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10. Februar 1999 Jungle World

Schutz der Nachkommen

"Es geht hier um eine Million Akten"

Deutsche verwerten Juden

Wolfgang Dreßen hat mit "Betrifft: 'Aktion 3'" eine einzigartige Bestandsaufnahme öffentlicher und privater Schnäppchenjäger im Dritten Reich vorgelegt. 
Von Maik Söhler

Die Beielschmidts aus der Nähe von Hennef haben ihren großen Tag. Endlich mal wieder richtig einkaufen, Sommerschlußverkauf trotz Krieg und alledem: Los geht's mit einem praktischen Emaileimer, ach Schatz, nimm den anderen Eimer doch auch noch, wird schon nicht so teuer sein, und da, wie hübsch, sechs Teller, ein Kaffeetopf, noch ein Teller. Jetzt aber schnell noch was anderes. Bettücher, versuch mal, die vier zu bekommen. Haben wir noch Geld? Ja, noch sechs Mark. Was man dafür wohl noch kriegt? Da, schau, drei Unterhosen, das könnte hinkommen. Es kam hin. Beielschmidts erstanden die Unterhosen für genau sechs Reichsmark. Der gesamte Einkauf kostete sie 32 Mark. Dies geht aus den erhalten gebliebenen Unterlagen von Gerichtsvollzieher Olligs hervor. Denn der durfte am 7. September 1942 als Leiter eines etwas anderen SSV fungieren: Versteigert wurde das Eigentum aller aus Hennef deportierten Juden. Dabei kamen insgesamt 3 492 Reichsmark und 50 Pfennige zusammen, die - nach Abzug der Kosten für den Gerichtsvollzieher - dem örtlichen Finanzamt zugingen.

Neben den größten Posten der Versteigerung, "1 kompl. eich. Schlafzimmer" und "2 Betten m. Einlagen", die zusammen 1 180 RM in die Staatskassen brachten, gab es alles, was für einen Haushalt benötigt wurde: Porzellan, Sessel und Stühle, Küchenschränke und Waffeleisen, "Damenbeinkleider" und "Bohnerbesen" samt "1 Partie Putzzeug". So konnte der Volksgenosse oder die Volksgenossin Schumacher, auf Olligs Liste bereits als "Erwerber der verk. Sachen" für die Betten und das eichene Schlafzimmer eingetragen, auch noch eine "Bettstelle m. Matratze", elf Kissenbezüge, mehrere Kleider sowie Schüsseln und Damenhosen erwerben. 

Wolfgang Dreßen, Professor für Geschichte an der Fachhochschule Düsseldorf und Leiter der dortigen Arbeitsstelle Neonazismus, hat zahlreiche Dokumente zur Arisierung jüdischen Besitzes aus der Zeit von 1933 bis 1945 eingesehen. Ein Teil davon wird seit Ende Oktober im Düsseldorfer Stadtmuseum ausgestellt. Weitere Ausstellungsorte sollen folgen.

Seit Dezember liegt auch das Buch zur Ausstellung vor. In "Betrifft: 'Aktion 3' Deutsche verwerten ihre jüdischen Nachbarn", herausgegeben und kommentiert von Wolfgang Dreßen, ist eine Auswahl an Dokumenten versammelt, die jahrzehntelang in der Oberfinanzdirektion Köln lagerten und - zum Teil mit dem Wissen der Behörde - illegal eingesehen wurden. Offiziell sind die Dokumente für die Öffentlichkeit noch immer gesperrt. Vergleichbare Akten, welche die Beteiligung breiter Bevölkerungsschichten des Dritten Reichs sowie aller zuständigen Behörden an der Arisierung von jüdischem Besitz offenlegen könnten, dürften in den Finanzämtern fast aller deutschen Städte zu finden sein.

