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"Mehmet" muß jetzt den Türken spielen
Ein Bayer weniger
Von Andreas Dietl
Wenn es darum geht, das katholische Herzland
von fremdländischen kriminellen Elementen zu säubern, dann ist
das dem Bundesverfassungsgericht schon mal eine kleine juristische Kniebeuge
wert. Doch die Richter der Ersten Kammer des Zweiten Karlsruher Senats
dürfen sich in guter Gesellschaft wähnen: Das Rechtsempfinden
ihrer Kollegen am Verwaltungsgerichtshof zu München ist auch nicht
besser ausgeprägt.
Nur, wenn unmittelbare "Gefahr für
die Öffentlichkeit" von ihm ausgegangen wäre, hätte nach
geltendem Recht der jugendliche "Intensivtäter" Mehmet in die Türkei
abgeschoben werden dürfen. So unsicher sind aber Bayerns Gefängnisse
noch längst nicht, daß ihre Insassen die Flaneure am Isarkai
bedrohen. Nachdem "Mehmet" zu einem Jahr Jugendhaft ohne Bewährung
verurteilt wurde, hätte er also, wäre es mit dem Gesetz zugegangen,
bis mindestens Mitte nächsten Jahres Abschiebeschutz genossen. Doch
die Münchener Richter fanden den Jugendhäftling so gefährlich,
daß sie es für angebracht hielten, ihn schleunigst außer
Landes bringen zu lassen.
Und auch die Rechtsprechung des als kreuzkonservativ
bekannten Zweiten Verfassungsgerichts-Senats orientierte sich an Justitia:
In der Rechten das Schwert, in der Linken die Waagschale, und die Augen
fest verbunden, damit man auch ja nicht wahrnimmt, wohin das Pendel sich
neigt. Daß "Mehmet" zum Zeitpunkt der Entscheidung am vergangenen
Freitag sicher hinter bayerischen Gardinen saß, das wußten
die Richter zwar, sie ignorierten es aber schlicht. Wie zum Hohn merkten
sie an, dieser Gesichtspunkt - dessen Faktizität sie damit anerkannten
- sei schließlich nicht vorgetragen worden, weswegen man ihn auch
nicht berücksichtigt habe. Streng nach Gerichtsordnung.
Am Münchener Franz-Josef-Strauß-Ring
ließ man die Bierkrüge krachen: Die Tinte unter der höchstrichterlichen
Farce war noch nicht trokken, da fand sich "Mehmet" bereits am Flughafen
von Istanbul wieder - in einem Land, das mit dem Ungültig-Stempeln
seines Reisepasses kurz zuvor demonstriert hatte, wieviel Wert man dort
darauf legt, den Bayern ihre Schwererziehbaren abzunehmen. Der nächste
Verwandte, ein Onkel, der "Mehmet" nur von dessen gelegentlichen Urlaubsbesuchen
kennt, hat bereits vor Wochen deutlich gemacht, daß er sich für
dessen Erziehung nicht zuständig fühlt. Von "Mehmets" "Wenn i
scho zuahau, dann g'scheit"-Charme hatte sich der Anatolier offensichtlich
nicht beeindrucken lassen. Als "bayerische Art" hat Bayerns Ministerpräsident
Edmund Stoiber zu einer Zeit, als "Mehmet" noch zu klein für so etwas
war, dergleichen krachledernen Umgang mit dem Nächsten apostrophiert:
Da werde schon einmal kräftig hingelangt.
"Mehmet" war ein gelehriger Schüler
seines Pater patriae. Trotzdem wird er nun wohl zunächst einige Zeit
in einem Heim in der Türkei verbringen, wo es kein Bier und keine
Weißwurst nicht gibt, um dann - nunmehr wirklich der Not gehorchend,
schließlich ist er nicht einmal der Landessprache mächtig -
seine Laufbahn als Krimineller fortzusetzen. In Istanbul wird er sich wohl
schnell einen passenden Kieznamen zulegen - passend wäre vielleicht
"boarischer Hiasl" oder, Stoiber zu Ehren, "Lederhosen-Ede". Dem Resozialisierungsgedanken
des bayerischen Strafvollzugs wäre dann endlich Genüge getan.
Breit grinsend hatte die Landesregierung
"Mehmets" Eltern angeboten, sie könnten ihren Sohn ja begleiten. Ganz
bestimmt werde man ihnen danach die Wiedereinreise in den Freistaat gestatten.
Ursprünglich hatte die Münchener Regierung - dadurch hatte der
"Fall Mehmet", der in Wahrheit ein Fall CSU ist, erst seine Publizität
erhalten - gedroht, die Eltern mitsamt dem jugendlichen Straftäter
abzuschieben. Wegen "Vernachlässigung der Aufsichtspflicht". In diesem
Falle immerhin gebot der Verwaltungsgerichtshof der bayerischen Hauptstadt
seiner Landesregierung Anfang September Einhalt. Die Eltern lehnten die
freundliche Einladung zur Türkei-Reise dennoch dankend ab.
So kam es, daß lediglich Mehmets
Freundin ihn begleitete, eine 16jährige Deutsche; so wie praktisch
alle, die je mit dem heute 14jährigen bei einer Straftat erwischt
wurden, Deutsche waren. Ausländerkriminalität? "Mehmets" Sozialisierung
ist so bayerisch wie die Wildecker Herzbuben. |