Frankfurt hängt die
Wäsche weg
Die Stadt Frankfurt am Main legt
die "Zigeuner- und Arbeitsscheuengesetze" neu auf
"Zigeunerische Personen", so hieß
es noch 1951 in einer Zeitschrift der bayerischen Polizei, seien "weitgehend
kriminell und asozial". Daher seien "spezielle Gesetze" für diese
Menschen erforderlich. Fast fünfzig Jahre später hat sich auch
die Frankfurter Stadtverordnetenversammlung Gedanken über Gefahrenabwehr
gemacht.
Seit dem 28. Januar gilt in der
Mainmetropole: Wer sich des "Lagerns in der Öffentlichkeit" verdächtig
macht oder etwa auf offener Straße alkoholische Getränke konsumiert,
wird zukünftig als Krimineller gehandelt. Mit Platzverweisen und Ordnungsgeldern
soll gegen die vermeintlichen Delinquenten vorgegangen werden. Dabei rekurriert
die im Frankfurter Römer neu erlassene Verordnung zur Gefahrenabwehr
- gewollt oder ungewollt - auf die sogenannten "Zigeuner- und Arbeitsscheuengesetze"
aus der Weimarer Republik, mit denen die Verfolgung von Roma und Sinti
gesetzlich gerechtfertigt wurde.
Bei den Roma sorgt die neue Verordnung,
die CDU und SPD im Konsens verabschiedet haben, für Verbitterung.
Vor allem Paragraph 7 ("Gefährdendes Verhalten") der Vorlage, in dem
unter anderem "aggressives Betteln" und "organisiertes Betteln mit Kindern"
unter Verbot gestellt wurde, sei implizit gegen Roma gerichtet, so die
Roma-Union Frankfurt. Noch in den achtziger Jahren seien die darin aufgeführten
Vergehen unbekannt gewesen. Es handelte sich um Ordnungswidrigkeiten, die
in keiner einschlägigen Polizeiverordnung Erwähnung fanden. Erst
die restriktive Politik gegen Roma, die nach 1989 vermehrt aus Südosteuropa
in die BRD flüchteten, habe ordnungspolitischen Handlungsbedarf geschaffen.
Geflohen vor Pogromen, staatlicher
Verfolgung, gesellschaftlicher Diskriminierung, aber auch vor unerträglichen
sozialen und ökonomischen Zuständen, werden Roma in der Bundesrepublik
mit der ganzen Härte der Ausländer- und Sozialhilfegesetzgebung
konfrontiert. Die angenommene Asozialität der Zigeuner, ihr Hang zum
Betteln und Stehlen sowie ihr Unwillen zur Integration sind dabei zentrale
Topoi der antiziganistischen Maßnahmen: Keine Minderheit in der BRD
wurde und wird administrativ so selbstverständlich und umfassend nach
den gängigen gesellschaftlichen Vorurteilen und Stereotypen behandelt
wie die Gruppe der Roma.
Die Benachteiligung beginnt bereits
bei der Einreise, die ohnehin nur den wenigsten gelingt: Zwischen 1992
und 1995 wurden rund 70 000 Roma an den Ostgrenzen abgewiesen, 30 Menschen
kamen bei ihrer Flucht ums Leben. Asylanträge von Roma - etwa 80 Prozent
kommen aus Rumänien - lehnt das Bundesamt für die Anerkennung
ausländischer Flüchtlinge in der Regel ab: Eine Gruppen- oder
Einzelverfolgung aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit liege nicht
vor.
Nach Abschluß des Rücknahmeabkommens
mit Rumänien 1992 wählten viele in der Bundesrepublik lebende
Roma den letzten Ausweg: Gegen eine Zahlung von etwa 1 000 DM ließen
sie sich bei der rumänischen Botschaft in Bonn expatriieren, um der
drohenden Abschiebung zu entgehen.
Der Weg in die Staatenlosigkeit
blieb nicht ohne Folgen. Denn die Sozialämter entscheiden nach eigenem
Ermessen, ob Staatenlose ein Anrecht auf Unterstützung besitzen. Die
Folge: Der überwältigenden Mehrheit der Roma wird auch der minimale
Sozialhilfesatz vorenthalten. Die Antragsteller, so lautet die amtliche
Begründung oftmals, hätten das Hoheitsgebiet der BRD nur betreten,
um in den Genuß der Sozialhilfe zu gelangen.