"Die Nachbarn wußten, daß die Wäsche aus dem Schrank der deportierten Familie stammte. Sie wußten auch, daß diese Familie nicht zurückkehren würde, um Rechenschaft zu verlangen. Alles weitere kann vernachlässigt werden, wenn das zuständige Finanzamt seinen Gerichtsvollzieher zum Leiter der Versteigerung ernannt hat. Hierüber berichten die gesperrten Akten", schreibt Dreßen im Vorwort. Und weiter: "Nahezu jede 'ausgebombte' Familie saß an einem Tisch, der aus dem Besitz ehemaliger jüdischer Nachbarn stammte oder aus Wohnungen der Juden im besetzten Europa herangeschafft worden war." Dabei wurde in den Aktenvermerken und Rechnungsvordrucken offen dokumentiert, daß es sich um "das Vermögen des Juden - der Jüdin" handelte. Aber auch "die Menschen, die an den ersteigerten Tischen saßen, wußten, daß diese zuvor Juden gehört hatten und die früheren Eigentümer deportiert waren. Das Geheimnis war kein Geheimnis, sondern stützte die Legalität".

Denn die Legalität von Massenmord und -raub mußte, so Dreßens Hauptthese, gewährt sein: Keine "Entjudung" ohne Verordnung, kaum eine Arisierung ohne staatliche Regelung, alles muß "ordnungsgemäß" vor sich gehen. Es gebe keine Legitimität des Handelns ohne Legalität, hatte schon der oberste NS-Staatsrechtler Carl Schmitt betont. Wie sähe das auch aus, wenn sich jeder einfach so an Juden bereichern würde. In der "Verordnung über die Nachprüfung von Entjudungsgeschäften" vom 10. Juni 1940 heißt es entsprechend: "Hat bei einer nach dem 30. Januar durchgeführten Entjudung eines (...) Betriebes oder anderer Vermögenswerte der Erwerber (...) einen unangemessenen Vermögensvorteil erlangt, so kann der Erwerber (...) zu einer Ausgleichszahlung zu Gunsten des Reiches herangezogen werden."

Auch die Gestapo in Würzburg bedient sich, so gut sie kann: Ein Teil der am 31. März den Juden in Kitzingen abgenommenen Haushaltsgegenstände wird "zur dienstlichen Verwendung von der Verwaltungsabteilung der Außenstelle" übernommen. Über 25 Stück Rasierseife, acht Tuben Rasiercreme, zwei Zahnbürsten, sechs Flaschen Kölnisch Wasser, Nagelbürsten, Rasierpinsel, Fußcreme und - ganz markenbewußt - "1 Dose Nivea" sowie "5 Packungen Rosodont (Zahncreme)" dürfen sich die Würzburger Gestapo-Mitglieder freuen. Frisch rasiert, foltert es sich nochmal so gut.

Schnäppchen für die Verwaltungsangestellten fallen aber auch ab: Zehn Füllfederhalter, fünf Füllbleistifte, eine Briefwaage "im Etui", je ein Ärmel- und Sockenhalter sowie Briefpapier. Und für den kleinen Hunger und Durst zwischendurch gibt's sechs Maggiwürfel, zwei Packungen Pfefferminztee und ein Päckchen "Quick mit Lezithin".

Dem Finanzamt in Remscheid hingegen mangelt es an anderen Dingen. Wie praktisch, daß zufällig "aus dem verfallenen jüdischen Vermögen" immer wieder Schreibmaschinen, Tischlampen, Regale, Schränke, Ledersessel, Teppiche, Papierkörbe und sogar "1 Ruhebett" "für Zwecke der Ausstattung der Dienstzimmer der Vorstehers, der Sachbearbeiter und der Büroräume" abfallen. Auch der Hausmeister geht nicht leer aus und erhält "1 Polstersessel" und "1 Staubsauger" im "gemeinen Wert" von insgesamt 80 RM.

Wolfgang Dreßen zeichnet Deutschlands wechselnde Methoden, von "Entjudungsgewinnen" zu profitieren, in mehreren Etappen nach. Die ersten anti-jüdischen Gesetze im Mai 1933 zielen noch auf eine schnelle Auswanderung möglichst vieler Juden - ohne oder mit nur einem Bruchteil ihres Eigentums. Ab 1938 nehmen offiziell die "Arierparagraphen" auch im wirtschaftlichen Bereich zu; inoffiziell war an der Ausschaltung der Juden aus der Wirtschaft und an der Zerstörung ihrer ökonomischen Existenzgrundlagen schon länger gearbeitet worden.

