Speerspitze des Verbrechens
Vier mutmaßlichen Schleusern aus
Sri Lanka droht vor dem Landgericht Frankfurt/Oder ein ähnliches konstruiertes
Urteil wie den Taxifahrern in Zittau
Für den Bundesgrenzschutz (BGS) und
die Staatsanwaltschaft sind die vier Männer auf der Anklagebank im
Landgericht Frankfurt/Oder so etwas wie die Speerspitze des international
agierenden organisierten Verbrechens.
Der 44jährige tamilische Koch G. aus
Berlin-Wedding, sein 41jähriger Schwager und zwei ebenfalls tamilische
Freunde der Familie sind angeklagt, als Mitglieder einer international
agierenden Bande in zehn Fällen mehr als 30 Landsleute aus Sri Lanka
gewerbsmäßig in die Bundesrepublik geschleust zu haben. Zwischen
drei und neun Monaten haben die Männer bereits in Untersuchungshaft
gesessen. Im Falle einer Verurteilung drohen ihnen Haftstrafen bis zu zehn
Jahren und anschließend die Ausweisung aus der Bundesrepublik.
G., der zierliche Hauptangeklagte, lächelt
die Richterin schüchtern an. Ein Verbrechen traut man ihm schwerlich
zu: "150 meiner Landsleute wurden jetzt wieder in Sri Lanka erschossen",
erzählt er in der Verhandlungspause den anwesenden Journalistinnen
und Journalisten. Die tamilische Minderheit ist seit Jahren schweren Menschenrechtsverletzungen
ausgesetzt. Einige deutsche Verwaltungsgerichte gehen bei Tamilen aus Sri
Lanka von einer Gruppenverfolgung aus - ihren Asylanträgen wird stattgegeben.
G. lebt seit 20 Jahren in Berlin. Seine Telefonnummer ist in seiner Herkunftsregion
bekannt. Wem es gelingt, zu fliehen, der kann bei ihm anrufen.
Das haben die tamilischen Flüchtlinge
getan, und G. hat sie abgeholt - aus Bernau, aus Zepernick, aus verschiedenen
Berliner Telefonzellen. Von dort soll er sie laut Anklageschrift in seine
Wohnung im Wedding gebracht, sie beherbergt und beköstigt haben. Einige
stattete er mit neuer Kleidung aus. Danach habe er die Flüchtlinge
zur Aufnahmestelle für Asylbewerber oder zu Verwandten transportiert.
Manche ließ er von dem mitangeklagten Münsteraner Tamilen abholen
- heißt es zumindest in der Anklageschrift. Sie wollten lieber in
Westfalen oder in Hessen ins Asylverfahren.
Die Männer haben sich von den Flüchtlingen
die Sachkosten für ihre
Hilfe erstatten lassen. 200 bis 300 Mark
sollen für die Unterbringung, Verpflegung und Einkleidung in Berlin
gezahlt worden sein. Noch einmal bis zu 300 Mark flossen, wenn jemand nach
Münster oder Frankfurt/Main gefahren wurde.
Die Staatsanwaltschaft sieht in diesen
Summen einen Schleuserlohn und in den Männern eine Schleuserorganisation,
die "für ihren Lebensunterhalt oder den ihrer Angehörigen dauerhaft
oder zeitweise Nebeneinkünfte" dadurch erlangte, "daß sie srilankische
Staatsangehörige ohne die erforderliche Aufenthaltserlaubnis gegen
Entgelt illegal in die Bundesrepublik einschleuste und weiterverteilte".
Auf die Idee, daß die Männer ihren Landsleuten, die aus einer
lebensbedrohlichen Situation geflohen waren, nur helfen wollten, kam die
Staatsanwaltschaft nicht.
Die Anklage ist ähnlich konstruiert
wie die gegen Taxifahrer in Zittau: Obwohl den Chauffeuren aus der sächsichen
Grenzstadt lediglich nachgewiesen wurde, daß sie illegal eingereiste
Flüchtlinge innerhalb der Bundesrepublik in ihrem Taxi mitnahmen,
wurden sie wegen "Einschleusung von Ausländern" angeklagt. Nach demselben
Paragraphen wie die Tamilen. Die Ermittler sahen in den Taxifahrern lediglich
das letzte Glied in einer arbeitsteilig agierenden Schleuserkette. Bewiesen
wurde das vor Gericht zwar nicht, aber die sächsischen Richter sprachen
die Taxifahrer nach richterlicher Überzeugung für schuldig.
Jutta Hecht, der Vorsitzenden Richterin
der 5. Großen Strafkammer in Frankfurt/Oder, traut man ein solches
"Skandalurteil" nicht zu. Im Vorfeld des Prozesses hatte die Richterin
sieben von ursprünglich 17 Anklagepunkten nicht zur Verhandlung zugelassen,
weil sie einen hinreichenden Tatverdacht nicht zu erkennen vermochte. Eine
vorzeitige Einstellung des Verfahrens, wie von der Verteidigung gefordert,
lehnte die Richterin jedoch ab: Auch die Staatsanwaltschaft müsse
Gelegenheit erhalten, ihre Vorwürfe vorzutragen.
