 |
 |
44,40 Mark für einen Studientag
Das von SPD und Grünen vereinbarte
Studiengebühren-Verbot wird nicht kommen. Statt dessen will Niedersachsens
Bildungsminister von jedem Studierenden 6 000 Mark jährlich kassieren
"Nein zu Studiengebühren!"
- diese Parole gehört seit Jahren zum politischen Standardprogramm
der SPD. Zwei Jahre lang weigerten sich die Sozialdemokraten im Bundesrat,
einer Änderung des Hochschulrahmengesetzes (HRG) der damaligen Koalition
zuzustimmen, und noch im Wahlkampf versprach die SPD, ein bundesweites
Verbot von Studiengebühren im HRG zu verankern.
Nichts leichter als das, sollte
man meinen - angesichts des Sieges bei den Bundestagswahlen und der SPD-Mehrheit
im Bundesrat. Als die dem linken SPD-Flügel zugerechnete Edelgard
Bulmahn zur Wissenschaftsministerin gekürt wurde, war man sich eines
bundesweiten Verbotes erst recht sicher, war sie doch als vehemente Gegnerin
von Studiengebühren hervorgetreten. SPD-Bildungssprecherin wurde Frau
Bulmahn 1996, nachdem ihr Vorgänger Peter Glotz von der Bundestagsfraktion
abgesetzt worden war, weil er sich für Studiengebühren stark
gemacht hatte. Es war auch Edelgard Bulmahn gewesen, die dafür gesorgt
hatte, daß das Ziel eines Gebühren-Verbots in den Koalitionsvertrag
aufgenommen wurde. Schließlich gebe es weltweit kein sozialverträgliches
Vorbild für Studiengebühren.
Statt dessen ist jetzt ein SPD-interner
Streit zwischen Bund und Ländern entbrannt. Längst sind es nicht
mehr nur die CDU-geführten Länder wie Baden-Württemberg,
die Geld fürs Studieren verlangen; ausgerechnet in Niedersachsen,
wo Bulmahn SPD-Landesvorsitzende ist, macht ihr ein Parteifreund, Wissenschaftsminister
Thomas Oppermann, einen Strich durch die Rechnung: Ab dem kommenden Semester
werden in Niedersachsen von allen StudentInnen als "Verwaltungskosten"
getarnte Studiengebühren von 100 Mark kassiert. Zudem bekräftigt
Oppermann, daß er ein bundesweites Verbot vehement ablehnt: Ab dem
Jahr 2002 sollen flächendeckend Studiengebühren möglich
sein und jeder Studierende 3 000 Mark pro Semester bezahlen.
Nachdem Bulmahn anfangs noch vor
einem niedersächsischen "Sonderweg" gewarnt hatte, zeigte sie sich
kurz vor einem Treffen mit ihrem Genossen Oppermann kompromißbereit:
"Man muß zwischen Rückmelde- und Studiengebühren unterscheiden",
so Bulmahns Sprecherin Sabine Baun. Den Begriff "Studiengebühren"
will die Ministerin nur für solche Gebühren gelten lassen, die
"wegen ihrer Höhe von einem Studium abhalten", und dies sei bei den
100 Mark angeblicher Verwaltungskosten nicht der Fall. Aber auch nach Bulmahns
Entgegenkommen bleibt Oppermann hart. Innerhalb der niedersächsischen
SPD hat die überwiegend in Bonn aktive Bulmahn im Gegensatz zu Oppermann
ohnehin nicht viel Rückhalt: Landesvorsitzende wurde sie nur, um als
Gegenpol zu Ministerpräsident Gerhard Glogowski den linken Flügel
der Landes-SPD zu beruhigen.
Bulmahn weiß, daß ein
neues HRG nur mit Zustimmung der Länder im Bundesrat verabschiedet
werden kann. Daß ein solches Vorhaben gelingen könnte, wird
immer unwahrscheinlicher: Der brandenburgische Wissenschaftsminister Steffen
Reiche (SPD) erklärte kürzlich, "Gutschein- oder Kreditmodelle"
seien denkbar. In Baden-Württemberg, wo neben den 100 Mark Einschreibegebühren
bereits jetzt von jedem sogenannten Langzeitstudenten zusätzlich 1
000 Mark pro Semester verlangt werden, drohte Ministerpräsident Erwin
Teufel (CDU) mit einer Klage beim Bundesverfassungsgericht wegen Einmischung
des Bundes in Angelegenheiten der Länder. Und auch Nordrhein-Westfalens
Bildungsministerin Gabriele Behler (SPD) verkündet nun, daß
sie Studiengebühren nicht mehr ausschließt.
Bulmahn indes macht gute Miene zum
bösen Spiel: Daß sie gleich zu Beginn ihrer Amtszeit politisch
und strategisch versagt hat, will sie nicht zugeben. Sie gibt sich weiterhin
als Gegnerin von Studiengebühren. Als Ausweg schlägt sie vor,
das Verbot nicht mehr wie vorgesehen im Hochschulrahmengesetz (HRG) zu
verankern, sondern über einen Staatsvertrag zu regeln. Ein solches
Abkommen beruht aber auf Einstimmigkeit aller Bundesländer; Niedersachsen,
Sachsen und Baden-Württemberg verkünden bereits, daß sie
einem Staatsvertrag nicht zustimmen werden, der unbefristet den Verzicht
auf Studiengebühren festschreibt. Ein bundesweites Gebührenverbot
dürfte damit vom Tisch sein.
Am 20. Januar hat Niedersachsens
SPD-geführter Landtag das Haushaltsbegleitgesetz verabschiedet, das
"Verwaltungsgebühren" in Höhe von 100 Mark vorsieht. Trotz der
Bezeichnung des Haushaltstitels sollen die erwarteten Einnahmen von 30
Millionen Mark nicht den Universitäten zugute kommen, sondern direkt
in den Landeshaushalt fließen, um Löcher zu stopfen. Die niedersächsischen
Asten (Allgemeine Studierendenausschüsse) sehen in den 100 Mark den
Einstieg in die von Oppermann angestrebten Gebühren von 3 000 Mark
pro Semester. Die niedersächsischen Studierenden versuchen - wie vorher
auch schon StudentInnen in Baden-Württemberg und Berlin - die Gebühren
über einen Zahlungboykott zu verhindern. Vielleicht verfügen
sie ja über mehr Durchsetzungskraft als Frau Bulmahn.
|