Nur kurze Zeit später beginnt die Vorbereitung auf die "Endlösung der Judenfrage": Schritt für Schritt werden Ausreisemöglichkeiten für Juden verboten, Vernichtungspläne inklusive detaillierter logistischer und administrativer Maßnahmen vorgelegt und die Koordination mit den regionalen und lokalen Behörden verbessert. Denn diese hatten künftig, zusammen mit der dazu gezwungenen "Reichsvereinigung der Juden", für die Verwertung des jüdischen Eigentums zu sorgen: "In den amtlichen Vordrucken zur Vermögenserklärung, die von jedem einzelnen Juden (...) auszufüllen war, wurde genauestens jeder mögliche Wert aufgeführt, von einzelnen Wäschestücken, Möbelteilen, kostbaren oder weniger kostbaren Büchern (...) bis zu den Wertpapieren, Geldkonten und Immobilienbesitz."

Jeder einzelne Schritt der Arisierung wurde festgelegt. "Wenn die Wohnungsschlüssel bei der von der Behörde bezeichneten Person abgegeben waren und die Familie ihr ehemaliges Zuhause verlassen hatte, trafen sich in der Wohnung ein Vertreter des Finanzamtes, die Hausverwaltung, oft ein Angehöriger des Gebrauchtwarenhandels und ein Taxator. Sie verglichen Wohnung und Vermögenserklärung miteinander, vermerkten fehlende oder zusätzliche Stücke. Der Taxator schätzte die einzelnen Gegenstände."

Der Jude Salli Levi wurde um den 21. Oktober 1941 mit Ehefrau Frieda und Tochter Alma von Köln in das Ghetto von Lodz, von den Deutschen in Litzmannstadt umbenannt, deportiert. Kaum hatte die Familie Köln verlassen, ging auch schon das Gerangel um die Vermögenswerte los. In seiner Vermögenserklärung, erzwungen und geprüft vom Kölner Oberfinanzpräsidenten, gab Levi sein Gesamtvemögen mit 32 214 RM an. Die Gestapo ließ Levis Wohnung am 29. Oktober durchsuchen, das Finanzamt Köln-Nord legte Ende November einen Bericht über den Zustand der Wohnung vor. Rechtsanwälte, Banken und Versicherungen versuchten, in Absprache mit dem Finanzministerium, offene Rechnungen und Ansprüche zu klären. Die Deutschen Afrika-Linien, die mit der zu spät organisierten Auswanderung der Familie Levi zu tun hatten, überwiesen pflichbewußt und mit einem "Heil Hitler" am Schluß des Schreibens 257 RM Guthaben der Familie Levi an den Oberfinanzpräsidenten in Köln.

Der Generalagent Wilhelm Hartwig, mittlerweile Soldat, der sich "um die Angelegenheit nicht kümmern" konnte, pocht gegenüber dem Finanzamt Marburg auf Ausgleich alter Provisionszahlungen, die ihm Levi noch schulde. Doch der habe wohl jetzt in "Litzmannstadt" kein Geld mehr, folglich müsse die Finanzbehörde einspringen: "Es dürfte doch nicht in Ihrem Interesse liegen dass ich mein baares Geld noch an dem Juden verlieren soll", schreibt Hartwig in seinem besten Deutsch ans Amt und schließt mit "Deutschem Gruß".

Hinter dem von den Nazis gewählten Tarnnamen "Aktion 3" verbergen sich Massenversteigerungen und "freihändiger Verkauf" von jüdischem Vermögen. Ort und Zeit der Versteigerungen, an denen neben der lokalen und regionalen Bevölkerung auch unterschiedliche Firmen teilnahmen, wurden zuvor über die Lokalpresse angekündigt. "Freihändiger Verkauf" meint nichts anderes als die Einflußnahme und Ansprüche von Institutionen, Firmen oder Privatpersonen auf Vermögensgegenstände vor deren Versteigerung.

