Prostitution oder Taliban
Frauenspezifische Fluchtgründe werden
noch immer nicht anerkannt, kritisieren Aktivistinnen anläßlich
des internationalen Tages gegen Gewalt gegen Frauen
Erst am Ende der Beratung, oft nach langem
Gespräch, fügten viele Frauen ein lapidares "Ach ja, vergewaltigt
worden bin ich auch" hinzu, erzählt Petra Hildenbrand, Mitarbeiterin
im Lara, dem Berliner Krisen- und Beratungszentrum für vergewaltigte
Frauen.
Obwohl mit der Strafrechtsreform im Juli
vergangenen Jahres Vergewaltigung in der Ehe erstmals unter Strafe gestellt
wurde, erstatten Frauen immer noch relativ selten Anzeige: Persönliche
Ängste, finanzielle Abhängigkeit, das belastende Prozeßprozedere
und die gesellschaftliche Stigmatisierung sind nur einige der abschreckenden,
in der Öffentlichkeit kaum thematisierten Gründe.
Um die Gewalt öffentlich zu machen
und Widerstand zu organisieren, gehen jährlich am 25. November Frauen
in aller Welt auf die Straße. 1981 rief eine Frauenkonferenz in der
kolumbianischen Hauptstadt Bogot‡ den Internationalen Tag gegen Gewalt
gegen Frauen aus. Erinnert werden soll damit an drei Frauen, die am 25.
November 1960 in der Dominikanischen Republik vom militärischen Geheimdienst
vergewaltigt und ermordet worden waren.
Zwar scheint es bei bundesdeutscher Polizei
und Justiz inzwischen eine größere Sensibilisierung gegenüber
dem Thema zu geben, doch ändert das wenig an den demütigenden
Umständen, unter denen die betroffenen Frauen und Mädchen eine
Tat beweisen müssen. "Dieses Nachfragen ist immer eine Quälerei,
da die Frauen dabei das Gefühl haben, in Frage gestellt zu werden",
konstatiert Hildenbrand. Die Täter stehen den betroffenen Frauen und
Mädchen in vielen Fällen nahe.
Der Weltgesundheitsorganisation WHO zufolge
ist weltweit jede fünfte Frau von Gewalt betroffen - die Dunkelziffer
liegt vermutlich deutlich höher. Gewalt und sexueller Mißbrauch
haben eine erschreckende Alltäglichkeit: Bei Übergriffen im häuslichen
Bereich durch den Partner, denen nach Schätzungen in der Hauptstadt
jede dritte Frau ausgesetzt ist, geht erlittene sexuelle Gewalt oft einher
mit anderen "alltäglichen" Mißhandlungen. Übergriffe wie
Vergewaltigung und sexuelle Nötigung sind lediglich eine Form der
Gewaltanwendung.
Ein Schwerpunkt des Aktionstages in Berlin
liegt darin, "körperliche und sexuelle Gewalt im Leben von Frauen
als strukturellen Bestandteil partriarchaler Gesellschaftsformen" zu begreifen.
Der Berliner Arbeitskreis gegen Frauenhandel wies anläßlich
des 25. November auf die Situation von Migrantinnen hin, die als Prostituierte,
Haushälterinnen oder Ehefrauen extremen Ausbeutungs- und Gewaltverhältnissen
ausgesetzt sind. Die staatliche Bekämpfung von Frauenhandel richte
sich weniger gegen die Täter als vielmehr gegen die Frauen selbst:
Bei Razzien im Prostitutionsmilieu festgenommen, müssen sie befürchten,
abgeschoben zu werden.
Und auch ausländische Ehefrauen verfügen
nach der Novellierung des Paragraphen 19 Ausländergesetz weiterhin
über kein eigenständiges Aufenthaltsrecht nach der Eheschließung.
Seit Januar müssen sie zwar nicht mehr drei Jahre warten, sondern
können direkt nach der Einreise eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis
beantragen. Diese Regelung wurde jedoch im Zuge der Novellierung verschärft:
Die betroffene Frau muß nun nicht nur nachweisen, daß sie mit
gewalttätigen Angriffen in der Ehe konfrontiert ist, sondern auch,
daß die Rückkehr in ihr Heimatland eine besondere Härte
bedeuten würde.
Dieser Nachweis ist für viele Frauen
schwer zu erbringen, da frauenspezifische Verfolgung und Unterdrückung
in der BRD kaum als Asylgründe anerkannt werden. So wurde die genitale
Verstümmelung, von der in zahlreichen afrikanischen, asiatischen und
arabischen Staaten etwa 150 Millionen Frauen und Mädchen betroffen
sind, in Deutschland bislang erst ein einziges Mal als Asylgrund anerkannt.
Ein Thema auch auf der "autonomen Frauen-Lesben-Demonstration"
in Berlin vom Sonntag vergangener Woche, die die Nichtanerkennung frauenspezifischer
Fluchtgründe am Beispiel Afghanistan thematisierte. Die Gesetze der
Taliban, nach denen Frauen keinen Zugang zu öffentlichen Schulen haben
und ohne männliche Begleitung nicht das Haus verlassen dürfen,
werden von der bundesdeutschen Gerichtsbarkeit nicht als staatliche Verfolgung
angesehen.
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