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Verrat an der Community
Frankreich: Erstmals wehrte sich
ein Opfer der Exzision juristisch gegen die Beschneidung.
Von Bernhard Schmid
"Der Sinn eines Geschworenengerichts
ist, daß die Geschworenen am besten geeignet sind, über jene
zu urteilen, die ihnen ähnlich sind. Während ich dies sage, sehen
Sie wohl ein, daß es hier ein Problem gibt." Mit diesen Worten beginnt
Rechtsanwalt Henri Gerphagnon sein Plädoyer, um vor dem ausschließlich
mit Weißen besetzten Pariser Geschworenengericht für seine Mandantin
Dienaba Koita Freispruch zu fordern. Dienaba Koita, eine Staatsbürgerin
des westafrikanischen Landes Mali, gehört zu den 27 Angeklagten, die
in dem am 2. Februar begonnenen Prozeß vor den Geschworenen erscheinen
mußten.
Auf den ersten Blick scheinen die
Sympathien des linken Beobachters in diesem Verfahren klar verteilt. 24
Frauen und drei Männer, ausnahmslos westafrikanischer Herkunft (Mali,
Senegal) - die meisten von ihnen sind AnalphabetInnen, müssen sich
vor einem französischen Gericht verantworten. Die Ehemänner der
hier angeklagten Frauen arbeiten zumeist bei der Pariser Müllabfuhr,
die Frauen kümmern sich ausschließlich um die Kinder, einige
von ihnen kommen mit ihren Babys in den Gerichtssaal. Die, die hier vor
Gericht stehen, gehören dem Pariser Subproletariat an, sie sind aus
einer rein agrarischen, überwiegend analphabetischen Gesellschaft
in die frühere koloniale Metropole zugewandert.
Weniger eindeutig fällt die
Verteilung der Sympathien aus, wenn man auf die andere Seite des Gerichtssaales
blickt, denn auch auf der Seite der Kläger sitzen Angehörige
derselben Community. Den Prozeß ins Rollen gebracht hatte die damals
18jährige Mariatou Koita, als sie im Januar 1994 Strafanzeige gestellt
hatte. Die inzwischen 23jährige Tochter der Angeklagten Dienaba Koita
- die am Tag nach ihrer Volljährigkeit das Elternhaus verlassen hat
und heute eine selbstbewußte Jurastudentin ist - nimmt als Nebenklägerin
an dem Verfahren teil. Sie und ihre Schwester Maimouna sind die wichtigsten
Zeuginnen der Anklage in diesem Prozeß. Noch stärker neigen
sich die Sympathien den Klägern zu, wenn man den Inhalt der Anklage
kennt.
Gegenstand des Verfahrens ist die
Anklage gegen die 52jährige Staatsbürgerin Malis Hawa Greou wegen
gefährlicher Körperverletzung gegen Minderjährige in mindestens
48 Fällen sowie gegen die wegen Beihilfe beschuldigten Eltern. Angeklagt
wird sie für eine Tat, die in Teilen des afrikanischen Kontinents
sowie bei manchen Bevölkerungsgruppen in anderen Ländern (Malaysia,
Indonesien) zur gängigen Praxis gehört. Von der Verstümmelung
der weiblichen Genitalien sind nach Schätzungen der UN-Weltgesundheitsorganisation
rund 130 Millionen Frauen (davon 120 Millionen in afrikanischen Ländern)
betroffen. Entgegen der weitverbreiteten Meinung ist die Exzision kein
originär muslimisches Ritual.
Historisch wurden Beschneidungen
zuerst im alten Ägypten vorgenommen und von vielen animistischen (Tiergötter
anbetenden) Religionen fortgesetzt. Dennoch nehmen viele muslimische Westafrikaner
fälschlicherweise an, der Koran schreibe die Beschneidung vor.
Mit dem Beschneidungsritual ist
die Vorstellung verbunden, daß die Trennung der Menschheit in ein
männliches und ein weibliches Geschlecht von der Schöpfung nur
unvollkommen vorgenommen wurde. Deshalb müsse man die Überbleibsel
des jeweils anderen Geschlechts - bei der Frau die Klitoris als "Keim eines
männlichen Sexualorgans", beim Mann die Vorhaut - entfernen. Die Folgen
der Exzision sind für die Betroffene gravierend; die Frauen werden
in ihrer sexuellen Empfindungsfähigkeit stark beeinträchtigt
und leiden oft ihr ganzes Leben unter starken Schmerzen. Viele Frauen überleben
diesen qualvollen Eingriff nicht; sie verbluten oder sterben an einer Blutvergiftung.