Der deutsche Staat wirkt für seine Bürger als Mittler, Zuteiler, Profiteur und Gönner in einem. Auch die von Köln aus ins Lodzer Ghetto verschleppten Juden gehen nicht leer aus und bekommen, um ihre Zwangsarbeit effektiver verrichten zu können, Näh-, Stick- und Schustermaschinen geliefert, die zuvor aus jüdischen Haushalten legal geklaut worden waren. Der "Oberbürgermeister von Litzmannstadt" überweist dafür kurze Zeit später "RM. 3 060.--" und hält "die Angelegenheit damit für erledigt".

Kein Name in den von Dreßen ausgewählten Dokumenten ist geschwärzt oder unkenntlich gemacht. Kleine und große Schnäppchenjäger stehen neben Gerichtsvollziehern, Sachbearbeitern und Spediteuren. "Die im Buch (...) genannten Personen hatten mit der 'Verwertung der jüdischen Nachbarn' sehr viel zu tun: (...) Sie sind 'Personen der Zeitgeschichte'. Eine andere Interpretation verschiebt die Täterschaft auf wenige 'da oben' und entlastet alle anderen", erklärt Dreßen treffend im Vorwort. 

Richard Lenssen hört gerne Musik. Doch leider ist seit längerem sein Plattenspieler kaputt. Was tun? "Auf Zimmer 45 der Dienststelle steht ein Plattenspieler Marke 'Perpetuum'. Der Apparat ist beschädigt und reparaturbedürftig und stammt aus der 1938 durchgeführten Beschlagnahmeaktion von jüdischen Radiogeräten", schreibt Lenssen, "SS- (im Original als Runen, M.S.) Unterstuf. u. Pol. Sekr." am 12. Dezember 1943 an die Geheime Staatspolizei, Staatspolizeistelle Köln.

Und weiter: "Ich bitte den vorbenannten Plattenspieler käuflich erwerben zu können und bin bereit den von einem Sachverständigen der Radiofirma Paffrath, Köln, geschätzten Preis von 135.-- RM an die Staatskasse zu zahlen. Der Erwerb von beschlagnahmten Gegenständen durch Angehörige der Sicherheitspolizei und des SD ist gem. ERl.d.RFSS (im Orginal als Runen, M.S.) uChdDT, Pol vom 20.10.43 - S II C 3 Nr. 9004/42-239-

2-Ziff. IX. c) ausnahmsweise und unter der Voraussetzung gestattet, wenn der Erwerbspreis auf Grund der Schätzung durch einen Sachverständigen festgelegt wird."

Am 15. Januar 1944 geht die Rechnung über 135 RM an "Herrn Richard Lenssen, SS- (ohne Runen, M.S.) Unterstuf.u.Pol. Sekr." 12 Tage später weist "Der Oberfinanzpräsident Köln" die Oberfinanzkasse an, den Bertrag von "Einhundertfünfunddreissig Reichsmark anzunehmen" und unter "Verbuchungsstelle Einzelplan XVII Kap 7 Tit 3 Abschnitt b" zu verbuchen.

Das Schreiben trägt am linken Rand den Stempelaufdruck "Betrifft (im Orginal unterstrichen, M.S.): "Aktion 3".

Die M-Aktion beginnt 1940 und bedeutet, daß die Ausplünderung von Juden nun auch auf die von Deutschen überfallenen Staaten ausgedehnt wird. Wieder wurde ein Tarnname gewählt, obwohl "die 'Reichsbürger' keine Probleme mit dieser staatlich organisierten Schnäppchenjagd auf Kosten der Juden hatten und die 'Entjudung' offen bekannt wurde", schreibt Dreßen. Waren es zuerst Bibliotheken und Kunstgegenstände aus jüdischem Besitz, die unter Mithilfe von Wehrmacht und Reichsbahn ins Schloß Neuschwanstein gebracht wurden, folgten rasch auch Mobiliar und Bürogeräte für staatliche und Partei-Institutionen.

