Reli beim Mullah
Das Berliner Verwaltungsgericht erlaubte
einem islamistischen Verein, Religionsunterricht zu erteilen - Kirchen
und PDS freuen sich
Zum ersten Mal soll ein islamischer Verein
das Recht erhalten, an öffentlichen Schulen Religionsunterricht anzubieten.
Dies entschied der siebte Senat des Berliner Oberverwaltungsgerichts (OVG)
und sprach dem Verein Islamische Föderation den Status einer Religionsgemeinschaft
zu.
Jetzt muß die Berliner Senatsverwaltung
mit dem Verein verhandeln, wie der islamische Religionsunterricht an den
öffentlichen Schulen zu organisieren ist. Dagegen hatte sich der Senat
bis zuletzt gewehrt.
Seit 1980 hatte die Islamische Föderation,
die als Dachorganisation von etwa 25 islamischen Vereinen fungiert, immer
wieder die Erlaubnis auf Erteilung von Religionsunterricht beantragt -
ohne Erfolg. Zuletzt hatte sie nach einer Klage vor dem Berliner Verwaltungsgericht
im Dezember 1997 unterlegen. Der Verein sei keine Religionsgemeinschaft,
urteilten die Richter, da es ihm am "erforderlichen Konsens" und an einer
"klaren Organisationsstruktur" mangle.
Ganz anders nun das Urteil in der zweiten
Instanz: "Der klagende Verein erfüllt alle Merkmale einer Religionsgemeinschaft",
begründet Peter von Feldmann, Vorsitzender Richter des siebten OVG-Senats,
sein Urteil. Die Islamische Föderation verfüge sehr wohl über
eine ausreichende Organisationsstruktur und bekenne sich zur Weltreligion
Islam; das sei ausreichend.
Die Schulverwaltung hatte gefordert, daß
sich der Verein auf eine bestimmte Glaubensrichtung des Islam festlegen
müsse. Nach Meinung des Gerichts widerspricht diese Forderung aber
der politischen Neutralität des Staates in Religionsfragen. Eine Revision
gegen das Urteil schloß das Gericht aus, so daß das Land Berlin
zunächst lediglich eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision
einlegen kann.
Die Ausländerbeauftragte des Senats,
Barbara John (CDU), begrüßte die Entscheidung trotzdem und freute
sich, damit werde der Religionsunterricht für Berlins schätzungsweise
32 000 muslimische Kinder von den Koranschulen an die öffentlichen
Schulen geholt. Doch anstatt der Islamischen Föderation wünscht
sich John einen Trägerverein, der von den drei großen islamischen
Dachverbänden gebildet werden soll und den islamischen Religionsunterricht
in deutscher Sprache abhält.
Auch die PDS bewertete das Urteil positiv,
weil jetzt muslimische Kinder genauso wie katholische oder evangelische
in ihrem Glauben unterrichtet werden könnten. Dafür habe das
OVG mit der Anerkennung der Islamischen Föderation "eine Voraussetzung
geschaffen", erklärte die Bildungspolitsche Sprecherin der Berliner
PDS, Elke Baum.
In so günstigem Licht sieht der Türkische
Bund in Berlin-Brandenburg die Islamische Föderation nicht: Er warnt
im Gegenteil sogar vor dem Verein. Dieser könne keinen Religionsunterricht
wie die christlichen Kirchen anbieten - wegen der großen Vielfalt
islamischer Glaubensrichtungen und "wegen fehlender politischer Neutralität":
Eine vornehme Umschreibung für die übergroße Nähe
des Vereins zu der radikalen islamischen Gemeinschaft Milli Görüs.
Diese Auslandsorganisation der islamisch-fundamentalistischen
Partei des ehemaligen türkischen Ministerpräsidenten Necmettin
Erbakan wird vom Bundesamt für Verfassungsschutz als "extremistisch-islamistisch"
eingestuft. Die "Islamische Gemeinschaft" erfreut sich bester Verbindungen
zu den neofaschistischen "Grauen Wölfen" und tritt offen antisemitisch
auf. "Ein Jude unterscheidet sich vom Satan durch nichts", hieß es
1994 in der Vereinszeitung Milli Gazette: "Die Juden sind die Quellen der
bösen Taten, die sich nicht nur gegen das Volk Palästinas, sondern
auch gegen die ganze Menschheit richten. (Ö) Hinter allen üblen
Ideen und Ideologien, die heute die ganze Welt erfaßt haben, stek-ken
die Zionisten."
