NRW ohne Superminister
Ahab am Rhein
Es war eine Havarie mit Ansage.
Nicht nur der grüne Koalitionspartner und die CDU-Opposition, auch
alle 23 Präsidenten der Oberlandesgerichte und der Landgerichte in
Nordrhein-Westfalen hatten die von SPD-Ministerpräsident Wolfgang
Clement im Alleingang verfügte Zusammenlegung des Justiz- und des
Innenministerium scharf kritisiert. Aber Clement hielt entschlossen Kurs.
Das "Superministerium" sei "verfassungsrechtlich unangreifbar", urteilte
der Jurist. Jetzt hat er den erwarteten Schiffbruch erlitten.
Die CDU-Fraktion hatte dagegen geklagt,
daß Clement seine Entscheidung ohne Einbeziehung des Parlaments getroffen
hatte. Die Richter des Landesverfassungsgerichts Münster gaben der
Klage statt: Der Ministerpräsident habe "keine ausschließende
Kompetenz zur Errichtung von Ministerien". Die Tragweite des Entschlusses
verlange eine Zustimmung des Parlaments.
Die Richter ließen keinen
Zweifel daran, daß sie eine Fusion für verfassungsrechtlich
bedenklich halten. Einwände gegen eine Aufhebung der Gewaltentrennung
hatte Clement abgetan. "Die Selbständigkeit der Organisationen von
Staatsanwaltschaft und Polizei bleiben selbstverständlich auch künftig
erhalten." Doch gerade bei den Staatsanwaltschaften wird's schwierig. Sie
sind an die Weisungen des Justizministers gebunden und auch für die
Verfolgung von Straftaten innerhalb staatlicher Organe zuständig.
Eine Zusammenlegung von Justiz- und Innenressort bedeutet z.B. im Falle
eines Polizeieinsatzes, daß derselbe Minister den Einsatz zu verantworten
hat und im Falle von Grundrechtsverletzungen durch die Polizei für
die Aufklärung der Vorkommnisse zuständig ist. Er müßte
sich also selbst kontrollieren - oder könnte genau das verhindern.
Doch der Ministerpräsident
beabsichtigt ohnehin nicht, den Landtag einzubeziehen: Die Grünen
hatten sich gegen die Fusion ausgesprochen - aber nichts dagegen unternommen,
da diese in der Richtlinienkompetenz des Regierungschefs liege.
Welche Konsequenzen Clement aus
dem Urteil ziehen wird, ist bislang unklar. Von seiner ersten Erklärung,
aus seiner Sicht mache es keinen Sinn, 15 Monate vor der nächsten
Landtagswahl einen neuen Justizminister zu benennen, daher solle Innenminister
Fritz Behrens kommissarisch auch das Justizressort weiter verwalten, ist
er inzwischen wieder abgerückt. Nun erwägt Clement, entweder
das Justizministerium der Staatskanzlei zuzuschlagen, oder doch noch einen
neuen Minister zu ernennen. Eine Entscheidung soll nach Karneval getroffen
werden. Käpt'n Ahab vom Rhein ist immer für eine Überraschung
gut. Daß er das Urteil einfach hinnehmen wird, darf nicht erwartet
werden. Denn, so Clement: "Das widerspricht meinem Naturell."
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