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  14. Oktober 1998 Jungle World
 

Inland Nachrichten

Ein Jahr für "Mehmet" 

Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) kann sich freuen: Der 14jährige "Mehmet" ist Freitag letzter Woche zu einem Jahr Jugendhaft ohne Bewährung verurteilt worden - eine Ausweisung des aus Datenschutzgründen "Mehmet" genannten Jugendlichen rücke damit näher. Das Münchner Amtsgericht sah es als erwiesen an, daß der in Deutschland geborene Türke sich des schweren Raubs, der gefährlichen Körperverletzung und des Diebstahls schuldig gemacht hat. Die Richter hielten dem Schüler vor, im Juli gemeinsam mit drei Jugendlichen einen 19jährigen überfallen, schwer verletzt und beraubt zu haben. Der "Fall Mehmet" hatte für Aufsehen gesorgt, weil die bayerischen Behörden erstmals ein straffällig gewordenes Kind zusammen mit seinen Eltern abschieben wollen. Die Stadt München hat bereits einen Abschiebehaftbefehl gegen ihn erwirkt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof muß nun entscheiden, ob "Mehmet" und seine Eltern in Deutschland bleiben dürfen. 

Zehn Jahre für Haas? 

Im Prozeß gegen Monika Haas hat die Bundesanwaltschaft (BAW) eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren beantragt. Die fast zweieinhalbjährigen Verhandlungen vor der Staatsschutzkammer des Frankfurter Oberlandesgericht hätten den Beweis erbracht, so die Anklagebehörde, daß die heute 50jährige im Oktober 1977 die Waffen und den Sprengstoff für die Entführung der Lufthansa-Maschine Landshut nach Mallorca geschmuggelt habe. Damit habe Haas sich des dreifachen versuchten Mordes, der Geiselnahme, des erpresserischen Menschenraubs und des Angriffs auf den Luftverkehr schuldig gemacht, erklärte ein BAW-Vertreter in Frankfurt. Zur Entführung und Ermordung des Arbeitgeberpräsidenten Hanns Martin Schleyer habe Haas ebenfalls Beihilfe geleistet, denn durch die Flugzeugentführung sei zusätzlicher Druck auf die Bundesregierung ausgeübt worden, die Forderung der Schleyer-Entführer nach Freilassung von elf RAF-Gefangenen zu erfüllen. 

Die BAW-Beweisführung stützt sich unter anderem auf ein Stasi-Dossier, in dem Berichte des früheren RAF-Mitglieds Werne Hoppe enthalten sind, auf Unterlagen des Bundeskriminalamts sowie des Bundesamts für Verfassungsschutz - dem Gericht waren diese Akten jedoch aus Gründen des Quellenschutzes nicht zugänglich. Als glaubwürdig bewerten die Bundesanwälte auch die Aussagen von Souhaila Andrawes, der einzigen Überlebenden unter den Flugzeugentführern. Obwohl Andrawes ihre Darstellung, Haas habe die Waffen an das palästinensische Kommando geliefert, vor Gericht widerrufen hat, hält die BAW an der Zeugin fest. Der Prozeß wird am 19. Oktober fortgesetzt, mit einem Urteil wird bis Mitte November gerechnet. 

