Frankfurt (Main; nicht Deutschland)
Flüchtlinge: Werden die Grünen
die Abschaffung der Flughafenregelung fordern?
Bis auf deutschen Boden hatten sie es geschafft,
doch vor dem Gesetz galten sie nicht als nach Deutschland eingereist. Da
flohen sie erneut: Diesmal nicht aus einem Bürgerkriegsstaat, sondern
aus dem Transitbereich des Frankfurter Rhein-Main-Flughafens. Seit drei
Wochen befinden sich elf Flüchtlinge, die durch den Schacht einer
Klimaanlage entkommen konnten, erneut auf der Flucht - als Illegale ohne
Anspruch auf Obdach, Sozialleistungen oder auch nur auf ein ordentliches
Asylverfahren.
Denn mit der Neuregelung des Asylverfahrensgesetzes
trat Anfang Juli 1993 nicht nur die inzwischen von allen EU-Staaten übernommene
Drittstaatenregelung (Paragraph 26a AsylVfG) in Kraft, sondern auch das
Flughafenverfahren (Paragraph 18a AsylVfG). Während die Drittstaatenregelung
jedes Asylbegehren von Flüchtlingen, die über Land einreisen
wollen, schon an der Grenze abschmettert, sorgt das Paragraph-18a-Verfahren
für die entsprechenden Verhältnisse auf den Flughäfen: Die
Flüchtlinge werden im Transitbereich festgehalten; hier prüft
das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge
(BAFl) in einem Schnellverfahren, ob sie zum eigentlichen Asylverfahren
überhaupt zugelassen werden.
Die rechtlichen Möglichkeiten sind
stark eingeschränkt; die meisten von ihnen werden schnell zurückgeschickt.
Wer aus einem vermeintlich "sicheren Herkunftsland" kommt, hat kaum eine
Chance, zum Asylverfahren zugelassen zu werden.
Rund 40 Millionen Menschen frequentieren
den Frankfurter Flughafen jährlich, 1400 Grenzschützer tun hier
Dienst. Für Asylsuchende und Bürgerkriegsflüchtlinge ist
der Airport die wichtigste Pforte zur Bundesrepublik Deutschland - in beiden
Richtungen: Mehr als 10000 von ihnen kommen hier jedes Jahr an, fast ebensoviele
werden alljährlich über den Frankfurter Flughafen abgeschoben.
Im Transitbereich wurde ein ehemaliger
Frachtraum zur Flüchtlingsunterkunft umgebaut. Vom Bundesgrenzschutz
(BGS) bewacht und nur durch einen Parcours von Kontrollstellen des BGS
und der Flughafen AG (FAG) erreichbar, verharren hier in Spitzenzeiten
bis zu 200 Asylsuchende in zehn vom kirchlichen Flughafen-Sozialdienst
(FSD) betreuten Sechsbett-Zimmern.
Drei Jahre dauerte es nach der Verschärfung
der Asylgesetzgebung, bis das Bundesverfassungsgericht am 14. Mai 1996
über die Klagen einiger Flüchtlkinge gegen die Flughafenregelung
befand. Die Karlsruher Richter ließen die bis dahin geübte Praxis
weitgehend unangetastet: Das seit 1993 gültige Gesetz sei in allen
Punkten mit den Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit kompatibel.
Lediglich die Frist zur Begründung
von Klage und Eilantrag nach einem ablehnenden Bescheid durch das BAFl
wurde um vier Tage verlängert. Eine kostenlose und unabhängige
Rechtsberatung in den Räumen des FSD für jene Flüchtlinge,
die einen Ablehnungsbescheid des BAFl ausgehändigt bekommen haben,
wurde erst im Juni 1998 - zwei Jahre nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts
- eingeführt.
Nun könnte das Flughafenverfahren
abermals zur Disposition stehen: Das Wahlprogramm der Grünen fordert
seine Abschaffung. Auch die Drittstaatenregelung wollen die Grünen
insofern aushebeln, als künftig grundsätzlich geprüft werden
soll, ob ein Flüchtling in dem Land, in das er abgeschoben wird, vor
Verfolgung sicher ist. Mit der einstigen grünen Forderung nach "offenen
Grenzen für alle" hat das zwar nicht mehr viel gemein, doch für
die Flüchtlinge würde es immerhin eine deutliche Verbesserung
ihres Status bedeuten.
Ob die Grünen die Forderung in den
Bonner Koalitionsverhandlungen aber überhaupt noch vertreten werden,
ist unsicher: Schon vor Monaten hat der künftige Chef des Bundestagsfraktion
Rezzo Schlauch seine Einschätzung kundgetan, daß ein Rückkgängigmachen
des sogenannten Asylkompromisses mit der SPD wohl nicht zu machen sein
werde und deswegen von der Agenda zu streichen sei.
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