Die Kolonialmächte, wie die
französische in Westafrika, haben die Verstümmelung der Frauen
als rituelle Praxis des Landes toleriert. Lediglich die Briten hatten in
Kenia versucht, die Exzision zu verbieten. Als es daraufhin zu Revolten
kam, wurde auf die Durchsetzung des Verbotes verzichtet.
In Frankreich, wo es im 13. Jahrhundert
eine kurze Phase gab, in der Beschneidungen als eine "Therapie" gegen Hysterie
praktiziert wurden, ist die Exzision gesetzlich verboten. Dennoch stellte
sich mit den afrikanischen Immigranten die Frage, wie die französische
Gesellschaft auf diese illegale Praxis reagiert. Immerhin sind Schätzungen
zufolge zwischen 10 000 und 30 000 Frauen in Frankreich beschnitten.
In den letzten Jahren wurde die
Strafverfolgung zunehmend forciert: Im Jahr 1979 fand der erste Strafprozeß
statt, nachdem ein drei Monate altes Mädchen, Doua, nach der Operation
verblutet war; die Frau, die die Beschneidung vorgenommen hatte, erhielt
ein Jahr Haft auf Bewährung, die Eltern blieben unbehelligt. Am 20.
August 1983 entschied der Kassationshof, das Oberste Gericht, in einem
Fall, der nichts mit afrikanischen Traditionen zu tun hatte - eine psychisch
kranke Mutter hatte ihre kleine Tochter mit einem Messer verletzt -, daß
das Abtrennen der Klitoris den Straftatbestand der gefährlichen Körperverletzung
erfülle und mit bis zu 15 Jahren Haft geahndet werden könne.
1991 wurde erstmals eine Beschneiderin
zu einer (fünfjährigen) Gefängnisstrafe verurteilt, und
im Januar 1993 erhielt erstmals eine aus Gambia stammende Mutter, die ihre
Tochter hatte beschneiden lassen, ein Jahr Haft plus vier Jahre mit Bewährung.
Der letzte Woche entschiedene Prozeß war das 25. mit dem Thema befaßte
Verfahren, insgesamt acht Verfahren hatten bisher mit Haftstrafen ohne
Bewährung geendet.
Als im Jahr 1994 das Strafprozeßbuch
neu geschrieben wurde, diskutierten die Juristen, ob man nicht den speziellen
Straftatbestand der Beschneidung schaffen solle. Initiativen, die für
die genitale Unversehrtheit der Frauen kämpfen, waren vorab konsultiert
worden; sie lehnten einen speziellen Beschneidungs-Paragraphen allerdings
ab, da sie die Stigmatisierung bestimmter Bevölkerungsgruppen befürchteten.
Es bleibt daher bei Verfahren im Rahmen der gefährlichen Körperverletzung,
für die die Geschworenengerichte zuständig sind.
Das Neue an diesem jetzt zu Ende
gegangenen Prozeß ist, daß erstmals eine junge Frau aus der
afrikanischen Community, ein Opfer der Beschneidungspraxis, selbst Strafanzeige
erstattet hat. Die Besonderheit der Situation von Mariatou Koita trug vielleicht
dazu bei, daß sie diesen Schritt unternahm, der sie in ihrer Community
zur Verräterin gemacht hat. Aufgewachsen ist Mariatou Koita bei einer
weißen Gastfamilie in der französischen Provinz. Erst im Alter
von acht Jahren kam sie in ihre Familie zurück, die sofort versuchte,
die Tochter auf den Weg der Traditionen zurückzubringen.
Mariatous Vater, ein in Polygamie
lebender "Brauchtumschef" (so werden Männer genannt, die als Autorität
aller aus einem Dorf stammenden Personen in der Immigrationsbevölkerung
gelten und bei Konflikten konsultiert werden), beschuldigt heute die weißen
Gasteltern, sie "entführt" zu haben. Nach ihrer Rückkehr in ihre
Familie wurde Mariatou beschnitten - ein Akt, den sie um so gewalttätiger
empfand, als ihr in der Folgezeit unter strenger Strafandrohung verboten
wurde, davon zu sprechen. Während die Beschneidung in den traditionellen
Gesellschaften Anlaß zu üppigen Festen ist, wird sie in Frankreich
heute heimlich und im frühen Kindesalter vorgenommen, oft an Babys,
damit diese sich später an nichts erinnern können. Erst viele
Jahre später begreifen die Mädchen, was mit ihnen passiert ist.
