenden
abgelehnten Asylbewerbern sind jedoch gerade diese drei Gruppen die größten.
Der Grund dafür ist, daß ihre Herkunftsländer sie selbst
dann nur zögerlich oder gar nicht zurücknehmen, wenn die Bundesrepublik
sie abschieben will. "Der Ausschluß dieser Gruppen", so Gärtner,
"wird damit begründet, daß mit den jeweiligen Staaten Rückübernahmeabkommen
existieren. Man wolle nicht in zwischenstaatliches Recht eingreifen."
Ein vorgeschobenes Argument, denn
kaum ein Vertrag der deutschen Diplomatie wird so schlecht umgesetzt wie
dieses Abkommen. Von den bis Ende 1998 mit Vietnam vereinbarten 20 000
Rückkehrern nahm die vietnamesische Regierung nur 5 800 tatsächlich
auf. Bei 8 300 Menschen lehnte Hanoi die Rückübernahme ab, weil
sie nicht als vietnamesische Staatsbürger akzeptiert wurden.
Ein humanitäres Bleiberecht
macht wenig Sinn, wenn es ausgerechnet die Leute ausschließt, die
keinerlei Rückkehr-Perspektive haben. Und auch das Argument von der
angeblich besonders hohen Kriminalität dieser Bevölkerungsgruppen
zieht nicht: Gerade das Beispiel der Vietnamesen zeigt, daß eine
Aufenthaltsperspektive entkriminalisierend wirken kann. Als sich die Innenminister
1993 zu einem humanitären Bleiberecht für ehemalige Vertragsarbeitnehmer
durchgerungen hatten, zogen die sich aus dem illegalen Zigarettenhandel
zurück. Ihre Verkaufsplätze nahmen allerdings ihre Landsleute
ein, die nunmehr als abgelehnte Asylbewerber perspektivlos waren.
Andreas Günzler vom Arbeitskreis
Ausländerrecht der Berliner Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
geht da-von aus, daß die beabsichtigte Bleiberechtsregelung noch
aus einem anderen Grund ein Riesenflop wird: weil die Hürden für
die Arbeitssuche zu hoch sind. Nach dem 1997 novellierten Arbeitsrecht
erhalten Ausländer, die erstmals in der Bundesrepublik arbeiten, nur
dann eine Arbeitserlaubnis, wenn sich die Bezahlung an den üblichen
Tarifen orientiert. Für Leute, die seit Jahren per Gesetz zum Nichtstun
verdammt waren, ist es utopisch, eine solche Stelle zu finden. Günzler
glaubt, daß von einer Altfallregelung mit den beabsichtigten Ausschlußgründen
fast keiner der Mandanten seiner Kollegen profitieren würde. Auch
Flüchtlinge aus Afghanistan, Algerien und vielen schwarzafrikanischen
Staaten, denen bei einer Abschiebung Folter und Tod drohen, erhielten dann
kein Bleiberecht.
Bereits 1996 hatten die Innenminister
eine Altfallregelung für abgelehnte Asylbewerber mit ähnlichen
Stichtagen für die Einreise beschlossen. 7 856 Flüchtlinge kamen
damals in die Gunst dieser Regelung. Eine weit größere Zahl
jedoch scheiterte an der Auflage, binnen kürzester Zeit Arbeit zu
finden. Damals - unter der schwarz-gelben Bundesregierung - gab es jedoch
mehrere Ausschlußkriterien nicht, die jetzt diskutiert werden: so
etwa den pauschalen Ausschluß von Bosniern und Vietnamesen sowie
von Flüchtlingen, die lediglich einen Billig-Job finden.
Thorsten Koch vom Flüchtlingsrat
Rheinland-Pfalz, selbst Juso, fordert deshalb von den SPD-regierten Ländern,
keinen Scheinkompromiß mit den Unions-Ländern einzugehen. Die
CDU habe in mehreren Positionspapieren eine Altfallregelung für unnütz
erklärt. Sie werde in den Verhandlungen Positionen vertreten, die
lediglich den Schein einer Regelung wahren, in Wirklichkeit aber fast allen
Flüchtlingen ein humanitäres Bleiberecht vorenthalten. Nur bei
einem Scheitern des angeblichen Kompromisses würde das Thema erneut
im Koalitionsausschuß in Bonn landen, so Koch.
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