Nicht selten wird ihnen Hilfe auch
mit dem lapidaren Hinweis verweigert, die Antragsteller seien ohnehin Angehörige
von Großfamilien, von denen sie Unterstützung erfahren würden.
Hier werden die Roma genötigt, das Klischee vom arbeitsunwilligen,
fest in der Sippe verankerten Zigeuner selbst zu reproduzieren - Armut
drängt viele der Betroffenen in die Bettelei. In einer Broschüre
listet die Roma-Union auf, mit welchen Mitteln Behörden die Betroffenen
zwingen, sich ihren Lebensunterhalt "auf Zigeunerart" auf der Straße
zu verdienen: Arbeitsverbote, Verweigerung von Sozialhilfe oder Kindergeld,
ausländerrechtliche Kontrollen.
Die neue Frankfurter Gefahrenabwehrverordnung
knüpft an eine alte deutsche Tradition an. Bettelei, so sie von Zigeunern
betrieben wird, gilt hierzulande nicht als Ausdruck sozialer Entrechtung,
sondern wahlweise als rassisch oder kulturell bedingtes Phänomen.
So wußte schon Meyers Konversationslexikon von 1884, daß alle
Zigeuner "dem Bettel ergeben sind". Was im 19. Jahrhundert noch Brauchtum
war, drückte eine "rassisch" überarbeitete Auflage des Lexikons
von 1935 deutlicher aus: "Im 'Finden', das heißt Stehlen, sind sie
äußerst geschickt, ehrlicher ernähren sie sich von Bettel,
Hausierhandel und Wahrsagen. Alkohol trinken sie gern." Nach 1933 waren
"Zigeunerfrage" und "Asozialenproblem" eng miteinander verbunden.
Es war dann nur noch ein kleiner
Schritt für Erb- und Kriminalbiologen, alle Asozialen, also "Bettler,
Landstreicher, Zigeuner, Dirnen, Trunksüchtige, mit ansteckenden Geschlechtskrankheiten
behaftete Personen" nach ihrer rassischen Reinheit zu untersuchen. Wer
nach 1933 als Asozialer auffiel, stand unter dem Generalverdacht, ein "Zigeunerbastard"
zu sein.
Damals bestimmten in der "Zigeunerfrage"
die Kommunalbehörden Tempo und Radikalität der Maßnahmen.
Bis 1938 genügten den kommunalen Behörden für ihre schärfer
werdenden Repressalien die noch in der Weimarer Republik verabschiedeten
Gesetze. Erst 1938 begannen die Reichsbehörden sich für die "Zigeunerfrage"
zu interessieren und ihre "Lösung" vorzubereiten. Heute folgen die
Maßnahmen der Stadt Frankfurt der vom Bundesinnenministerium bereits
Anfang 1998 vorgegebenen Tendenz. Der damalige Innenminister Manfred Kanther
wies die Ausländerbehörden an, die erfolgten Ausbürgerungen
der rumänischen Botschaft auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen.
Alleine in Frankfurt definierte man anschließend 250 Menschen - etwa
50 Prozent der Betroffenen - trotz erfolgter Ausbürgerung als rumänische
Staatsbürger.
Damit sei das Rücknahmeabkommen
mit Rumänien für sie gültig. Zugleich stellten die Sozialämter
staatenlosen Roma die Zahlung von staatlicher Alimentierung für den
Fall einer erneuten Repatriierung - und damit Abschiebefähigkeit -
in Aussicht, während Überlegungen laut wurden, ob nicht auch
Staatenlose nach Rumänien "rückgeführt" werden könnten.
Die Rechtsstaatlichkeit der großen
Säuberung in Frankfurt am Main, gegen die auch die Grünen nichts
einzuwenden hatten, darf indes angezweifelt werden: So hat der Jurist Wolfgang
Hecker in einem minutiösen Gutachten nachgewiesen, daß gerade
die Paragraphen der Verordnung, die das Betteln und Campieren im Freien
betreffen, unzulässig sind.
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A. Klein/Thomas
von der Osten-Sacken
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