Wie sich die Männer denn gegen Tatvorwürfe
verteidigen sollen, die konkret gar nicht vorgetragen sind, will Verteidiger
Heiner Wiewer wissen: "Es ist nicht klar, ob mit dem Vorwurf der Schleusung
lediglich eine Hilfe beim Aufenthalt in der Bundesrepublik oder aber zur
illegalen Einreise gemeint ist." Die Anklage legt die illegale Handlung
nahe. Doch sie sagt nicht, wann, wo und wie die Hilfe beim Grenzübertritt
der Flüchtlinge erfolgt sein soll. Wiewer: "Mein Mandant kann sich
gegen die abstrakt bleibenden Tatvorwürfe nicht verteidigen." Dabei
hätte die Anklage reichlich Gelegenheit gehabt, die Tatvorwürfe
zu präzisieren. Sechs Monate lang hörte der BGS sämtliche
Telefongespräche des Hauptangeklagten ab. Acht bis 15 BGS-Beamte haben
seine Wohnung ständig observiert. Sie haben jeden Besucher, jeden
Anrufer registrieren können. Dennoch ist in der Anklageschrift lediglich
ein im Ausland lebendes Mitglied der vermuteten internationalen Schleuserorganisation
namentlich benannt: Mit einem in Polen lebenden Tamilen hätten die
Männer auf der Anklagebank manchmal telefoniert. Die Anklageschrift
läßt vermuten, daß dieser Tamile den Flüchtlingen
die Telefonnummer der Männer in Berlin gegeben hatte.
Ronald Reimann, der Verteidiger des Hauptangeklagten,
hält die Lauschaktion für nicht rechtsstaatlich. Die Ermittler
des BGS hätten sich die richterliche Genehmigung zum Abhören
mit der Begründung erschlichen, damit bereits begangene Straftaten
aufklären und an die Hintermänner des mutmaßlichen Schleuserringes
in Polen herankommen zu wollen. "Sie haben aber mitgehört, um meinen
Mandanten neuer Straftaten überführen zu können." Das sehe
das Gesetz nicht vor: "Erst als den Ermittlungsbehörden nach mehr
als fünf Monaten Lauschen klar wurde, daß keine Kenntnisse über
die sogenannten Hintermänner zu erlangen seien, wurde mein Mandant
verhaftet." Dieses Verhalten verstoße, so Reimann, gegen ein rechtsstaatliches
Prinzip: Der Staat dürfe nicht denjenigen bestrafen, dessen Straftaten
er belauscht und duldet, um damit andere Zwecke zu verfolgen.
Wenn es gegen mutmaßliche Schleuser
geht, dann nimmt der BGS rechtsstaatliche Prinzipien nicht so genau. "Schleuser"
gelten als besonders gefährliche Kriminelle, denen man das Handwerk
legen muß. Das war nicht immer so. 1980 sprach der Bundesgerichtshof
einem Fluchthelfer, der einem Flüchtling aus der DDR herausgeholfen
hatte, einen Rechtsanspruch auf einen Schleuserlohn zu. Er erkannte damit
einen Vertrag zwischen Flüchtling und Fluchthelfer als rechtsstaatlich
und keinesfalls sittenwidrig an. Doch in den neunziger Jahren wurden in
der öffentlichen Meinung aus hilfesuchenden Menschen "Asylbetrüger",
"Wirtschaftsflüchtlinge" und "Eingeschleuste". Aus Fluchthelfern,
die bis 1989 als ehrbare Menschen galten, wurden "Schleuser" und "international
agierende Menschenhändler".
Allein am Landgericht Frankfurt/Oder ist
das Verfahren gegen die Tamilen das fünfte innerhalb von 14 Monaten
gegen Migranten, denen zur Last gelegt wird, ihre Landsleute in die Bundesrepublik
gebracht oder ihnen nach ihrer illegalen Einreise geholfen zu haben. Im
vergangenen Herbst wurden drei Berliner Pakistani zu Bewährungsstrafen
bis zu zwei Jahren verurteilt, die Landsleuten geholfen hatten, in die
Bundesrepublik einzureisen.
Hier hatte der BGS sieben Monate lang 8
000 Telefonate abgehört, Briefe kontrolliert und pakistanische Asylbewerber
mit rüden Methoden verhört. Die Urteile lagen erheblich unter
den Anträgen der Staatsanwaltschaft, weil den Männern ein kommerzielles
Interesse nicht nachgewiesen werden konnte. Das Gericht folgte zwar den
Einlassungen der Angeklagten, sie hätten den Flüchtlingen aus
politischen und humanitären Gründen geholfen. Dennoch waren die
einzelnen Hilfeleistungen für Flüchtlinge, die aus lebensbedrohlichen
Situationen geflohen waren, strafbar. Die drei weiteren Verfahren - gegen
Pakistani aus Berlin und Warschau - sind noch nicht abgeschlossen.
An den Amtsgerichten entlang der deutschen
Ostgrenze werden sogenannte Schleusungsdelikte im Wochenrhythmus verhandelt.
Klaus Bartl, Rechtsanwalt in Chemnitz und gleichzeitig PDS-Landtagsabgeordneter
in Sachsen,
vertrat allein rund 30 Mandanten mit Schleusungsvorwürfen
vor Gericht. Bartl stellt in den letzten drei Jahren eine deutliche Erhöhung
des Strafmaßes bei "Schleusungen" in Sachsen fest, die "in keinem
Verhältnis zu Verurteilungen bei Raub oder Tötungsdelikten stehen".
Bisher hat noch kein Politiker öffentlich
eine Änderung des Einschleusungsparagraphen gefordert. Auch in der
Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und Bündnisgrünen ist davon
nicht die Rede.
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