Von seinen Opfern lernen
Mit einer Sammelklage in den USA wollen
die Sudetendeutschen Entschädigungszahlungen durchsetzen
Was den Überlebenden der Konzentrationslager
endlich zu Entschädigungen verhelfen könnte, wollen nun auch
die Verbündeten der Täter für sich nutzen: Die Landsmannschaft
der Sudetendeutschen hat angekündigt, vor einem US-amerikanischen
Gericht eine Sammelklage einzureichen, deren Ziel es sein soll, für
nach 1945 einbehaltene Konten und Versicherungspolicen Entschädigung
zu erhalten. Als Vorbild dienen dabei Sammelklagen, mit denen die Erben
ermordeter KZ-Häftlinge gegenüber Banken und Versicherungen,
vor allem in Deutschland und der Schweiz, erfolgreich Ansprüche geltend
gemacht haben.
Die Klage soll sich gegen diejenigen tschechischen
Banken und Versicherungen richten, die über Niederlassungen in den
USA verfügen. Die Sudetendeutschen wollen sich mehrere Besonderheiten
des US-amerikanischen Rechtssystems zunutze machen: Zum einen die Möglichkeit
der Sammelklage, mit deren Hilfe einzelne auch stellvertretend für
ganze Gruppen - etwa für die jüdischen oder eben auch die sudetendeutschen
Versicherten eines Versicherungskonzerns - Entschädigung geltend machen
können. Zum anderen die Tatsache, daß das angelsächsische
Recht nicht wie das in Deutschland geltende romanische kodifiziert ist,
sondern im wesentlichen auf vorangegangenen Gerichtsentscheidungen beruht.
Vor diesem Hintergrund gewinnt auch die
eigentlich relativ unverbindliche, an frühere realsozialistische Staaten
gerichtete Aufforderung des amerikanischen Repräsentantenhauses an
Bedeutung, "widerrechtlich enteigneten Besitz zurückzugeben" oder
eine "rechtmäßige und rechtswirksame Entschädigung zu bezahlen".
Diese Resolution Nr. 562 zur "Wiedergutmachung
von Enteignungen aus der Zeit des Kommunismus und Nationalsozialismus"
wollen die Vertriebenen-Funktionäre nun gegen die osteuropäischen
Staaten in Stellung bringen. Großzügig übersehen sie dabei,
daß die US-Parlamentarier bei ihrem Plädoyer für die uneingeschränkte
Wiedererrichtung des Privateigentums neben in Deutschland enteigneten Juden
vor allem Grundbesitzer im Sinne hatten, die in sozialistischen Staaten
der Zwangskollektivierung unterworfen wurden - und keinesfalls die Täter
des NS-Staates.
Doch der Rollenwechsel vom Täter zum
Opfer war seit Anbeginn eine beliebte Strategie der Berufsvertriebenen.
Weil ihnen dies bekannt ist, befürchten nun die Regierungen in Prag
und Warschau, daß die geschichtsrevisionistischen Kläger auch
ihre Staatskassen ins Visier genommen haben könnten. In der Prager
Tageszeitung Pravo kommentierte der tschechische Ministerpräsident
Milos Zeman die Ankündigung der Vertriebenen-Funktionäre: "Wenn
man bedenkt, daß die Mehrheit der Sudetendeutschen das Hitler-Reich
unterstützte, könnten sie froh sein, daß sie niemand wegen
der Unterstützung des Nazismus verklagt."
Doch dieses Engagement der übergroßen
Mehrheit der Sudetendeutschen für die nationalsozialistische Sache
ist offenbar längst vergessen. Nach dem Krieg organisierten sie sich
- zunächst halb konspirativ, schließlich waren sie den Alliierten
als mögliche Keimzellen für ein Wiedererstarken des Nationalsozialismus
verdächtig - in Landsmannschaften, deren Führungszirkel von früheren
Nazi-Chargen wimmelten. Inzwischen beanspruchen diese Zirkel Ewiggestriger
den Status von "Menschenrechtsorganisationen", wie Wolfgang Thüne,
der Stellvertretende Bundessprecher der Landsmannschaft Ostpreußen
im Spätsommer 1998 erklärte. Die Vertriebenenverbände, so
Thüne, kämpften für die "individuellen Menschenrechte" ebenso
wie für die "praktische Durchsetzung der Prinzipien des allgemeinen
Völkerrechts": "Die Menschenwürde ist unantastbar! Freiheit und
Menschenwürde sind untrennbar miteinander verbunden. Vertreibung ist
Freiheitsberaubung und die schlimmste Mißachtung der Menschenwürde."
Daher habe auch jeder "Vertriebene", so
Thüne, das "Recht auf Rückkehr in seine angestammte Heimat und
sein Eigentum". Und: "An diesem Friedensdienst werden wir als Menschenrechtsorganisation
trotz aller Diskriminierungen unbeirrt festhalten. An der gehorsamen Verfolgung
der Gebote Gottes kann uns niemand hindern."
Als sich der damalige Bundesaußenminister
Klaus Kinkel im Frühjahr 1996 dieser Interpretation göttlicher
Gebote anschloß und die völkerrechtliche Legalität des
Artikels XIII des Potsdamer Abkommens anzweifelte, bekam er einen deutlichen
Rüffel. Einträchtig wie selten wiesen England, Rußland
und die USA deutsche Ansprüche zurück. Dieser Artikel XIII regelt
eben jene "Umsiedlung deutscher Bevölkerung": "Die drei Regierungen
haben die Frage unter allen Gesichtspunkten beraten und erkennen an, daß
die Umsiedlung deutscher Bevölkerung oder Bestandteile derselben,
die in Polen, der Tschechoslowakei und Ungarn zurückgeblieben sind,
nach Deutschland durchgeführt werden muß."
Der polnische Wissenschaftler Alfons Klafkowski
schrieb in einer Abhandlung zur Rechtsgrundlage der Oder-Neisse-Linie,
daß die Festlegung des Bevölkerungstransfers einen "kategorischen
Charakter" habe und "keiner interpretativen Elastizität fähig"
sei. Trotzdem wurden und werden die Vertriebenen von der Bundesrepublik
auch in finanziellen Angelegenheiten immer gehätschelt. Ein Jahr vor
der Einrichtung des "Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen
und Flüchtlinge", dem "Bundesvertriebenengesetz" (BVFG), trat 1952
das "Lastenausgleichsgesetz" (LAG) in Kraft. Während in Paragraph
96 BVFG die künftige finanzielle Förderung der Vertriebenen festgelegt
wurde, war als Hauptziel des LAG die "Abgeltung von Schäden und Verlusten,
die sich infolge der Vertreibungen und Zerstörungen der Kriegs- und
Nachkriegszeit ergeben haben", definiert worden. Das LAG hatte bisher ein
Leistungsvolumen von mehr als 130 Milliarden Mark. Bis weit ins nächste
Jahrhundert hinein müssen noch Lastenausgleichszahlungen erbracht
werden. Unter den bereits gezahlten Finanzmitteln befanden sich beispielsweise
770 Millionen Mark in den Jahren 1953 und 1954 für den "Währungsausgleich
für Sparguthaben Vertriebener".
Doch damit wollen sich die Vertriebenen
nicht zufriedengeben. Was könnte da näherliegen als ein erneuter
Verweis der Sudetendeutschen Landsmannschaft darauf, daß bei "der
Vertreibung nach dem Krieg Konten, Policen und Schließfächer"
der "Vertriebenen" einbehalten worden seien.
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