Deutschland-Verbot für Le Pen 

"Ein Detail der Geschichte des Zweiten Weltkriegs" seien die Gaskammern von Auschwitz, gab Jean-Marie Le Pen, Chef des französischen Front National, im Dezember 1997 während einer Buchpräsentation in München seine Meinung zum besten. Besonders schlau, dachte er sich wohl: Das Leugnen des Holocaust ist in Deutschland bekanntlich verboten, aber kleinreden wird man ihn wohl dürfen. Besonders dumm für Le Pen: Der Volksverhetzungs-Paragraph 130, Abs. III des Strafgesetzbuches stellt seit 1994 "Billigen, Leugnen und Verharmlosen" des Holocaust unter Strafe. Die Staatsanwaltschaft nahm Ermittlungen auf; die mit einer Mehrheit von 420 gegen 20 Stimmen erfolgte Aufhebung der Immunität des Europaparlamentariers macht nun den Weg frei für ein Gerichtsverfahren. Dem mehrfach vorbestraften Le Pen droht eine Strafe von bis zu fünf Jahren Gefängnis. Der Neofaschistenführer hat bereits angekündigt, zu dem Verfahren nicht zu erscheinen: "Ich beachte Befehle nicht gern, schon gar nicht, wenn sie aus dem Ausland kommen." Sollte Le Pen bei seiner Haltung bleiben, muß er damit rechnen, verhaftet zu werden, sobald er deutschen Boden betritt. 

Begabt und geneigt 

Halten Sie sich fest: Die leiblichen Enkel des Franz Josef Strauß, die Sprößlinge der jüngst gekürten bayerischen Kultusministerin, die Patenkinder des amtierenden Ministerpräsidenten des Freistaats und designierten Verwesers der Christlichen und Sozialen Union, die Söhne Hohlmeier (9 und 11), besuchen nicht die katholisch-humanistische Bubenaufzuchtanstalt zu Ettal (bei Oberammergau), auch nicht das ehrwürdige Mozartgymnasium zu Würzburg (gegenüber der Residenz), noch nicht einmal die gewiß schon verdächtige Bildungseinrichtung für gefallene Knaben eines Don Bosco, sondern, wie gesagt, jetzt kommt's: die Waldorf-Schule in München-Daglfing. Punkt. 

Haben Sie sich erholt? Macht nichts, auch der Stoiber Edmund stand unter Schock, als er anläßlich der Ministerinnenkür vergangene Woche ankündigte: "Monika Hohlmeier wird das korrigieren, daß ihre beiden Kinder an einer Privatschule sind." Als aufrechter Kämpfer gegen das reformpädagogische Unwesen hatte sich Hohlmeier-Prädezessor Hans Zehetmair auch vor Gericht nicht die Gründung weiterer Waldorf-, Montessori- etc. pp.-Schulen abringen lassen, doch nun stellt sich Monika (geb. Strauß) ebenso stur: "Ich habe die volle Freiheit, auf welche Schule ich meine Kinder schicke." Ein Schulwechsel stehe erst an, wenn Hohlmeiers der Meinung seien, daß die "Begabungen und Neigungen der Kinder" das erlaubten. 

Wie die Süddeutsche Zeitung übrigens herausfand, besucht auch Stoiber junior eine Privatschule in München. Denn: "Die Schulwahl der Familie Stoiber orientiert sich ausschließlich an den Begabungen und Neigungen der Kinder." 

Rühe rüstet weiter 

Seinen Job auf der Hardthöhe ist er demnächst los, Zeit also für Volker Rühe, sich von seinen Günstlingen im militärisch-industriellen Komplex klassengerecht zu verabschieden: mit saftigen Aufträgen. Obwohl die SPD den Verteidigungsminister letzte Woche noch einmal ausdrücklich darum gebeten hatte, "die Vertragsabschlüsse für die Waffensysteme Taurus, Euram, Tiger und GTK nicht vor der Übernahme der Regierungsverantwortung zu tätigen", zurrte Rühe die Projekte im Gesamtvolumen von mehreren Milliarden Mark fest. Die SPD will nach Angaben ihres verteidigungspolitischen Sprechers Walter Kolbow sicherstellen, daß sie mit Übernahme des Verteidigungsministeriums keine Verpflichtungen für Rüstungsprojekte übernehmen muß, die möglicherweise nicht mit der Konzeption einer rot-grünen Wehrpolitik in Einklang zu bringen sind. So ist zum Beispiel die Zukunft des Transportfahrzeugs GTK ungewiß, weil in dem multinationalen Projekt Frankreich Bedenken angemeldet hat. 

  •  Die Nachrichten wurden von Bickel und Dietl zusammengestellt 
 
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