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Aushungern statt Abschieben
Weil ihr Status nicht definiert ist, werden
Kosovo-Flüchtlinge in Berlin von Behörden kujoniert
Knapp zwei Monate nach der Änderung
des Asylbewerberleistungsgesetzes schlagen Flüchtlingshilfeorganisationen
in Berlin Alarm: "Vor allem Kriegsflüchtlinge aus dem Kosovo und staatenlose
Palästinenser aus dem Libanon werden von den Bezirksämtern unter
den Rand des Existenzminimums gedrängt", sagt Elisabeth Reese von
der Asylberatungsstelle der Heilig-Kreuz-Gemeinde im grün-schwarz-rot
regierten Bezirk Kreuzberg.
Die rund 30 000 Flüchtlinge, die in
Berlin unter das Gesetz fallen - in der Mehrzahl "geduldete" Kriegsflüchtlinge
aus dem ehemaligen Jugoslawien, deren Ausreise oder Abschiebung aufgrund
der Situation in ihren Heimatländern nicht möglich ist -, erhalten
von den Bezirksämtern neben einem Heimplatz eine um 25 Prozent gekürzte
Sozialhilfe. In den meisten Bezirken wird sie nur noch in Form von Wertgutscheinen
ausgehändigt. An Bargeld bleibt ein monatliches Taschengeld von 80
Mark für Erwachsene und 40 Mark für Kinder und Jugendliche. Seit
dem 1. September sieht das Gesetz vor, daß auch diese Leistungen
noch gestrichen werden, wenn die Behörden der Ansicht sind, daß
ein Flüchtling nur zum Bezug von Sozialhilfe nach Deutschland eingereist
ist oder daß er seine Ausreise - z.B. durch das Vernichten von Identitätsdokumenten
- "aktiv behindert".
Schon bei der Verschärfung des Asylbewerberleistungsgesetzes
hatten sich der Berliner Senat und insbesondere Sozialsenatorin Beate Hübner
(CDU) bundesweit als Scharfmacher profiliert. Nun schwenken auch die Sozialämter
der Bezirke auf die harte Linie ein. Flüchtlingsberater kritisieren,
daß immer mehr Bezirksämter "pauschal davon ausgehen, daß
die Leute nur hierher kommen, um Sozialhilfe zu kassieren. Dabei wird ihre
individuelle Situation überhaupt nicht mehr berücksichtigt",
so Georg Classen von der Passionskirchen-Gemeinde.
Rund 50 Fälle, darunter eine Reihe
von albanischen Familien aus dem Kosovo mit mehreren Kindern, hat Classen
dokumentiert, die entweder gar keine staatliche Hilfe mehr erhalten oder
nur noch einen Heimplatz zugewiesen bekommen, aber kein Taschengeld und
auch keine Verpflegung mehr erhalten. "Die derzeitige Politik gegenüber
den Betroffenen läßt sich am ehesten so zusammenfassen: aushungern,
obdachlos machen und illegalisieren", so Classen. In seiner Beratungsstelle
häufen sich die Bescheide aus den Bezirksämtern, in denen Flüchtlingen
sämtliche Leistungen entzogen werden - "weil ihre Identität ungeklärt
ist" - oder weil behauptet wird, sie hätten "die Möglichkeit
zur freiwilligen Ausreise".
Schon die Streichung des Taschengeldes
stellt Flüchtlinge meist vor fast unlösbare Probleme. Auf ihren
Wegen zwischen Wohnheim, Sozialamt, Ausländerbehörde und Botschaft
müssen sie öffentliche Verkehrsmittel nutzen. Ohne Bargeld bleibt
nur Schwarzfahren - und damit die Gefahr, nach mehrmaligem Erwischtwerden
auch noch als "kriminell" abgestempelt zu werden.
Ein von den serbischen Behörden ausgestellter
Personalausweis reicht den deutschen Ämtern wegen "zu leichter Fälschbarkeit"
nicht aus. Um ihre Identität zufriedenstellend nachzuweisen, versuchen
daher fast alle Kriegsflüchtlinge aus dem Kosovo, bei der jugoslawischen
Botschaft Pässe zu beantragen. Doch dort werden sie abgewiesen, weil
die Botschaft die Kopien der Personalausweise - die Originale werden von
der Ausländerbehörde eingezogen - nicht als Nachweis für
die Staatsangehörigkeit ausreichen. Ohne Bargeld ist hier ohnehin
jeder Versuch, Papiere zu erhalten, zum Scheitern verurteilt.
Bei der Umsetzung der neuen Bestimmungen
des Asylbewerberleistungsgesetzes gehen die für die Versorgung der
Flüchtlinge zuständigen Berliner Bezirksämter unterschiedlich
vor. Während im Bezirk Wedding bis Ende November alle Personen, die
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, nach den Gründen
für ihren Aufenthalt in Berlin, nach ihrer Fluchtroute und nach ihren
Rückreisemöglichkeiten befragt werden sollen, geht Kreuzberg
den umgekehrten Weg. Dort verzichtet man auf eine derartige Befragung;
statt dessen trägt die Ausländerbehörde die Beweislast,
warum jemand keine Leistungen mehr erhalten soll.
Die Unterschiede in der Behandlung der
Flüchtlinge ziehen sich auch quer durch die Parteien: Im Bezirk Mitte,
wo der Sozialstadtrat ebenso wie in Kreuzberg SPD-Mitglied ist, häufen
sich die Fälle, in denen kosovo-albanische Flüchtlinge keinerlei
Unterstützung mehr erhalten.
Im Bezirk Marzahn erhielten zahlreiche
jugoslawische Flüchtlinge von Sozialstadträtin Cornelia Reinauer
(PDS) einen Formbrief, in dem es hieß: "Aus von Ihnen zu vertretenden
Gründen können aufenthaltsbeendende Maßnahmen nicht vollzogen
werden. Aus diesem Grunde erhalten Sie heute letztmalig Leistungen nach
dem Asylbewerberleistungsgesetz Paragraph 3." Erst nach einer Intervention
des Flüchtlingsrats versprach Reinauer, den Brief künftig nicht
mehr zu verwenden. Auch die Sozialämter in Neukölln, Tiergarten
und Hohenschönhausen meinen offenbar, daß es Hauptaufgabe des
Asylbewerberleistungsgesetzes sei, "die Leute zur Ausreise zu bringen,
indem die Leistungen gestrichen werden", wie die Leiterin des Sozialamtes
Wedding ihr Ziel formulierte.
Übersehen oder bewußt ignoriert
wird dabei, daß es für Kriegsflüchtlinge aus dem Kosovo
de facto einen Abschiebestopp gibt. Vor dem Berliner Verwaltungsgericht
hatten mehrere Flüchtlinge Erfolg, die mit Klageandrohungen und Klagen
eine Duldung als Kriegsflüchtlinge und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
beantragt hatten. Dazu kommen objektive Abschiebehindernisse: Die EU hat
gegen die Bundesrepublik Jugoslawien einen Flugboykott verhängt; schon
vor zwei Jahren hat Jugoslawien das Rückübernahme-Abkommen mit
Deutschland gekündigt. Doch solange die Innenministerkonferenz nicht
den Abschiebestopp für Kosovo-Albaner beschließt, können
die Sozialämter die Grauzone weiter ausnutzen.
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