Dies war auch bei Mariatou so, die erst im Sexualkundeunterricht erkannte,
daß sie Opfer einer Beschneidung geworden ist.
Als die Frau, die sie beschnitten
hatte, ein zweites Mal das Elternhaus aufsuchte, diesmal, um die Operation
an der kleinen Schwester vorzunehmen, erstattete Mariatou Anzeige beim
Jugendrichter. "Dieses Mal ist der Blitz nicht durch die Schuld eines weißen
Kinderarztes über der 'Community' eingeschlagen. Zum ersten Mal seit
15 Jahren sind es nicht mehr weiße intellektuelle Frauen, die - im
Namen der kleinen Mädchen - die Verurteilung afrikanischer Analphabeten
fordern", schrieb Libération zum Prozeßauftakt Anfang Februar.
Die Anzeige Mariatous erlaubte es den Behörden, auf die Spur der professionellen
Beschneiderin zu kommen. Hawa Greou, in der Community "Mama Greou" genannt,
war bereits 1987 angeklagt und später zu einem Jahr Haft auf Bewährung
verurteilt worden.
Rund 100 von Greou mit einem Rasiermesser
durchgeführte Beschneidungen wurden aufgedeckt, in lediglich 48 der
Fälle konnten gerichtsverwertbare Beweise vorgelegt werden. Das Gericht
- im Laufe der Ermittlungen war das Telefon der Frau abgehört worden
- konnte im Fall Greou nachweisen, daß die Beschuldigte in Kenntnis
der Unrechtmäßigkeit gehandelt hatte; in anderen Prozessen hatte
oft die Verteidigungsstrategie der Beschuldigten verfangen, sie hätten
als Analphabeten von den Rechtsvorschriften nichts wissen können.
Hawa Greou wurde zu acht Jahren
Haft verurteilt, womit der Richter noch über die von der Staatsanwaltschaft
geforderten sieben Jahre hinausging. Die Mutter der Nebenklägerin
Mariatou Koita erhielt zwei Jahre ohne Bewährung. Alle anderen angeklagten
Eltern kamen mit Bewährungsstrafen davon.
Dieser Prozeß, in dem erstmals
junge Immigrantentöchter im Gerichtssaal aufstanden und öffentlich
gegen die ihnen angetane Gewalt rebellierten, hat die bisherigen kulturalistischen
Gewißheiten des "Die sind halt so" erschüttert. So hatte eine
Denkschule der französischen Psychologie, die "Ethno-Psychiatrie"
mit Tobie Nathan als ihrem prominentesten Vertreter, im Namen des kulturellen
Relativismus bis in die jüngste Vergangenheit die Mädchenbeschneidung
als notwendig gerechtfertigt, da die Töchter, vor dem Hintergrund
traditioneller Glaubensvorstellungen, ansonsten über eine "unvollständige
Persönlichkeit"verfügten.
Ein Argument, das um so weniger
aufrechtzuerhalten ist, als die Beschneidung auch in einer Reihe afrikanischer
Länder (Mali, Gambia, Senegal, Togo und C(tm)te-d'Ivoire) verboten
ist. In anderen Staaten bemühen sich regierungsamtliche Stellen und
Frauenorganisationen um die Zurückdrängung der Exzision. Auch
in Frankreich scheint die Praxis zur negativen Ausnahme zu werden. Mußten
die Kinderärzte des Kind- und Mutterschutz-Zentrums der Pariser Mantes-la-Jolie
noch 1985 konstatieren, daß 25 Prozent der afrikanischen Töchter
beschnitten waren, so war diese Rate Anfang der neunziger Jahre bereits
auf unter fünf Prozent gefallen.
Es ist bemerkenswert, daß
die meisten der im Prozeß angeklagten Eltern in Paris wohnen, denn
die PMI-Zentren der Hauptstadt haben - im Gegensatz zu jenen Zentren in
den Banlieues, wo die Beschneidungsrate rückläufig ist - der
Aufklärung über die Folgen der Exzision lange Zeit wenig Bedeutung
beigemessen. |