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Inland Nachrichten
Ein Jahr für "Mehmet"
Bayerns Innenminister Günther Beckstein
(CSU) kann sich freuen: Der 14jährige "Mehmet" ist Freitag letzter
Woche zu einem Jahr Jugendhaft ohne Bewährung verurteilt worden -
eine Ausweisung des aus Datenschutzgründen "Mehmet" genannten Jugendlichen
rücke damit näher. Das Münchner Amtsgericht sah es als erwiesen
an, daß der in Deutschland geborene Türke sich des schweren
Raubs, der gefährlichen Körperverletzung und des Diebstahls schuldig
gemacht hat. Die Richter hielten dem Schüler vor, im Juli gemeinsam
mit drei Jugendlichen einen 19jährigen überfallen, schwer verletzt
und beraubt zu haben. Der "Fall Mehmet" hatte für Aufsehen gesorgt,
weil die bayerischen Behörden erstmals ein straffällig gewordenes
Kind zusammen mit seinen Eltern abschieben wollen. Die Stadt München
hat bereits einen Abschiebehaftbefehl gegen ihn erwirkt. Der Bayerische
Verwaltungsgerichtshof muß nun entscheiden, ob "Mehmet" und seine
Eltern in Deutschland bleiben dürfen.
Zehn Jahre für Haas?
Im Prozeß gegen Monika Haas hat die
Bundesanwaltschaft (BAW) eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren beantragt.
Die fast zweieinhalbjährigen Verhandlungen vor der Staatsschutzkammer
des Frankfurter Oberlandesgericht hätten den Beweis erbracht, so die
Anklagebehörde, daß die heute 50jährige im Oktober 1977
die Waffen und den Sprengstoff für die Entführung der Lufthansa-Maschine
Landshut nach Mallorca geschmuggelt habe. Damit habe Haas sich des dreifachen
versuchten Mordes, der Geiselnahme, des erpresserischen Menschenraubs und
des Angriffs auf den Luftverkehr schuldig gemacht, erklärte ein BAW-Vertreter
in Frankfurt. Zur Entführung und Ermordung des Arbeitgeberpräsidenten
Hanns Martin Schleyer habe Haas ebenfalls Beihilfe geleistet, denn durch
die Flugzeugentführung sei zusätzlicher Druck auf die Bundesregierung
ausgeübt worden, die Forderung der Schleyer-Entführer nach Freilassung
von elf RAF-Gefangenen zu erfüllen.
Die BAW-Beweisführung stützt
sich unter anderem auf ein Stasi-Dossier, in dem Berichte des früheren
RAF-Mitglieds Werne Hoppe enthalten sind, auf Unterlagen des Bundeskriminalamts
sowie des Bundesamts für Verfassungsschutz - dem Gericht waren diese
Akten jedoch aus Gründen des Quellenschutzes nicht zugänglich.
Als glaubwürdig bewerten die Bundesanwälte auch die Aussagen
von Souhaila Andrawes, der einzigen Überlebenden unter den Flugzeugentführern.
Obwohl Andrawes ihre Darstellung, Haas habe die Waffen an das palästinensische
Kommando geliefert, vor Gericht widerrufen hat, hält die BAW an der
Zeugin fest. Der Prozeß wird am 19. Oktober fortgesetzt, mit einem
Urteil wird bis Mitte November gerechnet.
Deutschland-Verbot für Le Pen
"Ein Detail der Geschichte des Zweiten
Weltkriegs" seien die Gaskammern von Auschwitz, gab Jean-Marie Le Pen,
Chef des französischen Front National, im Dezember 1997 während
einer Buchpräsentation in München seine Meinung zum besten. Besonders
schlau, dachte er sich wohl: Das Leugnen des Holocaust ist in Deutschland
bekanntlich verboten, aber kleinreden wird man ihn wohl dürfen. Besonders
dumm für Le Pen: Der Volksverhetzungs-Paragraph 130, Abs. III des
Strafgesetzbuches stellt seit 1994 "Billigen, Leugnen und Verharmlosen"
des Holocaust unter Strafe. Die Staatsanwaltschaft nahm Ermittlungen auf;
die mit einer Mehrheit von 420 gegen 20 Stimmen erfolgte Aufhebung der
Immunität des Europaparlamentariers macht nun den Weg frei für
ein Gerichtsverfahren. Dem mehrfach vorbestraften Le Pen droht eine Strafe
von bis zu fünf Jahren Gefängnis. Der Neofaschistenführer
hat bereits angekündigt, zu dem Verfahren nicht zu erscheinen: "Ich
beachte Befehle nicht gern, schon gar nicht, wenn sie aus dem Ausland kommen."