Bis 1992 wurde auch die Islamische Föderation
vom Verfassungsschutz beobachtet, weil man annahm, Mitglieder des Vereins
seien "extremistisch beeinflußt". Jetzt soll die Beobachtung eventuell
wieder aufgenommen werden. Die Islamische Föderation in Schulen unterrichten
zu lassen, kritisierte der bündnisgrüne Bundestagsabgeordnete
Cem Özdemir im Südwestfunk, wäre etwa so unsinnig wie den
schwäbischen Neupietisten den christlichen Religionsunterricht zu
übertragen.
Die großen christlichen Kirchen sehen
das ganz anders: Von evangelischer und katholischer Seite war nur Zustimmung
zum Berliner Urteil zu vernehmen. Was Wunder: Im Wissen darum, daß
es juristisch auf die Dauer ein unhaltbarer Zustand ist, wenn nur christliche
Kirchen an der Schule unterrichten, sind diese vor allem bestrebt, die
weitere Existenz des Religionsunterrichts an den Schulen zu rechtfertigen.
Lieber Religionsunterricht für alle als für keinen mehr, lautet
die Devise, und in der Konsequenz macht man sich auch gerne einmal für
die Konkurrenz stark. Schließlich gilt es, eine klare Trennung von
Staat und Kirche zu vermeiden, wie sie in anderen Ländern längst
verwirklicht ist, in denen Religionsunterricht in der Schule undenkbar
wäre.
Um den Erhalt des christlichen Religionsunterrichts
macht sich auch Eberhard Diepgen Sorgen: Muslimischen Religionsunterricht,
ja - aber möglichst nicht von der Islamischen Föderation, fordert
Berlins Regierender Bürgermeister. Der CDU-Mann möchte erreichen,
daß der Staat die Verantwortung für die Lehrinhalte und die
Auswahl des Personals bekommt. Sonst könnten nach dem Urteil alle
möglichen Koranschulen und islamischen Vereine eine Zulassung zum
Religionsunterricht beantragen. Dieses Problem möchte Diepgen nun
mit einer Neuregelung des Religionsunterrichts lösen: Religions- oder
Ethikunterricht soll auch in Berlin zum Pflichtfach werden und von staatlich
angestellten Lehrkräften unterrichtet werden.
Bisher war der Religionsunterricht in Berlin
kein ordentliches Lehrfach, sondern lediglich ein "Angebot", für das
allein die Kirchen und Religionsgemeinschaften verantwortlich waren. Auf
die Ausbildung der Lehrer und die Inhalte des Unterrichts hat der Staat
nach dem Berliner Schulgesetz keinen Einfluß. Diese von Artikel 7
des Grundgesetzes abweichende Regelung, die sogenannte Bremer Klausel,
gibt es nur in den Ländern Berlin, Bremen und Brandenburg, die schon
vor 1949 keine Verpflichtung zur Erteilung von Religionsunterricht hatten.
Neben Diepgen fordern auch Bündnis 90/Die Grünen nun, von der
Klausel insofern abzukommen, als das "Angebot" künftig von staatlich
angestellten Lehrkräften kommen soll.
Andere Bundesländer, wo Religion Pflichtfach
ist, haben bereits islamischen Religionsunterricht in verschiedenen Formen
eingerichtet. Nachdem die Diskussion nun in Berlin entbrannt ist, muß
man nicht nur befürchten, daß die hier teilweise herrschende
Trennung von Staat und Kirche wieder aufgehoben werden soll: Daß
gerade die Islamische Föderation nun die Genehmigung zur Erteilung
von Religionsunterricht erhält, könnte auf der anderen Seite
dazu führen, daß das Feindbild vom "bedohlichen Islam" wieder
in besonders grellen Farben ausgemalt wird.
Der Föderation wiederum wird es leichtgemacht,
mit dem allgegenwärtigen christlichen Religionsunterricht zu argumentieren.
Warum sollte schließlich einer Religionsgemeinschaft verwehrt werden,
was eine andere seit Jahr und Tag praktiziert? Vielleicht lassen die Klagen
von immer mehr Glaubensgemeinschaften ja die Einsicht reifen, daß
schon der christliche Religionsunterricht an öffentlichen Schulen
überflüssig war.
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