Mit der "Verordnung über den Verfall des Vermögens zu Gunsten des Deutschen Reiches", einer Ergänzung zur XI. Verordnung zum Reichsbürgergesetz, wurde die M-Aktion 1942 auch in den Niederlanden, Belgien und Nordfrankreich umgesetzt. Die hilfreiche Wehrmacht erhielt Schnäppchen für den Offiziersbedarf, immer mehr Spediteure mußten mit dem Abtransport der Gegenstände beauftragt werden. Denn die Täter wollten nun auch Opfer sein und für die "Bombenschäden" in deutschen Städten Ersatz erhalten. Aber guten Ersatz, nicht etwa "geringwertiges Material, das (...) nur zögernd aufgenommen wurde", wie der Kölner Oberfinanzpräsident 1942 kritisierte: "Möbel aus den Westgebieten" würden "von den bombengeschädigten Volksgenossen gern gekauft", Möbel aus jüdischen Baracken, in denen Juden vor ihrer Deportation in jeder Stadt zusammengezwungen wurden, hingegen nicht.

1943 wurden sowohl der Umfang als auch die Auswahl an Judenschnäppchen größer, 1944 sogar der Transport perfektioniert. Die neuentwickelte "Normkiste 101" faßt "das komplette Inventar einer Wohnküche für 4 Personen (...), einschließlich Wäsche, Geschirr, Bestecke usw." Die deutsche Bevölkerung kauft - fast täglich finden im Sommer 1944 in vielen deutschen Städten Versteigerungen statt - und dankt den zuständigen Dienststellen mit "Anerkennungsschreiben".

Herr Zölffel hat keinen leichten Job. Immer wieder muß er mitentscheiden, wer was vom Kuchen abbekommt und wer nicht. Zum Glück besitzt die Partei deutschen Gerechtigkeitssinn: "Sehr geehrter Parteigenosse Zölffel!

In Abwesenheit von Pg. Utikal teile ich Ihnen mit, dass der Reichsleiter in der Angelegenheit der Zuweisung von Einrichtungsgegenständen aus der Möbel-Aktion für den Pg. von Ingram entschieden hat, dass der Pg. von Ingram in genau demselben Umfang bedacht werden soll, wie alle anderen Ritterkreuzträger Zuwendungen aus der M-Aktion erhalten. Ich bitte Sie, die notwendigen Schritte zu veranlassen. Heil Hitler! Ihr (Dr. W. Koeppen) Standartenführer.

Auch Frau Deutschmann hat immer wieder Schwierigkeiten. Doch was helfen Klagen, wo deutscher Leistungssinn angebracht ist:

"Die Dienststelle Westen hat bis zum 31. Juli 1944 folgende Leistungen erstellt:

69 619 jüdische Wohnungen erfaßt. Durch den Abtransport an die betroffenen Städte einschliesslich Sonderaufträge kamen zum Versand: 69 512 komplette Wohnungen. Das zum Abtransport gekommene Mobiliar und Inventar ergibt zusammengerechnet: 1 079 373 cbm Frachtraum. Zu diesem Frachtraum wurden benötigt einschliesslich zusätzlicher Lieferungen: 26 984 Waggons - 674 Züge. Des weiteren wurden bei der Erfassung zugunsten des Reiches sichergestellt und an das Devisenschutzkommando übergeben für: 11 695 516 RM Devisen und Wertpapiere. Aus den Einsatzleitungen Frankreich, Belgien und Holland kamen des weiteren zum Versand: 2 191 352 kg Altmetall, Altpapier und Spinnstoffe. Von dem Referat Sonderaufgaben wurden bis Ende Juli 1944 an Bombengeschädigte, die in Frankreich eingesetzt sind, Möbel und Einrichtungsgegenstände im Wert von 1 516 186 RM abgegeben.

Die vorstehend aufgeführten Leistungen wurden erreicht mit 30 weiblichen und 82 männlichen Beamten und Angestellten des Reichsinnenministeriums für die besetzten Ostgebiete. F.d.R.d.A. Deutschmann, Angestellte (der Dienststelle Westen, M.S.)."