Sollte Le Pen bei seiner Haltung bleiben, muß er damit rechnen, verhaftet
zu werden, sobald er deutschen Boden betritt.
Begabt und geneigt
Halten Sie sich fest: Die leiblichen Enkel
des Franz Josef Strauß, die Sprößlinge der jüngst
gekürten bayerischen Kultusministerin, die Patenkinder des amtierenden
Ministerpräsidenten des Freistaats und designierten Verwesers der
Christlichen und Sozialen Union, die Söhne Hohlmeier (9 und 11), besuchen
nicht die katholisch-humanistische Bubenaufzuchtanstalt zu Ettal (bei Oberammergau),
auch nicht das ehrwürdige Mozartgymnasium zu Würzburg (gegenüber
der Residenz), noch nicht einmal die gewiß schon verdächtige
Bildungseinrichtung für gefallene Knaben eines Don Bosco, sondern,
wie gesagt, jetzt kommt's: die Waldorf-Schule in München-Daglfing.
Punkt.
Haben Sie sich erholt? Macht nichts, auch
der Stoiber Edmund stand unter Schock, als er anläßlich der
Ministerinnenkür vergangene Woche ankündigte: "Monika Hohlmeier
wird das korrigieren, daß ihre beiden Kinder an einer Privatschule
sind." Als aufrechter Kämpfer gegen das reformpädagogische Unwesen
hatte sich Hohlmeier-Prädezessor Hans Zehetmair auch vor Gericht nicht
die Gründung weiterer Waldorf-, Montessori- etc. pp.-Schulen abringen
lassen, doch nun stellt sich Monika (geb. Strauß) ebenso stur: "Ich
habe die volle Freiheit, auf welche Schule ich meine Kinder schicke." Ein
Schulwechsel stehe erst an, wenn Hohlmeiers der Meinung seien, daß
die "Begabungen und Neigungen der Kinder" das erlaubten.
Wie die Süddeutsche Zeitung übrigens
herausfand, besucht auch Stoiber junior eine Privatschule in München.
Denn: "Die Schulwahl der Familie Stoiber orientiert sich ausschließlich
an den Begabungen und Neigungen der Kinder."
Rühe rüstet weiter
Seinen Job auf der Hardthöhe ist er
demnächst los, Zeit also für Volker Rühe, sich von seinen
Günstlingen im militärisch-industriellen Komplex klassengerecht
zu verabschieden: mit saftigen Aufträgen. Obwohl die SPD den Verteidigungsminister
letzte Woche noch einmal ausdrücklich darum gebeten hatte, "die Vertragsabschlüsse
für die Waffensysteme Taurus, Euram, Tiger und GTK nicht vor der Übernahme
der Regierungsverantwortung zu tätigen", zurrte Rühe die Projekte
im Gesamtvolumen von mehreren Milliarden Mark fest. Die SPD will nach Angaben
ihres verteidigungspolitischen Sprechers Walter Kolbow sicherstellen, daß
sie mit Übernahme des Verteidigungsministeriums keine Verpflichtungen
für Rüstungsprojekte übernehmen muß, die möglicherweise
nicht mit der Konzeption einer rot-grünen Wehrpolitik in Einklang
zu bringen sind. So ist zum Beispiel die Zukunft des Transportfahrzeugs
GTK ungewiß, weil in dem multinationalen Projekt Frankreich Bedenken
angemeldet hat.
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Die Nachrichten wurden von Bickel
und Dietl zusammengestellt
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