Schließlich kommt der Mai 1945; und damit für wenige die Befreiung und viele die Niederlage. Würden die Alliierten, die "Besatzer", wohl das deutsche Verständnis von den legalen Vorgängen in den letzten Jahren teilen? Nein, tun sie nicht. Doch zum Glück für die neuen Tisch- und Unterhosenbesitzer gibt es nur wenige, die ihr Eigentum zurückverlangen können. Seit dem 30. Juni 1943 war das Deutsche Reich offiziell "judenrein". Überlebende, die auch noch nach Deutschland zurückkehrten und ihre Vermögenswerte wiedererhalten wollten, gab es vielleicht einige hundert, bestenfalls tausend (Schätzung nach Hannah Arendt, "Eichmann in Jerusalem").

Wer es dennoch versuchte, traf auf Widerstände. Eigene Papiere, mit denen der frühere Besitz hätte nachgewiesen werden können, fehlten nicht selten, die öffentlichen Akten waren teils verbrannt, teils verschwunden. Ging der Fall dennoch vor Gericht, bestätigten dort Gerichtsvollzieher, Sachbearbeiter und andere Fachkräfte, die größtenteils noch immer als Staatsangestellte tätig waren, "daß alles 'ordnungsgemäß' vor sich gegangen war", schreibt Dreßen im Kapitel "Wiedergutgemacht" und verweist auf weitere personelle Kontinuitäten vor und nach 1945.

Dort erzählt er auch die Geschichte einer Jüdin, die nach Kriegsende und drei Jahren im KZ in den Ort Hemmerden zurückkehrt, wo sie vorher mit ihren Eltern - die beide ermordet wurden - gelebt hat. Als sie erfuhr, daß alle Sachen ihrer Familie versteigert worden waren, setzte sie den damals zuständigen Gerichtsvollzieher unter Druck und kam so an die Namen und Adressen der Schnäppchenjäger. Die Frau suchte sie auf, doch ihr schlug "eine solche Feindschaft entgegen, daß sie ihre Nachforschungen nur unter Polizeischutz fortsetzte. Wenn sie etwas zurückerhielt, mußte sie alles quittieren. Die Fahrräder fehlten. Sie verlangte vom zuständigen Finanzamt Belege über die Mieteinnahmen aus dem enteigneten Haus. Das Finanzamt erhob Einwände, schickte dann aber doch einen Beamten vorbei, er saß auf ihrem alten Fahrrad. Angesichts der geänderten Machtverhältnisse gab er es heraus. Das allerdings wäre überflüssig gewesen. Die Tochter der ermordeten Juden wurde wenig später vom Oberfinanzpräsidenten Düsseldorf 'in schärfster Form' gerügt. Sie dürfe sich ihr Recht nicht selbst suchen, sondern müsse sich an die Gesetze halten. Resigniert gab sie die Suche nach ihrem Eigentum auf."

Wolfgang Dreßen hat mit "Betrifft: 'Aktion 3'" ein Buch vorgelegt, das die öffentliche und private Arisierung von jüdischem Besitz in Deutschland einzigartig dokumentiert, kommentiert und in den Zusammenhang von Verwertungsinteressen und Antisemitismus einordnet. Dabei kommt die Bedeutung des "eliminatorischen Antisemitismus" (Daniel Jonah Goldhagen) in Deutschland allerdings zu kurz. Zu stark erscheint Deutschland lediglich als eine ins Extreme gesteigerte (Verwaltungs-) Form bürgerlicher Herrschaft, die mittels Massenpartizipation die Bedürfnisse der "ganz normalen Deutschen" nach persönlicher Bereicherung befriedigt.

Im Vorwort geht Dreßen darauf ein, daß die von ihm verarbeiteten Quellen aus der Oberfinanzdirektion Köln - außer den aus Berlin und Hamburg bekannten Akten - die ersten zugänglichen ihrer Art waren. Vielleicht werden sich demnächst weitere und ausführlichere finden - im Westen oder im Osten Deutschlands -, die stärkere Rückschlüsse auf deutsche Befindlichkeiten zulassen. Es wäre zu wünschen, daß Wolfgang Dreßen sie als erster in die Hand bekommt.

Betrifft: "Aktion 3". Deutsche verwerten jüdische Nachbarn. Dokumente zur Arisierung. Ausgewählt und kommentiert von Wolfgang Dreßen. Aufbau-Verlag, Berlin 1998, 254 S., DM 39,90

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